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20.04.2024 01:45 Uhr
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Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:

Berliner "Blitzer-Ampeln"

In Berlin sind mindestens 17 sogenannte "Blitzer-Ampeln" in Betrieb. Jedes Jahr werden in Berlin ca. 120.000 Rotlichtverstöße registriert. An den "Blitzer-Ampeln" sind automatische Kameras installiert, die bei Rotlichtverstößen das jeweilige Kraftfahrzeug fotografieren. Auf Grund des aus dem Foto ersichtlichen KFZ-Kennzeichens wird dann ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet (sog. "Kennzeichenanzeige"). Von den 17 "Blitzer-Ampeln" sind auf Grund entsprechender Nachrüstung immer mehr Anlagen so installiert, daß ein Frontfoto von dem Kraftfahrzeug gemacht wird und somit die Identifizierung des Fahrers grundsätzlich möglich ist. Allerdings sind auch manche Frontfotos von so schlechter Qualität, dass eine Fahreridentifizierung anhand des Fotos nicht möglich ist. Nur die älteren Anlagen nehmen ein Foto vom Heck des Kraftfahrzeugs auf. Sofern lediglich ein Heckfoto vorliegt, kann in dem anschließenden Ermittlungsverfahren oftmals eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Dies gelingt insbesondere, wenn ein Rechtsanwalt sich durch Akteneinsicht über die Aktenlage informiert hat. Die bei der Einstellung grundsätzlich drohende Fahrtenbuchauflage ist durch eine entsprechende Einlassung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung oftmals zu vermeiden.

"Blitzer-Ampeln" befinden sich in Berlin an folgenden Stellen:

Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


 
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