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> Parkscheinautomat ohne Wechselgeld, Parkzeitdauer bei Überzahlung
HeLi
Beitrag 06.05.2009, 11:30
Beitrag #1


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Hallo im Forum,

lyncht mich bitte nicht, wenn irgendein Crack schon einen Thread dazu entdecken könnte. Die Suchmaschine habe ich bereits bemüht, sie hat aber nichts gefunden.

Nehmen wir an, in einem Parkhaus gibt es Parkscheinautomaten, die im Voraus bedient werden müssen.
Gebühr nach Parkzeit gestaffelt, max. Parkdauer 1 Tag.
1 Std. Parkzeit koste 1 €.
Der Parker gibt als gewünschte Parkdauer 1 Std. an und wirft (mangels Vorhandenseins einer passenden 1 € - Münze) eine 2 € - Münze ein.
Heraus kommt ein Parkscheinausdruck, auf dem als Parkzeitablauf 1 Std. später als die aktuelle Uhrzeit ausgewiesen ist, "Gebühr: 1 €" und "bezahlt: 2 €".
Kein Wechselgeld. Irgendwo im Kleingedruckten ein Hinweis, dass der Automat kein Wechselgeld ausgibt.

Kommt der Parker nach 59 Minuten zu seinem Fahrzeug zurück, dann hat er nichts weiter als 1 € Verlust zu beklagen.
Wie sähe es aber aus, wenn der Parker in einem Zeitfenster der 2. Stunde zurück käme?
Man könnte ihm ja kaum zur Last legen, eine zu geringe Parkgebühr entrichtet zu haben.

Bei Parkscheinautomaten, die kein Wechselgeld heraus geben, wäre es doch sinnvoll, dass sich die Parkzeit nach der eingeworfenen Geldmenge richtet und bei Überzahlung nicht auf die kürzere voraussichtliche Parkdauer begrenzt,

meint HeLi


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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thetdk
Beitrag 06.05.2009, 11:36
Beitrag #2


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Ich frage mich, warum bei solch einem Automaten überhaupt eine manuelle Wahl der Parkzeit möglich ist, und nicht einfach die Parkzeit nach Einwurf berechnet wird.
Mir fällt kein Grund ein warum ich eine geringere Parkzeit bei höherem Entgeld haben wollen würde.

es grüßt

thetdk


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Schon weil wir alle in einem Boot sitzen, ist es gut,
das wir nicht alle auf der gleichen Seite stehen
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HeLi
Beitrag 06.05.2009, 11:40
Beitrag #3


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Zitat (thetdk @ 06.05.2009, 12:36) *
Ich frage mich, warum bei solch einem Automaten überhaupt eine manuelle Wahl der Parkzeit möglich ist, und nicht einfach die Parkzeit nach Einwurf berechnet wird.


Das hab ich mich auch gefragt. Aber der Einwurfschlitz für das Münzgeld wird erst freigegeben, wenn eine Parkzeit vorgewählt ist.


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Kolbenfeder
Beitrag 06.05.2009, 12:02
Beitrag #4


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Wer lesen kann ist echt im Vorteil!

Wird schon daranstehen, Auftrag Parkschein für 1h, Preis 1€, bezahlt 2€ weil wie angegeben kein Wechselgeld kommt.

Datentechnisch vermutlich 2 unabhängige Programmtasks:

a) Auswahl des Produktes und Preiserrechnung.

b) Kauf und Bezahlungsfunktion mit Geldannahme und Wechselgeldrückgabe wenn technisch verfügbar, evtl abhängig vom Mnzvorrat oder generell nicht wegen Falschgeldgefahr.
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Peter Lustig
Beitrag 06.05.2009, 12:54
Beitrag #5


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Wer soll dieses Gefasel verstehen? blink.gif

Zitat
Heraus kommt ein Parkscheinausdruck, auf dem als Parkzeitablauf 1 Std. später als die aktuelle Uhrzeit ausgewiesen ist, "Gebühr: 1 €" und "bezahlt: 2 €".

Wenn dem tatsächlich so ist, sehe ich im Fall einer Beanstandung keine große Schwierigkeit zu belegen, dass für einen Zeitraum bis zu 2 Stunden ordnungsgemäß bezahlt worden ist und demnach kein Verstoß vorliegt.
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HeLi
Beitrag 06.05.2009, 20:05
Beitrag #6


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Zitat (Peter Lustig @ 06.05.2009, 13:54) *
Wer soll dieses Gefasel verstehen? blink.gif
Deiner Antwort entnehme ich, dass Du das "Gefasel" präzise verstanden hast.

Zitat
Wenn dem tatsächlich so ist, sehe ich im Fall einer Beanstandung keine große Schwierigkeit zu belegen, dass für einen Zeitraum bis zu 2 Stunden ordnungsgemäß bezahlt worden ist und demnach kein Verstoß vorliegt.
Schon, aber für diesen Fall der Überzahlung wäre es doch erheblich einfacher, auf den Parkschein das Parkzeitende aufzudrucken, das der tatsächlich entrichteten Geldmenge entspricht.


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Peter Lustig
Beitrag 06.05.2009, 20:09
Beitrag #7


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Das "Gefasel" bezog sich auf das Gestammel im Posting meines Vorredners, nicht auf das, was Du geschrieben hast. Sollte meine Bemerkung falsch angekommen sein, tut es mir leid.
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HeLi
Beitrag 06.05.2009, 20:21
Beitrag #8


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@Peter Lustig,
na, dann hab ich Dich wohl falsch verstanden. Ich bezog's auf mein Geschreibsel. Tut mir ebenfalls leid. hug.gif

Zitat (Kolbenfeder @ 06.05.2009, 13:02) *
Wird schon daranstehen, Auftrag Parkschein für 1h, Preis 1€, bezahlt 2€ weil wie angegeben kein Wechselgeld kommt.


Das, was mir optimierungsfähig erscheint, ist ja nicht, dass auf dem Parkschein der entrichtete Betrag angegeben ist und der der vorgewählten (!) Parkdauer entsprechende Betrag, sondern dass DICK UND FETT als Parkzeitende eine Uhrzeit angegeben ist, die eben nur der vorgewählten Parkzeit entspricht und nicht derjenigen, die der bezahlten entspräche.
Das städtische Kontrollorgan sieht durch vergleichenden Blick auf die Uhr nur: "Parkzeit überschritten".
Wird dann ein Knöllchen ausgestellt, gibt's nur Aufwand, und der wäre leicht vermeidbar,

meint HeLi.


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Peter Lustig
Beitrag 07.05.2009, 19:49
Beitrag #9


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Oder das städtische Kontrollorgan kennt diese örtlichen Besonderheiten und schaut beim Parkschein einfach genauer hin.

Eine ungünstige Lösung ist es aber dennoch,

findet auch Peter Lustig wavey.gif
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Schoki
Beitrag 09.05.2009, 13:11
Beitrag #10


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Unsere Automaten nehmen 1,45 € (!!) für die Höchstparkzeit. Wirft man 1,50 € ein, dann kommen die wieder raus. Bei uns kann man somit nicht zuviel einwerfen.


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Viele liebe Grüße
von Schoki
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Kolbenfeder
Beitrag 10.05.2009, 07:29
Beitrag #11


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Zitat (HeLi @ 06.05.2009, 22:21) *
zeit angegeben ist, die eben nur der vorgewählten Parkzeit entspricht und nicht derjenigen, die der bezahlten entspräche.
Das städtische Kontrollorgan sieht durch vergleichenden Blick auf die Uhr nur: "Parkzeit überschritten".
Wird dann ein Knöllchen ausgestellt, gibt's nur Aufwand, und der wäre leicht vermeidbar,



Stimmt, der Aufwand ist vermeidbar wenn nur solange geparkt wird wie aufgedruckt ist und am Automaten vorgewählt wurde.

Vergleiche:

Verbandkasten UND Warndreieck mitzuführen ist Pflich, Normalspreis je ca. 8€.

Hast du nun für das Warndreick 16€ bezahlt dann entbindet das nicht von der Pflicht einen Verbandskasten zu haben. Du hat nur einen Pflichtgegenstand erworben, zu welchem Preis auch immer!

Für EINE Stunde Parken 2€ bezahlt, das ist unabhängig davon ob du für die 2€ auch hättest ZWEI Stunden hättest kaufen können!
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