Geschrieben von Rolf Tjardes, Betreiber Verkehrsportal.de
Verkehrsrecht - Auf über hundert Seiten juristische Fachbeiträge von RA Goetz Grunert (Fachanwalt für Verkehrsrecht) u.a. zu Themen wie "Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr", "Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten", "Abschleppen von Kfz erlaubt...??", u.v.m. ...
Gesetze - Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen des deutschen Verkehrsrechts auf einen Blick; StVG, StVO, StVZO, FZV, FeV, Bußgeldkatalog u.v.m. jeweils mit bequemer Suchfunktion ...
Bußgeldrechner - zu schnell gefahren und geblitzt worden? Online berechnen was "ES" kostet, schnell und aktuell. Mögliche Sanktionen: Verwarnungsgeld, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Texte zu Probezeitmaßnahmen, Meßtoleranz ...
Führerschein - Alles zum neuen EU-Führerschein: Was ist neu?, Führerscheinklassen, Fahrerlaubnis auf Probe, Aufbauseminar, MPU, Ausländischer Führerschein, Umschreibung u.v.m. ...
Forum - Aktuelles Diskutieren in unseren Foren: Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Themenbereich Straßenverkehr? Sie suchen sach- und fachkundige Gesprächspartner? Dann sind Sie hier goldrichtig! Inzwischen mehr als 1 Million Beiträge ...
FAQ - Antworten zu häufig gestellten Fragen in den Bereichen "Führerschein", "MPU und Rauschmittel", "Verwarnungs- und Bußgeld", "Verhalten im Straßenverkehr", "Personen- und Güterkraftverkehr, Gefahrgut" sowie "Technik / StVZO / Fzg.-Änderungen" ...
Geschrieben von azrael - 26.09.2025 12:27 - 8 Kommentar(e)
Es ist ja klar das man bei einem unverschuldetem Unfall in der Regel einen Anwalt nimmt den die generische Versicherung bezahlen muss.
Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Man hat einen aufgebauten und genutzten Wohnwagen. In diesen fährt vor über einem Jahr jemand mit seinem KFZ rein und beschädigt ihn. Es gibt keinen Personenschaden.
Der Unfallgegner ist bekannt und fährt einen gelben Lieferwagen mit dem er Pakete ausliefert...
Das der Unfallgegner den Schaden verursacht hat ist unstrittig.
Dann passiert erstmal lange nichts.
Dann tritt man Mitte diesen Jahres mit dem Unfallgegner in Kontakt und gibt ihm einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.
Der Unfallgegner will nur 10% des Kostenvoranschlags zahlen.
Der Unfallgegner überweist dann diese 10% vor über einem Monat an den Wohnwageneigentümer. Dieser hat erst jetzt Kenntnis davon.
Frage 1: Ist das auch in dieser Konstellation, KFZ gegen aufgebauten Anhänger, so dass man sich einen Anwalt nehmen kann den der Unfallgegner zahlen muss, auch wenn der Unfallgegner in diesem Fall wahrscheinlich selbstversichert ist?
Frage 2: Lohnt sich noch ein Anwalt, oder ist das sowohl durch den Zeitpunkt des Unfalls vor über einem Jahr als auch durch die getätigte Zahlung des Unfallgegners vor über einem Monat verjährt?
Geschrieben von bahnrat - 24.09.2025 16:03 - 2 Kommentar(e)
Hallo!
Seit 19.06.2024 sind ja nun auch auch Fahrtrichtungsanzeiger am Fahrrad erlaubt. Nun gibt es immer wieder die Aussage, dass nur Fahrtrichtungsanzeiger mit K-Nummer zulässig seien. Die §§ 67 und 67a StVZO sprechen aber von Fahrtrichtungsanzeiger nach "UNECE Regel Nr. 50". Zudem sind Fahrtrichtungsanzeiger nach StVZO keine Beleuchtungseinrichtung, sondern eine Lichtsignaleinrichtung, weshalb m.E. die Bedingungen für Beleuchtungseinrichtungen nicht greifen, solange die Blinkleuchten ein E-Prüfzeichen besitzen. Also K-Nummer oder nicht K-Nummer? Was sagen die Verkehrsrechtexperten unter euch? Ich bin/bleibe der Meinung, dass eine K-Nummer nicht zwingend erforderlich ist, wenn die Fahrtrichtungsanzeiger der "UNECE Regel Nr. 50" entspricht. Die Einhaltung der "UNECE Regeln 60 und 74" versteht sich von selbst.