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Der Bahntrassenradweg zwischen Rheine und Ochtrup ist (wohl ziemlich aktuell) als Fahrradstraße mit Z244.1 beschildert, dessen Straße ohne Gehweg ist aber bestenfalls 2,5 m breit.
Ist das rechtlich zulässig (mWn müssen Fahrbahnen mindestens 3,0 m breit sein) und dürfen Fußgänger dort laufen (mE ja, als Straße ohne Gehweg)?
Geschrieben von truckercharly - 10.11.2025 17:36 - 1 Kommentar(e)
Ab dem 25. Dezember 2025 müssen nun in allen NEUfahrzeugen die neuen Fahrtenschreiber mit OSNMA-Antennenport eingebaut sein. Gilt das eigentlich für ALLE Neufahrzeuge oder nur für die, die im internationalen Güter- oder Personenverkehr eingesetzt werden.
Und können diese neuen Geräte dann den Grenzübertritt endlich völlig automatisch erfassen und abspeichern, oder muss da immer noch etwas bestätigt oder eingegeben werden?
Die Veröffentlichungen die ich dazu finden konnte, sind leider in diesen Punkten immer noch nicht klar. Ganz zu schweigen von der leidigen Be- und Entladeeingabe... Weiß jemand hierzu Genaueres?
Geschrieben von trunax - 10.11.2025 09:29 - 5 Kommentar(e)
Hallo liebe Gemeinde, man darf das angemeldete Fahrzeug ( ohne Kennzeichen) nicht im öffentlichen Verkehrsraum abstellen. Wie sieht es aber mit der Privatstraße aus, welche mit VZ 250 mit Zusatzschild "Privatstraße" und "Anlieger frei" ausgeschildert ist? Sie wird öfters illegal für Durchfahrten genutzt. Muss ein mechanisches Hinderniss vorhanden sein, um diese Privatstraße von der Öffentlichkeit zu trennen oder reicht die Beschilderung aus, um das Fahrzeug ohne Zulassung dort (gemieteter Parkplatz,) abstellen zu können. VG
P.S. bitte Zusatzüberschrift auf "unangemeldetes Fahrzeug" anpassen.