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Welche Kosten für den Betroffenen durch die MPU entstehen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht allgemein gesagt werden. Eine durchschnittliche MPU wird ungefähr mit 400 Euro zu Buche schlagen. Es können aber höhere Kosten entstehen, wenn mehrere Delikte zu Grunde liegen und somit eine aufwendigere Untersuchung erforderlich wird. So fallen bei Mehrfachfragestellungen grundsätzlich etwas höhere Kosten an. Man kann also einen Kostenrahmen von ca. 300 bis 400 Euro als Orientierungswert nehmen.
Zu beachten ist, dass es für den Betroffenen fast immer sinnvoll sein dürfte, sich auf die eigentliche MPU durch vorbereitende Maßnahmen, etwa durch eine verkehrspsychologische Beratung, vorzubereiten. Es gibt insoweit eine Vielzahl von Angeboten, so dass hier keine allgemeine Angabe zu den entstehenden Kosten gemacht werden kann. Welche Kosten anfallen, hängt u.a. von der Qualifikation des Anbieters und von der Art der Vorbereitung (Einzelgespräch, Gruppengespräch) sowie von der konkreten Problematik bei dem Betroffenen ab. Es dürfte jedoch nicht übertrieben sein, für eine vorbereitende Maßnahme mindestens einen Betrag in Höhe der Kosten der eigentlichen MPU, also ca. 300 bis 400 Euro einzukalkulieren.
Schließlich kann das MPU-Gutachten zu dem Ergebnis gelangen, dass die Fahreignung des Betroffenen bejaht werden kann, sofern der Betroffene einen zusätzlichen Nachschulungskurs absolviert. In einem solchen Fall muss dann eine Nachschulung nachgewiesen werden. Die entsprechenden Kurse kosten ca. 300 Euro. Man sieht also, dass allein durch die MPU und etwaige zusätzliche Maßnahmen eine erhebliche Kostenbelastung für den Betroffenen eintritt.
Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de
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