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24.11.2024 01:51 Uhr
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Atemalkoholmessung:

Die Funktionsweise des Atemalkohol-Meßgeräts Alcotest 7110

Das Gerät Typ Alcotest 7110 Evidential MK III (Alcotest 7110) der Firma Dräger mißt die Ethanolkonzentration (Alkoholkonzentration) in der Atemluft mittels zweier unabhängiger Meßverfahren. Das Gerät verwendet für die Meßverfahren einen Infrarotsensor und einen elektrochemischen Sensor. Zur Ermittlung der Ethanolkonzentration werden zwei Atemproben genommen. Während der ersten Probe misst das Gerät mittels der elektro-chemischen Sensoren die Konzentration, wobei zwei Einzelmessungen erfolgen, die auch allein den Wert der Ethanolkonzentration der ersten Atemprobe bestimmen. Gleichzeitig wird eine Kontrollmessung mittels des Infrarot-Systems durchgeführt. Die Werte dieser einzelnen Messungen werden in dem Gerät intern gespeichert. Danach erfolgt die zweite Atemprobe. Diese wird mittels der Infrarot-Technik, ebenfalls zwei Einzelmessungen, untersucht. Aus diesen beiden Einzelwerten, die das Gerät ebenfalls intern speichert, wird die Ethanolkonzentration der zweiten Atemprobe durch das Gerät errechnet.

Nach Abschluß der Messungen druckt das Gerät u.a. den Ethanolgehalt in mg/l bezüglich der ersten und auch der zweiten Atemprobe aus und berechnet hieraus, ebenfalls ausgedruckt, die Atemalkoholkonzentration in mg/l. Die jeweiligen Werte der einzelnen Messungen werden nicht gesondert angegeben. Die Ethanolkonzentration der Atemluft ist unter anderem abhängig von der Atemtemperatur. Je höher die Atemtemperatur ist, desto höher ist auch die Ethanolkonzentration in der Atemluft. Die Atemtemperatur ist ihrerseits von den Faktoren Atemtechnik, Körpertemperatur und Umgebungstemperatur abhängig. Deshalb berechnet das Gerät Alcotest 7110 das Ergebnis der beiden Messungen, also die Ethanolkonzentration in mg/l, anhand einer wissenschaftlichen Formel ("Henry-Gesetz") auf eine Atemtemperatur von 34 Grad Celsius. Das heißt, die von dem Gerät anhand der konkreten Atemtemperatur ermittelten Ergebnisse werden in Relation zu einer Atemtemperatur von 34 Grad Celsius (Basiswert) gesetzt, also hoch- oder heruntergerechnet und auch auf diesen Basiswert mitgeteilt. Nach dem Henry-Gesetz beträgt die Ethanolkonzentration bei einer Atemtemperatur von ca. 38,4 Grad Celsius ca. 0,3 mg/l, während die Ethanolkonzentration bei einer Atemtemperatur von ca. 30 Grad Celsius ca. 0,18 mg/l beträgt.

Der Ablauf einer Atemalkoholmessung mit dem Gerät Alcotest 7110 ist in dem Gerät programmiert, um die Bediensicherheit des Geräts zu gewährleisten. Nach dem Einschalten durchläuft das Gerät zunächst einen Selbsttest, in dem nach einer Warmlaufphase die Bestimmung der geräteinternen Referenzwerte erfolgt. Der über ein Meter lange Atemschlauch des Geräts wird ebenso wie alle anderen Geräteteile, die unmittelbar mit der Atemluft in Kontakt kommen, auf über 40 Grad Celsius geheizt. Dadurch wird eine Kondensation der Atemluft verhindert.

Danach beginnt die eigentliche Messung durch Drücken des Startknopfes. Der Name des Probanden, dessen Geburtsdatum und Geschlecht werden eingegeben. Danach erfolgt ein automatischer Messablauf, der nicht mehr von Außen beeinflußt werden kann. Es wird die Sondentemperatur bestimmt, das Mundstück wird eingesetzt und die Mundstücktemperatur wird geprüft. Das Gerät spült sich automatisch mit Umgebungsluft und prüft deren Werte und setzt den Nullwert fest. Anschließend wird das Mundstück erneut vorgewärmt und die erste Atemprobe wird genommen. Danach ist das Mundstück zu entfernen. Das Gerät spült sich erneut mit Umgebungsluft und ermittelt erneut den Nullwert. Nach weiteren Vorbereitungshandlungen wird die zweite Atemprobe genommen. Anschließend entfernt der die Messung durchführende Polizeibeamte das Mundstück. Das Gerät spült sich dann erneut mit Umgebungsluft und bestimmt ein weiteres Mal den Nullwert. Anschließend erfolgt der Ausdruck des Messergebnisses über einen Drucker.

Mögliche Beeinträchtigungen des Meßergebnisses beim Alcotest 7110

1. Atem- und Umgebungstemperatur, Hypoventilation

Das Ergebnis der Atemalkoholmessung kann grundsätzlich in gewissem Umfang auch durch äußere Faktoren beeinflußt werden. Eine Beeinträchtigung des Meßergebnisses könnte durch die Atemtechnik unmittelbar vor der Atemprobe ebenso erfolgen, wie durch die Umgebungstemperatur. Bei übermäßigem Ein- und Ausatmen im Sinne von "Hecheln" (sog. "Hyperventilation") sind der Mund- und Rachenraum sowie die Luftröhre vergleichsweise abgekühlt, verglichen mit normalen Bedingungen. Gleiches gilt bei sehr niedrigen Umgebungstemperaturen. Dadurch sinkt die Ausatemtemperatur und die gemessene Atemalkoholkonzentration fällt. Im Falle eines Luftanhaltens vor dem Einblasen (sog. "Hypoventilation") in das Gerät Alcotest 7110 kann es zu einer Verfälschung des Messwerts zu Lasten des Betroffenen kommen. Durch das Luftanhalten kann es also zu einem höheren Atemalkohol-Ergebnis kommen, als tatsächlich vorhanden. Gerade im Bereich des Grenzwerts von 0,25 mg/l kann dies einen Ansatz für die Verteidigung bieten. Wenn z.B. ein Messwert von 0,26 mg/l ermittelt wurde, dann könnte der Betroffene geltend machen, das Messergebnis sei auf Grund von "Hypoventilation" überhöht, und er hätte tatsächlich den Grenzwert von 0,25 mg/l Atemalkohol gar nicht erreicht. Das Gerät Alcotest 7110 bezieht die gemessenen Werte grundsätzlich auf eine Atemtemperatur von 34 Grad Celsius. Hierdurch soll erreicht werden, dass der zunächst gegebene Einfluß von Atem- und Umgebungstemperatur auf das Meßergebnis ausgeglichen wird, so dass eine Meßungenauigkeit insoweit im Ergebnis nicht eintreten soll. In wissenschaftlichen Versuchen mit dem Gerät Alcotest 7110 wurde allerdings festgestellt, dass trotz der vergleichsweise ausgereiften Technik des Geräts immernoch Manipulationen durch besonders schnelles oder besonders tiefes Ein- und Ausatmen vorgenommen werden können, die sich auf das Meßergebnis auswirken.

2. Mundalkohol

Sofern der Betroffene kurz vor Durchführung der Atemalkoholmessung Alkohol, auch als Bestandteil von Pralinen oder Mundspray, zu sich nimmt, kann eine Beeinträchtigung der Meßgenauigkeit eintreten. Es besteht die Möglichkeit, dass die Atemluft nicht nur mit Alkohol aus der Lunge angereichert wird, sondern daneben auch mit Alkohol, der sich im Mund- und Rachenraum befindet, etwa nach Benutzung eines alkoholhaltigen Mundsprays. Damit entsprechende Verfälschungen des Meßergebnisses nicht eintreten, muß eine Kontrollzeit von mindestens zehn Minuten vor Durchführung der Messung einzuhalten. Während der Kontrollzeit darf der Betroffene weder rauchen, noch sonst irgendetwas zu sich nehmen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass etwaige Restsubstanzen, die das Meßergebnis beeinflussen könnten, vollständig aus dem Mund- und Rachenraum entfernt sind und eine Beeinträchtigung des Meßergebnisses nicht erfolgt. Der die Atemalkoholmessung durchführende Polizeibeamte hat durch Beobachtung des Betroffenen während des zehnminütigen Überwachungszeitraums sicherzustellen, dass keine Manipulationen der Messung durch Einnahme von Substanzen erfolgen können. Der Verteidiger im Bußgeldverfahren wird den oder die polizeilichen Zeugen hierzu regelmäßig befragen.

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Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


 
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