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17.04.2024 01:51 Uhr
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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):

Besonderheiten bei einer MPU wegen Delikten ohne Alkohol

Auch wenn Delikte ohne Alkoholeinfluss zu der MPU geführt haben, muss der Betroffene im Rahmen des psychologischen Gesprächs zeigen, dass er sein früheres Fehlverhalten selbst erkannt und kritisch überdacht hat. Es ist glaubhaft darzulegen, auf Grund welcher Umstände nunmehr eine Abkehr von der früheren, mangelhaften Verhaltensweise im Straßenverkehr erfolgt ist. Der Psychologe sucht in der Betrachtung des Charakters des Betroffenen nach stichhaltigen Argumenten die geeignet sind, eventuelle Eignungszweifel auszuräumen. Es wird geprüft, ob der Betroffene inzwischen zu einer selbstkritischen Aufarbeitung seiner Deliktsvorgeschichte gelangt ist und zu einer auf Dauer angelegten Abkehr von früheren, problematischen Verhaltensweisen. Der Betroffene sollte versuchen, dem Psychologen von sich aus entsprechende Argumente vorzutragen. Hilfreich sind vor allem Argumente, die auf eine Verbesserung des eigenen Verantwortungsbewusstseins und auf eine verbesserte Selbstkritik schließen lassen.

Es sollte auch dargelegt werden, warum man im Straßenverkehr nicht mehr so große und so zahlreiche Risiken in Kauf nimmt wie früher. In die Schilderung der Problematik durch den Betroffenen sollten die Überlegungen einfließen, wie man inzwischen selbst genaue Vorstellungen zur zukünftigen Vermeidung von vergleichbaren Zuwiderhandlungen entwickelt hat. Ein eindeutiges und glaubhaftes, auf die eigene konkrete Lebenssituation bezogenes Rückfallvermeidungskonzept muss für den Psychologen klar erkennbar sein. Der Betroffene sollte darstellen, dass und auf welche Weise er die damaligen Zuwiderhandlungen hätte vermeiden können. Der Psychologe möchte auch erfahren, was man tun wird, damit es in Zukunft nicht erneut zu Verkehrsverstößen kommt. Hierfür reicht es nicht aus, zu behaupten, man werde beim nächsten Mal langsamer fahren oder weniger aggressiv sein. Dies sind allgemeine Phrasen, die der Psychologe im Rahmen seiner zahlreichen Gespräche ständig hört, und die deswegen keine positive Berücksichtigung finden.

Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


 
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