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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Dlarah
Beitrag 01.06.2008, 14:27
Beitrag #151


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hmmm, ja, soweit durchaus verständlich; ich hätte noch dazu schreiben müssen, dass der Radweg auch in die 30er Zone hineinführt. Da müsste ich ja direkt nochmal schauen, ob am Radweg *nochmal* (oder *auch* --- je nach Sichtweise) ausgeschildert wird. Wenn nicht, hätte man vom Einfahren in die Z30 nichts mitbekommen und dürfte hindurchrasen müsste aus dem Verhalten der anderen seinen Rückschluss ziehen.


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velo
Beitrag 20.06.2008, 06:46
Beitrag #152


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Ein Autofahrerschutzstreifen...




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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Janus
Beitrag 01.07.2008, 18:48
Beitrag #153


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Die Aktuelle Stunde des WDR fragt im Rahmen ihrer wöchentlichen Aktion "Wie klappt's..." in dieser Woche nach den Erfahrungen mit Radwegen. Im eben gesendeten Beitrag gehen die Autoren natürlich davon aus, dass Radwege per se gut sind: "... oder müssen Sie auf der Fahrbahn fahren?"
Da es deren Weltbild kaum erschüttern wird, wenn ich als einziger schreibe, rufe ich hiermit die in NRW lebenden VP-Radfahrer auf, passende Mails, Faxe oder Briefe dahinzuschicken. Anrufen kann man auch. smile.gif


~ Janus


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Andreas
Beitrag 13.07.2008, 11:43
Beitrag #154


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Es handelt sich hierbei zwar nicht um einen Radweg, aber trotzdem eine "nette" Rad-Beschilderung. biggrin.gif
Angehängte Datei(en)
Angehängte Datei  NEA.JPG ( 213.99KB ) Anzahl der Downloads: 10
 


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Nerari
Beitrag 14.11.2008, 22:05
Beitrag #155


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Ist jemand wirklich der Meinung, dass ein Radfahrstreifen dieser Breite wirklich der Verkehrssicherheit dient think.gif




Gruß
Nerari
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Arthur Dent
Beitrag 15.11.2008, 02:22
Beitrag #156


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Zitat (Andreas @ 13.07.2008, 11:43) *
Es handelt sich hierbei zwar nicht um einen Radweg, aber trotzdem eine "nette" Rad-Beschulderung. biggrin.gif
Das ist ja schrill...Da würden mich ja mal die Gründe für die Anordnung interessieren. In Gegenrichtung scheint kein 254er zu stehen, seh ich das richtig?


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"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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klausimausi
Beitrag 17.11.2008, 07:30
Beitrag #157


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Zitat (Arthur Dent @ 15.11.2008, 02:22) *
Zitat (Andreas @ 13.07.2008, 11:43) *
Es handelt sich hierbei zwar nicht um einen Radweg, aber trotzdem eine "nette" Rad-Beschulderung. biggrin.gif
Das ist ja schrill...Da würden mich ja mal die Gründe für die Anordnung interessieren. In Gegenrichtung scheint kein 254er zu stehen, seh ich das richtig?
Ich denke mal, da geht es recht steil den Berg runter. Da nach den 50 Metern ein 205er kommt, gehe ich da mal davon aus, dass so einige Radfahrer mit dem Bremsen überfordert waren und in den vorfahrtsberechtigten Verkehr hinein gerauscht sind. Damit wäre auch ein fehlendes 254er in Gegenrichtung zu erklären ...

Gruß,
Klaus

PS @Andreas: Stammt die Aufnahme aus dem Nordfränkischen Raum? Irgendwie kommt mir die Stelle bekannt vor ...


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Nerari
Beitrag 17.11.2008, 11:20
Beitrag #158


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Ich denke, dass es @Andreas hauptsächlich darum ging, dass das 254er auf den nächsten 50 Metern gilt.

Die Angabe "auf 50 m" macht bei diesem Zeichen einfach keinen Sinn wink.gif. Denn entweder darf man hier durchfahren, oder nicht. Sinnvoll wäre höchstens eine Angabe "in 50 m"....

Gruß
Nerari
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Nerari
Beitrag 20.11.2008, 16:09
Beitrag #159


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In einem anderen Thread wurde ein Radweg gezeigt, der in seinem Verlauf durch eine Bushaltestelle geführt wird.

Siehe hier:



So aber schaut die Augsburger Variante aus:



Hier wird also extra der Radfahrstreifen dicht gemacht, damit man den Radweg auf den Fußweg verschwenken muss wallbash.gif

Und dann ist im weiteren Verlauf des Weges noch diese Stelle zu passieren:



Gruß
Nerari
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Andreas
Beitrag 20.11.2008, 16:14
Beitrag #160


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Zitat (klausimausi @ 17.11.2008, 07:30) *
PS @Andreas: Stammt die Aufnahme aus dem Nordfränkischen Raum?


yes.gif

Das habe ich damals in NEA fotografiert.

Zitat (Arthur Dent @ 15.11.2008, 02:22) *
In Gegenrichtung scheint kein 254er zu stehen, seh ich das richtig?


yes.gif

Im Rücken des Fotografen beginnt eine Bahnunterführung zum Schulgelände. Direkt an der Bahnunterführung ist ein Fahrradständer. Da hinter der Bahnlinie das Gelände stark ansteigt, parken die Schüler ihr Fahrrad an der Bahnunterführung und laufen die Reststrecke zur Schule.

Vermutlich wollte die Stadt mit dieser Beschilderung die "rasenden Radfahrer" unterbinden, die Straße hat nämlich schon ein gehöriges Gefälle.


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Janus
Beitrag 01.04.2009, 21:10
Beitrag #161


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Zitat (Janus @ 01.10.2006, 17:06) *
(Ort: Dortmund-Dreihausen (ja, das heißt genau deshalb so) nördlich von Asseln)
Ein Followup hierzu, zur Erinnerung, weil die Fotos nicht mehr funktionieren: Ortsverbindungsstraße, Tempolimit 50, linksseitiger Radweg hört mitten in wegen Häusern und Hecken nicht einsehbarer Linkskurve auf, so dass die Radfahrer blind die Fahrbahn queren müssen.

Inzwischen wurden Warnschilder "Achtung Radfahrer" aufgestellt...


~ Janus


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Heinz Wäscher
Beitrag 02.04.2009, 21:46
Beitrag #162


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Links oder Rechts whistling.gif ???


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Janus
Beitrag 03.04.2009, 07:17
Beitrag #163


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In beiden Richtungen, jeweils auf der rechten Fahrbahnseite, wie es sich gehört. wink.gif


~ Janus


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Heinz Wäscher
Beitrag 03.04.2009, 23:03
Beitrag #164


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Doch nicht etwa Zeichen 101 (Gefahrenstelle) whistling.gif mit Zusatzzeichen ????

Die Gefahrenstelle ist doch eigentlich künstlich geschaffen worden. Wie habe ich mich denn als KFZ-Führer an einer solchen Stelle zu verhalten ??? Muß ich abgesehen von den §§ 1 und 3 StVO zusätzlich noch etwas beachten und u. U. meine Geschwindigkeit wie weit verringern ???

Ich frag ja nur, weil zu meiner Fahrschulzeit gab es noch keinen angeordneten Linksverkehr für Radfahrer in Deutschland und demzufolge keine Radfahrer die mit vollster Absicht auf Kollisionskurs zu KFZ geschickt werden.


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Dlarah
Beitrag 27.05.2009, 17:44
Beitrag #165


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Und, leider sei's gesagt, manchmal meckern wir Deutschen auf sehr hohem Niveau...

Radweg in China 


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Heinz Wäscher
Beitrag 27.05.2009, 18:53
Beitrag #166


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Da gab es doch mal diese Opel Werbung whistling.gif


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Hane
Beitrag 04.06.2009, 19:11
Beitrag #167


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Es ist den Behörden bewusst, das es holprig und eng ist. Zu sehen ist nicht einmal die engste Stelle. Dazu kommen noch Leidplanken.


Ja, es ist eindeutig aber nicht offensichtlich.


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Lesley
Beitrag 20.06.2010, 12:07
Beitrag #168


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"Deutschland sucht den kürzesten Radweg!" laugh2.gif

Länge: geschätzte 25-30 Meter






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"Lesen gefährdet die Dummheit."

== Renault ZOE Z.E. 40 R90 EZ 07/2019 ==
18.08.2020 50.000 km
13.10.2021 100.000 km
05.05.2022 120.000 km
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Arthur Dent
Beitrag 20.06.2010, 19:20
Beitrag #169


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Zitat (Lesley @ 20.06.2010, 12:07) *
"Deutschland sucht den kürzesten Radweg!" laugh2.gif


Guckst du: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...st&p=623554 Und das ist kein Baustellen-Radweg! Hier auf Gurgel-Mäps kann man schön die Schatten der Radweg-Schilder erkennen...


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Heinz Wäscher
Beitrag 20.06.2010, 22:46
Beitrag #170


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Zitat (Hane @ 04.06.2009, 20:11) *
Es ist den Behörden bewusst, das es holprig und eng ist. Zu sehen ist nicht einmal die engste Stelle. Dazu kommen noch Leidplanken.


Und wo sollen die Fußgänger herlaufen, am Fahrbahnrand think.gif


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Lesley
Beitrag 21.06.2010, 06:49
Beitrag #171


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Zitat (Arthur Dent @ 20.06.2010, 19:20) *
Zitat (Lesley @ 20.06.2010, 12:07) *
"Deutschland sucht den kürzesten Radweg!" laugh2.gif


Guckst du: http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...st&p=623554 Und das ist kein Baustellen-Radweg! Hier auf Gurgel-Mäps kann man schön die Schatten der Radweg-Schilder erkennen...


Wie geil.... laugh2.gif


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helmet lampshade
Beitrag 22.06.2010, 09:01
Beitrag #172


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Zitat (Lesley @ 20.06.2010, 12:07) *
"Deutschland sucht den kürzesten Radweg!" laugh2.gif
Länge: geschätzte 25-30 Meter

Da fragt man sich ja wirklich, warum man die "Radweg-Umleitung" angefangen hat, wenn sie vorzeitig wieder beendet wird. Der Radfahrer der hier vorschriftsgemäß fährt, kommt an ungünstiger Stelle wieder zurück in die Baustelle. Will man den Radfahrer hier bauernschlau zum Fahren auf der falschen Seite verleiten?
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Lesley
Beitrag 22.06.2010, 19:49
Beitrag #173


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Zitat (helmet lampshade @ 22.06.2010, 09:01) *
Da fragt man sich ja wirklich, warum man die "Radweg-Umleitung" angefangen hat, wenn sie vorzeitig wieder beendet wird. Der Radfahrer der hier vorschriftsgemäß fährt, kommt an ungünstiger Stelle wieder zurück in die Baustelle. Will man den Radfahrer hier bauernschlau zum Fahren auf der falschen Seite verleiten?


Das ist wirklich super dämlich, weil es das einzige linksseitige Stück Radweg weit und breit ist und die Kreuzung mit Baustelle ziemlich blöd.
Ich kann bei Gelegenheit mal ein Foto von dem gesamten Stück machen.
V.a. da wo der Radweg endet, ist der rechtsseitige Radweg noch gesperrt durch Gitter etc. D.h. man fährt da sowieso noch auf der Straße. dry.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 14.01.2011, 23:48
Beitrag #174


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Bei dem ganzen tauenden Schnee ist mir mal wieder aufgefallen, dass Schnee auf Radwegen und auf Schutzstreifen am längsten liegenbleibt. Auch verdreckte Radwege, die nicht gesäubert werden und Fahrbahnränder mit Schutzstreifen versehen, die bis zur gestrichelten Linie komplett verdreckt sind, sind irgendwie häufiger anzutreffen als früher.

Was bringen Radwege eigentlich, wenn sich niemand darum kümmert oder ist das nur ein indirekter Versuch, den Radverkehr abzuschaffen, indem man es ihm möglichst unatraktiv macht, von A nach B zu kommen think.gif


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diomega
Beitrag 15.01.2011, 01:05
Beitrag #175


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.01.2011, 23:48) *
oder ist das nur ein indirekter Versuch, den Radverkehr abzuschaffen, indem man es ihm möglichst unatraktiv macht, von A nach B zu kommen think.gif


Merke: jeder unbenutzbare Radweg macht das Radfahren attraktiver, jeder Benutzbare macht es unattraktiver.
(gilt für als benutzungspflichtig beschilderte Radwege. Bei nicht benutzungspflichtig beschilderten ist es egal, ob benutzbar oder nicht, da man diese so oder so nicht nutzt, wenn man auf angenehme Art von A nach B kommen möchte und/oder ein Herz für Fußgänger hat.)

Ich jedenfalls habe die Zeit mit Schneebergen auf Berlins Radwegen sehr genossen und jetzt die Zeit mit Tonnen von Rollsplit auf den Wegen - von der Fahrbahn aus versteht sich.


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Toxic Waste
Beitrag 15.01.2011, 05:06
Beitrag #176


Neuling
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Benutzungspflichtig oder nicht ist doch egal. Gefahren wird wo es zweckmäßig ist. Es gibt in Berlin genug idiotische Räumdienstmitarbeiter, die die Radwege statt der Bürgersteige geräumt haben, weil da weniger Poller im Weg stehen. Da fährt es sich immer noch besser als in dem Matsch auf den Fahrbahnen, die eh schon verengt genug waren.

Ärgerlich ist aber, dass jetzt, wo der Schnee weg ist, der ganze Müll u.a. von Silvester herumliegt. Schon zwei platte Reifen seit Vorgestern.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 15.01.2011, 13:09
Beitrag #177





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Hallo Diomega

Zitat (diomega @ 15.01.2011, 01:05) *
(gilt für als benutzungspflichtig beschilderte Radwege. Bei nicht benutzungspflichtig beschilderten ist es egal, ob benutzbar oder nicht, da man diese so oder so nicht nutzt, wenn man auf angenehme Art von A nach B kommen möchte und/oder ein Herz für Fußgänger hat.)

Warum sollte ich Radwege nicht benutzen, nur weil es keine Pflicht (bzw. nur eine indirekte Pflicht) ist? Gerade bei einem nichtbenutzungspflichtigen Radweg habe ich doch quasi eine Spur mehr als sonst. (auf der Autobahn mit PKW geht's schließlich auch nach rechts, wenn wer überholen will - und später zurück nach links, wenn ich das selbst will)
Der Zustand ist auch nicht schlechter als bei den benutzungspflichtigen. Fußgänger haben auch auf nicht benutzungspflichtigen Radwegen nichts zu suchen, sondern gehen wie sonst auch auf dem Fußweg rechts davon.

Aber vielleicht ist da in Berlin irgendetwas anders als im Münsterland...
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Janus
Beitrag 15.01.2011, 13:12
Beitrag #178


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Dann überhol mal einen anderen Radfahrer auf einem Radweg... ohne dass einer der beiden auf den nebenan verlaufenden Fußweg ausweicht, und mit ausreichend seitlichem Sicherheitsabstand untereinander. Soviel zu Deinem Vergleich.


~ Janus


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mir
Beitrag 15.01.2011, 14:36
Beitrag #179


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Zumal die Berliner Radfahrer zwar bezüglich Ampeln alle wie kleine Fahrradkuriere fahren (d.h. wenn Du dort bei rot hältst, überholen Dich alle), aber geschwindigkeitsmäßig eher wie Schnecken (d.h. wenn die Ampel dann grün zeigt, hast Du eine Kolonne von 10 Radfahrern vor Dir, die mit 10 km/h fahren; schaffst Du's doch irgendwie, die zu überholen, kommt schon wieder die nächste rote Ampel.

Die auf der Fahrbahn angelegten Radspuren sind dagegen super, schön breit, man kann prima überholen.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 15.01.2011, 22:46
Beitrag #180





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Hallo Janus

Zum Überholen wird auf die Fahrbahn gewechselt. Bei benutzungspflichtigen Radwegen bin ich mir nicht sicher, ob das erlaubt ist, bei nichtbenutzungspflichtigen ist es das auf jeden Fall. Somit können sich Radfahrer auch bei Fahrbahngegenverkehr vernünftig überholen, was nicht ginge, wenn beide auf der Fahrbahn fahren würden (denn dann wäre dort weniger Platz. Es ginge zwar, aber eben nicht so gut).
Oft befindet sich zwischen Radweg und Fahrbahn noch ein schmaler gepflasterter Streifen, über diesen kann man auch überholen. Es wird zwar etwas eng, ist aber machbar. Auf Radwegen, wo problemlos nebeneinander gefahren werden kann, wird die Überholabsicht mittels Klingel angekündigt, falls Überholen über die Fahrbahn nicht möglich ist. Die Überholer fahren dann auf der linken und die Überholten auf der rechten Radweghälfte.

Also insgesamt doch mehr Möglichkeiten... oder denke ich zu positiv? Wenn ja, wo und warum?
Auf der AB musst du zum Überholen auch die Spur wechseln! Wie willst du mit deinem eigenen Auto ein vor dir fahrendes Auto überholen ohne dabei deine Spur zu verlassen? Bei Radwegen geht das sogar zum Teil. Wenn nicht, wechselt man halt kurz auf die Fahrbahn.

Freundliche Grüße
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mir
Beitrag 16.01.2011, 03:24
Beitrag #181


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Ja, das mit dem Wechseln auf den Radweg klappt, wenn der Radweg ganz links auf dem Gehweg angeordnet ist (und nicht etwa mittendrin). Und kein Grünstreifen vorhanden ist. Und keine Absperrstangen. Und keine Busspur auf der Fahrbahn. Und gerade kein Verkehr auf der Fahrbahn vorhanden ist. Und, vor allem, wenn auf der Fahrbahn nicht rechts geparkt wird.

Ziemlich viele wenns.

Im übrigen ist der Wechsel auf die Fahrbahn bei benutzungspflichten Radwegen unzulässig, auch zum Überholen.


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Janus
Beitrag 16.01.2011, 12:11
Beitrag #182


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Zitat (münsterland-radler @ 15.01.2011, 22:46) *
Zum Überholen wird auf die Fahrbahn gewechselt.
Genau, über die parkenden Autos (innerorts) oder den zwischen Radweg und Fahrbahn verlaufenden Straßengraben (außerorts) hinweg. Selbst wenn keins dieser Hindernisse vorhanden ist, geht zumindest der Rücksprung auf den Radweg nur an Stellen, wo der Bordstein abgesenkt ist.
Alles klar... rolleyes.gif

Zitat
denke ich zu positiv?
"Naiv" ist hier eher das Wort der Wahl.


~ Janus


--------------------
Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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superdiesel
Beitrag 24.01.2011, 18:43
Beitrag #183


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Zitat (mir @ 15.01.2011, 14:36) *
Zumal die Berliner Radfahrer zwar bezüglich Ampeln alle wie kleine Fahrradkuriere fahren, aber geschwindigkeitsmäßig eher wie Schnecken (d.h. wenn die Ampel dann grün zeigt, hast Du eine Kolonne von 10 Radfahrern vor Dir, ...


höre dazu dies: "Radtour" auswählen 24.1.2011


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

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mir
Beitrag 24.01.2011, 19:01
Beitrag #184


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Interessantes Zitat aus dem obigen Link:

Zitat
Wieviel Wissen verträgt der Mensch, bevor er sich wirklich nicht mehr auskennt?


Das frag ich mich nach einiger Zeit im VP auch so langsam ...


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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rapit
Beitrag 31.03.2011, 13:19
Beitrag #185


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Radwegmonster in Eltville (Benutzungspflicht in beiden Richtungen).

Hoffentlich ist der Radler aufmerksam....



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helmet lampshade
Beitrag 31.03.2011, 13:42
Beitrag #186


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Zitat (rapit @ 31.03.2011, 13:19) *
Radwegmonster in Eltville (Benutzungspflicht in beiden Richtungen).

Sehe keine Ausschilderung in Fahrtrichtung, dazu noch Hindernisse: Keine Benutzungspflicht
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rapit
Beitrag 31.03.2011, 13:57
Beitrag #187


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Die Ausschilderung steht weiter vorne, bzw. hinten wavey.gif

Und mittendrin die Stangen, damit man als Radling nicht so schnell aus dem Gefahrenbereich einer Tankstelleneinfahrt wegkommt ranting.gif

(Die ich zum Fotografieren mal kurz zugeparkt habe...)


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 31.03.2011, 14:32
Beitrag #188





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Hallo mir und Janus

Zitat (mir @ 16.01.2011, 04:24) *
Ja, das mit dem Wechseln auf den Radweg klappt, wenn der Radweg ganz links auf dem Gehweg angeordnet ist (und nicht etwa mittendrin). Und kein Grünstreifen vorhanden ist. Und keine Absperrstangen. Und keine Busspur auf der Fahrbahn. Und gerade kein Verkehr auf der Fahrbahn vorhanden ist. Und, vor allem, wenn auf der Fahrbahn nicht rechts geparkt wird.

Ziemlich viele wenns.

Im übrigen ist der Wechsel auf die Fahrbahn bei benutzungspflichten Radwegen unzulässig, auch zum Überholen.

Na ja, diese Wenn-Bedingungen sind ja meistens erfüllt. In diesen Spezialfällen kann man natürlich nicht überholen.
Woraus schließt du, dass das Verlassen des (benutzungspflichtigen) Radwegs zwecks Überholens nicht erlaubt ist?

Zitat (Janus @ 16.01.2011, 13:11) *
Zitat (münsterland-radler @ 15.01.2011, 22:46) *
Zum Überholen wird auf die Fahrbahn gewechselt.
Genau, über die parkenden Autos (innerorts) oder den zwischen Radweg und Fahrbahn verlaufenden Straßengraben (außerorts) hinweg. Selbst wenn keins dieser Hindernisse vorhanden ist, geht zumindest der Rücksprung auf den Radweg nur an Stellen, wo der Bordstein abgesenkt ist.
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Außerorts reicht der Radweg in seiner Breite zum Überholen aus. Straßengräben sind außerdem regelmäßig unterbrochen durch die Zufahrten zu den Feldern (irgendwie muss der Bauer mit seinem Trecker ja dahinkommen). Autos parken soweit ich das erlebt habe, entweder dort, wo gar kein Radweg ist oder halb auf dem Radweg und halb auf der Fahrbahn, aber fast nie neben dem Radweg ganz auf der Fahrbahn. Bordsteinabsenkungen sind doch mindestens an jeder Einmündung vorhanden? Da kann es doch nicht wirklich auf die paar Meter mehr auf der Fahrbahn ankommen, oder?

Zitat
"Naiv" ist hier eher das Wort der Wahl.

Ja, gut, es gibt Situationen, die ich nicht bedacht habe. Aber meistens ist der Wechsel möglich (nur anscheinend nicht erlaubt).
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Heinz Wäscher
Beitrag 31.03.2011, 15:12
Beitrag #189


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Zitat (rapit @ 31.03.2011, 14:19) *
Radwegmonster in Eltville (Benutzungspflicht in beiden Richtungen).

Hoffentlich ist der Radler aufmerksam....

Hoffentlich ist der Strassenbaulastträger gut versichert:

Zitat
§ 32 StVO
Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.
Was macht denn ein Radfahrer, der dort mit 20 - 30 km/h angerauscht kommt, schließlich dürfen Radfahrer innerorts so schnell fahren, wie sie wollen think.gif


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rapit
Beitrag 31.03.2011, 15:49
Beitrag #190


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Zitat (Heinz Wäscher @ 31.03.2011, 16:12) *
Was macht denn ein Radfahrer, der dort mit 20 - 30 km/h angerauscht kommt,

Absteigen. Über den Lenker whistling.gif


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Mitleser
Beitrag 31.03.2011, 18:33
Beitrag #191


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Zitat (münsterland-radler @ 31.03.2011, 15:32) *
Woraus schließt du, dass das Verlassen des (benutzungspflichtigen) Radwegs zwecks Überholens nicht erlaubt ist?

Ich bin mal so frei: "Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht)." und "Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Gehweg nur benutzen, soweit dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist."/"Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen ..."
Der Radweg muss benutzt werden, Fahrbahn und Gehweg sind tabu. Warum soll das Verlassen des Radweges Benutzen von Fahrbahn oder Gehweg für/wegen Überholen erlaubt sein?
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Schattenfell
Beitrag 31.03.2011, 23:44
Beitrag #192


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Okay, dann will ich auch mal crybaby.gif Heute: Radwegbenutzungspflicht in Osterrönfeld. Ganz tolles Thema, weil von Ortseingang bis zum Ortsausgang vor über zehn Jahren der ohnehin recht schmale Gehweg als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgeschildert wurde. Ich denke, die Bilder sprechen für sich. Vielleicht solltet ihr beim Anblick dieser Fotos im Hinterkopf behalten, dass die Behörde durchaus weiß, dass jede dieser Radwegbenutzungspflichten unzulässig ist. Mit einer Aufhebung tut man sich schwer, denn Radfahrer auf der Fahrbahn, das geht in Schleswig-Holstein nicht, das ist viel zu gefährlich, was sollen die Wähler und die Eltern sagen! Und kommt nicht auf die Idee, die beidseitig benutzungspflichtigen Fuß- und Radwege als unzumutbar zu bezeichnen und auf die Fahrbahn auszuweichen, das sehen die Kraftfahrzeugführer hier nicht gerne und reagieren mitunter etwas aggressiv ranting.gif













Mein ganz persönliches Highlight:



Ich habe einen Radfahrer getroffen, der sich beim Amt kundig gemacht hat. Radfahrer sollen jetzt ja nicht mehr die Straßenseite wechseln, also müssen sie weiter auf dem Gehweg radeln, Benutzungspflicht und so, ist doch alles klar! Er konnte allerdings auch nur noch den Kopf über diesen ganzen Unsinn schütteln. Leider hat er seinen Ansprechpartner in der Behörde nicht mit „Man sieht doch, was gemeint ist!“ zitiert crybaby.gif
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klausimausi
Beitrag 01.04.2011, 06:12
Beitrag #193


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Ich schmeiss mich weg!

Wenn das nicht so traurig wäre, würde ich Bauchweh vom Lachen bekommen ...


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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rapit
Beitrag 01.04.2011, 08:32
Beitrag #194


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@schattenfell: darf ich das letzte Foto "guttenbergen" und für Werbezwecke verwenden (z.B. wenn ich mal wieder Fototassen produzieren lasse?)


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helmet lampshade
Beitrag 01.04.2011, 08:57
Beitrag #195


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Zitat (klausimausi @ 01.04.2011, 06:12) *
Wenn das nicht so traurig wäre, würde ich Bauchweh vom Lachen bekommen ...

Ist das schon die Nominierung für den Pannenflicken (->Sig)?

Zu Schattenfells Frage
"Handelt es sich hierbei womöglich noch um einen gemeinsamen, benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg?"
lautet die Antwort: Im Prinzip ja, allerdings ist die Anordnung der Vz240 geschickt genug, um die Gemeinde im Ernstfall aus der Haftung zu nehmen
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Schattenfell
Beitrag 05.04.2011, 18:43
Beitrag #196


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Zitat (rapit @ 01.04.2011, 09:32) *
@schattenfell: darf ich das letzte Foto "guttenbergen" und für Werbezwecke verwenden (z.B. wenn ich mal wieder Fototassen produzieren lasse?)


Huch? blink.gif Für Fototassen?!? laugh2.gif


Zitat (helmet lampshade @ 01.04.2011, 09:57) *
Ist das schon die Nominierung für den Pannenflicken (->Sig)?


Osterrönfeld war schon letztes Jahr nominiert wavey.gif


Zitat (helmet lampshade @ 01.04.2011, 09:57) *
Zu Schattenfells Frage
"Handelt es sich hierbei womöglich noch um einen gemeinsamen, benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg?"
lautet die Antwort: Im Prinzip ja, allerdings ist die Anordnung der Vz240 geschickt genug, um die Gemeinde im Ernstfall aus der Haftung zu nehmen


Man hätte ja den Radweg optisch absetzen können, so dass die Führung etwas deutlicher wird. Allerdings ist das insgesamt auch schon fast egal in Osterrönfeld thread.gif

Was haltet ihr denn vom Galgenberg in Wedel? Die Sache scheint mir da auch etwas kompliziert zu sein think.gif
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mir
Beitrag 05.04.2011, 21:25
Beitrag #197


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Zitat (Schattenfell @ 05.04.2011, 19:43) *
Was haltet ihr denn vom Galgenberg in Wedel?


Was ich davon halte? Ich denke, als Radfahrer in Wedel braucht man ein gerüttelt Maß Galgenhumor ...

Was soll man zu so einem Haufen Unfug noch sagen?

Radwege sollen stetig durchgeführt werden. Im Bereich von Kreuzungen ist auf eine sichere Führung zu achten, am Ende auf eine solche zur Fahrbahn. Überdies darf die Benutzungspflicht nur dort angeordnet werden, wo sie aufgrund der besonderen örtlichen Gefahren zwingend erforderlich ist.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 05.04.2011, 22:53
Beitrag #198





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Zitat (Mitleser @ 31.03.2011, 19:33) *
Ich bin mal so frei: "Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht)." und "Andere Verkehrsteilnehmer dürfen den Gehweg nur benutzen, soweit dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist."/"Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen ..."
Der Radweg muss benutzt werden, Fahrbahn und Gehweg sind tabu. Warum soll das Verlassen des Radweges Benutzen von Fahrbahn oder Gehweg für/wegen Überholen erlaubt sein?

Aus der allgemeinen Benutzungspflicht hätte ich es auch geschlossen. Allerdings wird darin nicht erwähnt, dass es auch für das Überholen gilt. Andererseits genau so wenig, dass es fürs Überholen nicht gilt...

In dem Zusammenhang ist mir jetzt auch § 25 (1) aufgefallen: Demnach dürfte ich wohl auch nicht auf der Fahrbahn gehen, wenn ich andere Fußgänger überholen möchte, sondern müsste genau so langsam gehen? (werde ich natürlich nicht tun, ich bin gerne rechtzeitig zum Unterricht da und verzichte auch ungern auf meinen Kaffee davor... außerdem machen andere das auch)

Freundliche Grüße
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superdiesel
Beitrag 06.04.2011, 07:57
Beitrag #199


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Zitat
Demnach dürfte ich wohl auch nicht auf der Fahrbahn gehen, wenn ich andere Fußgänger überholen möchte, sondern müsste genau so langsam gehen?

Genau. Oder die Langsamen ansprechen und bitten, dich vorbeizulassen.

125100 Sie gingen auf der Fahrbahn, obwohl ein Gehweg/Seitenstreifen *)
vorhanden war.
§ 25 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 111 BKat ( B - 1 ) 5,00 Euro

Zitat
werde ich natürlich nicht tun, .. außerdem machen andere das auch

ganz schlechtes Argument.

125100 Sie gingen auf der Fahrbahn, obwohl ein Gehweg/Seitenstreifen *)
vorhanden war.
§ 25 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 111 BKat ( B - 1 ) verdoppelt wegen Vorsatz auf 10,00 Euro


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Pogge
Beitrag 06.04.2011, 08:58
Beitrag #200


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Zitat (superdiesel @ 06.04.2011, 08:57) *
verdoppelt wegen Vorsatz auf 10,00 Euro


Der Vorsatz ist in diesem Thema jetzt ein gutes Stichwort. Wenn Euch bei dem gezeigten Radweg-Schrott auch nur ein Unfall zu Ohren kommt, bei dem es Verletzte gab, dann sollte dem zuständigen Staatsanwalt mal eine einschlägige Anzeige auf den Schreibtisch flattern! Dann könnte man auf Seiten der SVB die Fahrlässigkeit bei der Körperverletzung schon anzweifeln, das geht dann eher in Richtung bedingter Vorsatz!
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 02:40