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> EuGH-Urteil vom 29.04.04 (Teil 2), Wird jetzt alles anders?
caleb
Beitrag 01.12.2004, 23:52
Beitrag #651


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Zitat (Bayer @ 01.12.2004, 23:20)
Ich hab die Seite ausgedruckt und liegt immer im Handschuhfach. Man weiß ja nie.

du brauchst eigentlich nichts ausser deinem gültigen führerschein. wenn ein cop deinen schein dir abnehmen will, musst du ihn beschlagnahmen lassen d.h. du gibst ihn nicht freiwillig her, sondern eben beschlagnahmen lassen. so hast du ihn schnell wieder binnen einiger tage, falls nicht aufsichtsbeschwerde einleiten. falls der cop meint dein schein sei gefälscht, darf er ihn auch abnehmen, muss jedoch in angemessener zeit prüfen ob er echt ist. falls es zu lange dauern sollte (1 woche ist schon verdammt lang) aufsichtsbeschwerde einleiten. du brauchst auch kein urteil oder sonstwas ein cop wird sich davon nicht beeindrucken lassen. im übrigen wird dieser beamte wissen was er darf und was nicht (wobei das sicherlich nicht immer zutrifft!), falls er gegen recht verstößt, du hast hoffentlich einen guten rechtsanwalt & rechtsschutz. ich für meinen fall habe beides, und einen dicken rechtsschutz aufkleber auf der windschutzscheibe, für jeden cop gut ersichtlich. ausserdem kenne ich meine rechte (durch rechtsanwalt nochmal ausführlich aufgeklärt), welche ich bei bedarf äußern werde. nur eines sollte einem eu-fs-besitzer nicht passieren!!! : wieder im suff oder unter drogen am steuer.... in diesem sinne, ich habe noch von keinen einzug oder einer mpu anordnung einer eu-fs gehört.


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Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
(StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3)
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Karlos
Beitrag 02.12.2004, 00:03
Beitrag #652


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huh.gif Die Seite ist ja, ich weiss nicht wie ich mich ausdrücken soll, ich bin einfach nur Spachlos. Wirklich!

Ist die Seite echt huh.gif


Die Seite ist ein echtes Goldstück flowers.gif



Das klingt ziemlich offiziel und eindeutig king.gif


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Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
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strichachtdoktor
Beitrag 02.12.2004, 00:04
Beitrag #653


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Bleiben wir doch in Bayern und sehen uns den letzten gelinkten Zeitungs-Artikel nochmal an:
Bayerischer Führerschein-Frust
Umgehung der MPU: Bayern will "eigene Maßnahmen" einleiten

Amberg/Weiden. Billig-Führerschein, Umgehung der MPU: Die Berichterstattung unserer Zeitung über den "Führerschein-Tourismus" nach Tschechien hat hohe Wellen geschlagen.
Das bayerische Innenministerium kündigte an, alle im Ausland erworbenen Führerscheine künftig genauestens unter die Lupe zu nehmen.
Rechtsgrundlage ???
"Geht nicht auf"

Innenstaatssekretär Georg Schmid räumte ein, dass die Polizei den tschechischen Führerschein zunächst akzeptieren muss. "Die Rechnung, so um die MPU herumzukommen, geht für Bayern nicht auf."
Wer die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) umgangen hat, muss damit rechnen, dass die bayerischen Behörden "eigene Maßnahmen zur Entziehung der Fahrerlaubnis einleiten".
Rechtsgrundlage ???
Das Innenministerium hat die Führerscheinstellen im Freistaat angewiesen, im Falle eines "Wiedererwerbs einer entzogenen Fahrerlaubnis im Ausland" bei den Führerscheininhabern eine erneute Eignungsprüfung einzuleiten.
Rechtsgrundlage ??? Sollten Eignungszweifel bestehen - das wäre bei einer fehlenden MPU ausdrücklich der Fall Ein Schmarrn, hat der BGH bereits entschieden. - müsste die Fahrerlaubnis wieder entzogen werden. Pikant: Der Entzug der Fahrerlaubnis bezieht sich dann nur auf Deutschland, denn eine bayerische Führerscheinstelle kann keinen tschechischen Führerschein einziehen. Der MPU-Sünder dürfte in diesem Fall in Tschechien und allen anderen EU-Staaten munter weiter fahren. "Das dürfte für den Betroffenen auch nicht weiter schlimm sein", merkt Ministeriums-Sprecherin Ursula Willschek an, "da der Inhaber eines tschechischen Führerscheins ja offenbar auch in Tschechien wohnt." Schoen sarkastisch und haarscharf am Thema vorbei, denn es geht u.a. um tschechische Scheine, deren Besitzer wieder nach Deutschland ziehen. Und das duerfen sie, liebe Ursula.

Das Innenministerium geht nämlich davon aus, dass die EU-Richtlinie zur Wohnsitzregelung auch für Tschechien gilt. Demnach ist ein "ordentlicher Wohnsitz von mindestens 185 Tagen Dauer" in dem Staat erforderlich, der den Führerschein ausstellt. Tschechien hat diese Richtlinie aber noch nicht umgesetzt, weswegen die Behörden dort den begehrten Lappen auch "Führerschein-Touristen" ohne Weiteres ausstellen.

Abholen von der Haustüre

Ausdrücklich warnt das Innenministerium vor
gefälschten Führerscheinen aus osteuropäischen Ländern
HA! Da ist sie wieder, die Warnung ! Alles gefaked im Osten !:[I] "Es gibt Angebote, die für einen horrenden Preis bei nur eintägigem Aufenthalt im Ausland den Erwerb der Fahrerlaubnis versprechen." Ein solches "Dokument" hätte keinerlei Rechtswirksamkeit. Wer einen solchen gekauften Führerschein bei einer Fahrzeugkontrolle vorzeigt, müsse mit einem Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen. [/I]Auch eine Fahrschule aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab meldete sich zu Wort. Ihren Angaben nach kann ein Auto-Führerschein in der Oberpfalz auch schon für 965 Euro zu haben sein. Vorteil außerdem: "Sie müssen für die Fahrstunden nicht nach Tschechien, sondern werden vor der Haustüre abgeholt."
Na, ist doch prima, "billig - will ich". Schon wieder knapp am Thema vorbei - aber egal, weiss man doch so wenigstens, wer solche Artikel finanziert.

Noch Fragen ?
Ja, ich: Warum gibt es keine Zeitungsartikel und Presseerklaerungen, die keine Zweifel an der Rechtsgrundlage offen lassen ? Warum melden sich immer irgendwelche Second-Line-Looser zu Wort ? Wo zum Henker ist Waldnaab ? Holen die auch aus Muenchen ab ?

cool.gif


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Karlos
Beitrag 02.12.2004, 00:16
Beitrag #654


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Mal hüh und dann mal wieder mal hot !


Die Cops schreiben das eine auf Ihre Seite und dann schreibt so eine Zeitung wieder was anderes von wegen Innenministerium sagt das und das.


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strichachtdoktor
Beitrag 02.12.2004, 00:25
Beitrag #655


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smile.gif That´s Live smile.gif

Man sollte nicht vergessen, dass da um eine Menge Geld geht. Eine Zeitung macht sich schwer beliebt, wenn sie die Sorgen und Noete der lokalen Fahrschulen und sonstigen Dienstleister rund um die MPU aufgreift und ein bisschen einseitig niederschreibt. Das gibt Wohlwollen und Anzeigen ...

Das Innenministerium haette es gerne anders - wenn sich so ein personifiziertes Wunschdenken dann vor ein Mikro stellt ... Was soll da schon bei rauskommen ?

Einigermassen wichtig - weil richtig - ist die Seite der bayrischen Polizei. Und es macht schon Sinn, davon eine Kopie im Handschuhfach zu haben.


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Karlos
Beitrag 02.12.2004, 00:25
Beitrag #656


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Können das Innenministerium und die Cops sich nicht besser absprechen?

Das müsste doch Konflikte hervorrufen, so etwas. Ich kann mir nicht vorstellen das die sich über so unterschiedlich Aussagen freuen.


Jedoch kommt mir das von der Polizei authentischer und logischer vor. Die haben die Tatsachen nämlich so genannt wie sie sind!

Das Innenministerium versucht mit Drohgebärden einzuschüchtern! Was die machen ist schwall in All !!!

Das ist mal wieder typisch Politiker, viel am reden und nichts am machen. Rethorisch kämpfen und so was können die.

Aber öffentlich bekennen zu bzw gegen das Urteil des EUGH tun die sich nicht, lieber die übliche § 46 Scheise welche natürlich nicht angewandt wird!


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Medusa
Beitrag 02.12.2004, 00:35
Beitrag #657


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Nicht wie die Lämmer auf's Schlachten warten.

Wenn jemand 'was Stichhaltiges in die Hand bekommt, das eine Mißachtung des EUGH Urteils zu sein scheint, kann er es doch auch 'mal so zur Kenntnisnahme an die EU Kommission und den EU Gerichtshof schicken. Vielleicht erfolgt von dort ja eine Reaktion wg. Mißachtung des EUGH Urteils.
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Andreas
Beitrag 02.12.2004, 07:42
Beitrag #658


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Zitat (Karlos @ 02.12.2004, 00:03)
huh.gif Die Seite ist ja, ich weiss nicht wie ich mich ausdrücken soll, ich bin einfach nur Spachlos. Wirklich!

Ist die Seite echt huh.gif

Die Seite ist ein echtes Goldstück flowers.gif

Das klingt ziemlich offiziel und eindeutig king.gif

Was soll an der Seite soll weltbewegend sein?? think.gif

Die Seite gibt nur das Urteil des EuGH wieder, es wird dort allerdings nichts über die Problematik der späteren Eignungsüberprüfung (§ 46 FeV) ausgesagt. Dies ist auch verständlich, da die Polizei damit nichts zu tun hat.


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Andreas
Beitrag 02.12.2004, 07:46
Beitrag #659


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Zitat (strichachtdoktor @ 02.12.2004, 00:04)
Rechtsgrundlage ???

§ 46 FeV, das solltest du aber zwischenzeitlich wissen.

Zitat
Ausdrücklich warnt das Innenministerium vor gefälschten Führerscheinen aus osteuropäischen Ländern
HA! Da ist sie wieder, die Warnung ! Alles gefaked im Osten !


Nicht alle FS sind gefälscht, aber es sind genug und täglich werden es mehr.

Zitat
Wenn jemand 'was Stichhaltiges in die Hand bekommt, das eine Mißachtung des EUGH Urteils zu sein scheint, kann er es doch auch 'mal so zur Kenntnisnahme an die EU Kommission und den EU Gerichtshof schicken. Vielleicht erfolgt von dort ja eine Reaktion wg. Mißachtung des EUGH Urteils.


Die Betonung liegt hier ganz stark auf "vielleicht". Wie schon öfters erwähnt sind in der EU-Führerscheinrichtlinie keine Aussagen zur nationalen Eignungsüberprüfung gemacht, d. h. jedes Land darf hier seine eigenen Regeln erlassen ohne das die EU-Kommission bzw. der EuGH einschreiten kann.


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Medusa
Beitrag 02.12.2004, 07:58
Beitrag #660


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@Andreas - Eignungsprüfung

RICHTLINIE DES RATES vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG)

Zitat
Artikel 7
(1) Die Ausstellung des Führerscheins hängt ausserdem ab
a)vom Bestehen einer Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen, vom Bestehen einer Prüfung der Kenntnisse und von der Erfüllung gesundheitlicher Anforderungen nach Maßgabe der Anhänge II und III;
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Andreas
Beitrag 02.12.2004, 08:05
Beitrag #661


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Wie bereits schon einmal erwähnt, ist hiermit die theoretischen und praktische Prüfung und die ärztliche Untersuchung für LKW- und Busfahrer gemeint.

Man muß die entsprechenden Vorschriften auch lesen können.

P.S. Zur Zeit wird zwischen den Mitgliedsstaaten diskutiert, ob in der nächsten Führerscheinrichtlinie einheitliche Regelungen zur Eignungsüberprüfung eingeführt werden sollen. Wenn es diese schön gäbe, wäre doch die ganze Diskussion überflüssig. whistling.gif


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Mustafa Örogan
Beitrag 02.12.2004, 08:46
Beitrag #662


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übP.S. Zur Zeit wird zwischen den Mitgliedsstaaten diskutiert, ob in der nächsten Führerscheinrichtlinie einheitliche Regelungen zur Eignungsüberprüfung eingeführt werden sollen. Wenn es diese schön gäbe, wäre doch die ganze Diskussion erflüssig. whistling.gif


Da hätte ich nichts dagegen.Weil schlimmer wie hier geht es ja nicht mehr.
Vielleicht würde dann die MPU etwas relativiert werden.Vorallem die
Tilgungszeiten zur MPU Anordnung wären bestimmt nicht so lange.
In meinem Fall 19 Jahre.
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strichachtdoktor
Beitrag 02.12.2004, 11:12
Beitrag #663


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Zitat
Zitat
Rechtsgrundlage ???

§ 46 FeV, das solltest du aber zwischenzeitlich wissen.


Ist das so, Andreas, dass der 46er das hergibt ? Ich kenne den Einwand und bezweifle das trotzdem ...

Zitat
Zur Zeit wird zwischen den Mitgliedsstaaten diskutiert, ob in der nächsten Führerscheinrichtlinie einheitliche Regelungen zur Eignungsüberprüfung eingeführt werden sollen.


Das kann nicht rueckwirkend gelten. Und wenn es genauso umgesetzt wird, wie die restlichen Plaene der EU (zentrales Melderegister etc.), dann dauert das noch eine Weile. Zudem darf bezweifelt werden, dass die Deutschen ihre Vorstellungen "1zu1" in diesen einheitlichen Regelungen wiederfinden werden. Erstmal muessen die Deutschen den Anderen naemlich erklaeren, was "Eignung" eigentlich sein soll ... wink.gif


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Tortenjan
Beitrag 02.12.2004, 11:48
Beitrag #664


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Ich glaube die momentane rechtsunsichere Situation geht allen gehörig auf den Sack, den Betroffenen genauso wie den Behördenmitarbeitern und uns Laien (ich zumindest) im Forum erst recht.


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_Gast_andy_*
Beitrag 02.12.2004, 14:33
Beitrag #665





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Nur weil man die meiste Kohle in die EU investiert,hat man nicht sofort das meiste zu sagen.
Die deutschen politiker wollen, das sich die auländer in deutschland anpassen, doch selbst machen sie das in europa genau umgekehrt

*** Anmerkung Moderator

Bitte nicht doppelt posten, einmal reicht.


Der Beitrag wurde von Uwe bearbeitet: 02.12.2004, 15:01
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Gast_matev_*
Beitrag 02.12.2004, 15:01
Beitrag #666





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Noch eine frage?? habe den eu fs ohne 185 tage in cz erworben dort war es nicht nötig den wohnsitz zu gründen!
wie und warum kann die verwaltungsbehörde den gebrauch des fs untersagen? das eugh urteil sagt doch aus dass nur das ausstellende land diesen wieder entziehen kann und dieses nur nach eiener gerichtlichen anordnung
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 02.12.2004, 15:53
Beitrag #667


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*Anmerkung: Die Registrierungspflicht entfällt zum 01.02.2005.


......und was ist mit den leuten die bis ende juli schon ihren eu-fs gemacht haben?

beispiel:

-am 15.juli eu-fs bekommen
-bis 21.januar "legal" gefahren
-ab dem 22.januar länger als 185 tage in deutschland (Wohnsitz) und muß
laut fs-verordnung seinen eu-fs umschreiben lassen
-macht er aber nicht und wartet bis 1.Februar (Registrierungspflicht entfällt )

1.hat er jetzt nur in der zeit vom 22-31 Januar gegen die fs-verordnung verstoßen
und darf ab dem 1.februar wieder munter weiterfahren?

2.oder reicht es aus das er 185 tage nicht seiner umschreibpflicht
nachgekommen ist um ihm auch bei späterer ahndung (nach dem 1.februar)
die fahrerlaubnisrückwirkend auch über den 1.Februar hinaus zu entziehen?

.......weil sein eu-fs mit ablauf des 21.januar (nach 185 Tagen
umtschreiben) ungültig geworden ist ganz egal was am 1.februar passiert?
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Medusa
Beitrag 02.12.2004, 16:01
Beitrag #668


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Wenn jemand ein Gerichtsurteil ignoriert bekommt er vom Gericht nochmals eins drüber. Wie im Leben so später auch beim EUGH. Habe da keinen Zweifel.

Der EUGH erzwingt die faktische, nicht eine theoretische Anerkennung einer EU-FE. Eine EU-FE, die man in Deutschland nicht gebrauchen darf hat den gleichen Effekt wie eine Nichtanerkennung.
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 02.12.2004, 16:03
Beitrag #669


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Eine EU-FE, die man in Deutschland nicht gebrauchen darf hat den gleichen Effekt wie eine Nichtanerkennung.


............also würde das heißen über den 1.februar hinaus und er hat einfach seinen fs 10 tage zu früh gemacht?
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Karlos
Beitrag 02.12.2004, 18:19
Beitrag #670


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Wo steht das denn mit dem 1. Februar ?


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 02.12.2004, 18:36
Beitrag #671


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in dem link von Bayer anklicken und ein wenig hochscrollen. Klick mich shutup.gif
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Willauchmalwassagen!
Beitrag 02.12.2004, 18:39
Beitrag #672


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quatsch! auf der seite Ihr Führerschein wurde in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt anklicken und am ende des abschnittes findest Du es dann.ein satz in grün!Klick mich nochmal aber bitt vorsichtig! shutup.gif
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mirko1
Beitrag 03.12.2004, 09:26
Beitrag #673


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hey @Willauchmalwassagen!
interessant deine frage zur registrierung, zum glück kann
uns das egal sein, da wir den FS später gemacht haben.

ich denke das dein beispiel zutrifft und dieser die paar tage quasi schwarz fährt.
ab dem 1. februar wird wohl auf die registrierung niemand mehr achten.

genaus ist es mit den 185 tagen da wird sich nix tun, weil eine WOHNSITZMELDUNG NICHT nötig ist, es reicht der lebensmittelpunkt für 185 tage in dem jeweiligen EU-Land d.h eine Freundin oder bekannte würden vollkommen ausreichen, das ist sowiso nicht nachprüfbar und wird auch vom aufwand niemand einleiten, es bleibt die gute alte MPU frage=?

ein einheitliche eignungsprüfung in allen EU-Ländern wäre das allerbeste was uns passieren kann, den die wird niemals der Deutschen MPU entsprechen und wie schon von S.Doktor erwähnt nicht rückwirkend gelten.

Um das nochmals für alle GEGNER klar zu stellen, es ist für einen Drogenabhänigen oder Alkoholiker nicht möglich in CZ oder PL die anfängliche Ärztliche Untersuchung zu bestehen, wer das behauptet ist entweder unwissend oder schlicht nur ein Marktschreier und zudem noch ziemlich dumm, einem Arzt zu unterstellen er kann nicht erkennen ob ein Alkoholiker oder Drogenabhäniger vor im sitzt, ich habe von mehreren Fällen gehört das genau solche probanten schlicht nach D zurück geschickt wurden OHNE die möglichkeit den FS zu machen.

Deutschland und die MPU wird sich nach meiner meinug nach nicht halten, deswegen Bayern soll ruhig machen es kann sogenanten MPU umgeher nur recht sein, den wir brauchen ein URTEIL dazu, voher wirds wohl bei der willkür von den Bundesländern bleiben und abhängen sein wie schwarz das bundesland ist.

keine Rechtlichen sichere dinge die ich da auf führe, doch dies ist ein forum und ich tue meiner meinung nur kunt.

bisher blieb ich ohne Kontrolle toi toi toi...MPU probanten fahren ohne jemanden zu gefährden...super nicht andreas=?
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RalfBochum
Beitrag 03.12.2004, 11:08
Beitrag #674


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Zitat (mirko1 @ 03.12.2004, 09:26)
Um das nochmals für alle GEGNER klar zu stellen, es ist für einen Drogenabhänigen oder Alkoholiker nicht möglich in CZ oder PL die anfängliche Ärztliche Untersuchung zu bestehen, wer das behauptet ist entweder unwissend oder schlicht nur ein Marktschreier und zudem noch ziemlich dumm, einem Arzt zu unterstellen er kann nicht erkennen ob ein Alkoholiker oder Drogenabhäniger vor im sitzt, ich habe von mehreren Fällen gehört das genau solche probanten schlicht nach D zurück geschickt wurden OHNE die möglichkeit den FS zu machen.

Also das sehe ich anders ich habe auch den Führerschein in Polen gemacht und eine Ärztliche untersuchung gab es dort definitiv nicht! Du hast einen zettel bekommen in dem du alles ankreuzen solltest zb Drogenkonsum ja/nein usw.

Dieser Zettel wurde bei der Fahrschule abgegeben und ich habe dort keinen Arzt gesehen außer einen Augenarzt der mit einem einen lächerlichen sehtest gemacht hatt (den würde sogar ein blinder bestehen!!!!!!!!). Denn es wurden fast alle sachen wo mann ein wenig gezögert hat vorgesagt!.

Es war dort einer mit dicker Brille dabei der fast nix richtig hatte und den Sehtest bestanden hatt(unglaublich) Der könnte jetzt wenn er wollte auch ohne Brille fahren! So ungefähr lief es bei mir in Stettin ab.

Grüße Ralf wavey.gif


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strichachtdoktor
Beitrag 03.12.2004, 13:56
Beitrag #675


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Zum Thema Augenarzt moechte ich hinzufuegen, dass in der PD Fahrschule zu meiner Zeit ein "Gruppensehtest" von einer Augenaerztin durchgefuehrt wurde, welche ziemlich "fix" war. Sie hat sich Leute, bei denen sie den Eindruck hatte, sie haetten die Buchstaben auswaendig gelernt, einzeln vorgeknoepft. Einer musste seine Brille benutzen und bekam es auch so eingetragen ("Sehhilfe erforderlich"), einer wurde nach Hause geschickt wegen Taeuschungsversuch ... Insgesamt war bei uns niemand, der mit einer Schummelei Erfolg gehabt haette.
Insgesamt genauso streng oder locker, schwierig oder leicht wie in Deutschland.

Eine aerztliche Untersuchung wurde in Stettin regelmaessig nicht durchgefuehrt. Es gab einen Fragebogen, welcher dann jedoch nicht abgegeben werden musste. Von zwei Teilnehmern weiss ich aber, dass der Pruefer auf eine aerztliche Untersuchung bestanden hat, welche auch gemacht wurde - einmal negativ, Fahrerlaubnis verweigert.

Das die Polen gar nicht pruefen, ob jemand zum Fahren geeignet ist oder nicht, kann man also so nicht sagen. Allerdings ist es schon richtig, dass es unregelmaessiger passiert und man eher zufaellig auffaellt, wenn Probleme (Alk/Drogen/Gesundheit/Eignung) noch nicht zu offensichtlich sind.


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Medusa
Beitrag 03.12.2004, 17:26
Beitrag #676


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@mirko1
Zitat
den wir brauchen ein URTEIL dazu


Vielleicht. Der EUGH erzwingt die faktische, nicht eine theoretische Anerkennung einer EU-FE. Eine EU-FE, die man in Deutschland nicht gebrauchen darf hat den gleichen Effekt wie eine Nichtanerkennung. Eine Gebrauchsuntersagung ist für mich ein Verstoß gegen ein schon existierendes Urteil. Hier stellt sich für mich die Frage ob nicht unmittelbar der EUGH zuständig wäre?

Sollte es tatsächlich ein neues Urteil erfordern hoffe ich hier im Forum davon zu erfahren. Ist ein Verfahren gegen eine Gebrauchsuntersagung im Gange bin ich gerne bereit, den Kläger, falls nötig, finanziell zu unterstützen. ....
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Rolf Tjardes
Beitrag 03.12.2004, 18:28
Beitrag #677


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Zitat (Medusa @ 03.12.2004, 17:26)
Sollte es tatsächlich ein neues Urteil erfordern hoffe ich hier im Forum davon zu erfahren.

Wie wir alle ...

Völlig unabhängig vom weiteren Verlauf sollten hier sämtliche einschlägigen Urteile bzw. Verwaltungsentscheidungen dargelegt und zur Diskussion gestellt werden.

Ich selbst suche schon seit Wochen fast täglich in den Google-News nach interessanten Neuigkeiten hinsichtlich MPU, ausl. Führerschein und dgl. ...

Sollte die viel diskutierte Frage bzgl. MPU-Anordnungen (§ 46 FeV) nach Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis irgendwo substantiell thematisiert werden, dann werde ich die Info hier posten. Alle anderen der hier versammelten Beteiligten würden oder werden sicherlich genauso handeln (/8doc, Andreas, Uwe W, Peter Lustig, etc.).

Stay tuned ... walkman.gif
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mirko1
Beitrag 04.12.2004, 12:59
Beitrag #678


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Ihr habt die Ärztliche Untersuchung in Polen beschrieben, ich meinte das prozetere in CZ, da muss jeder erst zum Arzt ohne ausnahme.
Erst kommt ein einzel Augentest dran bei dem niemand was vorgesagt wird, farbenblindheit, sehstärke auf beiden augen, danach zum Arzt blutdruck messung abhören vom Herz und alle möglichen fragen wie .z.b epelepsie krankheiten u.s.w verschweigt man was ist die FS ungültig und wird wieder entzogen, in einem Fall wo ich auch da war, roch ein probant nach alkohol dieser wurde sofort zurück geschickt. Erst nach diesen Untersuchungen konnte man dann den eigentlichen FS anpacken und ich versichere euch der arzt hat genau geschaut einen drogenabhänigen erkennt man sofort an den augen und anderen unverwechselbaren merkmalen, genauso verhält es sich mit Alkohol abhänigen.

es fehlt nur noch ein Psycholgisches gespräch mit einem Psychologen und wir hätten fast MPU verhältnisse.
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caleb
Beitrag 04.12.2004, 13:57
Beitrag #679


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ich finde man sollte die tschechen nicht über-loben.. bei meiner untersuchung war einer farbenblind, diesen hat man durchgehen lassen. die untersuchung an sich war ein klacks wenn man bedenkt das selbst ein alkoholiker einen tag mal nicht nach alk riecht. und einen drogen süchtigen (ich denke du meinst heroin etc.) erkennt man nicht an den augen, es gibt genügend überarbeitete menschen die auch ringe unter den augen haben. überhaupt kann man drogen süchtige nur bei extremer sucht, am äußeren erscheinungsbild vermuten das sie es sind.


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mirko1
Beitrag 04.12.2004, 23:06
Beitrag #680


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naja es geht hier ja nicht um dorgen abhänige und alkoholiker, aber da muss ich dir trotzdem wieder sprechen, drogenabhänige erkennt man nicht an augenringen sondern an den pupillen. jeder arzt benötigt da einen blick in die augen um dies zu erkennen. ein alkoholiker ohne alk erkennt man am schweiss und an zittrigen händen, die symptome gehen erst nach mehrern tagen der abstinenz vorbei.
da ist es mit 1 tag nicht getan.

doch wie gesagt es geht ja nicht darum, ich wollte nur ausführen wie es mir persönlich in CZ ergangen ist.

in CZ ist es nicht so einfach wie in PL und in D ist es am einfachsten, mit dem sogenannten vertrauens bonus, muss ja niemand zum arzt.
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Bentley222
Beitrag 05.12.2004, 01:28
Beitrag #681


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Zitat
naja es geht hier ja nicht um dorgen abhänige und alkoholiker, aber da muss ich dir trotzdem wieder sprechen, drogenabhänige erkennt man nicht an augenringen sondern an den pupillen.


Grober Unfug. Nicht jeder BTM-abhängige hat besonders große oder kleine Pupillen.
Je nach Konsum-Verhalten changieren die Pupillen-Größen und -empfindlichkeiten. Z.B. sind die Pupillen kurz nach Einnahme von BTM (bes. TCH-beinhaltende Stoffe) verzögert bzw. beschleunigt.

Zitat
ein alkoholiker ohne alk erkennt man am schweiss und an zittrigen händen, die symptome gehen erst nach mehrern tagen der abstinenz vorbei.


Bulls..**t. Lieber Mirko, bitte besuche einmal ein AA-Treffen. Dort werden Dir viele normal wirkende Leute erzählen, daß zittrige Hände, der kalten Schweiss auf der Stirn und die "weißen Mäuse" erst zum Endstadium der Alkoholsucht gehören.
Diese Leute haben sich selbst das Leben hier zur Hölle gemacht. Ich gehöre dazu.
Davor werden Unmengen an Alkohol benötigt.... glaub mir, ich weiß es.. blushing.gif

Ich konnte jahrelang meine Ärzte und Vorgestzte täuschen, kein Problem...

Insofern erzähle mir nocheinmal, jeder Arzt, könnte an den Augen und Händen erkennen, wer abhängig ist ! ranting.gif


Was macht eigentlich derjenige Mitteldeutsche, der nicht die Möglichkeit hat, in PL, CZ oder sonstwo seinen FS zu machen ? Im Grunde hat derjenige ja auch einen EU-FS erworben (steht zumindest auf meiner Karte auch drauf), soll der auch vor einer MPU verschont werden?
Ich bin dafür, das der neue EU-Bürger, der dann wieder nach D-Land zieht und keine MPU machen will, die behördliche Versagung der Nutzung der EU-Fahrerlaubnis auf bundesdeutschen Strassen erfährt. Insbesondere dann, wenn bekannt wird, daß die 185-Tage-Regelung der EU umgangen wurde....

crybaby.gif

Bentley, der sich nach 2 "verpatzten" MPU's wirklich umorientiert hat....
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jessica
Beitrag 05.12.2004, 01:43
Beitrag #682


Neuling


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betreff führerschein versagen.
ich war 10 jahre drogenabhängig,kenne übrigens na gut,habe 2 mpu bestanden,aber trotzdem bin ich obwohl ich nun schon lange clean bin ein schwarzes scharf für das strassenverkehrsamt und mir wird so leicht kein neuer führerschein in deutschland erteilt werden.
ist das o.k.?
ich finde ich könnte eine neue chance haben wenn ich clean bin,aber leider ist das hier nicht so,meine vergangenheit wird mir immer vorgehalten und ich werde schwer voreingenommen bewertet.
da ist es doch meine chance in die tschechei zu gehen,oder?????
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Bentley222
Beitrag 05.12.2004, 02:04
Beitrag #683


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Hallo Jessica,

Zitat
ich war 10 jahre drogenabhängig,kenne übrigens na gut,habe 2 mpu bestanden,aber trotzdem bin ich obwohl ich nun schon lange clean bin ein schwarzes scharf für das strassenverkehrsamt und mir wird so leicht kein neuer führerschein in deutschland erteilt werden.


Was mit nicht klar ist, warum 2 MPU's ? Eine reicht, um die FE wiederzuerlangen.

Oder 3x FE-Entzug, 2x MPU positiv, jetzt halt keine positive MPU mehr...?

Jeder hat seine Chance bei der MPU, auch beim dritten Vergehen... das die Vorgaben sehr viel strenger sein werden als beim ersten Mal, sollte wohl jedem einleuchten. Ohne eine solche erschwerte MPU finde ich es völlig o.k., die hier keine neue FE zu geben !


Zitat
ich finde ich könnte eine neue chance haben wenn ich clean bin,aber leider ist das hier nicht so,meine vergangenheit wird mir immer vorgehalten und ich werde schwer voreingenommen bewertet.


Das ist bei jeder MPU so....

Zitat
da ist es doch meine chance in die tschechei zu gehen,oder?????

Ohne polemisch werden zu wollen: solltest du 185 Tage im EU-"Ausland" leben wollen, darfst du dort auch eine EU-FE erwerben.
Nur kann dir keiner garantieren, das diese EU-FE nicht auch für D-Land "gesperrt" wird....

Not amused ( crybaby.gif )

Bentley
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strichachtdoktor
Beitrag 05.12.2004, 03:38
Beitrag #684


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Hi @ Bentley

Also, das hier geaeusserte zu Alk- und Drogenabhaengigen ist schon arg abenteuerlich.
Was die Pupillen angeht, so gibt es ganz typische Veraenderungen der Pupillenreflexe bei Drogenabhaengigen, die ein Arzt sofort erkennen kann. Im Uebrigen lassen sich fuer den geuebten (Mediziner-)Blick nur ganz wenige Krankheiten verbergen ...

Alkoholiker kann man riechen. Da die Leber mit dem Abbau des Alkohols bald ueberfordert ist, wird ein hoeherer Prozentsatz des freien Alkohols als ueblich ueber die Haut ausgeschieden, was einen ganz typischen Geruch nach Aceton bewirkt.

Im Uebrigen lassen sich fuer den geuebten (Mediziner-)Blick nur ganz wenige Krankheiten verbergen ...
... gerade Drogenabhaengige und Alkoholiker denken, dass sie allen etwas vormachen koennen. Falsch. Gerade diese Gruppen koennen ihre Sucht am allerwenigsten verbergen!

Viel schwieriger sind bestimmte Formen der Tablettensucht oder "Habits" zu diagnostizieren.


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Cabarete
Beitrag 05.12.2004, 04:13
Beitrag #685


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Bitte nicht diesen Teil des Forums umbauen und die Alk, Drug, und sonstige Sucht
dazu verwenden, daß man ja auch mit Sucht fahren kann.
Das hilft im Endeffekt doch nur Andreas und seinen Kumpanen.

MfG. Trockener Alk. Cab.
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Andreas
Beitrag 05.12.2004, 12:37
Beitrag #686


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offtopic.gif

Bitte beim Thema bleiben. Diskussionen zum Erwerb des CZ- oder des PL-FS bitte in den jeweiligen Threads führen.


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Mr.T
Beitrag 05.12.2004, 13:20
Beitrag #687


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Hier ein interessantes Urteil des VGH Mannheim vom 12.10.2004
klick
Zitat
VGH Baden-Württemberg 2004-10-12 Einschränkung der Tragweite des EUGH-Urteils
   
   Aus der Kategorie Sonstiges Führerscheinrecht
   
   VGH Baden-Württemberg Urteil vom 12.10.2004 AZ.: 10 S 1346/04

Leitsätze:

1. Beabsichtigt ein Kläger nach dem Eintritt der Bestandskraft eines Verwaltungsakts im Hinblick auf diesen die Erhebung einer Amtshaftungsklage, so fehlt ihm für eine zur Vorbereitung der Amtshaftungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhobene Klage auf Verpflichtung der Behörde zur Rücknahme des bestandskräftigen Verwaltungsakts das Rechtsschutzbedürfnis, weil er die nach seiner Ansicht bestehende Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts unmittelbar vor den ordentlichen Gerichten geltend machen kann.

2. § 28 Abs. 5 FeV bzw. § 4 Abs. 4 IntKfzV erfordern eine Erteilungsentscheidung für jede einzelne Fahrerlaubnisklasse.

3. § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 IntKfzV sind mit dem vorrangigen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG überlässt die Regelung der Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen nach einer vorangegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis dem innerstaatlichen Recht und beschränkt die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten nicht auf die Einhaltung einer im Inland ausgesprochenen Fahrerlaubnissperre.


Quelle


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Uwe W
Beitrag 05.12.2004, 14:13
Beitrag #688


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Puh, das Urteil erinnert mich an Karl-May-Bücher, die erst ab Seite 50 spannend werden.

Wenn ich das richtig verstehe, dann hat der VGH Mannheim die bisherige (ich dachte hier bestand immer ein Konsens zwischen allen Beteiligten vom bayr. Innenministerium bis zu den EU-Führerscheinerwerbern) Interpretation des EUGH-Urteils aufgekündigt, dass ein im EU-Ausland nach Ablauf der deutschen Sperrfrist erteilter Führerschein ohne weiteres in Deutschland gültig ist.
Nach Ansicht des VGH bedarf man in solchen Fällen einer von deutschen Behörden ausgestellten Erlaubnis, von der EU-Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen.

Es ist die Frage, ob der Kläger hier nach Leipzig zum BVerwG in die Revision gehen wird.
Meiner Meinung nach hat er nur geringe Chancen, denn wenn sich das BVerwG der Ansicht des VGH Mannheim nicht anschließt, dann wird seine Sache höchstwahrscheinlich aus den vom VG Stuttgart genannten Gründen als unzulässig verworfen.

Ob der 62 jährige Kläger noch mal eine C oder E Fahrerlaubnis erwerben will, steht ja wohl in den Sternen.

Wenn die Ansicht des VGH Mannheim jetzt aber Bestandteil eines rechtskräftigen Urteils werden sollte, dann entsteht aber ein riesiges Faß an neuer Rechtsunsicherheit.


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Rolf Tjardes
Beitrag 05.12.2004, 14:40
Beitrag #689


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Das Urteil des VGH ist, soweit ich beim schnellen Durchlesen verstehe, eine mittlere Bombe gegen die Fraktion der "Auslandserwerber"...

Ich zitiere mal eine Passage aus der Urteilsbegründung:

Zitat (Auszug aus VGH Baden-Württemberg Urteil vom 12.10.2004 AZ.: 10 S 1346/04)
[...] Gerade der vorliegende Fall belegt, dass die Regelung, wonach eine im Anschluss an eine Entziehung der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbene Fahrerlaubnis nicht ohne Weiteres im anderen Mitgliedstaat gilt, sondern eine auf die ursprünglich festgestellten Mängel ausgerichtete Prüfung vorgesehen ist, die im Interesse der Verkehrssicherheit, der auch die Richtlinie 91/439/EWG zu dienen bestimmt ist, angesichts des derzeitigen Stands des Gemeinschaftsrechts geradezu geboten ist. Dem Kläger war im Jahr 1989 die Fahrerlaubnis entzogen worden, im Jahr 1991 wurde sein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland mit der Begründung abgelehnt, das medizinisch-psychologische Gutachten vom 23.03.1991 habe ergeben, dass insbesondere in Belastungssituationen mit einem erneuten illegalen Drogenkonsum und wegen seiner sehr egozentrischen Erlebnisverarbeitung sowie einer geringe Normgebundenheit mit erneutem Fehlverhalten im Straßenverkehr zu rechnen sei. Abschließend wies der Gutachter darauf hin, dass vor einer erneuten Untersuchung ein ausreichender Zeitraum abgewartet werden sollte, da andernfalls mit einer Befundänderung kaum zu rechnen sei. Aber nur zehn Monate nach diesem für den Kläger überaus nachteiligen medizinisch-psychologischen Gutachten wurde ihm in den Niederlanden eine Fahrerlaubnis für das Führen von Personenkraftwagen erteilt. Es war aber durch gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen nicht gewährleistet, dass den niederländischen Behörden die Fahrerlaubnisentziehung bzw. die Versagung ihrer Wiedererteilung und die jeweiligen Gründe vor ihrer Entscheidung über den Fahrerlaubnisantrag des Klägers bekannt wurden. Weitere Umstände belegen, dass selbst durch die beiden Fahrerlaubniserteilungen in den Niederlanden im Jahr 1992 bzw. in Frankreich im Jahr 1999 die Fahreignung des Klägers tatsächlich nicht als nachgewiesen angesehen werden kann. Denn es war offenkundig noch nach diesen Entscheidungen, die an sich nur ergehen dürfen, wenn die Fahreignung des Bewerbers belegt ist, erforderlich, die fahreignungsrelevanten Eigenschaften des Klägers zu prüfen bzw. zu verbessern. So wird z.B. im medizinisch-psychologischen Gutachten vom 31.07.2000 (S. 2) erwähnt, dass dem Kläger in einem Gutachten aus dem Jahr 1998 empfohlen worden war, sich mit einer Drogenberatungsstelle in Verbindung zu setzen, um sich dort die erforderliche Unterstützung zur nötigen Auseinandersetzung mit seiner Drogenvorgeschichte zu beschaffen. Ferner ergibt sich aus dem Gutachten vom 31.07.2000, dass sich der Kläger im Zeitraum vom 21.06.1999 bis zum 17.02.2000 einer umfangreichen verkehrspsychologischen Therapie (27 Stunden) unterzogen hat. Dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit wäre aber nicht ausreichend Rechnung getragen, wollte man verlangen, dass in den Fällen, in denen nicht durch eine obligatorische Nachfrage bei einem gemeinschaftsweiten Fahrerlaubnisregister (vgl. die innerstaatliche Vorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 2 StVG) sichergestellt ist, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert wird, eine danach in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen ist und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt wird, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen. Auch im Übrigen geht die Europäische Kommission ersichtlich davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 und 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 und 4 IntKfzV, soweit sie die Anerkennung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer im Inland erfolgten Entziehung einer Fahrerlaubnis regeln, mit den Vorgaben der Richtlinie 91/439/EWG in Einklang stehen. Denn in der Antragsschrift vom 29.08.2003 im Vertragsverletzungsverfahren C-372/03, in der die Kommission die Bereiche aufgeführt hat, in denen die Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie 91/439/EWG nach ihrer Ansicht nicht entsprechend Art. 249 Abs. 3 EGV umgesetzt hat (vgl. Rn. 24 f.), werden diese Bestimmungen - im Gegensatz zu dem inzwischen aufgehobenen § 29 FeV (Verordnung vom 09. August 2004, BGBl. I S. 2092) - nicht erwähnt. [...]


Ich will ja nicht unken, aber in der Konsequenz bedeutet dies zunächst weiter grünes Licht für eine nachträgliche verwaltungsbehördlich angeordnete Eignungsüberprüfung von Betroffenen, die in Deutschland wegen ihrer Vorbelastungen als ungeeignet gelten und danach eine Fahrerlaubnis im EU-Ausland erwerben / erworben hatten.

Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen und festgestellt, daß die nationalen Regelungen hinsichtlich einer Fahreignungsprüfung (§ 46 FeV) beim EuGH-Urteil vom 29.04.2004 keine Rolle gespielt haben.

Hmmh think.gif

Ich muß darüber noch etwas nachdenken und das Urteil noch genauer studieren...
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caleb
Beitrag 05.12.2004, 15:10
Beitrag #690


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ein besonderer härtefall der nicht auf alle eu-fs-besitzer und mpu umgeher zutrifft. möge mal einer das urteil verstehen, der mann hat doch eine positive mpu beigebracht...


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Medusa
Beitrag 05.12.2004, 18:47
Beitrag #691


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Auf die Gefahr mich zu wiederholen - der EUGH erzwingt in seinem ergangenem Urteil die faktische, nicht eine theoretische Anerkennung einer EU-FE. Eine EU-FE, die man in Deutschland nicht gebrauchen darf hat den gleichen Effekt wie eine Nichtanerkennung.

Die Rechtspraxis in D wird es wahrscheinlich erfordern, das sich der EUGH erneut des dt. Verwaltungsrechts annimt. Eine Gebrauchsuntersagung kontakariert den europäischen Gedanken der Freizügigkeit. Haben europäische Dokumente eine geringere Rechtssicherheit?

Mal stelle sich die Praxis der Anerkennung aber Gebrauchsuntersagung einmal in Bezug auf andere europäische Dokumente vor - Reisepass oder Euro. Der Euro aus dem EU Ausland wird hier anerkannt, man darf ihn aber nicht gebrauchen .. unvorstellbar.

Wer kennt sich hinreichend aus - kann der EUGH bei Verstößen gegen ergangene Urteile von sich aus tätig werden? Wer ist die richtige Stelle für Hinweise - der Generalanwalt?
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strichachtdoktor
Beitrag 06.12.2004, 00:54
Beitrag #692


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Dieses Urteil ist sicherlich der Vereinfachung einer Anerkennung auslaendischer Fahrerlaubnisse nicht foerderlich.

Hier sehen wir den Versuch, sich ueber die Wirkung des Eu-GH-Urteils hinwegzusetzen. Und ich hoffe, dass der Schuss nach hinten losgehen wird.

Nicht nur, dass Entscheidungen auslaendischer EU-Behoerden quasi verunglimpft werden und man offen zur Schau traegt, dass deutsche Richter nicht gewillt sind, sich der Eu-GH-Gerichtsbarkeit in irgendeiner Form zu beugen - nein, es wird quasi losgeloest von Gesetzen, Richtlinien und Vertraegen eine Lex Specialis fuer deutsche Fuehrerscheininhaber gefordert in der Art, dass trotz anzuerkennendem EU-Fuehrerschein und eventueller auslaendischer Ueberpruefung der Fahreignung auf Wegen, die den Deutschen nicht gefallen kann, weil "undeutsch und nicht zertifizierbar", erst eine deutsche Behoerde die wiederhergestellte "Fahreignung" nach Antrag absegnen muss.

Der "vorrangige Aspekt der Verkehrssicherheit" - wobei dieser (noch ?!) auf die deutschen Hoheitsgebiete beschraenkt bleiben muss - wird hier ganz ungeniert vor die deklarierten Ziele der EU gestellt, die da Freizuegigkeit und alles Moegliche versprechen, aber so natuerlich nicht fuer Deutschland gelten werden ...


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Medusa
Beitrag 06.12.2004, 01:50
Beitrag #693


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@Karlos
Habe seltsamerweise erneut eine Mail von Dir übers Verkehrsportal erhalten, die nicht für mich bestimmt war. (01:03 Uhr). Gelöscht ;-))
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Cabarete
Beitrag 06.12.2004, 01:57
Beitrag #694


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So soll es sein.
Der richtige Gedanke ist da. D. kann sich nicht über EU hinwegsetzen.

Der Geldmaschine MPU und alles was dazugehört, beginnt langsam die Puste auszugehn.

MfG. Cab.
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strichachtdoktor
Beitrag 06.12.2004, 07:47
Beitrag #695


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Zitat
Der Geldmaschine MPU und alles was dazugehört, beginnt langsam die Puste auszugehn.


unsure.gif ... natuerlich waere das wuenschenswert.
Nach dem Urteil aber werden die Damen und Herren Gutachter erstmal mit gruenem Tee angestossen haben ... crybaby.gif


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Andreas
Beitrag 06.12.2004, 09:30
Beitrag #696


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Zitat (strichachtdoktor @ 06.12.2004, 00:54)
Hier sehen wir den Versuch, sich ueber die Wirkung des Eu-GH-Urteils hinwegzusetzen.

Es wurde hier schon mehrfach erwähnt, dass der EuGH ausdrücklich keine Aussagen zur Eignungsüberprüfung gemacht hat, da dies bisher nicht EU-einheitlich geregelt ist und somit noch jeder Mitgliedsstaat seine eigenen Regeln aufstellen darf. Genau dies hat D gemacht und dieses Urteil bestätigt dies.

Ich könnte mir vorstellen, dass nach diesem Urteil einige CZ- oder PL-Führerscheinbesitzer ins Grübeln kommen. dry.gif


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Xray
Beitrag 06.12.2004, 09:34
Beitrag #697


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Nach meiner Ansicht hat das Urteil keinen guten Effekt auf den EU-FS. Für mich ist nun klar, dass die Umgehung der MPU somit gestoppt ist und jeder der das versucht hat, wird noch seine Quittung bekommen...
Besser ist, jetzt freiwillig eine MPU abzulegen und hoffen, dass vorher keiner draufkommt und einem die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird....
Wenn man eine MPU abgelegt hat (positiv natürlich), dann kann einem auch keiner mehr etwas...
Das wäre meine Strastegie wenn ich in dieser Situation wäre...

Viel Glück!!
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Medusa
Beitrag 06.12.2004, 12:57
Beitrag #698


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Zitat
.. und somit noch jeder Mitgliedsstaat seine eigenen Regeln aufstellen darf.


Sicher, bevor der jeweilige Staat eine EU-FE erteilt darf er das. Was er aber nicht darf ist anderen EU-FE's nach Erteilung die Anerkennung verweigern. Diesen Effekt hat aber eine Gebrauchsuntersagung. Da wird sich der EUGH wieder mit befassen dürfen.

Europäische FahrERLAUBNIS ....
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strichachtdoktor
Beitrag 06.12.2004, 15:50
Beitrag #699


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Zitat
Da wird sich der EUGH wieder mit befassen dürfen.


Davon gehe ich mal aus.

Genaugenommen ist die jetzige Situation - spaetestens durch dieses VGH-BW-Urteil - exakt die gleiche wie vor dem Eu-GH-Urteil mit der hoechst unerfreulichen Verschaerfung: "Ferner ist das Recht, von einer solchen FE nach einer der genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, von einer vorherigen innerstaatlichen Pruefung abhaengig gemacht worden, ob die fuer die urspruengliche Entziehung massgeblichen Gruende nicht mehr bestehen".

Ein hoechst unerfreuliches "Weihnachtsgeschenk" ...


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Willauchmalwassagen!
Beitrag 06.12.2004, 16:43
Beitrag #700


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Zitat
Dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit wäre aber nicht ausreichend Rechnung getragen, wollte man verlangen, dass in den Fällen, in denen nicht durch eine obligatorische Nachfrage bei einem gemeinschaftsweiten Fahrerlaubnisregister (vgl. die innerstaatliche Vorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 2 StVG) sichergestellt ist, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert wird, eine danach in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen ist und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt wird, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen.


also ist es wieder so das eben in der EU doch nicht alle gleich behandelt werden. was ist den mit den fahren aus dem eu-land die auf unseren straßen fahren, auch schon mal ihren lappen wegen alk abgeben mußten und ihn nach ablauf ihrer strafe ohne mpu wiederbekommen haben?
die dürfen aber auf unseren straßen fahren!

der tag wird kommen bis einer einspruch bis zum eugh einlegt dann wissen wir mehr
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