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> Der ultimative CZ"-Thread, Damit nicht alles 1000 mal gepostet wird
Cabarete
Beitrag 21.10.2004, 21:56
Beitrag #351


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Nur weiter so mit Reklame.
Oder ???
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 21:57
Beitrag #352





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Das ist definitiv keine GESCHICHTE sondern entspricht der Wahrheit!

Und zur deiner Frage , ja ich bin Glück das alles gut gelaufen ist.


Gruß

Dejan
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RA XDiver
Beitrag 21.10.2004, 21:59
Beitrag #353


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Zumindest ist die Story eines: Wasser auf die Mühlen derer, die gegen die Gültigkeit einer so erworbenen FE sind und das, mit Verlaub, zu Recht.


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Cabarete
Beitrag 21.10.2004, 22:00
Beitrag #354


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Sorry,
Bei mir ist es eben absolut Korrekt zugegangen.

MfG
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:03
Beitrag #355





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Quark………

Prüfer war ja da hat den Stempel drauf gemacht unterschrieben zack und gültig ist der Schein das muss erstmal einer mir nachweißen :-) das da getrixt wurde. Unmöglich davon weiss niemand was sollte es mal auffallen einfach wavey.gif
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RA XDiver
Beitrag 21.10.2004, 22:04
Beitrag #356


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Wenn Du noch nichtmal in der Lage warst die Theorie selber zu lösen, wie soll das in der Praxis aussehen?

Zitat
Bei mir ist es eben absolut Korrekt zugegangen.


Das Problem ist nur, dass es offensichtlich noch genug Fahrschulen gibt, die eine Miniausbildung anbieten und durchführen. Wie soll jemand der die FE zum ersten Mal erwirbt dort richtig auf den Strassenverkehr vorbereitet werden? Ich will solche Typen nicht auf der Strasse treffen....


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:06
Beitrag #357





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Zitat (Cabarete @ 21.10.2004, 23:00)
Sorry,
Bei mir ist es eben absolut Korrekt zugegangen.

MfG

Ich hab zum Fahrlehrer von Anfang an gesagt, ich will keine 6 x Anreisen und durch die Prüfungen fliegen wie die in Polen er hat mir versprochen das es 100% klappt. Er hat sein Wort gehalten, man muss nur ein wenig Freundlich sein natürlich macht das nicht jeder kommt immer auf den Fahrlehrer drauf an und auf seine Beziehungen.
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RA XDiver
Beitrag 21.10.2004, 22:07
Beitrag #358


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Zitat
Ich hab zum Fahrlehrer von Anfang an gesagt, ich will keine 6 x Anreisen und durch die Prüfungen fliegen wie die in Polen er hat mir versprochen das es 100% klappt. Er hat sein Wort gehalten, man muss nur ein wenig Freundlich sein natürlich macht das nicht jeder kommt immer auf den Fahrlehrer drauf an und auf seine Beziehungen.


Das sagt doch alles, oder? ranting.gif


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:09
Beitrag #359





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Zitat (XDiver @ 21.10.2004, 23:04)
Wenn Du noch nichtmal in der Lage warst die Theorie selber zu lösen, wie soll das in der Praxis aussehen?

Also zu Punkt 1. Ich habe leider die Fragen nicht verstanden weil die sooooo schlecht übersetzt waren bzw. bestimmt mit so ein 0815 Übersetz Programm.

Punkt 2. Praxis sieht es gut aus ich habe dieses Jahr erst 12 Pflichtstunden an einer Deutschen Fahrschule erledigt, und in CZ auch von Samstag bis Dienstag Täglich 2 stunden fast außer Dienstag da eine stunde nur. Da sehe ich keine bedenken der Fahrlehrer hat auch gesagt ich Fahr gut.
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Cabarete
Beitrag 21.10.2004, 22:11
Beitrag #360


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Am besten alles ins tschechische übersetzen, und dem hiesigen Botschafter übergeben.

Es gibt eben Horizonte, und manche sind halt begrenzt.
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RA XDiver
Beitrag 21.10.2004, 22:17
Beitrag #361


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Das Schlimmste daran ist, er glaubt wirklich fahren zu können. Zu gerne würde ich mal das Ergebnis von ihm sehen, wenn er hier ein paar Theoriebögen ausfüllen würde.

Was´n Glück, dass ich nicht im deutsch-tschechischen Grenzgebiet wohne. Bei solchen Typen wird einem ja angst und bange....


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 21.10.2004, 22:19
Beitrag #362





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Zitat (XDiver @ 21.10.2004, 23:17)
Was´n Glück, dass ich nicht im deutsch-tschechischen Grenzgebiet wohne. Bei solchen Typen wird einem ja Angst und bange....

yes.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:29
Beitrag #363





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Zitat (Cabarete @ 21.10.2004, 23:11)
Am besten alles ins tschechische übersetzen, und dem hiesigen Botschafter übergeben.

Es gibt eben Horizonte, und manche sind halt begrenzt.

laugh2.gif he he
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:36
Beitrag #364





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Zitat (XDiver @ 21.10.2004, 23:17)
Das Schlimmste daran ist, er glaubt wirklich fahren zu können. Zu gerne würde ich mal das Ergebnis von ihm sehen, wenn er hier ein paar Theoriebögen ausfüllen würde.

Was´n Glück, dass ich nicht im deutsch-tschechischen Grenzgebiet wohne. Bei solchen Typen wird einem ja angst und bange....

Ich habe doch schon alles erledigt, ich hab in Deutschland meine Pflichtstunden erledigt meine Theorie Stunden alles,,,,,, bis der Antrag abgelehnt wurde kurz vor der Prüfung und mir eine MPU aufgedrückt wurde von den Deutschen Schwexx vom Amt (Sorry) .

Mein Deutscher Fahrlehrer war bestens mit mir zufrieden und ich konnte ohne Probleme zur Prüfung gehen wenn diese MPU Auflage nicht da wäre… Und der Tschechische Fahrlehrer war auch sehr zufrieden mit der Praxis.
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RA XDiver
Beitrag 21.10.2004, 22:37
Beitrag #365


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Dann verrate uns doch mal, warum Dir eine MPU-Auflage zugedacht wurde....


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:44
Beitrag #366





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Zitat (XDiver @ 21.10.2004, 23:37)
Dann verrate uns doch mal, warum Dir eine MPU-Auflage zugedacht wurde....

Weil ich als Jugendlicher vor FÜNF JAHREN beim Schwarzfahren erwischt wurde, da war ich gerade erst mal 14!

FÜNF JAHRE ist das her


Und habe auch mit 14 keinen Umfall gebaut!
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RA XDiver
Beitrag 21.10.2004, 22:45
Beitrag #367


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Wegen einer Schwarzfahrt wird selbst in Bayern keine MPU angeordnet. Also lass das Beschönigen. Wir sind hier nicht ganz doof....


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:47
Beitrag #368





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Nu ja es war halt eine Anzeige Schwarzfahren in 3 fällen am gleichen Tag , die ich bei der Polizei dümmlicher weise zzugegeben habe das ich 3x gefahren bin.
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RA XDiver
Beitrag 21.10.2004, 22:49
Beitrag #369


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Und was noch....?


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:49
Beitrag #370





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Zitat (XDiver @ 21.10.2004, 23:49)
Und was noch....?

nüscht mehr
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RA XDiver
Beitrag 21.10.2004, 22:51
Beitrag #371


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Zitat
nüscht mehr


Schwerlich vorzustellen, zumal solche Delikte nach 5 Jahren gelöscht werden.

War da vielleicht auch noch Alk oder was anderes im Spiel?


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:53
Beitrag #372





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Der Angeschuldigte D.A wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen am 21.05.1999 vom Amtsgericht XX verwarnt und zur Erbringung von Arbeitsleistungen verurteilt.

Das stand drinnen hab gerade die Akte vor mir
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RA XDiver
Beitrag 21.10.2004, 22:54
Beitrag #373


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Wo soll das so dringestanden haben, im VZR?


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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:56
Beitrag #374





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Zitat (XDiver @ 21.10.2004, 23:51)
Zitat
nüscht mehr


Schwerlich vorzustellen, zumal solche Delikte nach 5 Jahren gelöscht werden.

War da vielleicht auch noch Alk oder was anderes im Spiel?

ne war auch kein alk im spiel und keine Drogen
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:57
Beitrag #375





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Zitat (XDiver @ 21.10.2004, 23:54)
Wo soll das so dringestanden haben, im VZR?

ne in der anklageschrift vom gericht halt
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:57
Beitrag #376





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ääh ne lol
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 22:58
Beitrag #377





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Steht bei dem Schreiben vom Landratsamt drinnen das zur MPU gehen sollte und noch wegen charakterlichen uneignung
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Gast_Guest_*
Beitrag 21.10.2004, 23:07
Beitrag #378





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Nu ja ich wollte eigentlich nur ein Erfahrungsbericht Posten von CZ. nicht über meine Problematik diskutieren die habe ich längst vergessen.
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strichachtdoktor
Beitrag 22.10.2004, 00:47
Beitrag #379


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Vergessen ???

Nanana ... so einfach kommt man in Deutschland nicht davon. Auch hier in der Liste nicht ... whistling.gif


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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RalfBochum
Beitrag 22.10.2004, 08:01
Beitrag #380


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Also ich glaube nicht das man wegen schwarzfahren zur MPU muss!

Dann vor allem mit 14 jahren (ist mann da nicht noch minderjährig!)

Jugendstrafen werden meiner meinung nach auch schneller gelöscht oder kommen gar nicht in deine Akte.

Also dürften sie wenn du 5 jahre später wie du sagtest deinen Führerschein beantragt hast gar nichts mehr in deiner Akte haben.

Mir haben Sie bei meiner ersten Führerscheinanmeldung vor 10 Jahren gesagt ich müsste eine MPU machen, da waren aber auch noch andere sachen im Spiel. shutup.gif


Deshalb bin ich über dein Posting ein wenig am zweifeln. think.gif

Grüße Ralf


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wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
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MaximilianNRW
Beitrag 22.10.2004, 08:09
Beitrag #381


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Und immer noch nichts über eine MPU-Anordnung für CZ-Führerscheinbesitzer.
Um mal wieder zum Thema zu kommen. (wäre besser Lehrer geworden, ich weiß)

Gruss


Max
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Gast_Guest_*
Beitrag 23.10.2004, 20:46
Beitrag #382





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[Werbung gelöscht]

wavey.gif

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 23.10.2004, 20:55
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Gast_Guest_*
Beitrag 23.10.2004, 21:12
Beitrag #383





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Das war aber keine Werbung bzw. nur indirekt.

ist ja gut , dann werde ich auch keine indirekte werbungen mehr posten wavey.gif



Grüße
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Matte
Beitrag 23.10.2004, 21:49
Beitrag #384


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Zitat (Guest @ 23.10.2004, 22:12)
Das war aber keine Werbung bzw. nur indirekt.

ist ja gut , dann werde ich auch keine indirekte werbungen mehr posten wavey.gif



Grüße

Danke wink.gif


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Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen.

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MS2SK
Beitrag 23.10.2004, 23:06
Beitrag #385


Neuling


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Hallo zusammen,

vielen Dank an alle hier für die unzähligen Postings, die mir sehr halfen.
(großen Dank an den Bayer)
Ich schließe mich dem Erfahrungsbericht nur in wenigen Punkten an.
Ich bin langjähriger Pkwfahrer sowie Fernfahrer für 4 Jahre unfallfrei.

Nachdem ich nun in Konflikt kam mit dem Gesetz, aus welchen Gründen auch immer, beschloß ich den FS in CZ zu machen. Es ist kaum nachvollziehbar, ein FS in CZ kostet weniger als eine Nachprüfung in D, Gutachten, und Screenings.

Da ich finanziell durch FS-Entzug ins Abseits geriet, war es für mich tatsächlich einfacher und kostengünstiger den FS in CZ zu machen.

Ich informierte mich im Grenzgebiet nach Führerscheinschule und konnte diesen dort machen. Auch ich war fleissig und lernte zuhause und im Hotel.
Als der Dolmetscher die Fragen vorlas, konnte ich diese auch beantworten da auswendig gelernt. Die Bögen sind einwandfrei und nach europäischem Standard gewesen. (Ich hatte FS 3 und 2 in D !)

Ich hatte eine Testfahrt, schnell hat der Lehrer erkannt dass Fahrpraxis besteht.
Neuanfänger müssen natürlich die Prüfungsstunden absolvieren.
Warum sollte ich auch alle Stunden ableisten, wenn ich in D auch nur eine Prüfung machen muss !?
Die Prüfung war leicht zu bestehen, sofern man gelernt hat.
Fahrprüfung dauerte eine halbe Stunde incl. parken, Stadtfahrt und Überlandfahrt.

Die Prüfung wurde korrekt abgenommen, incl. der Unterweisung am Fahrzeug.
2 andere deutsche Führerscheinprüflinge fielen genau hier durch und mussten eine Woche später nochmals geprüft werden.
Wer hier nicht gelernt hat, fiel durch.
Der Prüfer war sehr korrekt und keineswegs korrupt.

Ich habe 700 Euro bezahlt und nach 2 Wochen meinen FS abgeholt, seit dem bin ich unauffälliger Autofahrer. wavey.gif

Wer Infos brauch kann sich per PM an mich wenden.

Gruss
Stefan


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Gast_Dejan_*
Beitrag 24.10.2004, 00:53
Beitrag #386





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Hi,

Deinen Erfahrungsbericht finde ich auch sehr Positiv!
Ich hab weniger bezahlt für den Führerschein 20€ Arzt 40€ Dolmetscher davon hab ich 20€ ihm „geschenkt“ aber erst nach der Prüfung und 400€ dem Fahrlehrer + auch 20€ geschenkt und eine Flaschewein +Pralinen lol *g* also insgesamt 480€ aber wie du gelesen hast wurde mir „geholfen“ bei der Theorie Prüfung.
Ich kann mir aber schwer vorstellen dass sie jedem Deutschen Fahrschüler so unter die arme helfen bei den Prüfungen. Mein Auftreten war eher unseriös (viele Goldringe, Goldkette, lange Haaren zurück etc. *g*) Und ich war auch mit dem Fahrlehrer sofort per DU *g*
Nu ja ich hab halt anfangs sofort zum Fahrlehrer gesagt ich möchte die Prüfungen bestehen und nicht 6x anreisen so wie ich es im Internet gelesen hab das manche nie zum Führerschein gekommen sind in CZ. Klar was das nicht okay! Ich bin auch nichtt mit dem Vorsatz nach Tschechien gefahren um die ganze Fahrschule zu schmieren. Es hat sich halt so ergeben, ich hab in Deutschland mehrmals in der Woche noch gelernt und mir meine Deutschen Theorie Bögen durchgelesen etc. Und war mit meinen Vater auch noch auf dem ADAC Verkehrsübungsplatz bevor ich runter gefahren bin nach CZ, obwohl ich ja schon alle meine Pflichtstunden erledigt habe.

Aber wenn man alles zusammen rechnet 4 Tage Hotel 3 Personen 260€ (Ich + Eltern) Essen für 4 Tage ungefähr 50€ im HOTEL und dann hat uns eine Fahrt von De bis nach CZ hin und zurück 80€ gekostet so sind wir dann auch auf ungefähr 1000€ gekommen die wir bezahlt haben.

Aber dafür hatten wir auch 4 schöne Tage,waren jeden Tag gut essen, und einkaufen und so ein wenig in der Stadt „gebummelt“ war super eigentlich.

Jetzt muss ich noch warten 20 Tage dann kann ich den schein entweder abholen oder bekomme ihn zugeschickt das muss ich noch abklären.
Hast du ihn eigentlich zugeschickt bekommen oder musstest du ihn persönlich abholen????


Grüße
Dejan
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MS2SK
Beitrag 24.10.2004, 11:37
Beitrag #387


Neuling


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Hi,
ich mußte ihn persönlich abholen, denn die Unterschrift auf dem Ausgabeformular ist gesetzlich vorgeschrieben. (Wie in D auch).
Der Fahrschulbesitzer fuhr mit mir auf das Amt, um diesen dort dann abzuholen.

Klar musste ich deswegen nochmal "rüber", aber wenn man bedenkt dass dort eine Stange Zigaretten nur 19 Euro im DutyFree kostet, denke ich lohnt es sich, einen schönen Tag mit Essen (4 Personen f. 13 Euro) und einem Einkaufsbummel einen Spartag zu machen. (Wir wohnen 60 km vor der Grenze).

Ich kann die Fahrschule nur empfehlen, der Mann war korrekt und sehr freundlich.
Mehr zu der Fahrschule in der Nähe des Grenzübergangs Furth i.W. über PM oder MSN (s.u.)

Gruss Stefan


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Mr.T
Beitrag 24.10.2004, 11:59
Beitrag #388


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Zitat (MS2SK @ 24.10.2004, 12:37)
Hi,
ich mußte ihn persönlich abholen, denn die Unterschrift auf dem Ausgabeformular ist gesetzlich vorgeschrieben. (Wie in D auch).

Eine solche Vorschrift ist mir für D nicht bekannt. think.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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hackz0r
Beitrag 24.10.2004, 12:40
Beitrag #389


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Hallo!

Ich habe vor, mit einem meiner Freunde nach CZ zu reisen und dort den Führerschein zu machen. Zunächst wollen wir B machen. Sicherlich gibt es dort auch diese Anhänger-Klassen (E). Kurz gesagt, wir wollen BE machen und ich, wenn es nicht zu teuer ist, CE zusätzlich. Was ich nun gerne wissen möchte:

- ab wann darf man dort den FS erwerben?
- wie teuer ist BE in CZ?
- wie teuer ist CE in CZ?
- ist Grenzgebiet besser wegen Verständigung?
- was muss man an Papieren mitbringen oder besorgen?
- bekommt man den FS gleich mit?

Wäre nett, wenn ihr sogar Fahrschulen empfehlen könntet!

gReeTz hackz0r!!! wavey.gif


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Der Feigling stirbt tausend Tode, der Held aber nur einen!
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Gast_Gast_Robert_*
Beitrag 24.10.2004, 17:27
Beitrag #390





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Hallo,

Ich habe in CZ den Führerschein gemacht, meine Frage.

Stimmt das, dass in Tschechien die 185 Tage Reglung noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde? Wenn ja, dann ist der Führerschein den ich erworben habe ja noch „legal“ erworben oder?


Besten dank für Antworten!


Gruß

(Gast) Robert
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Gast_distrub_*
Beitrag 26.10.2004, 00:06
Beitrag #391





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Schau dir mal das Video an. Da wird das auch bestätigt. Es gibt keine 185 Tage Regel in CZ. Video BR3
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Gast_Gast-Stephan_*
Beitrag 26.10.2004, 02:52
Beitrag #392





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So,

nun mal zu den ganzen Leuten die sagen das der EU-Führerschein nur mit der 185 Tage Regelung gelten würde.

Trotz eines vorhandenen ausländischen Führerscheins dürfen Sie nicht mit Ihrem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen, wenn...

Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland und kann auch nicht in einen deutschen Führerschein umgetauscht werden, wenn:

er nicht mehr gültig ist,


er ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,


Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten,*


Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist* oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben oder


solange Sie in der Bundesrepublik Deutschland, im Ausstellungsstaat des Führerscheins oder in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde.
Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.

*Siehe jedoch bei Führerscheinen, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgestellt sind, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29.04.2004 in der Rechtssache C-476/01. Danach ist ein in einem anderen EU-Staat ausgestellter Führerschein ungeachtet einer Verletzung des Wohnsitzprinzips (Mindestaufenthaltsdauer von 185 Tagen) in den übrigen Mitgliedsstaaten der EU anzuerkennen. Ebenso ist ein Führerschein anzuerkennen, der in einem anderen EU-Staat nach Ablauf einer in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellt worden ist

Und das beste daran ist Quelle: www.polizei-bayern.de

Also, auch wenn ich gegen die Alkoholsünder im Strassenverkehr bin, es ist nun mal so wie es ist.
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Rolf Tjardes
Beitrag 26.10.2004, 03:27
Beitrag #393


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Zitat (Gast-Stephan @ 26.10.2004, 03:52)
So,

nun mal zu den ganzen Leuten die sagen das der EU-Führerschein nur mit der 185 Tage Regelung gelten würde.

So,

nun mal zu den ganzen Leuten, die nur mit einem Auge schielen können:

Zitat (EuGH-Urteil vom 29/04/2004 - Randzeichen 48)
Da die Richtlinie 91/439 dem Ausstellungsmitgliedstaat eine ausschließliche Zuständigkeit verleiht, sich zu vergewissern, dass die Führerscheine unter Beachtung der in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 9 dieser Richtlinie vorgesehenen Wohnsitzvoraussetzung ausgestellt werden, ist es allein Sache dieses Mitgliedstaats, geeignete Maßnahmen in Bezug auf diejenigen Führerscheine zu ergreifen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass ihre Inhaber diese Voraussetzung nicht erfüllt haben. Hat ein Aufnahmemitgliedstaat ernsthafte Gründe, die Ordnungsmäßigkeit eines oder mehrerer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellter Führerscheine zu bezweifeln, so hat er dies dem anderen Mitgliedstaat im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung und des Informationsaustauschs nach Artikel 12 Absatz 3 der Richtlinie mitzuteilen. Falls der Ausstellungsmitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, könnte der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat gegebenenfalls ein Verfahren nach Artikel 227 EG einleiten, um den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen.


Übersetzt: Es besteht die theoretische Möglichkeit, daß der Ausstellerstaat gezwungen werden kann, die Erteilung (später) zurückzunehmen.

Ob und wie dies in der Praxis druchführbar wäre, kann ich mangels Kenntnis nicht genau vorhersagen. Wenn wir uns aber schon über die "185-Tage-Regelung" der Richtlinie 91/439/EWG Art. 9 unterhalten, dann sollte die im Urteil vorgegebene Rücknahme-Systematik nicht unterschlagen werden...
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Gast_1013_*
Beitrag 26.10.2004, 08:20
Beitrag #394





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Zitat (Rolf Tjardes @ 26.10.2004, 04:27)
Übersetzt: Es besteht die theoretische Möglichkeit, daß der Ausstellerstaat gezwungen werden kann, die Erteilung (später) zurückzunehmen.

Das wird aber nie passieren, weil die Voraussetzungen für eine Erteilung vorher und nicht hinterher geprüft werden. Somit ist das Unsinn.
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strichachtdoktor
Beitrag 26.10.2004, 08:26
Beitrag #395


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Zitat
Zitat
Falls der Ausstellungsmitgliedstaat nicht die geeigneten Maßnahmen ergreift, könnte der Aufnahmemitgliedstaat gegen diesen Staat gegebenenfalls ein Verfahren nach Artikel 227 EG einleiten, um den Gerichtshof einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 91/439 feststellen zu lassen.

Übersetzt: Es besteht die theoretische Möglichkeit, daß der Ausstellerstaat gezwungen werden kann, die Erteilung (später) zurückzunehmen.


Sorry, aber das heisst es nicht.
Hier wird gerne etwas antizipiert, was keineswegs in seinen Auswirkungen so zutreffen muss: Stellt der Gerichtshof nach Einleitung eines Verfahrens fest, dass tatsaechlich gegen Verpflichtungen aus 91/439EWG verstossen wurde (was von vielen Faktoren abhaengt), so muessen die Konsequenzen nicht sein, dass unter Missachtung der Regel ausgestellte Fuehrerscheine wieder zurueckgenommen werden muessen - Bussgelder und Verpflichtungserklaerungen unter Androhung von Sanktionen sind da viel wahrscheinlicher. Die zukuenftige Anerkennung und die Eindeutigkeit internationalen Rechts wird dem Gericht mehr am Herzen liegen als die Ruecknahme einiger Fuehrerscheine.
Und schliesslich wird die Ruecknahme von offiziellen Papieren langwierige Einzelfallpruefungen verursachen - ergebnisoffen, versteht sich ... wink.gif


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Rolf Tjardes
Beitrag 26.10.2004, 19:28
Beitrag #396


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Zitat (strichachtdoktor @ 26.10.2004, 09:26)
Hier wird gerne etwas antizipiert, was keineswegs in seinen Auswirkungen so zutreffen muss:....

Hallo Joe :-)

Moooomento !

Ich habe die Rücknahme durch den Ausstellungsstaat als mögliche Option in's Spiel gebracht.

Zitat (Rolf das Orakel)
Es besteht die theoretische Möglichkeit, daß der Ausstellerstaat gezwungen werden kann, die Erteilung (später) zurückzunehmen.


Ich darf Dich daran erinnern, lieber Joe, daß Du immer sehr genau auf eine exakte Formulierung Wert legst.

Ich darf nun also feststellen, daß wir beide zwei mögliche Optionen am fernen Hotizont sehen, von denen wir nicht wissen können, welche davon letztlich gezogen werden würde...

Fakt: Bei einem Verstoß gegen 91/439/EWG Art. 9 ("185-Tage") liegt formal eine widerrechtliche Erteilung vor.

Glaskugel: Wäre denn ein Ausstellungsstaat daran interessiert, sich etwaigen Strafgeldern auszusetzen, wenn eine Rücknahme einer Erteilung fast kostenlos und ohne großen Aufwand betrieben werden könnte?? Glaubt denn im weiten Rund jemand daran, daß der Ausstellerstaat gesteigertes Interesse daran haben könnte, "irgendeinen Deutschen" zu eigenen Lasten (!) zu schützen?

Joe, Sie dürfen Ihre Meinung ändern! wink.gif

Gruss
Rolf
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Gast_grüzi_*
Beitrag 27.10.2004, 01:05
Beitrag #397





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Hier mal ein paar Artikel über Pressefreiheit und Wahrheitsfindung. http://www.das-gibts-doch-nicht.de/seite04.php Ein paar Beiträge hier erninnern mich sehr stark an Manipulationsversuche dieser Art. ranting.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 27.10.2004, 01:27
Beitrag #398





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postet doch bitte eine CZ-Adresse, wo ich mich wenden kann, um einen ausländischen Führerschein zu machen.

Danke.

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Anmerk. Admin:

Nimm bitte mit der entsprechenden Person direkt Kontakt auf (E-Mail Button unter seinem Beitrag drücken). Öffentliche Adressen sind nicht erwünscht und werden sofort gelöscht.


Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 27.10.2004, 07:46
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kadi666
Beitrag 28.10.2004, 00:53
Beitrag #399


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Hallo an @lle!!!
Könnte mir jemand ein paar CZ-Fahrschuladressen mailen????
Mit besten Dank im vorraus!!! rolleyes.gif cool.gif


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[QUOTE] Drive Slow and be Clean
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Tortenjan
Beitrag 28.10.2004, 11:53
Beitrag #400


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Falls hier jemand Beiträge vermissen sollte, die befinden sich jetzt ab hier im PL-Thread. Wir sind da irgendwann mit den Ländern durcheinander gekommen wink.gif


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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