EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis, Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
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EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis, Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig? |
17.01.2005, 12:07
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 6580 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Rhein-Main-Gebiet Mitglieds-Nr.: 15 |
Damit ergeben sich für viele auflagenbehaftete Führerscheinaspiranten neue Perspektiven sowie viel Diskussionsstoff. Bereits am 29.4.2004, also am "Tattag" wurde hier im Verkehrsportal die erste Anfrage dazu erstellt. In diesem Thread gab es bisher rund 2.800 Beiträge und 75.000 Views. Die Aufsplittung erfolgte lediglich aus technischen Gründen. EuGH-Urteil-Thread Teil 1 EuGH-Urteil-Thread Teil 2 EuGH-Urteil-Thread Teil 3 Dazu wurden spezielle länderspezifische Threads eröffnet, die das dort geltende nationale Recht betrafen. Auch hier wurde in über 1.000 Beiträgen heftig diskutiert. CZ-Thread Polen-Thread Diese Threads möchte ich gerne als Kunst- oder als Nachschlagewerk erhalten. In den letzten Wochen gab es nur noch wenige neue Fakten zur Thematik und die Diskutanten hatten kaum noch Zündstoff, zogen sich teilweise aus der Diskussion zurück. Es wurde häufig in persönliche Richtungen attackiert, da die Fronten sich mehr und mehr verhärteten. Deshalb schließe ich die betroffenen Dauerdiskussionen, um sie in einem erhaltenswürdigen Zustand zu belassen. Wegen der vom Grundgedanken immer gleichen Argumentationskette möchte ich die Diskussionen vereinfacht in einen einzigen Thread zusammenführen. Hier in diesem Thread gehts also weiter. Neue Autoren möchte ich bitten, sich erst einmal einzulesen. Es ist nicht unbedingt notwendig, sämtliche Beiträge durchzuarbeiten. Hier ist eine grundsätzliche Zusammenfassung für die Eiligen: Zitat Schon wieder das leidige Thema. Also gut, ich werde einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern (hoffentlich bekomme ich von den anderen dann keine Haue). "Traditionelle" Neuerteilung nach deutschen Bestimmungen: In Deinem Fall musst Du zur MPU. So eine Untersuchung kann zu 3 verschiedenen Ergebnissen führen: 1. Das Gutachten ist positiv. Toll, jemand der sich vorbereitet hat und bereit war Veränderungen vorzunehmen. Du, die MPU-Stelle und die Führerscheinstelle freut sich. Warum soll so jemand im Ausland teuer einen Führerschein machen ? 2. Das Gutachten ist negativ, enthält aber eine Kursempfehlung, mit der man wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommt. Na ja, zwar nicht perfekt, aber immerhin bekommt man den Lappen. Und der Kurs ist billiger als der EU-Führerscheinerwerb. Du, die Führerscheinstelle, die MPU-Stelle und der Kursanbieter freuen sich. 3. Du hast nichts verändert und das Gutachten ist negativ. Statt Aufarbeitung suchst Du lieber nach "Alternativen" und hast daher das EuGH-Urteil gelesen und möchtest im Ausland einen Führerschein erwerben. Ist zwar ein bißchen teuer (ist aber normal. Da wo Leute in Not sind, steigt nun mal der Preis, aber wenn man dann wieder fahren darf. Und tatsächlich - man darf - dank der europäischen Freizügigkeit - wieder fahren ! Was habe ich mit dem neuen Führerschein zu befürchten ?: Das kommt darauf an. 1. Ich komme nie in eine Polizeikontrolle und werde auch sonst nicht auffällig: Gratuliere - wieso hast Du eigentlich dann den Führerschein im Ausland gemacht ??? Mein Auto fährt mit Benzin und einen Führerschein braucht doch nur der, der kontrolliert wird. 2. Ich fahre super, komme aber in eine Routinekontrolle: Der Polizist schaut meinen Führerschein an und sieht, dass es ein EU-Führerschein ist. Er fragt in Flensburg nach und merkt, dass ich einen Entzug in Deutschland habe. Er ärgert sich, denn ich darf weiterfahren. Was macht der denn da ? Wie, er schreibt sich die Führerscheindaten auf. Doch sicher nicht für sein Familienalbum ? Nein, er schickt diese Daten an die Führerscheinstelle. War es ein Ferienführerschein (=ich war weniger wie 185 Tage im Ausland), droht mir die Rücknahme durch die ausländische Führerscheinstelle. Das Risiko ist derzeit aber gering, darauf kann ich es zur Not noch ankommen lassen. Aber was macht die deutsche Führerscheinstelle ? Diese ordnet nun die MPU an (komisch, bei dem angegeben Link steht dazu gar nichts - muss er wohl "vergessen" haben). Diese MPU kann nun die 3 oben beschriebenen Ausgänge haben. Ziffer 1+2 sind eigentlich kein wirkliches Problem, doch leider ist eher der Ausgang unter Ziffer 3 zu erwarten - oder wie seht Ihr das ? Nun wird mir das Recht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet mit der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt. Na ja, ich kann ja noch in Tschechien damit fahren. Was bleibt nun im Ergebnis festzuhalten? 1. Ich darf im Ausland einen Führerschein erwerben. 2. Damit darf ich zunächst in Deutschland fahren (wenn die Sperre um ist) 3. Solange ich nicht kontrolliert werde oder auffällig werde, gibt es keine Probleme (nicht schlecht, aber dafür muss ich ja nicht rüber fahren, um den Führerschein zu machen). 4. Ich muss - wenn nun auch einige Monate ggf. Jahre später - trotzdem zur MPU. 5. Wahrscheinlich wird sie negativ und mein schöner EU-Führerschein ist in Deutschland nicht zu gebrauchen. Kostenvergleich: 1. Deutsches Verfahren: Ich zahle erst für die MPU und bezahle der Fahrschule erst dann Geld, wenn die MPU positiv ist. Die MPU ist allerdings nur positiv, wenn ich mich hierauf solide vorbereite. 2. EU-Verfahren: Ich zahle erst für die Fahrschule (Klasse B soll ja 1700,-- Euro kosten laut Deinem Link). Das ist viel Geld, aber ich darf wenigstens vorübergehend fahren. Dann muss ich die MPU bezahlen, die leider negativ ausfällt. Ich bin jetzt genauso schlau äh führerscheinlos wie vorher, habe aber leider - neben den Kosten für die MPU - nun auch noch völlig umsonst die ausländische Fahrschule gesponsert. Sollte ich es dann vielleicht noch mal in Polen versuchen ? Na ja, läuft eben das ganze Spiel noch mal von vorne los, aber bei 25 EU-Mitgliedstaaten lerne ich so wenigstens ganz Europa kennen. Ist es da - ich meine aus Kostengründen, weil die Verkehrssicherheit interessiert ja nur die Trottel von der Führerscheinstelle - sinnvoll, im Ausland einen Führerschein zu machen ? Musst Du selbst entscheiden, denn die europäische Freizügigkeit erlaubt Dir auch, mit Deinem Geld zu machen, was Du willst. G.G. Quelle: Forum des Fahrerlaubnisrecht.de, dieser Thread Viel Spaß beim diskutieren, Uwe -------------------- |
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17.01.2005, 16:50
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#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Zitat grundsätzliche Zusammenfassung für die Eiligen: Damit die ganz Eiligen nicht gleich alle Hoffnung fahren lassen In den oben genannten Threads werdet ihr auch fundierte Begründungen einer anderen Sicht der Rechtslage finden. Insbesondere dahingehend, dass nach dem EUGH Urteil eine deutsche Führerscheinstelle eben nicht mehr Berechtigt ist aufgrund alter Tatestände, die vor der Ausstellung einer EU-Fahrerlaubnis liegen, eine Gebrauchsuntersagung wegen MPU Verweigerung anzuordnen. Zur Klärung der Rechtslage wird evtl. ein erneutes Urteil des EUGHs notwendig sein. @Uwe Zitat Bereits am 29.4.2004, also am "Tattag" "Tattag" des EUGHs |
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17.01.2005, 17:36
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#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 |
Das sollte von den Neueinsteigern zuerst auch mal gelesen werden:
FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik) -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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Gast_nypdcollector_* |
17.01.2005, 18:25
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#4
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17.01.2005, 20:10
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
MPU Anordnungen erfolgt?
2 Links zu MPU Anordnungen. http://############/phpBB2/...topic.php?t=101 http://############/phpBB2/...topic.php?t=100 @Admins: Die Links führen zu einem Anbieterboard, fallen aber eher unter "Anti-Werbung" |
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17.01.2005, 20:12
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Die Links führen leider nirgendwohin......
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17.01.2005, 20:14
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Kann die Links nicht posten .. Anbieter wird gelöscht
@XDiver siehe PM |
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17.01.2005, 20:18
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#8
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Der Badwordfilter des VP hat doch etwas für sich.....
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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17.01.2005, 20:22
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#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
@Andreas
Die Links wären doch in Deinem Sinn. Keine Möglichkeit? |
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17.01.2005, 20:24
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 |
Zitat (Medusa @ 17.01.2005, 20:22) @Andreas Die Links wären doch in Deinem Sinn. Keine Möglichkeit? Nicht wenn sie in einem "dubiosen Forum" stehen. -------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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17.01.2005, 21:09
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
Kurzzusammenfassung:
FS aus NL, 2 Jahre alt, scheinbar keine Sperrfrist. MPU Frist läuft am 18.01. ab. Ein bekannter Anwalt scheint beteiligt und nicht beunruhigt zu sein. Ich beobachte das Board dort weiter. Warten wir es ab. |
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Gast_gasti_* |
17.01.2005, 23:52
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#12
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@medusa:
kannst mir die links mal schicken, rein interessenhalber? danke. *****@*****.** Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 18.01.2005, 08:50 |
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18.01.2005, 00:46
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3399 Beigetreten: 01.05.2004 Mitglieds-Nr.: 3097 |
Hallo zusammen !
Ich wuerde gerne mal meinen Senf zu dem Irrsinn, vier gut laufende Unterthemen mit zumindest urspruenglich sehr sinnvoller Thementeilung zu einem einzigen Mega-Diskussionsthema zusammenzufassen, loswerden: Ich finde es bloed ! Es wird nur dazu fuehren, dass sich das Thema noch weiter totlaeuft und dabei sinnvolle Threads mit in die Tiefe der Vergessenheit zieht. Es war zu erwarten - und ist nach meinem Dafuerhalten auch nicht schlimm - dass immer wieder mal der Kreis um die EU-GH-Problematik geschlossen wird, sei es im Polen- oder Tschechien-Thread. Das jetzt mit einem gemeinsamen "Topf" zu bestrafen finde ich nicht gut. Naja - die Mods und der Betreiber muessen wissen, was sie tun. Mir gefaellt es jedenfalls nicht. Beste Gruesse, Joe -------------------- "Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778) Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa! Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein |
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18.01.2005, 05:30
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3178 Beigetreten: 26.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6935 |
@gasti
Wenn es was Neues gibt poste ich es hier. |
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18.01.2005, 11:11
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
Hallo zusammen,
ich hatte Euch am 4. 01. 05 im Polen - Thread 2 mitgeteilt, dass ein Freund von mir der in CZ den FS gemacht hat, eine Aufforderung zur MPU bekommen hat. Ich habe nun mal den Stand der Dinge nachgefragt und hier seine Antwort: Hi Andy, also ich hab Post vom LA mit der Aufforderung zur MPU bekommen, da ansonsten meine Fahrerlaubnis für Deutschland nicht mehr gültig ist. Ich war bei Rechtsanwalt Cxxxx in der xxxxx und habe ihn dazu befragt. Stand der Dinge: Das Landratsamt kann eine MPU gem. der Fahreignungsverordnung verlangen, unabhängig wie lange der die Alkoholfahrt zurück liegt. Du hast keine Chance dagegen anzugehen. Allerdings weiß ich, dass ´Herr Dr. Sxxxx, der das Urteil in Luxemburg erstritten gerade 2 Musterprozesse in München und Hof genau wegen dieser Angelegenheit führt. Ich muss warten, was vom Landratsamt zurück kommt. Um Zeit zu gewinnen, werde ich wohl etwas die Wohnsitze wechseln (Lindau etc.). Vielleicht sogar noch in die Schweiz, dann kann mir das Landratsamt nichts. Ich halt Dich aber auf dem Laufenden. Gruß an Sabine. Michl so, nun bin ich selbst wieder ganz schön unsicher. Vielleicht hat ja jemand von Euch einen Vorschlag wie man da dagegen antritt. Gruß Andy Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 18.01.2005, 11:14 -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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Gast_Johnnie Walker_* |
18.01.2005, 11:44
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#16
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Zitat (Andreas 214 @ 18.01.2005, 11:11) Hi Andy, also ich hab Post vom LA mit der Aufforderung zur MPU bekommen, da ansonsten meine Fahrerlaubnis für Deutschland nicht mehr gültig ist. MPU-Aufforderung ignorieren, damit ist die Angelegenheit wahrscheinlich erledigt. Sollte eine FE-Entziehung angeordnet werden, Anwalt wechseln und Dr. Säftel beauftragen, Glückauf Johnnie |
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18.01.2005, 11:47
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#17
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat MPU-Aufforderung ignorieren, damit ist die Angelegenheit wahrscheinlich erledigt. Wie kommst Du denn auf die Idee? -------------------- |
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18.01.2005, 12:00
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#18
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
äähh, wie einfach ignorieren....
Stell ich mir ein wenig zu einfach vor. Glaub nicht das die so auf dem Standpunkt sind....ok, wir haben es versucht aber er wehrt sich, dann lassen wir ihn halt in Ruhe. Da kennt ihr das LA Ravensburg schlecht. Wäre nett wenn was anderes kommen würde wie ignorieren (nicht böse gemeint ) aber mein Hintern hängt da halt auch mit dran, nicht das mir das gleiche mal passiert. -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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18.01.2005, 12:06
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#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Wäre nett wenn was anderes kommen würde wie ignorieren Das Problem ist, dass Dir niemand (auch nicht Dr. Säftel) einen genauen Rat zum weiteren Vorgehen geben kann, solange diese Rechtsunsicherheit besteht. Genaues wissen wir erst, wenn die genannten Musterverfahren ggf. bis zum EuGH gewandert sind. Und das kann noch ein paar Jährchen dauern. Momentan ist wohl in solch einem Fall tatsächlich die sicherste Lösung, tatsächlich die MPU zu machen (und zu bestehen). Alles andere ist Spekulation. Die "Aussitzlösung" funktioniert definitiv nicht, da sich, wie Du bereits zutreffend festgestellt hast, die Behörde ein solches Verhalten sicher nicht zum Anlass nimmt, ein Verfahren einzustellen. -------------------- |
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18.01.2005, 12:20
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#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
@ XDiver
bin ja nun schon ein paar Tage in diesem Forum, verlauf mich aber doch immer wieder. Ist das jetzt dieser Fall das wenn man die MPU verweigert, dass das LA nach CZ schreiben müsste und die Einziehung des FS fordert????? Denk ich hab das so mal gelesen hier. bin schon wieder ganz wirr im Kopf vor lauter suchen und nachlesen -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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18.01.2005, 12:22
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#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Ist das jetzt dieser Fall das wenn man die MPU verweigert, dass das LA nach CZ schreiben müsste und die Einziehung des FS fordert????? Nein, dass wäre der Fall. wenn es um die Einhaltung der 185-Tage-Regel ginge. Der genannte Fall ist der, dass nachträglich Eignungszweifel (wohl nach § 46 FeV) geltend gemacht werden. Bei Nichtbeibringung der MPU droht eine Gebrauchsuntersagung der FE in D. -------------------- |
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18.01.2005, 12:22
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#22
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 8784 Beigetreten: 20.02.2004 Wohnort: Im tiefsten Taunus Mitglieds-Nr.: 1918 |
Und selbst ein Wohnsitzwechsel in die Schweiz, wie oben geschildert, bringt nichts, wenn die Benutzung aufgrund nichtbeigebrachter MPU für D verweigert bzw. untersagt wird.
Dann wird im Bereich von D wieder §21 StVG draus. Einfach ignorieren gibt einen Bumerang. Ich denke auch, daß hier erst einmal Grundsatzentscheidungen abgewartet werden müssen. Und das kann dauern.... -------------------- Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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18.01.2005, 12:23
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#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
Hallo
Bald weiß ich nicht mehr was ich machen soll , MPU , CZ FS , oder am besten garkeinen mehr. Das einfachste ist , sie schaffen die MPU ab . Also ich weiß es echt nicht mehr was ich am bestenmachen soll. Das geld für die MPU will ich denen auf jedenfall nicht in den rachen schieben. -------------------- |
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18.01.2005, 12:25
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#24
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Das geld für die MPU will ich denen auf jedenfall nicht in den rachen schieben. Aufgrund des v.g. scheint das momentan aber die einzig sichere Lösung zu sein. -------------------- |
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18.01.2005, 12:32
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
Bin übrigens dabei nach zuhaken wie es zu dieser Situation kommen konnte, denn ich habe damals Freunde meinen FS gezeigt und gefragt was
bei einer Kontrolle passiert. Antwort war ....nichts, wenn du keine Sperre mehr hast. Zweite Frage war damals ob dies dem LA gemeldet wird. Antwort war ......sollen wir uns diese Arbeit auch noch aufhalsen, bei jedem ausländischen FS die Führerscheinstelle anschreiben. -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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18.01.2005, 12:36
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#26
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
übrigens, letzten Freitag kam ein zu mir, ob ich ihm nicht
die Adresse von meiner Fahrschule in P geben könnte. Er hat einen Freund der möchte....usw. Ihr wisst was ich meine. Dann kann die Sache doch nicht so falsch sein Dies nur kurz abweichend vom Thema am Rande -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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18.01.2005, 12:37
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#27
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
Also mein anwalt hat mir gestern morgen eine sms gechrieben, und darin stand ; ,, ich kann das alles gut verstehen ! Ich werde versuchen Ihnen zu Helfen ! Gruss !! xxxxxx
Er kann es nicht verstehen das ich jetzt zum 5 mal zur MPU muss, weil es halt auch die aller erste Alkohol fahrt mit 1,15 promille war, und die anderen sachen schon 9 1/2 jahre her ist . Er ist der meinung das es reihne schikane ist , und nicht mehr. Gruss Levent -------------------- |
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18.01.2005, 12:40
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
Und wa ich noch vergessen habe ! ! !
Dann dürfte der Herr den Herr DR. Werner Sätfle vertreten ,hat ja dann in Deutschland auch nicht mehr fahren. Im wurde soviel ich weiß auch eine MPU angeordnet für Deutschland ! -------------------- |
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18.01.2005, 12:47
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
Zitat (Levent @ 18.01.2005, 12:37) Er kann es nicht verstehen das ich jetzt zum 5 mal zur MPU muss, weil es halt auch die aller erste Alkohol fahrt mit 1,15 promille war, und die anderen sachen schon 9 1/2 jahre her ist . Er ist der meinung das es reihne schikane ist , und nicht mehr. Gruss Levent war bei mir auch so. Vier Jahre nach Entzug FS beantragt (hab ihn damals nicht wirklich gebraucht) MPU durchgefallen letzter Satz war.......alles i.O. und positiv aber ich sollte mich noch ein Jahr selber beobachten. So, habe ich nun etliche Jahre gemacht, habe mich genau beobachtet und bin dann nach weiteren Jahren nach P und hab den Deckel gemacht. War auch alles wegen Alk, klar. Aber wie gesagt, war mal. Jetzt gilt einfach nur entweder fahren oder etwas trinken -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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18.01.2005, 12:51
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
Ja , ist auch eine gute einstellung von dir finde ich gut .
Ich wäre auch nicht gefahren wenn ich das gewusst hätte das ich schon 1,15 promille im blut habe , zumal mein blut mir erst nach 2 stunden entnommen wurde nach dem letzen trunk. Ich find es ehrlich gesagt nicht gut , das ich wieder zu MPU muss . Als erst täter wegen alkohol gilt ja auch in der regel die 1,6 promille grenze soweit ich das weiß. Gruss Levent -------------------- |
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18.01.2005, 13:00
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 132 Beigetreten: 26.12.2004 Wohnort: Grenzgebiet Bayern Mitglieds-Nr.: 7429 |
@ Andreas 214
weißt du etwas genaueres über den prozess in hof, wann der stattfindet, ob er öffebntlich ist usw? würde mir den gerne anschauen und dann natürlich auch hier davon berichten. ich ruf dann mal am gericht an, aber ich weiß nicht ob ich da auskunft bekomme. -------------------- "Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Johnny Walker_* |
18.01.2005, 13:00
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#32
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Zitat (Andreas 214 @ 18.01.2005, 12:00) äähh, wie einfach ignorieren.... Stell ich mir ein wenig zu einfach vor. Glaub nicht das die so auf dem Standpunkt sind....ok, wir haben es versucht aber er wehrt sich, dann lassen wir ihn halt in Ruhe. Da kennt ihr das LA Ravensburg schlecht. Wäre nett wenn was anderes kommen würde wie ignorieren LA Ravensburg ist an Recht und Gesetz gebunden. Steht sogar im Grundgesetz Artikel 20. Die Eignungbezweifelung der FE-Behörde aufgrund einer Vortat endet nach deutschem Recht mit Ablauf der Tilgungungsfrist (5+10J). Das Zeitfenster der behördlichen Eignungsbezweifelung bei EU-FE/FS schließt sich, analog zur deutschen Tilgungsfrist, lt. EuGH Felix Kapper mit Ende der vom Gericht bei einer Entziehung angeordneten Sperrfrist. RS: C-476/01 RN 76+77. Danach ist die Anordnung einer MPU rechtswiedrig, da Eu-Recht im Widerspruch zu deutschem Recht vorrangig ist. Rechtswiedrige Anordnungen rechtfertigen nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Betroffene sich weigert, die Anordnung zu befolgen OVG Münster , NJW 1968, 643. Die Cleverle vom LA kennen die Rechtslage. Die Anordnung der MPU ist die Knallerbse des Bayerischen Innenstaatsekretär. Das wars, also ignorieren und wenn sie sich zu einer FE-Entziehung entblöden: Dr. Säftel ! Wehren gegen die Anordnung geht nicht; nur gegen die Entziehung Glückauf Johnnie |
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18.01.2005, 13:00
Beitrag
#33
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Als erst täter wegen alkohol gilt ja auch in der regel die 1,6 promille grenze soweit ich das weiß. Das ist natürlich richtig. Aber Levent, sei mal ehrlich: Du hast in der Vergangenheit eindrucksvoll bewiesen, dass Du es mit den Vorschriften nicht so genau nimmst. Und wenn 4 MPUen nicht gereicht haben, dann weiss ich es auch nicht. -------------------- |
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18.01.2005, 13:04
Beitrag
#34
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 209 Beigetreten: 23.09.2004 Wohnort: Speyer Mitglieds-Nr.: 5731 |
@ Levent:
... aber auch mit zwei Mal 0,8 Promille z.B. ist man(n) "dabei" ... Ungerecht? @ XDiver: Ich hab auch drei MPU's "gebraucht" bis ich begriffen hatte, worum es da "geht" Nach richtiger Vorbereitung hat die dritte dann hingehauen... Schönen Gruß, Bentley |
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18.01.2005, 13:06
Beitrag
#35
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
@ monerle
nein, keine Ahnung wann der Termin ist @ Johnny erstmal thank`s hab nun wieder mal was zum nachlesen. Junge Junge, mir raucht der Kopf. Auto fahren ist ganz schön schwierig in groß D wenn man(n) mal Mist gebaut hat in der Jugend -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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18.01.2005, 13:08
Beitrag
#36
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
@XDriver
Die haben sicherlich gereicht , mein lappen war einmal 8 jahre weg, und dann noch mal 9 jahre. Es war nie ein Alkohol delikt dabei. Und ich habe ja auch geschrieben , wenn ich es gewust hätte das ich schon 1,15 drin habe , dann wäre ich auch nicht mehr gefahren. Ist den jetzt die MPU Rechtens laut gesetz , oder ist sie es nicht ? Kein mensch blickt da noch durch , ich finde das zum -------------------- |
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18.01.2005, 13:10
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#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
@ Andreas214
Ja da gebe ich dir recht, und es wird langsam zu einer kunst seinen Lappen zu behalten ..... -------------------- |
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18.01.2005, 13:13
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#38
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Ja da gebe ich dir recht, und es wird langsam zu einer kunst seinen Lappen zu behalten ..... Komisch, ich kenne niemanden, der damit Probleme hat.... -------------------- |
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18.01.2005, 13:14
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#39
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
Zitat (Bentley222 @ 18.01.2005, 13:04) Ich hab auch drei MPU's "gebraucht" bis ich begriffen hatte, worum es da "geht" Nach richtiger Vorbereitung hat die dritte dann hingehauen... : ....ich hab`s von der 1. MPU an kapiert. Aber die Sache ist halt die das man für etwas bestraft wird was über 10 Jahre her ist. Zu meiner Zeit war eine Alk - Fahrt (wenn es sie nicht gerade aus dem Rahmen gefallen ist) nicht so schlimm. Es gab den erhobenen Zeigefinger oder lass die Kiste sofort stehn etc. Vielleicht hat mein Lernprozess etwas länger gedauert aber Fakt ist nun einfach das Alk am Steuer verboten ist und is halt nun mal Gesetz -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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18.01.2005, 13:15
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#40
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
@XDriver
viele sind dann aus langeweile hier ....... -------------------- |
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18.01.2005, 13:16
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#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat viele sind dann aus langeweile hier ....... Das war eher auf meinen persönlichen (nicht gerade kleinen) Bekanntenkreis bezogen. -------------------- |
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18.01.2005, 13:17
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#42
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
Zitat (XDiver @ 18.01.2005, 13:13) Komisch, ich kenne niemanden, der damit Probleme hat.... Diver, Du bist schon auf unserem Planeten zuhause, oder!!!!!! -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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18.01.2005, 13:18
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#43
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
Also meinet wegen könnten die komplet die promille zahl auf null drehen, ich habe da kein problem mit.
Wäre denke ich mal besser, und leute die wegen alkohol auffallen, sollten ein jahr lang den FS weg bekommen, und das ganze jahr über zur kontrolle und jeden monta leberwerte holen, sind die leberwerte, ok dann kann er seinen FS wieder haben. Das fände ich besser , und die MPU stellen würden weniger geld damit machen. -------------------- |
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18.01.2005, 13:23
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#44
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
@Andreas214
Und das schlimme ist ja , sie halten es dir vor was vor 5,6,7,8,oder neun jahren war. Und noch schlimmer ist es , du wirst noch mal dafür bestraft. Und das doppelt , einmal vom gericht und einmal vom Stva. Ich finde das nicht ok ! Gruss Levent -------------------- |
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18.01.2005, 13:25
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#45
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
Zitat (Levent @ 18.01.2005, 13:18) Also meinet wegen könnten die komplet die promille zahl auf null drehen, ich habe da kein problem mit. Wäre denke ich mal besser, und leute die wegen alkohol auffallen, sollten ein jahr lang den FS weg bekommen, und das ganze jahr über zur kontrolle und jeden monta leberwerte holen, sind die leberwerte, ok dann kann er seinen FS wieder haben. Das fände ich besser , und die MPU stellen würden weniger geld damit machen. Denk auch mal an die Wirtschaft (auch Gastwirtschaft) Ich hab mir mal so überlegt.....0,8% Grenze. Bei einer Kontrolle bis zu diesem Bereich OK. Drüber klar Strafe Bei Unfall mit Alk richtig Strafe bis zum Bau. Würd vielleicht dann jeder überlegen ob er mit Alk oder Dop fährt -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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18.01.2005, 13:29
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#46
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.10.2003 Wohnort: *** gelöscht vom Admin *** Mitglieds-Nr.: 353 |
@Andreas
Ja da hast du recht , ich bin damals ohne FS gefahren und habe dafür 2 jahre im Bau gesessen. Ich habe entstrafe gemacht , aber das sind dinge die schon 15 jahre her sind. Aber die frage ist was will man/n machen gegen sowas , das man/n immer zweimal dafür bestraft wird ? In Deutschland sind es alles nur kann bestimmungen , ein gesetzt hebt das andere auf. Man blikt nicht mehr durch . Geh mal auf diesen link , ist sehr intressant http://www.fight-for-your-right.org/start.htm -------------------- |
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18.01.2005, 13:30
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#47
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
Zitat (Levent @ 18.01.2005, 13:23) Und das schlimme ist ja , sie halten es dir vor was vor 5,6,7,8,oder neun jahren war. Und noch schlimmer ist es , du wirst noch mal dafür bestraft. Und das doppelt , einmal vom gericht und einmal vom Stva. Ich finde das nicht ok ! das ist es doch. Mal Mist gebaut klar, steh dazu. Aber für etwas nach über 10 Jahren immer noch bestaft werden trotz totaler anderer Lebenswandel, Firma, Familie usw............ ....aber kommen etwas vom Thema ab. Thema war was tun bein einer Anordnung zur MPU -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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18.01.2005, 13:30
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#48
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13500 Beigetreten: 10.01.2004 Wohnort: Schwerte Mitglieds-Nr.: 1265 |
Zitat Ich hab mir mal so überlegt.....0,8% Grenze. Bei einer Kontrolle bis zu diesem Bereich OK. Weisst Du, wieviel 0,8 o/oo sind? Ich bin sicherlich keiner, der an der 0,0 o/oo-Grenze interessiert ist, aber ein Großteil der Bevölkerung legt bei 0,8 bereits deutliche Alkoholerscheinungen an den Tag. -------------------- |
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18.01.2005, 13:31
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#49
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 785 Beigetreten: 25.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4482 |
hier die Antworten der Bundesländer auf meine Anfrage:
von 16 Bundesländern haben 5 geantwortet NRW hat sich komplett quer gestellt 10 haben überhaupt nicht geantwortet. die 5 die geantwortet haben Bayern, BadenWürttemberg, Sachsen, Berlin-Brandenburg und Hessen. im großen und ganzen haben alle 5 wie folgt geantwortet, hier stellvertretend BERLIN: In Beantwortung Ihrer Anfrage vom 09.12.2004 möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass meine Auskunft nur allgemeinen Charakter hat, da jeder Fall in einer Einzelfallentscheidung bearbeitet wird. 1. Wohnortprinzip Wohnortprinzip bedeutet, dass eine Fahrerlaubnis nur dann rechtmäßig erteilt werden darf, wenn der Bewerber zum Zeitpunkt des Fahrerlaubniserwerbs seinen ständigen Aufenthalt in dem die Fahrerlaubnis ausstellenden Land hat. Von einem ständigen Aufenthalt ist auszugehen, wenn der Fahrerlaubnisbewerber sich mindestens 185 Tage dort aufhält. Der entsprechende Nachweis ist in Form von Mietquittungen, Arbeitsverträgen, Zeugnissen usw. zu führen. 2. MPU Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29.042004 stellt sich die Rechtslage wie folgt dar. Die in einem EU-Mitgliedsstaat ausgestellten Fahrerlaubnisse müssen zunächst anerkannt werden. Das heißt, der jeweilige Fahrerlaubnisinhaber darf zunächst mit dieser Fahrerlaubnis - nach Ablauf der Sperrfrist - im Inland fahren. Sofern jedoch durch die Ausstellungsbehörde keine den deutschen Maßstäben entsprechende Eignungsprüfung durchgeführt wurde oder keine Rückmeldung erfolgte, kann in den Fällen, in denen die Eignungsbedenken nicht mehr als 10 Jahre zurück liegen eine erneute Eignungsüberprüfung nach § 46 Abs. 3 und 5 FeV eingeleitet werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die ausländische EU-Fahrerlaubnis unter der Begründung ihrer Eignungsbedenken untersagen. Ich hoffe, mit meinen Ausführungen Ihre Fragen beantwortet zu haben. Also nix neues aus den Ministerien. Also doch Fahren bis zur Kontrolle dann MPU Anordnung egal wo in Deutschland. |
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18.01.2005, 13:33
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 307 Beigetreten: 01.09.2004 Wohnort: RV Mitglieds-Nr.: 5316 |
Zitat (Levent @ 18.01.2005, 13:29) @Andreas Ja da hast du recht , ich bin damals ohne FS gefahren und habe dafür 2 jahre im Bau gesessen. Ich habe entstrafe gemacht , aber das sind dinge die schon 15 jahre her sind. Aber die frage ist was will man/n machen gegen sowas , das man/n immer zweimal dafür bestraft wird ? In Deutschland sind es alles nur kann bestimmungen , ein gesetzt hebt das andere auf. Man blikt nicht mehr durch . Geh mal auf diesen link , ist sehr intressant http://www.fight-for-your-right.org/start.htm hab ich auch hinter mir aber nur 1 Monat (Freigänger) ist mir der entgegengekommen der mir FS abgenommen hat. Hab zwar Kurve noch bekommen und Kiste abgestellt aber einem glaubt man mehr. Aber was soll`s, Schnee von Gestern und habe es ja kapiert -------------------- ....................................................
Gruß aus Ravensburg |
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