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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis, Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
Uwe
Beitrag 17.01.2005, 12:07
Beitrag #1


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Am 29.4.2004 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass im EU Ausland mpu-auflagenfreie oder billigere Führerscheine erworben werden können und diese im Heimatland legal genutzt werden können. Dieses Urteil widerspricht allerdings geltendem nationalen Recht in der BRD.

Damit ergeben sich für viele auflagenbehaftete Führerscheinaspiranten neue Perspektiven sowie viel Diskussionsstoff.

Bereits am 29.4.2004, also am "Tattag" wurde hier im Verkehrsportal die erste Anfrage dazu erstellt. In diesem Thread gab es bisher rund 2.800 Beiträge und 75.000 Views. Die Aufsplittung erfolgte lediglich aus technischen Gründen.

EuGH-Urteil-Thread Teil 1

EuGH-Urteil-Thread Teil 2

EuGH-Urteil-Thread Teil 3

Dazu wurden spezielle länderspezifische Threads eröffnet, die das dort geltende nationale Recht betrafen. Auch hier wurde in über 1.000 Beiträgen heftig diskutiert.

CZ-Thread

Polen-Thread

Diese Threads möchte ich gerne als Kunst- oder als Nachschlagewerk erhalten. In den letzten Wochen gab es nur noch wenige neue Fakten zur Thematik und die Diskutanten hatten kaum noch Zündstoff, zogen sich teilweise aus der Diskussion zurück. Es wurde häufig in persönliche Richtungen attackiert, da die Fronten sich mehr und mehr verhärteten. Deshalb schließe ich die betroffenen Dauerdiskussionen, um sie in einem erhaltenswürdigen Zustand zu belassen.

Wegen der vom Grundgedanken immer gleichen Argumentationskette möchte ich die Diskussionen vereinfacht in einen einzigen Thread zusammenführen.

Hier in diesem Thread gehts also weiter.

Neue Autoren möchte ich bitten, sich erst einmal einzulesen. Es ist nicht unbedingt notwendig, sämtliche Beiträge durchzuarbeiten. Hier ist eine grundsätzliche Zusammenfassung für die Eiligen:

Zitat
Schon wieder das leidige Thema. sad.gif

Also gut, ich werde einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen plaudern (hoffentlich bekomme ich von den anderen dann keine Haue).

"Traditionelle" Neuerteilung nach deutschen Bestimmungen:

In Deinem Fall musst Du zur MPU. So eine Untersuchung kann zu 3 verschiedenen Ergebnissen führen:

1. Das Gutachten ist positiv.

Toll, jemand der sich vorbereitet hat und bereit war Veränderungen vorzunehmen. Du, die MPU-Stelle und die Führerscheinstelle freut sich.

Warum soll so jemand im Ausland teuer einen Führerschein machen ?

2. Das Gutachten ist negativ, enthält aber eine Kursempfehlung, mit der man wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis kommt.

Na ja, zwar nicht perfekt, aber immerhin bekommt man den Lappen. Und der Kurs ist billiger als der EU-Führerscheinerwerb. Du, die Führerscheinstelle, die MPU-Stelle und der Kursanbieter freuen sich.

3. Du hast nichts verändert und das Gutachten ist negativ. Statt Aufarbeitung suchst Du lieber nach "Alternativen" und hast daher das EuGH-Urteil gelesen und möchtest im Ausland einen Führerschein erwerben. Ist zwar ein bißchen teuer (ist aber normal. Da wo Leute in Not sind, steigt nun mal der Preis, aber wenn man dann wieder fahren darf.  laugh.gif

Und tatsächlich - man darf - dank der europäischen Freizügigkeit - wieder fahren !

Was habe ich mit dem neuen Führerschein zu befürchten ?:

Das kommt darauf an.

1. Ich komme nie in eine Polizeikontrolle und werde auch sonst nicht auffällig:

Gratuliere - wieso hast Du eigentlich dann den Führerschein im Ausland gemacht ??? Mein Auto fährt mit Benzin und einen Führerschein braucht doch nur der, der kontrolliert wird.

2. Ich fahre super, komme aber in eine Routinekontrolle:

Der Polizist schaut meinen Führerschein an und sieht, dass es ein EU-Führerschein ist. Er fragt in Flensburg nach und merkt, dass ich einen Entzug in Deutschland habe. Er ärgert sich, denn ich darf weiterfahren. Was macht der denn da ? Wie, er schreibt sich die Führerscheindaten auf. Doch sicher nicht für sein Familienalbum ?

Nein, er schickt diese Daten an die Führerscheinstelle.

War es ein Ferienführerschein (=ich war weniger wie 185 Tage im Ausland), droht mir die Rücknahme durch die ausländische Führerscheinstelle. Das Risiko ist derzeit aber gering, darauf kann ich es zur Not noch ankommen lassen.

Aber was macht die deutsche Führerscheinstelle ?

Diese ordnet nun die MPU an (komisch, bei dem angegeben Link steht dazu gar nichts - muss er wohl "vergessen" haben).

Diese MPU kann nun die 3 oben beschriebenen Ausgänge haben. Ziffer 1+2 sind eigentlich kein wirkliches Problem, doch leider ist eher der Ausgang unter Ziffer 3 zu erwarten - oder wie seht Ihr das ?

Nun wird mir das Recht zum Führen von Fahrzeugen im Bundesgebiet mit der ausländischen Fahrerlaubnis aberkannt. Na ja, ich kann ja noch in Tschechien damit fahren.

Was bleibt nun im Ergebnis festzuhalten?

1. Ich darf im Ausland einen Führerschein erwerben.  biggrin.gif

2. Damit darf ich zunächst in Deutschland fahren (wenn die Sperre um ist)

3. Solange ich nicht kontrolliert werde oder auffällig werde, gibt es keine Probleme (nicht schlecht, aber dafür muss ich ja nicht rüber fahren, um den Führerschein zu machen).

4. Ich muss - wenn nun auch einige Monate ggf. Jahre später - trotzdem zur MPU. 

5. Wahrscheinlich wird sie negativ und mein schöner EU-Führerschein ist in Deutschland nicht zu gebrauchen.

Kostenvergleich:

1. Deutsches Verfahren:

Ich zahle erst für die MPU und bezahle der Fahrschule erst dann Geld, wenn die MPU positiv ist. Die MPU ist allerdings nur positiv, wenn ich mich hierauf solide vorbereite.

2. EU-Verfahren:

Ich zahle erst für die Fahrschule (Klasse B soll ja 1700,-- Euro kosten laut Deinem Link). Das ist viel Geld, aber ich darf wenigstens vorübergehend fahren. Dann muss ich die MPU bezahlen, die leider negativ ausfällt. Ich bin jetzt genauso schlau äh führerscheinlos wie vorher, habe aber leider - neben den Kosten für die MPU - nun auch noch völlig umsonst die ausländische Fahrschule gesponsert.

Sollte ich es dann vielleicht noch mal in Polen versuchen ?

Na ja, läuft eben das ganze Spiel noch mal von vorne los, aber bei 25 EU-Mitgliedstaaten lerne ich so wenigstens ganz Europa kennen.

Ist es da - ich meine aus Kostengründen, weil die Verkehrssicherheit interessiert ja nur die Trottel von der Führerscheinstelle  -  sinnvoll, im Ausland einen Führerschein zu machen ?

Musst Du selbst entscheiden, denn die europäische Freizügigkeit erlaubt Dir auch, mit Deinem Geld zu machen, was Du willst.

G.G.


Quelle: Forum des Fahrerlaubnisrecht.de, dieser Thread

Viel Spaß beim diskutieren, Uwe


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Medusa
Beitrag 17.01.2005, 16:50
Beitrag #2


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Zitat
grundsätzliche Zusammenfassung für die Eiligen:


Damit die ganz Eiligen nicht gleich alle Hoffnung fahren lassen

In den oben genannten Threads werdet ihr auch fundierte Begründungen einer anderen Sicht der Rechtslage finden. Insbesondere dahingehend, dass nach dem EUGH Urteil eine deutsche Führerscheinstelle eben nicht mehr Berechtigt ist aufgrund alter Tatestände, die vor der Ausstellung einer EU-Fahrerlaubnis liegen, eine Gebrauchsuntersagung wegen MPU Verweigerung anzuordnen. Zur Klärung der Rechtslage wird evtl. ein erneutes Urteil des EUGHs notwendig sein.


@Uwe
Zitat
Bereits am 29.4.2004, also am "Tattag"


"Tattag" des EUGHs rofl1.gif
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Uwe W
Beitrag 17.01.2005, 17:36
Beitrag #3


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Das sollte von den Neueinsteigern zuerst auch mal gelesen werden:

FAQ: EuGH-Urteil zur Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (Konsequenzen für die Bundesrepublik)


--------------------
"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_nypdcollector_*
Beitrag 17.01.2005, 18:25
Beitrag #4





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Verlautbarung des CZ-Verkehrsministeriums: FS nur bei Wohnsitz in CZ.
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Medusa
Beitrag 17.01.2005, 20:10
Beitrag #5


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MPU Anordnungen erfolgt?

2 Links zu MPU Anordnungen.

http://############/phpBB2/...topic.php?t=101
http://############/phpBB2/...topic.php?t=100

@Admins: Die Links führen zu einem Anbieterboard, fallen aber eher unter "Anti-Werbung"
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RA XDiver
Beitrag 17.01.2005, 20:12
Beitrag #6


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Die Links führen leider nirgendwohin...... shutup.gif


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Medusa
Beitrag 17.01.2005, 20:14
Beitrag #7


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Kann die Links nicht posten .. Anbieter wird gelöscht

@XDiver siehe PM
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Andreas
Beitrag 17.01.2005, 20:18
Beitrag #8


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Der Badwordfilter des VP hat doch etwas für sich..... tongue.gif


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Medusa
Beitrag 17.01.2005, 20:22
Beitrag #9


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@Andreas

Die Links wären doch in Deinem Sinn. Keine Möglichkeit?
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Andreas
Beitrag 17.01.2005, 20:24
Beitrag #10


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Zitat (Medusa @ 17.01.2005, 20:22)
@Andreas

Die Links wären doch in Deinem Sinn. Keine Möglichkeit?

Nicht wenn sie in einem "dubiosen Forum" stehen.


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Medusa
Beitrag 17.01.2005, 21:09
Beitrag #11


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Kurzzusammenfassung:

FS aus NL, 2 Jahre alt, scheinbar keine Sperrfrist. MPU Frist läuft am 18.01. ab.
Ein bekannter Anwalt whistling.gif scheint beteiligt und nicht beunruhigt zu sein.

Ich beobachte das Board dort weiter. Warten wir es ab.
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Gast_gasti_*
Beitrag 17.01.2005, 23:52
Beitrag #12





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@medusa:

kannst mir die links mal schicken, rein interessenhalber? danke.

*****@*****.**

Der Beitrag wurde von Matte bearbeitet: 18.01.2005, 08:50
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strichachtdoktor
Beitrag 18.01.2005, 00:46
Beitrag #13


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Hallo zusammen !

Ich wuerde gerne mal meinen Senf zu dem Irrsinn, vier gut laufende Unterthemen mit zumindest urspruenglich sehr sinnvoller Thementeilung zu einem einzigen Mega-Diskussionsthema zusammenzufassen, loswerden: Ich finde es bloed ! Es wird nur dazu fuehren, dass sich das Thema noch weiter totlaeuft und dabei sinnvolle Threads mit in die Tiefe der Vergessenheit zieht.

Es war zu erwarten - und ist nach meinem Dafuerhalten auch nicht schlimm - dass immer wieder mal der Kreis um die EU-GH-Problematik geschlossen wird, sei es im Polen- oder Tschechien-Thread. Das jetzt mit einem gemeinsamen "Topf" zu bestrafen finde ich nicht gut.

Naja - die Mods und der Betreiber muessen wissen, was sie tun. Mir gefaellt es jedenfalls nicht.
Beste Gruesse, Joe


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

Strichachtclub Deutschland Verfolge den Weg Deiner Geldscheine in Europa!

Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Medusa
Beitrag 18.01.2005, 05:30
Beitrag #14


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@gasti

Wenn es was Neues gibt poste ich es hier.
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Andreas 214
Beitrag 18.01.2005, 11:11
Beitrag #15


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Hallo zusammen,

ich hatte Euch am 4. 01. 05 im Polen - Thread 2 mitgeteilt, dass ein Freund von mir
der in CZ den FS gemacht hat, eine Aufforderung zur MPU bekommen hat.
Ich habe nun mal den Stand der Dinge nachgefragt und hier seine Antwort:

Hi Andy,

also ich hab Post vom LA mit der Aufforderung zur MPU bekommen, da ansonsten
meine Fahrerlaubnis für Deutschland nicht mehr gültig ist. Ich war bei
Rechtsanwalt Cxxxx in der xxxxx und habe ihn dazu befragt. Stand der
Dinge:
Das Landratsamt kann eine MPU gem. der Fahreignungsverordnung verlangen,
unabhängig wie lange der die Alkoholfahrt zurück liegt. Du hast keine Chance
dagegen anzugehen. Allerdings weiß ich, dass ´Herr Dr. Sxxxx, der das
Urteil in Luxemburg erstritten gerade 2 Musterprozesse in München und Hof
genau wegen dieser Angelegenheit führt.
Ich muss warten, was vom Landratsamt zurück kommt. Um Zeit zu gewinnen,
werde ich wohl etwas die Wohnsitze wechseln (Lindau etc.). Vielleicht sogar
noch in die Schweiz, dann kann mir das Landratsamt nichts.

Ich halt Dich aber auf dem Laufenden. Gruß an Sabine.

Michl


so, nun bin ich selbst wieder ganz schön unsicher.

Vielleicht hat ja jemand von Euch einen Vorschlag wie man da dagegen antritt.

Gruß Andy

Der Beitrag wurde von Andreas bearbeitet: 18.01.2005, 11:14


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Gast_Johnnie Walker_*
Beitrag 18.01.2005, 11:44
Beitrag #16





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Zitat (Andreas 214 @ 18.01.2005, 11:11)
Hi Andy,

also ich hab Post vom LA mit der Aufforderung zur MPU bekommen, da ansonsten
meine Fahrerlaubnis für Deutschland nicht mehr gültig ist. 

MPU-Aufforderung ignorieren, damit ist die Angelegenheit wahrscheinlich erledigt.

Sollte eine FE-Entziehung angeordnet werden, Anwalt wechseln und Dr. Säftel beauftragen,

Glückauf
Johnnie
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RA XDiver
Beitrag 18.01.2005, 11:47
Beitrag #17


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Zitat
MPU-Aufforderung ignorieren, damit ist die Angelegenheit wahrscheinlich erledigt.


Wie kommst Du denn auf die Idee?


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Andreas 214
Beitrag 18.01.2005, 12:00
Beitrag #18


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äähh, wie einfach ignorieren.... think.gif

Stell ich mir ein wenig zu einfach vor.
Glaub nicht das die so auf dem Standpunkt sind....ok, wir haben es versucht aber er wehrt sich, dann lassen wir ihn halt in Ruhe.

Da kennt ihr das LA Ravensburg schlecht.

Wäre nett wenn was anderes kommen würde wie ignorieren
(nicht böse gemeint smile.gif )
aber mein Hintern hängt da halt auch mit dran, nicht das mir das gleiche mal passiert.


wavey.gif


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RA XDiver
Beitrag 18.01.2005, 12:06
Beitrag #19


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Zitat
Wäre nett wenn was anderes kommen würde wie ignorieren


Das Problem ist, dass Dir niemand (auch nicht Dr. Säftel) einen genauen Rat zum weiteren Vorgehen geben kann, solange diese Rechtsunsicherheit besteht.

Genaues wissen wir erst, wenn die genannten Musterverfahren ggf. bis zum EuGH gewandert sind. Und das kann noch ein paar Jährchen dauern.

Momentan ist wohl in solch einem Fall tatsächlich die sicherste Lösung, tatsächlich die MPU zu machen (und zu bestehen). Alles andere ist Spekulation.

Die "Aussitzlösung" funktioniert definitiv nicht, da sich, wie Du bereits zutreffend festgestellt hast, die Behörde ein solches Verhalten sicher nicht zum Anlass nimmt, ein Verfahren einzustellen.


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Andreas 214
Beitrag 18.01.2005, 12:20
Beitrag #20


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@ XDiver

bin ja nun schon ein paar Tage in diesem Forum, verlauf mich aber doch immer wieder.
Ist das jetzt dieser Fall das wenn man die MPU verweigert, dass das LA nach CZ schreiben müsste und die Einziehung des FS fordert?????

Denk ich hab das so mal gelesen hier.

bin schon wieder ganz wirr im Kopf vor lauter suchen und nachlesen blink.gif


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RA XDiver
Beitrag 18.01.2005, 12:22
Beitrag #21


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Zitat
Ist das jetzt dieser Fall das wenn man die MPU verweigert, dass das LA nach CZ schreiben müsste und die Einziehung des FS fordert?????


Nein, dass wäre der Fall. wenn es um die Einhaltung der 185-Tage-Regel ginge.

Der genannte Fall ist der, dass nachträglich Eignungszweifel (wohl nach § 46 FeV) geltend gemacht werden. Bei Nichtbeibringung der MPU droht eine Gebrauchsuntersagung der FE in D.


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Commodore25E
Beitrag 18.01.2005, 12:22
Beitrag #22


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Und selbst ein Wohnsitzwechsel in die Schweiz, wie oben geschildert, bringt nichts, wenn die Benutzung aufgrund nichtbeigebrachter MPU für D verweigert bzw. untersagt wird.

Dann wird im Bereich von D wieder §21 StVG draus.

Einfach ignorieren gibt einen Bumerang. Ich denke auch, daß hier erst einmal Grundsatzentscheidungen abgewartet werden müssen. Und das kann dauern....


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Levent
Beitrag 18.01.2005, 12:23
Beitrag #23


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Hallo
Bald weiß ich nicht mehr was ich machen soll , MPU , CZ FS , oder am besten garkeinen mehr.
Das einfachste ist , sie schaffen die MPU ab .
Also ich weiß es echt nicht mehr was ich am bestenmachen soll. Das geld für die MPU will ich denen auf jedenfall nicht in den rachen schieben.


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RA XDiver
Beitrag 18.01.2005, 12:25
Beitrag #24


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Zitat
Das geld für die MPU will ich denen auf jedenfall nicht in den rachen schieben.


Aufgrund des v.g. scheint das momentan aber die einzig sichere Lösung zu sein.


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Andreas 214
Beitrag 18.01.2005, 12:32
Beitrag #25


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Bin übrigens dabei nach zuhaken wie es zu dieser Situation kommen konnte, denn ich habe damals police.gif Freunde meinen FS gezeigt und gefragt was
bei einer Kontrolle passiert.
Antwort war ....nichts, wenn du keine Sperre mehr hast.

Zweite Frage war damals ob dies dem LA gemeldet wird.
Antwort war ......sollen wir uns diese Arbeit auch noch aufhalsen, bei jedem ausländischen FS die Führerscheinstelle anschreiben.


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Andreas 214
Beitrag 18.01.2005, 12:36
Beitrag #26


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übrigens, letzten Freitag kam ein police.gif zu mir, ob ich ihm nicht
die Adresse von meiner Fahrschule in P geben könnte.

Er hat einen Freund der möchte....usw. Ihr wisst was ich meine.
Dann kann die Sache doch nicht so falsch sein think.gif think.gif

Dies nur kurz abweichend vom Thema am Rande


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Levent
Beitrag 18.01.2005, 12:37
Beitrag #27


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Also mein anwalt hat mir gestern morgen eine sms gechrieben, und darin stand ; ,, ich kann das alles gut verstehen ! Ich werde versuchen Ihnen zu Helfen ! Gruss !! xxxxxx

Er kann es nicht verstehen das ich jetzt zum 5 mal zur MPU muss, weil es halt auch die aller erste Alkohol fahrt mit 1,15 promille war, und die anderen sachen schon 9 1/2 jahre her ist .
Er ist der meinung das es reihne schikane ist , und nicht mehr.


Gruss Levent


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Levent
Beitrag 18.01.2005, 12:40
Beitrag #28


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Und wa ich noch vergessen habe ! ! !
Dann dürfte der Herr den Herr DR. Werner Sätfle vertreten ,hat ja dann in Deutschland auch nicht mehr fahren.
Im wurde soviel ich weiß auch eine MPU angeordnet für Deutschland !


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Andreas 214
Beitrag 18.01.2005, 12:47
Beitrag #29


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Zitat (Levent @ 18.01.2005, 12:37)
Er kann es nicht verstehen das ich jetzt zum 5 mal zur MPU muss, weil es halt auch die aller erste Alkohol fahrt mit 1,15 promille war, und die anderen sachen schon 9 1/2 jahre her ist .
Er ist der meinung das es reihne schikane ist , und nicht mehr.


Gruss Levent

war bei mir auch so.

Vier Jahre nach Entzug FS beantragt (hab ihn damals nicht wirklich gebraucht)
MPU durchgefallen
letzter Satz war.......alles i.O. und positiv aber ich sollte mich noch ein Jahr selber
beobachten.

So, habe ich nun etliche Jahre gemacht, habe mich genau beobachtet thread.gif
und bin dann nach weiteren Jahren nach P und hab den Deckel gemacht.
War auch alles wegen Alk, klar. Aber wie gesagt, war mal.
Jetzt gilt einfach nur entweder fahren oder etwas trinken wink.gif


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Levent
Beitrag 18.01.2005, 12:51
Beitrag #30


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Ja , ist auch eine gute einstellung von dir finde ich gut .
Ich wäre auch nicht gefahren wenn ich das gewusst hätte das ich schon 1,15 promille im blut habe , zumal mein blut mir erst nach 2 stunden entnommen wurde nach dem letzen trunk.
Ich find es ehrlich gesagt nicht gut , das ich wieder zu MPU muss .
Als erst täter wegen alkohol gilt ja auch in der regel die 1,6 promille grenze soweit ich das weiß.


Gruss Levent


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monerle
Beitrag 18.01.2005, 13:00
Beitrag #31


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@ Andreas 214

weißt du etwas genaueres über den prozess in hof, wann der stattfindet, ob er öffebntlich ist usw?
würde mir den gerne anschauen und dann natürlich auch hier davon berichten.

ich ruf dann mal am gericht an, aber ich weiß nicht ob ich da auskunft bekomme.


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"Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief." Andre Kostolany (09.02.1906 - 14.09.1999)
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Gast_Johnny Walker_*
Beitrag 18.01.2005, 13:00
Beitrag #32





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Zitat (Andreas 214 @ 18.01.2005, 12:00)
äähh, wie einfach ignorieren.... think.gif

Stell ich mir ein wenig zu einfach vor.
Glaub nicht das die so auf dem Standpunkt sind....ok, wir haben es versucht aber er wehrt sich, dann lassen wir ihn halt in Ruhe.

Da kennt ihr das LA Ravensburg schlecht.

Wäre nett wenn was anderes kommen würde wie ignorieren 

LA Ravensburg ist an Recht und Gesetz gebunden. Steht sogar im Grundgesetz Artikel 20.

Die Eignungbezweifelung der FE-Behörde aufgrund einer Vortat endet nach deutschem Recht mit Ablauf der Tilgungungsfrist (5+10J).

Das Zeitfenster der behördlichen Eignungsbezweifelung bei EU-FE/FS schließt sich, analog zur deutschen Tilgungsfrist, lt. EuGH Felix Kapper mit Ende der vom Gericht bei einer Entziehung angeordneten Sperrfrist. RS: C-476/01 RN 76+77.

Danach ist die Anordnung einer MPU rechtswiedrig, da Eu-Recht im Widerspruch zu deutschem Recht vorrangig ist.

Rechtswiedrige Anordnungen rechtfertigen nicht die Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn der Betroffene sich weigert, die Anordnung zu befolgen OVG Münster , NJW 1968, 643.

Die Cleverle vom LA kennen die Rechtslage.
Die Anordnung der MPU ist die Knallerbse des Bayerischen Innenstaatsekretär.

Das wars, also ignorieren und wenn sie sich zu einer FE-Entziehung entblöden: Dr. Säftel !

Wehren gegen die Anordnung geht nicht; nur gegen die Entziehung

Glückauf
Johnnie
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RA XDiver
Beitrag 18.01.2005, 13:00
Beitrag #33


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Zitat
Als erst täter wegen alkohol gilt ja auch in der regel die 1,6 promille grenze soweit ich das weiß.


Das ist natürlich richtig. Aber Levent, sei mal ehrlich: Du hast in der Vergangenheit eindrucksvoll bewiesen, dass Du es mit den Vorschriften nicht so genau nimmst. Und wenn 4 MPUen nicht gereicht haben, dann weiss ich es auch nicht.


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Bentley222
Beitrag 18.01.2005, 13:04
Beitrag #34


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@ Levent:

... aber auch mit zwei Mal 0,8 Promille z.B. ist man(n) "dabei" ...

Ungerecht?

@ XDiver:

Ich hab auch drei MPU's "gebraucht" bis ich begriffen hatte, worum es da "geht" unsure.gif
Nach richtiger Vorbereitung hat die dritte dann hingehauen... smile.gif

Schönen Gruß, Bentley
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Andreas 214
Beitrag 18.01.2005, 13:06
Beitrag #35


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@ monerle
nein, keine Ahnung wann der Termin ist

@ Johnny

erstmal thank`s
hab nun wieder mal was zum nachlesen.
Junge Junge, mir raucht der Kopf.
Auto fahren ist ganz schön schwierig in groß D wenn
man(n) mal Mist gebaut hat in der Jugend wavey.gif


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Levent
Beitrag 18.01.2005, 13:08
Beitrag #36


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@XDriver



Die haben sicherlich gereicht , mein lappen war einmal 8 jahre weg, und dann noch mal 9 jahre.
Es war nie ein Alkohol delikt dabei.
Und ich habe ja auch geschrieben , wenn ich es gewust hätte das ich schon 1,15 drin habe , dann wäre ich auch nicht mehr gefahren.

Ist den jetzt die MPU Rechtens laut gesetz , oder ist sie es nicht ?


Kein mensch blickt da noch durch , ich finde das zum crybaby.gif


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Levent
Beitrag 18.01.2005, 13:10
Beitrag #37


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@ Andreas214


Ja da gebe ich dir recht, und es wird langsam zu einer kunst seinen Lappen zu behalten ..... blink.gif


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RA XDiver
Beitrag 18.01.2005, 13:13
Beitrag #38


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Zitat
Ja da gebe ich dir recht, und es wird langsam zu einer kunst seinen Lappen zu behalten .....


Komisch, ich kenne niemanden, der damit Probleme hat.... whistling.gif


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Andreas 214
Beitrag 18.01.2005, 13:14
Beitrag #39


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Zitat (Bentley222 @ 18.01.2005, 13:04)
Ich hab auch drei MPU's "gebraucht" bis ich begriffen hatte, worum es da "geht" unsure.gif
Nach richtiger Vorbereitung hat die dritte dann hingehauen... :

....ich hab`s von der 1. MPU an kapiert.
Aber die Sache ist halt die das man für etwas bestraft wird was über 10 Jahre her ist.
Zu meiner Zeit war eine Alk - Fahrt (wenn es sie nicht gerade aus dem Rahmen gefallen ist) nicht so schlimm.
Es gab den erhobenen Zeigefinger oder lass die Kiste sofort stehn etc.
Vielleicht hat mein Lernprozess etwas länger gedauert aber Fakt ist nun einfach
das Alk am Steuer verboten ist und is halt nun mal Gesetz


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Levent
Beitrag 18.01.2005, 13:15
Beitrag #40


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@XDriver

wink.gif viele sind dann aus langeweile hier .......


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RA XDiver
Beitrag 18.01.2005, 13:16
Beitrag #41


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Zitat
viele sind dann aus langeweile hier .......


Das war eher auf meinen persönlichen (nicht gerade kleinen) Bekanntenkreis bezogen.


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Andreas 214
Beitrag 18.01.2005, 13:17
Beitrag #42


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Zitat (XDiver @ 18.01.2005, 13:13)
Komisch, ich kenne niemanden, der damit Probleme hat.... whistling.gif

Diver, Du bist schon auf unserem Planeten zuhause, oder!!!!!! laugh2.gif laugh2.gif


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Levent
Beitrag 18.01.2005, 13:18
Beitrag #43


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Also meinet wegen könnten die komplet die promille zahl auf null drehen, ich habe da kein problem mit.
Wäre denke ich mal besser, und leute die wegen alkohol auffallen, sollten ein jahr lang den FS weg bekommen, und das ganze jahr über zur kontrolle und jeden monta leberwerte holen, sind die leberwerte, ok dann kann er seinen FS wieder haben.
Das fände ich besser , und die MPU stellen würden weniger geld damit machen.


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Levent
Beitrag 18.01.2005, 13:23
Beitrag #44


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@Andreas214

Und das schlimme ist ja , sie halten es dir vor was vor 5,6,7,8,oder neun jahren war. Und noch schlimmer ist es , du wirst noch mal dafür bestraft. Und das doppelt , einmal vom gericht und einmal vom Stva.
Ich finde das nicht ok !



Gruss Levent


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Andreas 214
Beitrag 18.01.2005, 13:25
Beitrag #45


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Zitat (Levent @ 18.01.2005, 13:18)
Also meinet wegen könnten die komplet die promille zahl auf null drehen, ich habe da kein problem mit.
Wäre denke ich mal besser, und leute die wegen alkohol auffallen, sollten ein jahr lang den FS weg bekommen, und das ganze jahr über zur kontrolle und jeden monta leberwerte holen, sind die leberwerte, ok dann kann er seinen FS wieder haben.
Das fände ich besser , und die MPU stellen würden weniger geld damit machen.

Denk auch mal an die Wirtschaft (auch Gastwirtschaft)

Ich hab mir mal so überlegt.....0,8% Grenze. Bei einer Kontrolle bis zu diesem Bereich OK.
Drüber klar Strafe
Bei Unfall mit Alk richtig Strafe bis zum Bau.
Würd vielleicht dann jeder überlegen ob er mit Alk oder Dop fährt


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Levent
Beitrag 18.01.2005, 13:29
Beitrag #46


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@Andreas

Ja da hast du recht , ich bin damals ohne FS gefahren und habe dafür 2 jahre im Bau gesessen. Ich habe entstrafe gemacht , aber das sind dinge die schon 15 jahre her sind.
Aber die frage ist was will man/n machen gegen sowas , das man/n immer zweimal dafür bestraft wird ?

In Deutschland sind es alles nur kann bestimmungen , ein gesetzt hebt das andere auf.

Man blikt nicht mehr durch .


Geh mal auf diesen link , ist sehr intressant

http://www.fight-for-your-right.org/start.htm


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Andreas 214
Beitrag 18.01.2005, 13:30
Beitrag #47


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Zitat (Levent @ 18.01.2005, 13:23)
Und das schlimme ist ja , sie halten es dir vor was vor 5,6,7,8,oder neun jahren war. Und noch schlimmer ist es , du wirst noch mal dafür bestraft. Und das doppelt , einmal vom gericht und einmal vom Stva.
Ich finde das nicht ok !

das ist es doch.
Mal Mist gebaut klar, steh dazu.
Aber für etwas nach über 10 Jahren immer noch bestaft werden trotz totaler
anderer Lebenswandel, Firma, Familie usw............

....aber kommen etwas vom Thema ab.
Thema war was tun bein einer Anordnung zur MPU


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RA XDiver
Beitrag 18.01.2005, 13:30
Beitrag #48


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Zitat
Ich hab mir mal so überlegt.....0,8% Grenze. Bei einer Kontrolle bis zu diesem Bereich OK.


Weisst Du, wieviel 0,8 o/oo sind? Ich bin sicherlich keiner, der an der 0,0 o/oo-Grenze interessiert ist, aber ein Großteil der Bevölkerung legt bei 0,8 bereits deutliche Alkoholerscheinungen an den Tag.


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mirko1
Beitrag 18.01.2005, 13:31
Beitrag #49


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hier die Antworten der Bundesländer auf meine Anfrage:
von 16 Bundesländern haben 5 geantwortet NRW hat sich komplett quer gestellt
10 haben überhaupt nicht geantwortet.
die 5 die geantwortet haben Bayern, BadenWürttemberg, Sachsen, Berlin-Brandenburg und Hessen.
im großen und ganzen haben alle 5 wie folgt geantwortet, hier stellvertretend BERLIN:

In Beantwortung Ihrer Anfrage vom 09.12.2004 möchte ich Sie
darauf aufmerksam machen, dass meine Auskunft nur allgemeinen
Charakter hat, da jeder Fall in einer Einzelfallentscheidung
bearbeitet wird.

1. Wohnortprinzip

Wohnortprinzip bedeutet, dass eine Fahrerlaubnis nur dann
rechtmäßig erteilt werden darf, wenn der Bewerber zum Zeitpunkt
des Fahrerlaubniserwerbs seinen ständigen Aufenthalt in dem die
Fahrerlaubnis ausstellenden Land hat. Von einem ständigen
Aufenthalt ist auszugehen, wenn der Fahrerlaubnisbewerber sich
mindestens 185 Tage dort aufhält. Der entsprechende Nachweis ist
in Form von Mietquittungen, Arbeitsverträgen, Zeugnissen usw. zu
führen.

2. MPU

Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 29.042004
stellt sich die Rechtslage wie folgt dar. Die in einem
EU-Mitgliedsstaat ausgestellten Fahrerlaubnisse müssen zunächst
anerkannt werden. Das heißt, der jeweilige Fahrerlaubnisinhaber
darf zunächst mit dieser Fahrerlaubnis - nach Ablauf der
Sperrfrist - im Inland fahren.
Sofern jedoch durch die Ausstellungsbehörde keine den deutschen
Maßstäben entsprechende Eignungsprüfung durchgeführt wurde oder
keine Rückmeldung erfolgte, kann in den Fällen, in denen die
Eignungsbedenken nicht mehr als 10 Jahre zurück liegen eine
erneute Eignungsüberprüfung nach § 46 Abs. 3 und 5 FeV
eingeleitet werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die
ausländische EU-Fahrerlaubnis unter der Begründung ihrer
Eignungsbedenken untersagen.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Also nix neues aus den Ministerien.

Also doch Fahren bis zur Kontrolle dann MPU Anordnung
egal wo in Deutschland.
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Andreas 214
Beitrag 18.01.2005, 13:33
Beitrag #50


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Zitat (Levent @ 18.01.2005, 13:29)
@Andreas

Ja da hast du recht , ich bin damals ohne FS gefahren und habe dafür 2 jahre im Bau gesessen. Ich habe entstrafe gemacht , aber das sind dinge die schon 15 jahre her sind.
Aber die frage ist was will man/n machen gegen sowas , das man/n immer zweimal dafür bestraft wird ?

In Deutschland sind es alles nur kann bestimmungen , ein gesetzt hebt das andere auf.

Man blikt nicht mehr durch .


Geh mal auf diesen link , ist sehr intressant

http://www.fight-for-your-right.org/start.htm

laugh2.gif hab ich auch hinter mir aber nur 1 Monat (Freigänger) laugh2.gif

ist mir der police.gif entgegengekommen der mir FS abgenommen hat.
Hab zwar Kurve noch bekommen und Kiste abgestellt aber einem police.gif glaubt man
mehr. Aber was soll`s, Schnee von Gestern und habe es ja kapiert


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 08:27