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Promille-Wert | Rechtliche Folgen |
0,0 bis 0,29 Promille | keine Konsequenzen, gleichgültig, ob alkoholtypische Ausfälle oder keinerlei Ausfälle festzustellen sind. |
0,3 bis 0,49 Promille | bei Feststellung keiner alkoholtypischen Ausfälle, keinerlei rechtlichen Konsequenzen. Bei Feststellung von alkoholtypischen Ausfällen, siehe Straftat |
ab 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol | ohne Feststellung alkoholtypischer Ausfallerscheinung zwischen 1 und 3 Monaten Fahrverbot, ferner eine Geldbuße von bis zu 1.500,00 Euro. Werden auch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen festgestellt, so kann eine Straftat vorliegen |
ab 1,1 Promille | der Fahrer ist unwiderleglich fahruntüchtig / fahrunsicher und macht sich ohne Hinzutreten sonstiger Umstände strafbar, wenn er im Verkehr ein Fahrzeug führt, bei Fahrrädern ab 1,6 Promille. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr, ist zwingend eine MPU ("Idiotentest") vorgesehen. Dann muss man also auf jeden Fall zur MPU, bevor man möglicherweise eine neue Fahrerlaubnis erhält. |
Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de
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