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ABMautG: [ § 13 | Anlage | ... ] | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Autobahnmautgesetz für schwere NutzfahrzeugeAnlagen zum Autobahnmautgesetz Anlage (zu § 11 Abs. 2) Aufteilung des Länderanteiles am Mautaufkommen
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Stand / Letzte Änderung ... | |
Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (ABMautG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.07.2009. Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze vom 29. Mai 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 29 S. 1170, ausgegeben zu Bonn am 04. Juni 2009). | |
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