![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#671
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 ![]() |
in dem link von Bayer anklicken und ein wenig hochscrollen. Klick mich
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#672
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 ![]() |
quatsch! auf der seite Ihr Führerschein wurde in einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt anklicken und am ende des abschnittes findest Du es dann.ein satz in grün!Klick mich nochmal aber bitt vorsichtig!
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#673
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
hey @Willauchmalwassagen!
interessant deine frage zur registrierung, zum glück kann uns das egal sein, da wir den FS später gemacht haben. ich denke das dein beispiel zutrifft und dieser die paar tage quasi schwarz fährt. ab dem 1. februar wird wohl auf die registrierung niemand mehr achten. genaus ist es mit den 185 tagen da wird sich nix tun, weil eine WOHNSITZMELDUNG NICHT nötig ist, es reicht der lebensmittelpunkt für 185 tage in dem jeweiligen EU-Land d.h eine Freundin oder bekannte würden vollkommen ausreichen, das ist sowiso nicht nachprüfbar und wird auch vom aufwand niemand einleiten, es bleibt die gute alte MPU frage=? ein einheitliche eignungsprüfung in allen EU-Ländern wäre das allerbeste was uns passieren kann, den die wird niemals der Deutschen MPU entsprechen und wie schon von S.Doktor erwähnt nicht rückwirkend gelten. Um das nochmals für alle GEGNER klar zu stellen, es ist für einen Drogenabhänigen oder Alkoholiker nicht möglich in CZ oder PL die anfängliche Ärztliche Untersuchung zu bestehen, wer das behauptet ist entweder unwissend oder schlicht nur ein Marktschreier und zudem noch ziemlich dumm, einem Arzt zu unterstellen er kann nicht erkennen ob ein Alkoholiker oder Drogenabhäniger vor im sitzt, ich habe von mehreren Fällen gehört das genau solche probanten schlicht nach D zurück geschickt wurden OHNE die möglichkeit den FS zu machen. Deutschland und die MPU wird sich nach meiner meinug nach nicht halten, deswegen Bayern soll ruhig machen es kann sogenanten MPU umgeher nur recht sein, den wir brauchen ein URTEIL dazu, voher wirds wohl bei der willkür von den Bundesländern bleiben und abhängen sein wie schwarz das bundesland ist. keine Rechtlichen sichere dinge die ich da auf führe, doch dies ist ein forum und ich tue meiner meinung nur kunt. bisher blieb ich ohne Kontrolle toi toi toi...MPU probanten fahren ohne jemanden zu gefährden...super nicht andreas=? |
|
|
![]()
Beitrag
#674
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 97 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Bochum Mitglieds-Nr.: 5720 ![]() |
Zitat (mirko1 @ 03.12.2004, 09:26) Um das nochmals für alle GEGNER klar zu stellen, es ist für einen Drogenabhänigen oder Alkoholiker nicht möglich in CZ oder PL die anfängliche Ärztliche Untersuchung zu bestehen, wer das behauptet ist entweder unwissend oder schlicht nur ein Marktschreier und zudem noch ziemlich dumm, einem Arzt zu unterstellen er kann nicht erkennen ob ein Alkoholiker oder Drogenabhäniger vor im sitzt, ich habe von mehreren Fällen gehört das genau solche probanten schlicht nach D zurück geschickt wurden OHNE die möglichkeit den FS zu machen. Also das sehe ich anders ich habe auch den Führerschein in Polen gemacht und eine Ärztliche untersuchung gab es dort definitiv nicht! Du hast einen zettel bekommen in dem du alles ankreuzen solltest zb Drogenkonsum ja/nein usw. Dieser Zettel wurde bei der Fahrschule abgegeben und ich habe dort keinen Arzt gesehen außer einen Augenarzt der mit einem einen lächerlichen sehtest gemacht hatt (den würde sogar ein blinder bestehen!!!!!!!!). Denn es wurden fast alle sachen wo mann ein wenig gezögert hat vorgesagt!. Es war dort einer mit dicker Brille dabei der fast nix richtig hatte und den Sehtest bestanden hatt(unglaublich) Der könnte jetzt wenn er wollte auch ohne Brille fahren! So ungefähr lief es bei mir in Stettin ab. Grüße Ralf ![]() -------------------- wenn ich es nicht weiß wissen es bestimmt die anderen!
|
|
|
![]()
Beitrag
#675
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zum Thema Augenarzt moechte ich hinzufuegen, dass in der PD Fahrschule zu meiner Zeit ein "Gruppensehtest" von einer Augenaerztin durchgefuehrt wurde, welche ziemlich "fix" war. Sie hat sich Leute, bei denen sie den Eindruck hatte, sie haetten die Buchstaben auswaendig gelernt, einzeln vorgeknoepft. Einer musste seine Brille benutzen und bekam es auch so eingetragen ("Sehhilfe erforderlich"), einer wurde nach Hause geschickt wegen Taeuschungsversuch ... Insgesamt war bei uns niemand, der mit einer Schummelei Erfolg gehabt haette.
Insgesamt genauso streng oder locker, schwierig oder leicht wie in Deutschland. Eine aerztliche Untersuchung wurde in Stettin regelmaessig nicht durchgefuehrt. Es gab einen Fragebogen, welcher dann jedoch nicht abgegeben werden musste. Von zwei Teilnehmern weiss ich aber, dass der Pruefer auf eine aerztliche Untersuchung bestanden hat, welche auch gemacht wurde - einmal negativ, Fahrerlaubnis verweigert. Das die Polen gar nicht pruefen, ob jemand zum Fahren geeignet ist oder nicht, kann man also so nicht sagen. Allerdings ist es schon richtig, dass es unregelmaessiger passiert und man eher zufaellig auffaellt, wenn Probleme (Alk/Drogen/Gesundheit/Eignung) noch nicht zu offensichtlich sind. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
|
|
![]()
Beitrag
#676
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
@mirko1
Zitat den wir brauchen ein URTEIL dazu Vielleicht. Der EUGH erzwingt die faktische, nicht eine theoretische Anerkennung einer EU-FE. Eine EU-FE, die man in Deutschland nicht gebrauchen darf hat den gleichen Effekt wie eine Nichtanerkennung. Eine Gebrauchsuntersagung ist für mich ein Verstoß gegen ein schon existierendes Urteil. Hier stellt sich für mich die Frage ob nicht unmittelbar der EUGH zuständig wäre? Sollte es tatsächlich ein neues Urteil erfordern hoffe ich hier im Forum davon zu erfahren. Ist ein Verfahren gegen eine Gebrauchsuntersagung im Gange bin ich gerne bereit, den Kläger, falls nötig, finanziell zu unterstützen. .... |
|
|
![]()
Beitrag
#677
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 ![]() |
Zitat (Medusa @ 03.12.2004, 17:26) Sollte es tatsächlich ein neues Urteil erfordern hoffe ich hier im Forum davon zu erfahren. Wie wir alle ... Völlig unabhängig vom weiteren Verlauf sollten hier sämtliche einschlägigen Urteile bzw. Verwaltungsentscheidungen dargelegt und zur Diskussion gestellt werden. Ich selbst suche schon seit Wochen fast täglich in den Google-News nach interessanten Neuigkeiten hinsichtlich MPU, ausl. Führerschein und dgl. ... Sollte die viel diskutierte Frage bzgl. MPU-Anordnungen (§ 46 FeV) nach Erwerb einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis irgendwo substantiell thematisiert werden, dann werde ich die Info hier posten. Alle anderen der hier versammelten Beteiligten würden oder werden sicherlich genauso handeln (/8doc, Andreas, Uwe W, Peter Lustig, etc.). Stay tuned ... ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#678
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
Ihr habt die Ärztliche Untersuchung in Polen beschrieben, ich meinte das prozetere in CZ, da muss jeder erst zum Arzt ohne ausnahme.
Erst kommt ein einzel Augentest dran bei dem niemand was vorgesagt wird, farbenblindheit, sehstärke auf beiden augen, danach zum Arzt blutdruck messung abhören vom Herz und alle möglichen fragen wie .z.b epelepsie krankheiten u.s.w verschweigt man was ist die FS ungültig und wird wieder entzogen, in einem Fall wo ich auch da war, roch ein probant nach alkohol dieser wurde sofort zurück geschickt. Erst nach diesen Untersuchungen konnte man dann den eigentlichen FS anpacken und ich versichere euch der arzt hat genau geschaut einen drogenabhänigen erkennt man sofort an den augen und anderen unverwechselbaren merkmalen, genauso verhält es sich mit Alkohol abhänigen. es fehlt nur noch ein Psycholgisches gespräch mit einem Psychologen und wir hätten fast MPU verhältnisse. |
|
|
![]()
Beitrag
#679
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
ich finde man sollte die tschechen nicht über-loben.. bei meiner untersuchung war einer farbenblind, diesen hat man durchgehen lassen. die untersuchung an sich war ein klacks wenn man bedenkt das selbst ein alkoholiker einen tag mal nicht nach alk riecht. und einen drogen süchtigen (ich denke du meinst heroin etc.) erkennt man nicht an den augen, es gibt genügend überarbeitete menschen die auch ringe unter den augen haben. überhaupt kann man drogen süchtige nur bei extremer sucht, am äußeren erscheinungsbild vermuten das sie es sind.
-------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
|
|
![]()
Beitrag
#680
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
naja es geht hier ja nicht um dorgen abhänige und alkoholiker, aber da muss ich dir trotzdem wieder sprechen, drogenabhänige erkennt man nicht an augenringen sondern an den pupillen. jeder arzt benötigt da einen blick in die augen um dies zu erkennen. ein alkoholiker ohne alk erkennt man am schweiss und an zittrigen händen, die symptome gehen erst nach mehrern tagen der abstinenz vorbei.
da ist es mit 1 tag nicht getan. doch wie gesagt es geht ja nicht darum, ich wollte nur ausführen wie es mir persönlich in CZ ergangen ist. in CZ ist es nicht so einfach wie in PL und in D ist es am einfachsten, mit dem sogenannten vertrauens bonus, muss ja niemand zum arzt. |
|
|
![]()
Beitrag
#681
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 ![]() |
Zitat naja es geht hier ja nicht um dorgen abhänige und alkoholiker, aber da muss ich dir trotzdem wieder sprechen, drogenabhänige erkennt man nicht an augenringen sondern an den pupillen. Grober Unfug. Nicht jeder BTM-abhängige hat besonders große oder kleine Pupillen. Je nach Konsum-Verhalten changieren die Pupillen-Größen und -empfindlichkeiten. Z.B. sind die Pupillen kurz nach Einnahme von BTM (bes. TCH-beinhaltende Stoffe) verzögert bzw. beschleunigt. Zitat ein alkoholiker ohne alk erkennt man am schweiss und an zittrigen händen, die symptome gehen erst nach mehrern tagen der abstinenz vorbei. Bulls..**t. Lieber Mirko, bitte besuche einmal ein AA-Treffen. Dort werden Dir viele normal wirkende Leute erzählen, daß zittrige Hände, der kalten Schweiss auf der Stirn und die "weißen Mäuse" erst zum Endstadium der Alkoholsucht gehören. Diese Leute haben sich selbst das Leben hier zur Hölle gemacht. Ich gehöre dazu. Davor werden Unmengen an Alkohol benötigt.... glaub mir, ich weiß es.. ![]() Ich konnte jahrelang meine Ärzte und Vorgestzte täuschen, kein Problem... Insofern erzähle mir nocheinmal, jeder Arzt, könnte an den Augen und Händen erkennen, wer abhängig ist ! ![]() Was macht eigentlich derjenige Mitteldeutsche, der nicht die Möglichkeit hat, in PL, CZ oder sonstwo seinen FS zu machen ? Im Grunde hat derjenige ja auch einen EU-FS erworben (steht zumindest auf meiner Karte auch drauf), soll der auch vor einer MPU verschont werden? Ich bin dafür, das der neue EU-Bürger, der dann wieder nach D-Land zieht und keine MPU machen will, die behördliche Versagung der Nutzung der EU-Fahrerlaubnis auf bundesdeutschen Strassen erfährt. Insbesondere dann, wenn bekannt wird, daß die 185-Tage-Regelung der EU umgangen wurde.... ![]() Bentley, der sich nach 2 "verpatzten" MPU's wirklich umorientiert hat.... |
|
|
![]()
Beitrag
#682
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 2 Beigetreten: 05.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7090 ![]() |
betreff führerschein versagen.
ich war 10 jahre drogenabhängig,kenne übrigens na gut,habe 2 mpu bestanden,aber trotzdem bin ich obwohl ich nun schon lange clean bin ein schwarzes scharf für das strassenverkehrsamt und mir wird so leicht kein neuer führerschein in deutschland erteilt werden. ist das o.k.? ich finde ich könnte eine neue chance haben wenn ich clean bin,aber leider ist das hier nicht so,meine vergangenheit wird mir immer vorgehalten und ich werde schwer voreingenommen bewertet. da ist es doch meine chance in die tschechei zu gehen,oder????? |
|
|
![]()
Beitrag
#683
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 ![]() |
Hallo Jessica,
Zitat ich war 10 jahre drogenabhängig,kenne übrigens na gut,habe 2 mpu bestanden,aber trotzdem bin ich obwohl ich nun schon lange clean bin ein schwarzes scharf für das strassenverkehrsamt und mir wird so leicht kein neuer führerschein in deutschland erteilt werden. Was mit nicht klar ist, warum 2 MPU's ? Eine reicht, um die FE wiederzuerlangen. Oder 3x FE-Entzug, 2x MPU positiv, jetzt halt keine positive MPU mehr...? Jeder hat seine Chance bei der MPU, auch beim dritten Vergehen... das die Vorgaben sehr viel strenger sein werden als beim ersten Mal, sollte wohl jedem einleuchten. Ohne eine solche erschwerte MPU finde ich es völlig o.k., die hier keine neue FE zu geben ! Zitat ich finde ich könnte eine neue chance haben wenn ich clean bin,aber leider ist das hier nicht so,meine vergangenheit wird mir immer vorgehalten und ich werde schwer voreingenommen bewertet. Das ist bei jeder MPU so.... Zitat da ist es doch meine chance in die tschechei zu gehen,oder????? Ohne polemisch werden zu wollen: solltest du 185 Tage im EU-"Ausland" leben wollen, darfst du dort auch eine EU-FE erwerben. Nur kann dir keiner garantieren, das diese EU-FE nicht auch für D-Land "gesperrt" wird.... Not amused ( ![]() Bentley |
|
|
![]()
Beitrag
#684
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Hi @ Bentley
Also, das hier geaeusserte zu Alk- und Drogenabhaengigen ist schon arg abenteuerlich. Was die Pupillen angeht, so gibt es ganz typische Veraenderungen der Pupillenreflexe bei Drogenabhaengigen, die ein Arzt sofort erkennen kann. Im Uebrigen lassen sich fuer den geuebten (Mediziner-)Blick nur ganz wenige Krankheiten verbergen ... Alkoholiker kann man riechen. Da die Leber mit dem Abbau des Alkohols bald ueberfordert ist, wird ein hoeherer Prozentsatz des freien Alkohols als ueblich ueber die Haut ausgeschieden, was einen ganz typischen Geruch nach Aceton bewirkt. Im Uebrigen lassen sich fuer den geuebten (Mediziner-)Blick nur ganz wenige Krankheiten verbergen ... ... gerade Drogenabhaengige und Alkoholiker denken, dass sie allen etwas vormachen koennen. Falsch. Gerade diese Gruppen koennen ihre Sucht am allerwenigsten verbergen! Viel schwieriger sind bestimmte Formen der Tablettensucht oder "Habits" zu diagnostizieren. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
|
|
![]()
Beitrag
#685
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 31.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5305 ![]() |
Bitte nicht diesen Teil des Forums umbauen und die Alk, Drug, und sonstige Sucht
dazu verwenden, daß man ja auch mit Sucht fahren kann. Das hilft im Endeffekt doch nur Andreas und seinen Kumpanen. MfG. Trockener Alk. Cab. |
|
|
![]()
Beitrag
#686
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
![]() Bitte beim Thema bleiben. Diskussionen zum Erwerb des CZ- oder des PL-FS bitte in den jeweiligen Threads führen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
![]()
Beitrag
#687
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 31404 Beigetreten: 06.02.2004 Mitglieds-Nr.: 1686 ![]() |
Hier ein interessantes Urteil des VGH Mannheim vom 12.10.2004
klick Zitat VGH Baden-Württemberg 2004-10-12 Einschränkung der Tragweite des EUGH-Urteils Aus der Kategorie Sonstiges Führerscheinrecht VGH Baden-Württemberg Urteil vom 12.10.2004 AZ.: 10 S 1346/04 Leitsätze: 1. Beabsichtigt ein Kläger nach dem Eintritt der Bestandskraft eines Verwaltungsakts im Hinblick auf diesen die Erhebung einer Amtshaftungsklage, so fehlt ihm für eine zur Vorbereitung der Amtshaftungsklage vor dem Verwaltungsgericht erhobene Klage auf Verpflichtung der Behörde zur Rücknahme des bestandskräftigen Verwaltungsakts das Rechtsschutzbedürfnis, weil er die nach seiner Ansicht bestehende Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts unmittelbar vor den ordentlichen Gerichten geltend machen kann. 2. § 28 Abs. 5 FeV bzw. § 4 Abs. 4 IntKfzV erfordern eine Erteilungsentscheidung für jede einzelne Fahrerlaubnisklasse. 3. § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 IntKfzV sind mit dem vorrangigen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG überlässt die Regelung der Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen nach einer vorangegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis dem innerstaatlichen Recht und beschränkt die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten nicht auf die Einhaltung einer im Inland ausgesprochenen Fahrerlaubnissperre. Quelle -------------------- Gruß Mr.T
Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen. |
|
|
![]()
Beitrag
#688
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Puh, das Urteil erinnert mich an Karl-May-Bücher, die erst ab Seite 50 spannend werden.
Wenn ich das richtig verstehe, dann hat der VGH Mannheim die bisherige (ich dachte hier bestand immer ein Konsens zwischen allen Beteiligten vom bayr. Innenministerium bis zu den EU-Führerscheinerwerbern) Interpretation des EUGH-Urteils aufgekündigt, dass ein im EU-Ausland nach Ablauf der deutschen Sperrfrist erteilter Führerschein ohne weiteres in Deutschland gültig ist. Nach Ansicht des VGH bedarf man in solchen Fällen einer von deutschen Behörden ausgestellten Erlaubnis, von der EU-Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Es ist die Frage, ob der Kläger hier nach Leipzig zum BVerwG in die Revision gehen wird. Meiner Meinung nach hat er nur geringe Chancen, denn wenn sich das BVerwG der Ansicht des VGH Mannheim nicht anschließt, dann wird seine Sache höchstwahrscheinlich aus den vom VG Stuttgart genannten Gründen als unzulässig verworfen. Ob der 62 jährige Kläger noch mal eine C oder E Fahrerlaubnis erwerben will, steht ja wohl in den Sternen. Wenn die Ansicht des VGH Mannheim jetzt aber Bestandteil eines rechtskräftigen Urteils werden sollte, dann entsteht aber ein riesiges Faß an neuer Rechtsunsicherheit. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
![]()
Beitrag
#689
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 2667 Beigetreten: 12.09.2003 Wohnort: Bundestagswahlkreis 62 Mitglieds-Nr.: 1 ![]() |
Das Urteil des VGH ist, soweit ich beim schnellen Durchlesen verstehe, eine mittlere Bombe gegen die Fraktion der "Auslandserwerber"...
Ich zitiere mal eine Passage aus der Urteilsbegründung: Zitat (Auszug aus VGH Baden-Württemberg Urteil vom 12.10.2004 AZ.: 10 S 1346/04) [...] Gerade der vorliegende Fall belegt, dass die Regelung, wonach eine im Anschluss an eine Entziehung der Fahrerlaubnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworbene Fahrerlaubnis nicht ohne Weiteres im anderen Mitgliedstaat gilt, sondern eine auf die ursprünglich festgestellten Mängel ausgerichtete Prüfung vorgesehen ist, die im Interesse der Verkehrssicherheit, der auch die Richtlinie 91/439/EWG zu dienen bestimmt ist, angesichts des derzeitigen Stands des Gemeinschaftsrechts geradezu geboten ist. Dem Kläger war im Jahr 1989 die Fahrerlaubnis entzogen worden, im Jahr 1991 wurde sein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland mit der Begründung abgelehnt, das medizinisch-psychologische Gutachten vom 23.03.1991 habe ergeben, dass insbesondere in Belastungssituationen mit einem erneuten illegalen Drogenkonsum und wegen seiner sehr egozentrischen Erlebnisverarbeitung sowie einer geringe Normgebundenheit mit erneutem Fehlverhalten im Straßenverkehr zu rechnen sei. Abschließend wies der Gutachter darauf hin, dass vor einer erneuten Untersuchung ein ausreichender Zeitraum abgewartet werden sollte, da andernfalls mit einer Befundänderung kaum zu rechnen sei. Aber nur zehn Monate nach diesem für den Kläger überaus nachteiligen medizinisch-psychologischen Gutachten wurde ihm in den Niederlanden eine Fahrerlaubnis für das Führen von Personenkraftwagen erteilt. Es war aber durch gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen nicht gewährleistet, dass den niederländischen Behörden die Fahrerlaubnisentziehung bzw. die Versagung ihrer Wiedererteilung und die jeweiligen Gründe vor ihrer Entscheidung über den Fahrerlaubnisantrag des Klägers bekannt wurden. Weitere Umstände belegen, dass selbst durch die beiden Fahrerlaubniserteilungen in den Niederlanden im Jahr 1992 bzw. in Frankreich im Jahr 1999 die Fahreignung des Klägers tatsächlich nicht als nachgewiesen angesehen werden kann. Denn es war offenkundig noch nach diesen Entscheidungen, die an sich nur ergehen dürfen, wenn die Fahreignung des Bewerbers belegt ist, erforderlich, die fahreignungsrelevanten Eigenschaften des Klägers zu prüfen bzw. zu verbessern. So wird z.B. im medizinisch-psychologischen Gutachten vom 31.07.2000 (S. 2) erwähnt, dass dem Kläger in einem Gutachten aus dem Jahr 1998 empfohlen worden war, sich mit einer Drogenberatungsstelle in Verbindung zu setzen, um sich dort die erforderliche Unterstützung zur nötigen Auseinandersetzung mit seiner Drogenvorgeschichte zu beschaffen. Ferner ergibt sich aus dem Gutachten vom 31.07.2000, dass sich der Kläger im Zeitraum vom 21.06.1999 bis zum 17.02.2000 einer umfangreichen verkehrspsychologischen Therapie (27 Stunden) unterzogen hat. Dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit wäre aber nicht ausreichend Rechnung getragen, wollte man verlangen, dass in den Fällen, in denen nicht durch eine obligatorische Nachfrage bei einem gemeinschaftsweiten Fahrerlaubnisregister (vgl. die innerstaatliche Vorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 2 StVG) sichergestellt ist, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert wird, eine danach in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen ist und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt wird, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen. Auch im Übrigen geht die Europäische Kommission ersichtlich davon aus, dass die Regelungen des § 28 Abs. 4 und 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 und 4 IntKfzV, soweit sie die Anerkennung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einer im Inland erfolgten Entziehung einer Fahrerlaubnis regeln, mit den Vorgaben der Richtlinie 91/439/EWG in Einklang stehen. Denn in der Antragsschrift vom 29.08.2003 im Vertragsverletzungsverfahren C-372/03, in der die Kommission die Bereiche aufgeführt hat, in denen die Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie 91/439/EWG nach ihrer Ansicht nicht entsprechend Art. 249 Abs. 3 EGV umgesetzt hat (vgl. Rn. 24 f.), werden diese Bestimmungen - im Gegensatz zu dem inzwischen aufgehobenen § 29 FeV (Verordnung vom 09. August 2004, BGBl. I S. 2092) - nicht erwähnt. [...] Ich will ja nicht unken, aber in der Konsequenz bedeutet dies zunächst weiter grünes Licht für eine nachträgliche verwaltungsbehördlich angeordnete Eignungsüberprüfung von Betroffenen, die in Deutschland wegen ihrer Vorbelastungen als ungeeignet gelten und danach eine Fahrerlaubnis im EU-Ausland erwerben / erworben hatten. Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen und festgestellt, daß die nationalen Regelungen hinsichtlich einer Fahreignungsprüfung (§ 46 FeV) beim EuGH-Urteil vom 29.04.2004 keine Rolle gespielt haben. Hmmh ![]() Ich muß darüber noch etwas nachdenken und das Urteil noch genauer studieren... |
|
|
![]()
Beitrag
#690
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 327 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4925 ![]() |
ein besonderer härtefall der nicht auf alle eu-fs-besitzer und mpu umgeher zutrifft. möge mal einer das urteil verstehen, der mann hat doch eine positive mpu beigebracht...
-------------------- Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht. (StGB §§ 328 Abs. 2. Nr.3) |
|
|
![]()
Beitrag
#691
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Auf die Gefahr mich zu wiederholen - der EUGH erzwingt in seinem ergangenem Urteil die faktische, nicht eine theoretische Anerkennung einer EU-FE. Eine EU-FE, die man in Deutschland nicht gebrauchen darf hat den gleichen Effekt wie eine Nichtanerkennung.
Die Rechtspraxis in D wird es wahrscheinlich erfordern, das sich der EUGH erneut des dt. Verwaltungsrechts annimt. Eine Gebrauchsuntersagung kontakariert den europäischen Gedanken der Freizügigkeit. Haben europäische Dokumente eine geringere Rechtssicherheit? Mal stelle sich die Praxis der Anerkennung aber Gebrauchsuntersagung einmal in Bezug auf andere europäische Dokumente vor - Reisepass oder Euro. Der Euro aus dem EU Ausland wird hier anerkannt, man darf ihn aber nicht gebrauchen .. unvorstellbar. Wer kennt sich hinreichend aus - kann der EUGH bei Verstößen gegen ergangene Urteile von sich aus tätig werden? Wer ist die richtige Stelle für Hinweise - der Generalanwalt? |
|
|
![]()
Beitrag
#692
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Dieses Urteil ist sicherlich der Vereinfachung einer Anerkennung auslaendischer Fahrerlaubnisse nicht foerderlich.
Hier sehen wir den Versuch, sich ueber die Wirkung des Eu-GH-Urteils hinwegzusetzen. Und ich hoffe, dass der Schuss nach hinten losgehen wird. Nicht nur, dass Entscheidungen auslaendischer EU-Behoerden quasi verunglimpft werden und man offen zur Schau traegt, dass deutsche Richter nicht gewillt sind, sich der Eu-GH-Gerichtsbarkeit in irgendeiner Form zu beugen - nein, es wird quasi losgeloest von Gesetzen, Richtlinien und Vertraegen eine Lex Specialis fuer deutsche Fuehrerscheininhaber gefordert in der Art, dass trotz anzuerkennendem EU-Fuehrerschein und eventueller auslaendischer Ueberpruefung der Fahreignung auf Wegen, die den Deutschen nicht gefallen kann, weil "undeutsch und nicht zertifizierbar", erst eine deutsche Behoerde die wiederhergestellte "Fahreignung" nach Antrag absegnen muss. Der "vorrangige Aspekt der Verkehrssicherheit" - wobei dieser (noch ?!) auf die deutschen Hoheitsgebiete beschraenkt bleiben muss - wird hier ganz ungeniert vor die deklarierten Ziele der EU gestellt, die da Freizuegigkeit und alles Moegliche versprechen, aber so natuerlich nicht fuer Deutschland gelten werden ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
|
|
![]()
Beitrag
#693
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
@Karlos
Habe seltsamerweise erneut eine Mail von Dir übers Verkehrsportal erhalten, die nicht für mich bestimmt war. (01:03 Uhr). Gelöscht ;-)) |
|
|
![]()
Beitrag
#694
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 75 Beigetreten: 31.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5305 ![]() |
So soll es sein.
Der richtige Gedanke ist da. D. kann sich nicht über EU hinwegsetzen. Der Geldmaschine MPU und alles was dazugehört, beginnt langsam die Puste auszugehn. MfG. Cab. |
|
|
![]()
Beitrag
#695
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Der Geldmaschine MPU und alles was dazugehört, beginnt langsam die Puste auszugehn. ![]() Nach dem Urteil aber werden die Damen und Herren Gutachter erstmal mit gruenem Tee angestossen haben ... ![]() -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
|
|
![]()
Beitrag
#696
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (strichachtdoktor @ 06.12.2004, 00:54) Hier sehen wir den Versuch, sich ueber die Wirkung des Eu-GH-Urteils hinwegzusetzen. Es wurde hier schon mehrfach erwähnt, dass der EuGH ausdrücklich keine Aussagen zur Eignungsüberprüfung gemacht hat, da dies bisher nicht EU-einheitlich geregelt ist und somit noch jeder Mitgliedsstaat seine eigenen Regeln aufstellen darf. Genau dies hat D gemacht und dieses Urteil bestätigt dies. Ich könnte mir vorstellen, dass nach diesem Urteil einige CZ- oder PL-Führerscheinbesitzer ins Grübeln kommen. ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
![]()
Beitrag
#697
|
|
Neuling Gruppe: Members Beiträge: 4 Beigetreten: 30.11.2004 Mitglieds-Nr.: 7027 ![]() |
Nach meiner Ansicht hat das Urteil keinen guten Effekt auf den EU-FS. Für mich ist nun klar, dass die Umgehung der MPU somit gestoppt ist und jeder der das versucht hat, wird noch seine Quittung bekommen...
Besser ist, jetzt freiwillig eine MPU abzulegen und hoffen, dass vorher keiner draufkommt und einem die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird.... Wenn man eine MPU abgelegt hat (positiv natürlich), dann kann einem auch keiner mehr etwas... Das wäre meine Strastegie wenn ich in dieser Situation wäre... Viel Glück!! |
|
|
![]()
Beitrag
#698
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat .. und somit noch jeder Mitgliedsstaat seine eigenen Regeln aufstellen darf. Sicher, bevor der jeweilige Staat eine EU-FE erteilt darf er das. Was er aber nicht darf ist anderen EU-FE's nach Erteilung die Anerkennung verweigern. Diesen Effekt hat aber eine Gebrauchsuntersagung. Da wird sich der EUGH wieder mit befassen dürfen. Europäische FahrERLAUBNIS .... |
|
|
![]()
Beitrag
#699
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Da wird sich der EUGH wieder mit befassen dürfen. Davon gehe ich mal aus. Genaugenommen ist die jetzige Situation - spaetestens durch dieses VGH-BW-Urteil - exakt die gleiche wie vor dem Eu-GH-Urteil mit der hoechst unerfreulichen Verschaerfung: "Ferner ist das Recht, von einer solchen FE nach einer der genannten Entscheidungen im Inland Gebrauch zu machen, von einer vorherigen innerstaatlichen Pruefung abhaengig gemacht worden, ob die fuer die urspruengliche Entziehung massgeblichen Gruende nicht mehr bestehen". Ein hoechst unerfreuliches "Weihnachtsgeschenk" ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
|
|
![]()
Beitrag
#700
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 ![]() |
Zitat Dem vorrangigen Aspekt der Verkehrssicherheit wäre aber nicht ausreichend Rechnung getragen, wollte man verlangen, dass in den Fällen, in denen nicht durch eine obligatorische Nachfrage bei einem gemeinschaftsweiten Fahrerlaubnisregister (vgl. die innerstaatliche Vorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 2 StVG) sichergestellt ist, dass eine Behörde eines Mitgliedstaates über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung informiert wird, eine danach in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer Sperrfrist ohne Weiteres anzuerkennen ist und dem aufnehmenden Mitgliedstaat entgegen dem eindeutigen Wortlaut von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 91/439/EWG eine Prüfung untersagt wird, ob die ursprünglich für die Entziehung bzw. Versagung maßgeblichen Gründe noch fortbestehen. also ist es wieder so das eben in der EU doch nicht alle gleich behandelt werden. was ist den mit den fahren aus dem eu-land die auf unseren straßen fahren, auch schon mal ihren lappen wegen alk abgeben mußten und ihn nach ablauf ihrer strafe ohne mpu wiederbekommen haben? die dürfen aber auf unseren straßen fahren! der tag wird kommen bis einer einspruch bis zum eugh einlegt dann wissen wir mehr |
|
|
![]()
Beitrag
#701
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 57 Beigetreten: 03.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4705 ![]() |
Wie ist es denn wenn ich den tschechischen Behörden mitteile, dass ich schon einnen Lappen hatte und weswegen ich ihn verloren habe, wenn die mir dann den Führerschein trotzdem geben dan ist ja alles gut, oder nicht
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#702
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 254 Beigetreten: 23.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5145 ![]() |
Hallo,
ich habe im Web noch einen Aufsatz gefunden, weiss aber nicht genau wie alt er ist, denke ist aber schon etwas neueren Datums. http://www.fahrerlaubnisrecht.de/EU-GH-Int...ation%20neu.htm Gruss Natrix |
|
|
![]()
Beitrag
#703
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat .. dass ich schon einnen Lappen hatte Die Möglichkeit wird in der CZ berücksichtigt - sonst würde die Frage nach einer vorliegenden Sperrfrist keinen Sinn machen .. Wenn keine Sperrfrist vorliegt und Du die Prüfung bestehst und die Eignungsvoraussetzungen erfüllst - alles entsprechend der Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG), erteilen sie Dir eine europaweite Fahrerlaubnis. Eine dt. MPU Auflage interessiert die CZ nicht. D hat "leider" vergessen die dt. MPU in die Richtlinie 91/439/EWG aufnehmen zu lassen .. Kommt Zeit kommt EUGH |
|
|
![]()
Beitrag
#704
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
@Natrix20: Nichts für ungut, aber den von Dir verlinkten Aufsatz hab ich bereits am 27.10. verlinkt, ist also nichts wirklich neues.
-------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
![]()
Beitrag
#705
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Medusa @ 06.12.2004, 17:51) Wenn keine Sperrfrist vorliegt und Du die Prüfung bestehst und die Eignungsvoraussetzungen erfüllst - alles entsprechend der Richtlinie des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein (91/439/EWG), erteilen sie Dir eine europaweite Fahrerlaubnis. Komisch nur, dass in der Richtlinie 91/439/EWG keine Aussagen zur Eignungsüberprüfung getroffen wurden (bitte jetzt nicht wieder mit den Führerscheinprüfungen oder den Gesundheitsprüfungen für die LKW- und Busklassen kommen). ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
![]()
Beitrag
#706
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Wie der VGH Mannheim auf den dritten Leitsatz gekommen ist, kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen:
Zitat 3. § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV bzw. § 4 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 IntKfzV sind mit dem vorrangigen Gemeinschaftsrecht vereinbar. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 91/439/EWG überlässt die Regelung der Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Fahrerlaubnissen nach einer vorangegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis dem innerstaatlichen Recht und beschränkt die Regelungskompetenz der Mitgliedstaaten nicht auf die Einhaltung einer im Inland ausgesprochenen Fahrerlaubnissperre. Dieser Grundsatz steht meiner Meinung nach im Widerspruch zum zweiten Leitsatz des EUGH-Urteils:Zitat Artikel 1 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie 91/439 ist so auszulegen, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung der Gültigkeit eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins nicht deshalb ablehnen darf, weil im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats auf den Inhaber des Führerscheins eine Maßnahme des Entzugs oder der Aufhebung einer von diesem Staat erteilten Fahrerlaubnis angewendet wurde, wenn die zusammen mit dieser Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat abgelaufen war, bevor der Führerschein von dem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist. Im Juli hatte der VGH ja noch einen Beschluss gefällt, der mit dem ersten Leitsatz des EUGH-Urteils voll konform ging. FAQ-Link hier klicken Das OLG Karlsruhe hat außerdem einen EU-Führerschein als gültig angesehen, wenn er nach Ablauf der Sperrfrist erteilt wurde, d.h. hat den zweiten Leitsatz des EUGH-Urteils in die Praxis umgesetzt. Insofern ist jetzt nicht einmal im Landesteil Baden klar, was geltendes Recht sein soll. Man kann nur hoffen, dass das BVerwG hier mal klare Worte sprechen wird. Dass der Kläger im vorliegenden Fall sich dort durchsetzen wird, halte ich aber für extrem unwahrscheinlich: Der jetzt 62 jährige Kläger hat anscheinend bisher nur die Klassen 1 und 3 besessen, hat inzwischen wieder A und B. Er hat jetzt beantragt, die Untersagungsverfügung für ausländische Fahrerlaubnisse hinsichtlich der Klassen C und E aufzuheben (für A und B ist die Verfügung ja schon hinfällig). Einen ausländischen C-Führerschein besitzt der Kläger anscheinend nicht. Das VG hat seine Klage als unzulässig angesehen, weil der Kläger kein Rechtsschutzbefürfnis hat. Es hat das damit begründet, dass die alten Untersagungsverfügung durch die Anerkennung der Klassen A und B vollkommen obsolet geworden ist. Der VGH hat jetzt das Rechtsschutzbedürfnis damit verneint, dass auch eine Aufhebung der alten Untersagungsverfügung dem Kläger nichts nützen würde, weil aufgrund seines vorherigen Entzuges aus 1989 ein EU-Führerschein grundsätzlich nur nach Prüfung in einem Verwaltungsverfahren anzuerkennen sei. Möglich wäre natürlich auch die Interpretation, dass das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, weil ein neuer EU-Führerschein grundsätzlich anzuerkennen ist, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist und dass es deshalb auf den neuen Bescheid gar nicht ankommt. Das ganze kommt mir jetzt vor wie der Streit um des Kaisers Bart: Der Kläger hat vielleicht gar kein besonderes Interesse an einem LkW-Führerschein, und soll jetzt weiter prozessieren (wird wohl verlieren), nur damit man weiß, aus welchem Grund er verlieren wird. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
|
|
![]()
Beitrag
#707
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
@Andreas 91/439/EWG - Anhang II
![]() |
|
|
Gast_Gast_alexander_* |
![]()
Beitrag
#708
|
Guests ![]() |
na, ist doch gut, dann sind wir alle etwas schlauer. den vorreitern sei dank
|
|
|
![]()
Beitrag
#709
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 148 Beigetreten: 29.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5254 ![]() |
Für so Idioten wie mich, das Urteil steht doch zum Teil im Wiederspruch mit dem aus Mannheim, oder?
![]() -------------------- Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
|
|
|
![]()
Beitrag
#710
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Zitat (Medusa @ 06.12.2004, 20:53) @Andreas 91/439/EWG - Anhang II ![]() Das ist doch das Problem. Diese Richtlinie gibt vor, bei welchen Krankheiten etc. eine Fahrerlaubnis u. U. nicht erteilt werden darf. Nur wird keiner der PL- oder CZ-Urlauber der FS-Stelle in PL oder erzählen, dass er z. B. mit 2,3 Promille im Straßenverkehr aufgefallen ist. Dies kann auch nicht durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden. Ich zitiere die Richtlinie: Zitat ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN 3.Gruppe 1: Bewerber müssen ärztlich untersucht werden, wenn es sich im Verlauf des vorgeschriebenen Verfahrens oder der Prüfungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zeigt, daß bei ihnen ein oder mehrere der in diesem Anhang aufgeführten Mängel vorliegen. Woher sind der FS-Stelle in Polen diese Mängel bekannt?? ![]() Zitat 14.Alkoholgenuß ist eine grosse Gefahr für die Sicherheit im Strassenverkehr. Da es sich um ein schwerwiegendes Problem handelt, ist auf medizinischer Ebene grosse Wachsamkeit geboten. Gruppe 1: 14.1.Bewerbern oder Fahrzeugführern, die alkoholabhängig sind oder das Führen eines Fahrzeugs und Alkoholgenuß nicht trennen können, darf eine Fahrerlaubnis weder erteilt noch erneuert werden Woher weiß die FS-Stelle in Polen, dass der Bewerber alkoholabhängig ist oder das Führen eines Fahrzeugs und Alkoholgenuß nicht trennen kann?? ![]() -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
|
|
![]()
Beitrag
#711
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 148 Beigetreten: 29.08.2004 Mitglieds-Nr.: 5254 ![]() |
Ja aber was ist mit dem mannheimer Urteil, bei dem hätte doch auch eine MPU angestanden ?
Sind momentan nicht Wiedersprüche zwischen den Urteilen deutscher Gerichte, das könnte man doch so sehen? Oder war das jetzt eine höhere Instanz, die mehr zu sagen hat? -------------------- Erst die Einwegspritze, dann kam der EU-Führerschein
|
|
|
![]()
Beitrag
#712
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat ÄRZTLICHE UNTERSUCHUNGEN 3.Gruppe 1: Bewerber müssen ärztlich untersucht werden, wenn es sich im Verlauf des vorgeschriebenen Verfahrens oder der Prüfungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis zeigt, daß bei ihnen ein oder mehrere der in diesem Anhang aufgeführten Mängel vorliegen. Ärztlich untersucht wird z.B. in CZ jeder - unabhängig ob ein Hinweis auf einen Mangel vorliegt oder nicht. Es gibt dort keinen Vertrauensvorschuß. Zitat 14.1.Bewerbern oder Fahrzeugführern, die alkoholabhängig sind oder das Führen eines Fahrzeugs und Alkoholgenuß nicht trennen können, darf eine Fahrerlaubnis weder erteilt noch erneuert werden In dem Fall wäre es entsprechend EU Urteil an dem die EU-FE ausstellenden Land diese wieder einzuziehen. D ist nur berechtigt das ausstellende Land darauf hinzuweisen, aber nicht berechtigt systematische Kontrollen durchzuführen oder gar Gebrauchsuntersagungen = effektive Nichtanerkennungen auszusprechen. |
|
|
![]()
Beitrag
#713
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Ich habe Manche geschrieben weil mit Sicherheit auch welche dabei sind bei denen man wirklich nicht weis was der Psychodoc eigentlich will.
Ein grosser teil wird aber auf die EU-Führerscheinschiene einschwenken weil man sich weder mit dem Grund des Führerscheinentzugs auseinandergesetzt hat noch irgendwas daran ändern will.Habe mittlerweile von mehreren mitbekommen die in Polen ode der Tschechei den Schein machen wollen,die Ursachen für die MPU ist zwar nicht nur Alk aber überwiegend.Da man die MPU in Deutschland nicht machen will hat bei allen den Grund das sie nicht einsehen was sie falsch gemacht haben,das sie sich das Geld sparen können weil sie keine Chance haben zu bestehen wissen sie.Liegt aber natürlich nicht an ihnen sondern nur an den Durchfallquoten die die einhalten müssen. Wer jedes Wochenende durchgehend dicht ist braucht es wohl nicht probieren und wer es nicht schafft mit dem saufen aufzuhören bevor man einschläft arbeitet ja wohl auch nicht an seinem Problem. Wer seine Probleme die zum Entzug führten nicht in den Griff bekommt wird auch mit einem polnischen oder tschechischen Schein nicht lange glücklich sein. Auf meinen Schein achte ich schon, ![]() ![]() Ma muß eben auch mal nein sagen und stur dabei bleiben und wenn alle dann Weichei schreien,am Ende sind sie dann doch froh wenn sie noch jemand erwischen der nüchtern ist und sie heimbringt. Wenn man sich in Deutschland halbwegs an die Regeln hält kann man sich viel erlauben ohne das es sich auf den Führerschein auswirkt.Spätestens wenn das Punktekonto anwächst sollte man sich zusamenreissen.Die Punkte bis zum Führerscheinentzug fallen nicht vom Himmel.Auch wenn das hin und wieder einer behauptet. |
|
|
![]()
Beitrag
#714
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Diese Richtlinie gibt vor, bei welchen Krankheiten etc. eine Fahrerlaubnis u. U. nicht erteilt werden darf. Nur wird keiner der PL- oder CZ-Urlauber der FS-Stelle in PL oder erzählen, dass er z. B. mit 2,3 Promille im Straßenverkehr aufgefallen ist. Dies kann auch nicht durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt werden. Wenn jemand mal mit 2,3%o erwischt wurde, dann kann man das in einer normalen aerztlichen Untersuchung natuerlich nicht erkennen. Allerdings kann, wer mit 2,3%o ueberhaupt noch was in seinem Wagen findet, auf eine laengere Alkoholkarriere zurueckblicken, welche der Fachmann der Leber schon ansieht, Andreas ... ![]() ![]() Was allgemein einigermassen abschreckend wirkt, ist die Rechtsunsicherheit, die zur Zeit ja geradezu geschuert wird. Der EuGH sagt das eine, der BW-VGH sagt etwas anderes und hier und da wird wieder etwas anderes fuer Recht erklaert. Das Verkehrsministerium haelt sich ziemlich bedeckt und die Vermittler versprechen das Blaue vom Himmel. Dann gibt es noch ein paar "Goetter des Verkehrsrechts", wie Kalus und Hettenbach, die allen ihre Meinung natuerlich nicht ersparen und das Chaos ist perfekt ... Ich meine: Wir reden hier von Rechtsangelegenheiten und von Gesetzen, die einerseits fuer jeden einigermassen durchschaubar sein sollen und die andererseits auch auf alle in gleichem Masse anwendbar sein sollten. Tatsaechlich zerbroeselt sich deutsches Fahrerlaubnisrecht in eine Fuelle von Fragmenten, die je nach Gusto, Parteizugehoerigkeit und Mageninhalt neu kombiniert werden koennen und neu kombiniert werden. Mich hat eigentlich die Schlichtheit des Luxemburger Urteils zunaechst sehr erfreut bis ich gesehen habe, was unsere deutschen Verkehrsspezies in die Dinge, die gesagt wurden und mehr noch in die, die nicht gesagt wurden, hineininterpretiert haben. Nach einigermassen (zugegeben immer noch laienhafter Lektuere) bin ich jedoch der Meinung, dass deutsche Gerichte trotz aller anderslautender Urteile und Interpretationen auf Dauer nicht daran vorbei kommen werden, dass der EuGH ihnen ins Gebetbuch geschrieben hat, dass EU-Fuehrerscheine "ohne Wenn und Aber" anerkannt werden muessen. Dass diese Regelung von einigen deutschen Gerichten und von Teilen der FeV falsch ausgelegt wurde, das gerade wurde vom EuGH ja kritisiert. Leider ist vielen in Deutschland das Urteil zu schlicht und es wurde von "orthodoxen" Kreisen geradezu als stuemperhaft eingestuft, weil es die "deutschen Spezialitaeten" nicht ausreichend gewuerdigt hat. Dabei ist doch klar zu erkennen, dass der EuGH diese "Lex Specialis fuer Verkehrssuender" so streng gar nicht will, wenn sie in der Weise gegen die Grundsaetze der EU und die Grundsaetze der gegenseitigen Anerkennung verstoesst, wie es regelmaessig in Deutschland im Namen der "Verkehrssicherheit" geschieht. Zitat Komisch nur, dass in der Richtlinie 91/439/EWG keine Aussagen zur Eignungsüberprüfung getroffen wurden Das darf ruhig mal in eine andere Richtung (als die von Andreas) zu denken geben: Diese strenge Auslegung der Eignung und die Art der Eignungsueberpruefung, wie sie in Deutschland angewendet wird, ist in den meisten Teilen Europas weder bekannt, noch durchfuehrbar und stoesst in einigen Laendern auch auf Widerstand. Das natuerlich nicht ohne Grund. So gilt in vielen Bereichen der Wissenschaft die Psychologie als ganz und gar unwissenschaftlich und nicht ueberall ist es so beliebt, sich ihrer zu bedienen, wie in Deutschland. Zudem krankt ja auch die deutsche Eignungsueberpruefung an erheblicher Willkuer: - Die eine Sperrfrist verhaengenden Richter sind allenfalls psychologisch geschulte Laien, nicht jedoch Fachleute, die sich der Interpretation von Statistiken bedienen um eine Nichteignung aufgrund bestimmter Merkmale zu behaupten. - Diese Behauptung fuehrt zu einer voellig willkuerlich festgelegten Sperrfrist, die sich bestenfalls auf Erfahrungswerte in vergleichbaren Faellen stuetzen kann und "natuerlich" abhaengig von Vorbelastungen gemacht wird, obwohl diese Vorbelastungen oft weder mit dem abgeurteilten Fall noch mit der Nichteignung etwas zu tun haben. - Die Sperrfrist verstreicht oft aufgrund Unwissen (Zitat:"...vor Gericht wird halt nicht erklaert, sondern geurteilt" (Richter G., LG Aachen 1997)) mehr oder weniger nutzlos, sodass bestenfalls eine Sicherung erreicht wird und eine Besserung durch die enorme Verschlechterung der aeusseren Umstaende (Arbeitslosigkeit, Schulden, Trennung der Partner etc.), welche hoechst billigend und keinesfalls abwaegend in Kauf genommen wird, in den seltensten faellen stattfindet. Daher wird die straffreie Zeit einer erfolgreichen Sperrfrist, ebenfalls willkuerlich, von den Verkehrspsychologen erst gar nicht positiv beruecksichtigt. - Auch eine Unterbringung in einer Anstalt des offenen Vollzuges z.B. wird nicht positiv beruecksichtigt, sondern mit einer zusaetzlichen - willkuerlichen - "Time of good Standing" belegt, denn es sei ja klar, dass unter dem Eindruck staatlicher Repression keine Straftaten begangen werden - Ziel des Fuehrerscheinbewerbers sei indes, ohne jegliche Form aeusseren Zwanges straffrei zu leben - was er ja in dieser willkuerlich neu festgelegten Zeit zeigen koenne. Alleine durch diese Formen staatlichen und psychologischen Machtmissbrauches wird die Sperrzeit oft verdoppelt, manchmal gar vervier- oder verfuenffacht. - Dieser mehr oder weniger kostenlosen (Gerichtskosten, bzw. Kosten fuer eine MPU-Beratung, ca. 75 Euro) Phase der "Feststellung einer Ungeeignetheit zum Fuehren von Kraftfahrzeugen" schliesst sich ein - immer noch unwissenschaftlicher - psychologischer Teil an, der wesentlich teurer ist und von profitorientierten halbstaatlichen und privaten Organisationen dominiert wird. Dem Fuehrerscheinbewerber wird nun auferlegt - nachdem er bisher von Laien und Buerokraten eingestuft wurde - diese Buerde wieder los zu werden und zwar genau auf einem einzigen moeglichen Weg: der privat finanzierten MPU und "Professionellen" oder "Hoch-Professionellen" (Obergutachter, also Professoren). Dazu wurde bereits viel geschrieben und ich moechte nicht alles wiederholen. Nur soviel: Es ist ein Milliardenmarkt. Oft kennen sich MPU-Psychos und freie Verkehrspsychologen aus dem Studium und arbeiten wechselseitig als Psychologen und MPU-Pruefer - wobei der Willkuer wiederum Tuer und Tor geoeffnet wird - oder sie schreiben sich gegenseitig die Statistiken, die voellig regelwidrig auf Einzelfaelle angewendet werden. Nach so einer subjektiven und kritischen Betrachtung dieses Systems, die sicher auch andere anstellen, wundert sich nun jemand wie Andreas, dass eine EU-Richtlinie dazu keine Stellung nimmt. Eine EU-Richtlinie, die Sicherheit im Strassenverkehr mit der Gleichbehandlung von EU-Buergern und den Grundstatuten der EU (Freizuegigkeit, freier Verkehr von Waren und Dienstleistungen, Gerechtigkeit etc.) unter einen Hut bringen soll ... Ich finde es geradezu natuerlich und logisch, dass dieses durch und durch verlogene und kranke System der deutschen "Eignungsueberpruefung" keinen Wiederhall in europaeischen Richtlinien findet und im Uebrigen auch vom EuGH unbeachtet geblieben ist, weil rechtswidrig und mit den Grundregeln der gegenseitigen Anerkennung von Fuehrerscheinen nicht vereinbar. Das ist, wenn schon komisch, dann hoechstens tragikomisch ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
|
|
![]()
Beitrag
#715
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 ![]() |
strichachtdoktor@
wieder hast du den Nagel auf den Kopf getroffen, leute wie Andreas und all die anderen nicht betroffenen interessiert es eben nicht, die zeigen nur mit dem finger auf die armen MPU anwärter und proletten die sind ja selber schuld ec. der hase hat auch keine angst vor der schlange bis er eben gebissen wird. Erst wenn jemand in den MPU aparat hinein kommt erst dann erfährt er die willkür und erst dann wird er aufeinmal ein MPU gegner. Erst die Konsequenz öffnet die Augen. Voher ist ja alles in Ordnung und Interessiert nicht. Nun wird auch noch die letzt Tür EU-FS egal ob CZ NL PL SP LU oder sonst ein EU-LAND von D nicht anerkannt, super D aber die Rechnung geht nicht auf, den D ist auch nur ein EU LAnd ob D das nun akzeptieren will oder nicht. Nur schade das D in der zwischen zeit bis eine erneute Klage zum Euro-Gericht zwecks MPU und Eignung für Ausländische FS führt machen kann was es will. Echt Pikant: D untersagt CZ-FS wegen nicht eignung in D und dieser Probant darf aber in allen anderen 24 EU-Ländern mit seinem CZ-FS Fahren, das kann ja nicht richtig sein, so ein schwachsinn, D im Alleingang egal was in den anderen 24 Ländern gilt und wie gesagt da gilt der CZ-FS ohne wenn und aber. wenn das nicht der OBer Ober Hammer ist dann versteh ich die welt nicht mehr. genauso würde z.b ein spanier MPU benötigen würde spanien dem Spanischem bürger seinen CZ-FS den gebrauch untersagen so kann dieser in D ohne probs fahren ich lach mich tot HAHA. super nicht... |
|
|
![]()
Beitrag
#716
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 ![]() |
Zitat .. bis eine erneute Klage zum Euro-Gericht Ist das Sicher? Kann der EuGH nicht von sich aus tätig werden? "Verstoß gegen ergangenes Urteil" .. ?? ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#717
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Kann der EuGH nicht von sich aus tätig werden? Nein, glaube ich nicht. In der Kapper-Sache wurde der EuGH in einer Frage von grundsaetzlicher Bedeutung zu einer Vorabentscheidung zum geltenden Eu-Recht hinzugezogen - ist, glaube ich der schnellste Weg, um dem EuGH etwas vorzulegen, sonst nur nach Abschluss der Sachen in Deutschland. Ist zudem ja nicht so, dass die in Luxemburg sonst nichts zu tun haetten ... -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
|
|
![]()
Beitrag
#718
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 117 Beigetreten: 13.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4912 ![]() |
@strichachtdoktor
freue mich immer wieder das Du die Gefühle die hier sicherlich einige haben werden so schön in Worte kleiden kannst. Oft ist es so das sich meine Gedanken in deinen Posts wiederfinden. nur fällt mir es schwer diese so zu formulieren wie Du dies kannst. Falls wir mal ein sprachrohr in der öffentlichkeit brauchen wählen wir bestimmt Dich! meine stimme hast Du schon mal! |
|
|
![]()
Beitrag
#719
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 ![]() |
Zitat Wenn man sich in Deutschland halbwegs an die Regeln hält kann man sich viel erlauben ohne das es sich auf den Führerschein auswirkt. Ja, meinst Du ? Komische Sichtweise ... Ich habe viermal im Zusammenhang mit dem Fuehren von Kraftfahrzeugen gegen Gesetze verstossen, in insgesamt 25 Jahren: 1xFahren einer Mofa, die frisiert war, 1xUnfall mit 1,01%o, 1xBenutzen eines Buergersteiges zum Verlassen eines Unfallortes (als Noetigung) 1xFahren ohne Fuehrerschein. Ansonsten hatte ich keine Punkte, keine Bussgelder, keine Vorfaelle. Die Justiz hat das zum Anlass genommen, mir insgesamt ca. 2000 Euro Geldstrafe aufzuerlegen, mir dreimal die Fahrerlaubnis zu entziehen und insgesamt 4 Jahre Sperre zu verhaengen. Daraus sind mit Hilfe widriger Umstaende und unwilliger Beamter insgesamt 13 Jahre Fuehrerscheinentzug mit einem Jahr Verhaltenstherapie und insgesamt drei MPUs, zwei Seminaren und einem Obergutachten im Gesamtwert von etwa 8000 Euro geworden. In der Zeit war ich 8 Jahre arbeitslos und die Noetigung wird u.a. als Vorwand genutzt, mir eine Berufserlaubnis zu verweigern. Meine letzte Straftat ist fast acht Jahre her (Fahren ohne), ich habe etwa 30.000 Euro in Anwaelte gesteckt und ich habe jetzt mit 40 in Polen eine FE gemacht, weil ich irgendwann auch nochmal mit dem "Arsch wieder hochkommen" will und auch noch ein paar Jahre fuer meine Rente brauche ... Nur nebenbei: Ich nehme keine Drogen und ich trinke kaum Alkohol. Was man mir bei einer MPU natuerlich nicht abnimmt - jedesmal brauche ich ein fachaerztliches Gutachten, dass meine "schlechten" Leberwerte a.) berufsbedingt sind und b.) von einer Hepatitis vor 15 Jahren herruehren, weil deutsche MPU-Aerzte ganz offensichtlich nicht in der Lage sind Anamnesen und Befunde richtig zu beurteilen. Und ich habe niemals jemanden direkt gefaehrdet oder verletzt. Also, Jack Daniels, ich meine, dass Du nicht die Spur einer Ahnung hast, wovon Du eigentlich sprichst, wenn Du Saetze wie den obrigen (und noch ein paar andere) behauptest. -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
|
|
![]()
Beitrag
#720
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 82 Beigetreten: 29.08.2004 Wohnort: Im Taunus Mitglieds-Nr.: 5258 ![]() |
Hallo Leute,
ich bin auch für eine EU weite Regelung der Eignungsprüfung,denn schlimmer wie hier kann es nicht werden.Ein anderer Mensch,genannt Psychologe,meint jemand beurteilen zu können.Das ist Unfug.Die meisten Richtlinien der EU werden umgesetzt aber beim Führerschein stellt sich D.quer.Die anderen EU Länder machen diesen MPU Unsinn in dieser Form sicherlich nicht mit.Deshalb bin ich für eine EU weite Regelung der Eignungsprüfung mit EU Zentralregister. |
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 20.04.2025 - 15:51 |