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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
helmet lampshade
Beitrag 06.04.2011, 09:45
Beitrag #201


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Zitat (Pogge @ 06.04.2011, 08:58) *
Dann könnte man auf Seiten der SVB die Fahrlässigkeit bei der Körperverletzung schon anzweifeln, das geht dann eher in Richtung bedingter Vorsatz!

Wo lebst Du? Die SVB wollte doch nur das Beste, vor allem für die Kinder auf den Schulweg, an die hat ja wieder niemand hier gedacht... pinch.gif
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Pogge
Beitrag 06.04.2011, 10:42
Beitrag #202


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Zitat (helmet lampshade @ 06.04.2011, 10:45) *
Wo lebst Du?


Wo ich lebe?
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=90744
Also wenn mir ein Bericht über einen Fahrradunfall in Münden bekannt wird, dann gehört eine Strafanzeige auch mit zum Programm!
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Schattenfell
Beitrag 06.04.2011, 11:27
Beitrag #203


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Zitat (mir @ 05.04.2011, 22:25) *
Was soll man zu so einem Haufen Unfug noch sagen?


Wenn dir das schon reicht, warte mal, was ich in den nächsten Wochen noch mitbringe. Momentan ist leider das Wetter nicht so toll und an Zeit mangelt’s auch, aber ich habe keinerlei Sorgen, dass die Beschilderung in der nächsten Zeit besser würde.
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Schattenfell
Beitrag 08.04.2011, 00:16
Beitrag #204


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Eines muss man den Verkehrsplanern in Wedel lassen: man ist konsequent und baut in jeder Radverkehrsführung etwas ein, was behindert oder sowieso nur als Schikane durchgehen kann. Ich habe gestern sechs neue Straßen fotografiert und komme langsam immer mehr zum Schluss, dass das Radfahren hier keinen Spaß macht. Entweder fährt man hier so, wie es sinnvoll und gesund ist, wie es beschildert ist oder wie die Politik es gewollt hat. Ersteres geht nicht, da ich ja leider auch widersinnige Lollies beachten muss. Der Beschilderung zu folgen ist auch recht abenteuerlich, da mitunter einfach nur gefährlich oder nicht möglich, weil man überhaupt nicht weiß, was beschildert ist oder ständig zwischen Sonderweg und Fahrbahn wechseln muss, weil irgendwo ein Schild fehlt, wo eigentlich eines sein sollte oder irgendwo ein Schild hängt, wo eigentlich ein anderes hingehört hätte. Und wenn man so fährt, wie die Politik es gewollt hat, ist man nicht nur ständig auf dem Gehweg unterwegs, weil ja eben einige Zeichen 240 fehlen, oder ohnehin nach ein paar Tagen im Krankenhaus, weil der motorisierte Verkehr nicht mit einem Radfahrer auf einem engen Fuß- und Radweg auf der linken Straßenseite gerechnet hat.

Ich werde heute Abend und am Sonntagabend noch mal ein paar Fotos mitbringen, aber ich glaube, ich werde meine Fototour zu Fuß absolvieren. Wenn ich den Kram schon fotografiere, muss ich ihn zu Fuß wenigstens nicht noch befolgen crybaby.gif
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Ichtyos
Beitrag 08.04.2011, 00:48
Beitrag #205


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Hmm, ein wirkliches Nachprogramm für den Sonntag beim Treffen im Mai haben wir ja noch nicht.

Eventuell könnten wir dann eine kleine Verkehrsschau im vertrauten VP-Kreis organisieren. laugh2.gif


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Schattenfell
Beitrag 08.04.2011, 00:56
Beitrag #206


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Zitat (Ichtyos @ 08.04.2011, 01:48) *
Eventuell könnten wir dann eine kleine Verkehrsschau im vertrauten VP-Kreis organisieren. laugh2.gif


Wie wäre es denn mit einer kleinen Radtour einmal quer durch Wedel? whistling.gif Das wäre doch zu komisch, wenn ein paar Verkehrsportalisten mit ihren Rädern konsequent nach der Straßenverkehrsordnung fahren und ständig zwischen Fahrbahn und benutzungspflichtigem Radweg wechseln thread.gif
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Ichtyos
Beitrag 08.04.2011, 01:28
Beitrag #207


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Da würde ich mich extrem unwohl bei fühlen. Meine Pedalritter-Erfahrungen der letzten 10 Jahre sind - von wenigen 100 Metern mal abgesehen - agO in der freien Wildbahn. Mit Traktoren und Mähdreschern komme ich dabei bestens klar - für alles Andere fehlt mir die Erfahrung. dry.gif

Für die von Dir angedachte Zusammenkunft könnte ich mich halt mal in die Rolle eines defensiven PKW-Fahrers begeben. thread.gifwhistling.gif

Und wenn mir zufällig >> irgendwelche << Radler permanent vor den Kühler ziehen, ist das ja auch nicht mein Problem. Ich muss halt hinterhertuckern. Ich würde ja gerne schneller, aber ich kann halt nicht! whistling.gif


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Janus
Beitrag 09.04.2011, 09:48
Beitrag #208


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Zitat (Schattenfell @ 08.04.2011, 01:16) *
Ersteres geht nicht, da ich ja leider auch widersinnige Lollies beachten muss.
Ich kann dieser Argumentation nicht folgen. Niemand ist gezwungen, Gesetze zu beachten.


~ Janus


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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Schattenfell
Beitrag 18.04.2011, 23:07
Beitrag #209


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Welche Ampel gilt für mich, wenn ich auf der Fahrbahn fahre und nicht den nicht-benutzungspflichtigen, aber deutlich hügeligen und wenig zumutbaren Radweg befahre? Mir ist sowieso nicht klar, warum es bei dieser eigentlich harmlosen Straße einer separaten Signalisierung bedarf, aber die Radfahrer haben eine deutlich kürzere Grünphase als der Fahrbahnverkehr, die später beginnt und früher endet.



Wenn ich auf der Fahrbahn linksabbiegend warten muss, bis die Fahrradampel fünf Sekunden später auch mal grün wird, werde ich ja vom Kraftfahrzeugführer hinter mir glatt verprügelt rolleyes.gif Die verstehen ohnehin nicht, warum man dort nicht auf dem Radweg fährt rolleyes.gif
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mir
Beitrag 18.04.2011, 23:32
Beitrag #210


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Kommt darauf an, ob die 46. ÄVO gültig ist. Wenn ja, gilt für Fahrbahnradler nur die allgemeine Ampel. Wenn nein, gilt auch für Fahrbahnradler die Radfahrampel. Leider scheint das mit der StVO das juristische Pendant zum Großen Satz von Fermat zu sein ... hoffentlich dauert die Klärung nicht ganz so lange.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Schattenfell
Beitrag 18.04.2011, 23:39
Beitrag #211


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Zitat (mir @ 19.04.2011, 00:32) *
Wenn nein, gilt auch für Fahrbahnradler die Radfahrampel.


Wow, das ist ja super-sinnvoll. Wenn ich dann links abbiegen möchte, bettel ich mich am besten erstmal auf die gegenüberliegende Straßenseite und überquere dann die Straße nach links, oder wie hat man sich das dann gedacht? think.gif Ich würde ja gerne die Straßenverkehrsbehörde fragen, an welche Straßenverkehrsordnung sie glaubt oder was diese Radfahrerampel an dieser unscheinbaren Kreuzung plötzlich soll, aber ich fürchte, ehe ich eine Antwort bekomme, hat der saure Regen den Signalgeber entfernt.


Zitat (mir @ 19.04.2011, 00:32) *
hoffentlich dauert die Klärung nicht ganz so lange.


Hatte Peterchen nicht vor einem Jahr was von Hochdruck erwähnt? think.gif
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mir
Beitrag 18.04.2011, 23:58
Beitrag #212


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Ich hatte mal lange vor der 46. ÄVO bei der Polizei nachgefragt, wie das bei den Bettelampeln funktionieren soll - da hab ich ja nun rot und der hinter mir fahrende LKW grün. Die Polizei hat mir recht gegeben und gemeint, ich möge mich gerne an die Fahrbahnampel halten, sie sehen da einen Konflikt zwischen der geltenden StVO und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Da war ich auch baff :shock:

Später habe ich gehört, daß mal jemand die geltende Regelung vor einem Streifenwagen praktiziert haben soll, der gerade noch mit Vollbremsung anhalten konnte. Das muß sich auf der Dienststelle rumgesprochen haben.

Also ich persönlich halte ja die 46. ÄVO sowieso für gültig.


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Schattenfell
Beitrag 19.04.2011, 00:08
Beitrag #213


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Zitat (mir @ 19.04.2011, 00:58) *
bei der Polizei nachgefragt


Da kann ich nicht schon wieder auftauchen, da war ich erst am Sonntag, das muss für dieses Jahr reichen rolleyes.gif


Zitat (mir @ 19.04.2011, 00:58) *
sie sehen da einen Konflikt zwischen der geltenden StVO und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.


Ob diese Begründung wohl auch hier herhalten könnte? Ich bin ja nach wie vor der Meinung, dass diese Beschilderung nicht ausdrückt, was die Behörde eigentlich ausdrücken wollte…



… denn am anderen Ende steht ein zweiseitiger Lollie:



Das ist eine der beiden Stellen, an denen ich hier nicht auf der Fahrbahn fahren möchte, zumindest nicht tagsüber, denn der Kraftfahrzeugverkehr kapiert natürlich nicht, warum man nicht den breiten Gehweg nebenan befährt rolleyes.gif


Zitat (mir @ 19.04.2011, 00:58) *
Also ich persönlich halte ja die 46. ÄVO sowieso für gültig.


Das sieht man deiner Signatur an whistling.gif Ich glaube, so dürften in diesem Forum allerdings viele denken wavey.gif
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Schattenfell
Beitrag 12.05.2011, 23:39
Beitrag #214


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Ganz gefährliche Straße in Hamburg. Da muss unbedingt eine Benutzungspflicht für beide Richtungen dran, aber es ist nicht so gefährlich, dass man im Winter räumen müsste. Wahrscheinlich ist der Radweg auch einfach zu eng für das Räumfahrzeug:



Und weil’s noch nicht zu eng ist, muss man sich nicht nur mit dem Gegenverkehr den knappen Radweg teilen, sondern auch mit Umleitungsschildern und Fußgängern, die nicht den Gehweg auf dem Hügel nehmen möchten:



Die Reeperbahn ist zwar stellenweise mit einem Radweg ausgestattet, aber man kann sich ja vorstellen, wie gut es sich angesichts der Menschenmassen dort fahren lässt. Immerhin gibt es keine Benutzungspflicht, also kann man bequem und prima auf der Fahrbahn radeln, wenigstens bis hier:

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Dlarah
Beitrag 05.06.2011, 16:02
Beitrag #215


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Kleinerdlingen bei Nördlingen. Nur zwei klitzekleine Fragen:

a) Wer hat hier vor wem Vorfahrt (und Vorfahrtschilder gelten für die *ganze* Straße, gelle)?

b) Wer alles wird darüber durch Schilder in Kenntnis gesetzt, deren Bedeutung sich durch beiläufigen Blick erschließt?




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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Hane
Beitrag 05.06.2011, 19:24
Beitrag #216


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Was macht denn das 301er dort. So etwas habe ich noch nie gesehen. Das hat ja besonders viel Potential zum Meckern!


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Schattenfell
Beitrag 05.06.2011, 22:24
Beitrag #217


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Zitat (Dlarah @ 05.06.2011, 17:02) *
a) Wer hat hier vor wem Vorfahrt (und Vorfahrtschilder gelten für die *ganze* Straße, gelle)?


Meines ist hübscher whistling.gif



Vor allem gibt es einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn — welches der beiden vorfahrtregelnden Zeichen gilt denn dann?



Ich habe eine Weile gegrübelt und wollte schon aufschreien: „Heureka! Das ist wie in Hamburg! Der Querverkehr hat Vorfahrt und man soll auf kreuzende Radfahrer achten!“



… aber dann passt das Spiegelei ja nicht so richtig in den Gesamtkontext crybaby.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 05.06.2011, 23:48
Beitrag #218


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Zitat (Hane @ 05.06.2011, 20:24) *
Was macht denn das 301er dort. So etwas habe ich noch nie gesehen. Das hat ja besonders viel Potential zum Meckern!

Das muß dahin weil sonst die von rechts kommenden Verkehrsteilnehmer aufgrund von § 8 StVO Vorfahrt hätten.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Dlarah
Beitrag 06.06.2011, 05:36
Beitrag #219


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Hoppla, bei meinem fehlte der Link zur Karte.

Von links mündet die Josef-Feuerle-Straße hinter dem Z301 in den Kreuzungsbereich. Da ist auch nichts beschildert. Wenn ich mich recht erinnere, dann haben Radfahrer auf dem Hochbord von gegenüber (Erminger Straße Richtung Süd) kein Z301 vor sich; da reicht ja auch 'rechts-vor-links'. Das Z301 gilt (sieht man doch, was gemeint ist!!!) also nur für die linksseitigen Radfahrer aus der Kameraposition, und nur gegenüber den Fahrzeugen aus der J.-Feuerle-Straße, die von ihrem "Glück" nichts wissen.

Dem Schattenfell seins ist auch nicht von schlechten Eltern.Aber kriegen die Nördlinger jetzt einen Preis für die erste Vorfahrtregelung zwischen zwei Straßen, die richtungsabhängig unterschiedlich und obendrein noch widersprüchlich ist?


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helmet lampshade
Beitrag 06.06.2011, 09:24
Beitrag #220


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Zitat (Schattenfell @ 05.06.2011, 22:24) *
Vor allem gibt es einen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn — welches der beiden vorfahrtregelnden Zeichen gilt denn dann?

Für Radfahrer generell das VZ205 (würde ich im Konfliktfalle als Fahrzeugführer aus der Fh. v Stein-Straße sagen)
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velo
Beitrag 09.06.2011, 12:33
Beitrag #221


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DAS nenne ich Globalisierung:

http://www.youtube.com/watch?v=bzE-IMaegzQ

whistling.gif


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§2Abs.6StVO: Autofahrer dürfen einzeln in zweispurigen Fahrzeugen fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. ;)
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Heinz Wäscher
Beitrag 09.06.2011, 17:40
Beitrag #222


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Da gibt es noch mehr:

Klick, klick, klick, klick und klack

Dass passiert wenn man Radwege zu großzügig baut: Klick

BTW: schockierend whistling.gif


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Dlarah
Beitrag 10.06.2011, 19:08
Beitrag #223


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New York ... pah!

L.A. ... pffft!

Da lacht Stadtallendorf drüber. Können sie hier schon laaaaange! Zugeparkte Schutzstreifen, Hauptstraße im "alten Dorf"; und trotzdem bietet der Streifen Schutz und Sicherheit: noch nie hat man da ein Knöllchen gekriegt.




Die Donau hat Versinkungsstellen. Aus Stadtallendorf kommt darüber ein müdes Grinsen, hat man doch viel imposanteres (immer noch Hauptstraße): Radfahrer-in-Luft-Auflösungsstellen (im Fachjargon: Radfahrer-Sublimationsstellen) :




Stadtallendorf kann sogar beenden, was nie begonnen hat. Der linksseitige Radweg an der Niederkleiner Straße hat nie begonnen, endet aber vor dem Zebrastreifen. Der rechtsseitige ist sehr großzügig angelegt, wenn man bedenkt, dass Fußgänger hier in Richtung stadteinwärts nichts zu suchen haben. Rechts nicht, weil da Radweg ist, und linksseitig auch nicht, weil da der Zombie-Radweg ist. (Über den Disput V45/V46 ist man sowieso erhaben.)


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Schattenfell
Beitrag 13.06.2011, 22:27
Beitrag #224


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Muss ja wohl so sein, schließlich ist es auf der Fahrbahn unheimlich gefährlich:



Die Gegenrichtung hat es in sich:



Von Schrittgeschwindigkeit und Vorsicht seitens der Radfahrer ist natürlich nichts zu merken, stattdessen nimmt man den Schwung von der vorigen Gefällestrecke mit und prescht ordentlich durch die knapp einhundert Zentimeter nutzbare Breite. Während ich fotografierte, wurde ich mehrmals zur Seite geklingelt und als ich mal versuchsweise mich nicht an die eklige Wand drückte und auf den Gehweg hinwies, wollte mir mein Kontrahent „ein paar auf die Fresse geben“, wenn ich nicht gleich die „Fresse halten“ sollte. Angenehmes Gesprächsklima, aber gut, ich würde mich an seiner Stelle auch nicht von so einem Oberlehrer wie mich anquatschen lassen wollen. Auf meinem Rückweg kam mir eine junge Mutter mit Kinderwagen entgegen und weil ich immer zur richtigen Zeit am richtigen Ort bin, befuhr in dem Moment eine ältere Mutter mit Rad und Kinderanhänger den Gehweg. Das kam natürlich zu einem tollen Wortgefecht, die Radfahrerin klingelte erstmal energisch, aber selbst mit Klingel war beim besten Willen kein Platz, um Anhänger und Kinderwagen irgendwie aneinander vorbeizubekommen. Dann wurde gekeift, sie solle endlich Platz machen, unglaublich sei das Verhalten, schließlich habe man es ja eilig! Daraufhin habe ich mich mal eingemischt und schon etwas lauter gemeint, die Radfahrerin könne ja mal schieben, schließlich war’s ja ein Gehweg und hier war nun wirklich nichts zu machen, das Kind im Kinderwagen plärrte schon, aber mich ging die ganze Sache nichts an, wurde mir gesagt, und wenn ich mich das nächste Mal einmische, bekomme ich es mit ihrem Mann zu tun, der sei nämlich Anwalt. Immerhin war das rettende Ende der Unterführung nahe, so dass man sich aus dem Weg gehen konnte.

Abgesehen davon, dass die Leute sich nicht zu dumm sind, immer diesen Anwalt-Spruch zu bringen, möchte ich ja vermuten, dass sich solche Szenen dort häufiger abspielen. Die Radfahrerin samt Anhänger war nun aber echt dumm dran, denn mit Anhänger konnte sie ja beim besten Willen nicht runter von der Mischfläche, aber mit Schrittgeschwindigkeit oder Vorsicht oder einfach nur der Erkenntnis, dass Anhänger und Kinderwagen breiter als der Weg waren, war es bei ihr wohl nicht weit her.

Ich habe anschließend mal das Experiment gewagt, dort auf der Fahrbahn zu fahren und wurde immerhin nur zwei Mal angehupt. Ich bin mir sicher, in diesem Jahr der erste gewesen zu sein, der auf die Fahrbahn wechselt — aber wie man es nunmal macht, macht man es falsch. Am besten meidet man diese Strecke, denn hier ist offenbar nicht mal die Querung als Fußgänger eine nervenschonende Option.
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Hane
Beitrag 14.06.2011, 07:14
Beitrag #225


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Zitat (Schattenfell @ 13.06.2011, 22:27) *
Ich bin mir sicher, in diesem Jahr der erste gewesen zu sein, der auf die Fahrbahn wechselt
no.gif
Ich habe dort übrigens selten Probleme mit Autofahrern. Das kann aber auch daran leigen, dass ich, aus einer Nebenstraße kommenden, durch die Ampeln gesteuert, selten viel Verkehr habe.


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helmet lampshade
Beitrag 14.06.2011, 12:28
Beitrag #226


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Wir da eigentlich zweispurig gefahren?
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Hane
Beitrag 14.06.2011, 12:48
Beitrag #227


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Zitat (helmet lampshade @ 14.06.2011, 12:28) *
Wir da eigentlich zweispurig gefahren?
Jein, Die Stresemannstraße ist zwar zweispurig aber an der Stelle ist nur Platz für eine überbreite Spur. Pkws fahren nebeneinander, wenn die Fahrer sich dann trauen, und Lkws eben nicht.


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Schattenfell
Beitrag 14.06.2011, 14:45
Beitrag #228


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Zitat (Hane @ 14.06.2011, 08:14) *
Ich habe dort übrigens selten Probleme mit Autofahrern. Das kann aber auch daran leigen, dass ich, aus einer Nebenstraße kommenden, durch die Ampeln gesteuert, selten viel Verkehr habe.


Na gut, ich habe nun auch auf einen Schwung Autos gewartet, sonst wäre das ja witzlos gewesen. Aber am Wochenende war nach meinem Empfinden ohnehin ordentliches Aggressionspotenzial unterwegs. Wir waren ja drauf und dran, der vielen Pfingstgeisterradler wegen jegwede Benutzungspflicht zu ignorieren. Nach dem vierten oder fünften Familienausflug hatten wir keine Lust mehr, immer Slalom zwischen Geisterradlern, Fußgängern, Bushaltestellen und Außengastronomie zu fahren und sind stur auf unserem blaubeschilderten Radweg geblieben, was uns nicht gerade viel Sympathie eingebracht hat. Aber wenigstens haben es Geisterradler schön bequem, die fahren ja einfach eine gerade Linie auf dem Radweg, ausweichen muss ja erst der Gegenverkehr.
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.06.2011, 15:32
Beitrag #229


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An dem Ford im ersten Lichtbild kann man doch sehen wie viel Platz da nach rechts ist, da sollten einspurige Fahrzeuge doch leicht und problemlos von anderen Verkehrsteilnehmern zu überholen sein.

Im zweiten Lichtbild finde ich die Beschilderung persönlich ziemlich eigenartig, erst Zeichen 240 und ein paar Meter weiter ist dann nur noch der Gehweg beschildert, wer fährt denn da freiwillig mit Schrittgeschwindigkeit lang?


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helmet lampshade
Beitrag 14.06.2011, 17:14
Beitrag #230


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.06.2011, 15:32) *
An dem Ford im ersten Lichtbild kann man doch sehen wie viel Platz da nach rechts ist, da sollten einspurige Fahrzeuge doch leicht und problemlos von anderen Verkehrsteilnehmern zu überholen sein.

So lange nicht generell auf zwei Spuren nebeneinander gefahren wird.
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Schattenfell
Beitrag 14.06.2011, 18:53
Beitrag #231


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Zitat (Heinz Wäscher @ 14.06.2011, 16:32) *
Im zweiten Lichtbild finde ich die Beschilderung persönlich ziemlich eigenartig, erst Zeichen 240 und ein paar Meter weiter ist dann nur noch der Gehweg beschildert, wer fährt denn da freiwillig mit Schrittgeschwindigkeit lang?


Ohne jetzt der zuständigen Behörde etwas unterstellen zu wollen könnte ich mir vorstellen, dass da durchaus ein bisschen Absicht dahinter stecken könnte. Eigentlich dürften Radfahrer aufgrund der Unfallgefahr und der geringen Breite auf gar keinen Fall durch diese kleine Brücke fahren, aber weil man die lästigen Radlinge nicht auf der Fahrbahn haben will, gibt man eben den Gehweg frei. Weil kaum jemand die Regeln eines freigegebenen Radweges bekannt sind und womöglich auch nicht jeder auf dieses Schild achtet oder es der folgenden Wegstrecke zuordnen kann, wird eben munter drauflos geradelt und wenn was passiert, hurra, dann ist der Radfahrer schuld, denn schließlich durfte der ja gar nicht so schnell fahren. Warum man die Gegenrichtung dann nicht als Gehweg beschildert hat, verstehe ich aber nicht so ganz. Vielleicht gab es in der einen Richtung einen Unfall und in der anderen noch nicht? think.gif

Nein, vielleicht wollte man auch einfach an dieser Stelle Unfallprävention betreiben und dort drüben hat man’s vergessen oder was weiß ich. Aber dass freigegebene Radwege mangels Regelkenntnis nicht funktionieren, sollte man als Straßenverkehrsbehörde wissen.
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Replica
Beitrag 15.06.2011, 22:44
Beitrag #232


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Das schon existente ca. 30m Pflasterstück bis zur Bushaltestelle wurde in einen enu gebauten Radweg integriert. Bordsteinabsenkung ist nach dem Foto entstanden. Der Vorsitzende der Bürgerinitiative, die den Radweg mitbaute, räumte die Gefährlichkeit der Einmündung wegen des Hauses ein, findet den Radweg aber denoch sinnvoll.
Radfurt? Hinweis auf den neuen Radweg an die Nutzer der Querstraße? Nun hetzt mal die Baufirma nicht so, schließlich ist der Radwegbau erst seit Ende März abgeschlossen und befahrbar in beide Richtungen.


Leider sind die Blauschilder auf dem Foto lichttechnisch schwer zu erkennen.


Vor dieser Einmündung gibts an der Fahrbahn (die die links vorbeiläuft) einen Radfahrstreifen. Eine Bordsteinabsenkung in Höhe der Blauschildes würde, laut STVB, "Radfahrer, die von der Ibbenbürener Straße [1] kommen, dazu verleiten, die Straße Tiefer Weg [2] auf der Gegenfahrbahn zu befahren, um dort die Bordsteinabsenkung zu erreichen"

[1] die den Radweg begleitende Fahrbahn (ganz links im 2. Bild)
[2] die Querstraße, die nach rechts wegführt


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 16.06.2011, 01:11
Beitrag #233





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Äh - ja und? Das ist doch laut Schild so vorgesehen, oder die Radfahrer fahren quer rüber - dann halten sie sich aber im selben Bereich auf wie die "Geisterradler".

Also hat man einen benutzungspflichtigen Radweg gebaut, bei dem an der Auffahrtmöglichkeit gespart wurde, damit der Weg bloß nicht benutzt wird. So was ist mir noch nie (oder zumindest sehr selten) untergekommen...
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.06.2011, 22:27
Beitrag #234





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Hallo

...und nun gibt's auch von mir mal ein paar Bilder (Digicam bekommen yahoo.gif )

Beginnen wir mit dem Lieblingsthema "Verbot für Fahrräder":
1. links 254, rechts 241 - der Radwegweiser ist ein weiterer Hinweis darauf, dass nur das Befahren des linken Radwegs verhindert werden soll


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2. Auch hier soll nur die linke Seite gesperrt werden


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Denn auf der gegenüberliegenden Seite steht:


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Die Gegenrichtung sieht so aus:


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3. Ein Radweg mit unnötigem und wohl auch eigentlich ungewolltem, aber laut Beschilderung nötigen Straßenseitenwechsel

Es beginnt harmlos, beidseitig gemeinsame Geh- und Radwege:


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Die Benutzungspflicht wird an der Ausfahrt des Schwimmbads wiederholt:


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Von rechts mündet dieser Weg ein:


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Die Benutzungspflicht wird hier nicht wiederholt. Immerhin gibt es eine Möglichkeit zur Überquerung:


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Allerdings wird auch an der Supermarkteinfahrt das Z.240 auf der linken Seite nicht wiederholt (Blick in Gegenrichtung!):


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Ist der Weg links (auf dem Bild rechts) dann eigentlich benutzungspflichtig oder nicht (ist ja nur eine Einfahrt, keine Einmündung)?

Hier stand früher das Verbot, jetzt ist es ein Zweirichtungsradweg:


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Nein, man muss hier als Radfahrer nicht links abbiegen (oder?). Das Verbotsschild mit Zusatzsschild an der Ampel:


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Auf dem rechten Radweg folgt dieses Getrennter-Rad-und-Fußweg-Schild mit integriertem Pfeil:


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(nicht von der Baustelle ablenken lassen, die soll hier nicht im Mittelpunkt stehen)

4. Von der Markierung her ein vorbildlicher Radweg, aber das Schild passt nicht so ganz:


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Denken, was gemeint ist, kann ich mir: Es soll verhindert werden, dass Radfahrer im Haltestellenbereich vor dem Haltehäuschen herfahren.

So, das war's erst mal. Kommentare sind erwünscht.
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Arthur Dent
Beitrag 21.06.2011, 22:36
Beitrag #235


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Zitat (münsterland-radler @ 21.06.2011, 22:27) *
Hallo

...und nun gibt's auch von mir mal ein paar Bilder (Digicam bekommen yahoo.gif )
Glückwunsch flowers.gif !

Zitat
Auf dem rechten Radweg folgt dieses Getrennter-Rad-und-Fußweg-Schild mit integriertem Pfeil:
Ach du kacke rofl1.gif Welcher Praktikant hat denn das Verbrochen?
1) Mehr als zwei Schilder, die sich an den rollenden Verkehr wenden an einem Mast sind unzulässig
2) Pfeile im Radwegschild gibt es lt. StVO nicht.

Zitat
4. Von der Markierung her ein vorbildlicher Radweg, aber das Schild passt nicht so ganz:
Aber auch nur von der Markierung her. Vor der Breite und den fehlenden Sicherheitsräumen her eher bestenfalls "naja". Von daher finde ich das Schild dort sehr sinnvoll! whistling.gif

Zitat
Denken, was gemeint ist, kann ich mir: Es soll verhindert werden, dass Radfahrer im Haltestellenbereich vor dem Haltehäuschen herfahren.
Ich denke, es ist gemeint, man soll mit dem Fahrrad die Fahrbahn benutzen. Ist doch eindeutig. Und die Markierungen demnach Kunst am Bau.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.06.2011, 23:13
Beitrag #236





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Zitat
1) Mehr als zwei Schilder, die sich an den rollenden Verkehr wenden an einem Mast sind unzulässig

Ich dachte, mehr als drei? Dann ginge es so gerade noch.

Zitat
2) Pfeile im Radwegschild gibt es lt. StVO nicht.

Ich kenne aber noch mehr Stellen mit Pfeilen im Radwegschild. Die hier ist nun gerade im Dorf, in dem ich wohne.
Aber in der StVO habe ich sie auch (noch) nicht gefunden.

Zitat
Aber auch nur von der Markierung her. Vor der Breite und den fehlenden Sicherheitsräumen her eher bestenfalls "naja". Von daher finde ich das Schild dort sehr sinnvoll!

Ähm - nun ja, bis zu dem Schild ist der Radweg benutzungspflichtig! Das ist die Weiterführung des Radwegs im 3. Bild, wenn man dort nach links fährt. Nach einer Einmündung ist das (benutzungspflichtiger) getrennter Rad- und Gehweg, und die durchgezogenen Linien darf man ja nicht überfahren!
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Arthur Dent
Beitrag 21.06.2011, 23:21
Beitrag #237


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Zitat (münsterland-radler @ 21.06.2011, 23:13) *
Ich dachte, mehr als drei? Dann ginge es so gerade noch.
Insgesamt drei, davon maximal 2 für den fließenden Verkehr.

Zitat
Ich kenne aber noch mehr Stellen mit Pfeilen im Radwegschild.
Ist hier in DO auch ganz große Mode. Ob da die VB Angst hat, daß der eindeutig erkennbare Radweg doch nicht so eindeutig erkannt wird? thread.gif

Zitat
und die durchgezogenen Linien darf man ja nicht überfahren!
Ja, aber auf den Gehweg auch nicht...


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 21.06.2011, 23:28
Beitrag #238





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Also denkst du, dass Gehweg-Schild gilt wirklich für den gesamten Bordstein?
Für mich sah es immer so aus, als gelte es nur für den ganz linken Teil (Haltestellenbereich).

Dann bliebe ja nichts anderes übrig als Absteigen und Schieben - und das, wo es vor der LZA eine Radaufstellfläche gibt, Radverkehr also eigentlich eingeplant ist...
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Heinz Wäscher
Beitrag 22.06.2011, 19:34
Beitrag #239


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Zitat (münsterland-radler @ 21.06.2011, 23:27) *
Nein, man muss hier als Radfahrer nicht links abbiegen (oder?).

Schwarze Pfeile weisen immer auf etwas hin was dann "irgendwann" folgt.


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Schattenfell
Beitrag 22.06.2011, 21:36
Beitrag #240


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Yay, Zeichen 240 war wohl gerade nicht zur Hand, also bastelt man sich einen Gehweg, der in beiden Richtungen nur für Radfahrer zu befahren ist:

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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 30.07.2011, 23:05
Beitrag #241





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Zitat (münsterland-radler @ 21.06.2011, 23:27) *
4. Von der Markierung her ein vorbildlicher Radweg, aber das Schild passt nicht so ganz:


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Das Schild ist verdreht und nicht mehr sichtbar, der Radweg bleibt also nun benutzungspflichtig.
Auf die Breite habe ich mal geachtet in letzter Zeit, die ist normal. Durch die Markierung und die Perspektive wirkt der Radweg nur etwas enger (ist also eher eine optische Täuschung, unbewusst verursacht).

Jetzt habe ich doch mal eine Stelle fotografiert, die ich öfter schon erwähnte:

Hier noch einmal etwas näher:
Der Radweg vor der Schilderkombination Z.254+Z.239 ist benutzungspflichtig (Z.241). Der Zweirichtungsradweg links beginnt hier oder kurz vorher, jedenfalls ist das das erste Schild, das auf den Zweirichtungsverkehr hinweist (also erstes Blauschild in Fahrtrichtung).
Ich wechsle hier (außer für diese Fotos) immer vorher auf die Fahrbahn und von dort dann auf den Radweg links - aber was machen Ortsunkundige? Gewollt ist wohl, dass schiebend über die Verkehrsinsel auf die andere Seite gewechselt wird?
Praxis anderer Radfahrer: über die Verkehrsinsel wird gewechselt, jedoch fahrend.
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Hane
Beitrag 30.07.2011, 23:18
Beitrag #242


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Zitat (münsterland-radler @ 30.07.2011, 23:05) *
Gewollt ist wohl, dass schiebend über die Verkehrsinsel auf die andere Seite gewechselt wird?
Nein, gewollt ist, dass Radfahrer umdrehen, denn sie dürfen der Straße nicht weiter folgen! Das erkennt man am 254er.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 31.07.2011, 16:56
Beitrag #243





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Hane, auf der linken Seite ist ein Zweirichtungsradweg!
Schau dir das Bild noch einmal genauer an:
Da steht zuerst Z.240 mit Zusatzzeichen 1000-32, und dann Z.240 mit Zusatzzeichen 1000-33. Dass Radfahrer der Straße weiterfolgen sollen, ist eindeutig. Die nächstgelegene Alternativroute (wenn man wirklich kein Z.254 passieren möchte) führt auch auf diese Straße zurück.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 31.07.2011, 17:20
Beitrag #244





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Zitat (münsterland-radler @ 21.06.2011, 23:27) *
Hier stand früher das Verbot, jetzt ist es ein Zweirichtungsradweg:


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Eine Ergänzung hierzu: In Gegenrichtung ist das getrennter Geh- und Radweg (Zeichen 241 mit Zusatzzeichen 1012-30, Zeichen 241 wird wiederholt).
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oscar_the_grouch
Beitrag 31.07.2011, 17:46
Beitrag #245


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was bedeutet denn lt. STVO Zeichen 254 für dich, Münster-biker ??
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 31.07.2011, 18:14
Beitrag #246





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Laut StVO? "Verbot für Fahrräder" - also ist es Fahrradfahrern verboten, hier auf dem Gehweg zu fahren.
Denkst du, das Verbot ist an dieser Stelle anders gemeint? Ich bin nicht auf dem Gehweg gefahren!
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Jens
Beitrag 31.07.2011, 18:19
Beitrag #247


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Zitat (münsterland-radler @ 31.07.2011, 19:14) *
also ist es Fahrradfahrern verboten, hier auf dem Gehweg zu fahren.

Woraus schließt du, daß das Verbot nur für den Gehweg gilt?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 31.07.2011, 18:22
Beitrag #248





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daraus, dass es sich direkt über dem Gehweg-Zeichen befindet. Zeichen 239 "Sonderweg Fußgänger" gilt ja auch nicht für die gesamte Straße
und daraus, dass sich auf der linken Straßenseite ein gemeinsamer Geh- und Radweg befindet - wozu sollte der gut sein, wenn dort nicht gefahren werden dürfte?
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willi
Beitrag 31.07.2011, 18:54
Beitrag #249


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Das ist halt so ausgeschildert. Mußt du den Ausdenker fragen, was das soll.

Auf dem Gehweg darf man auch ohne Z254 nicht Radfahren. Wenn es so wäre, wie du meinst, dann wäre es überflüssig. (Und verboten es aufzustellen, weil überflüssige Verkehrszeichen nicht aufgestellt werden dürfen.)

Die Frage ist nicht, wozu das gut ist oder wie das gemeint sein könnte, sondern was ausgeschildert wurde. wink.gif
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rapit
Beitrag 31.07.2011, 19:19
Beitrag #250


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ist eigentlich schon richtig so.
1) rechts ist ab sofort nur noch ein Gehweg (nehme an, vorher war es ein kombinierter Weg)
2) auf der Fahrbahn ist radfahren verboten.
3) linksseitig ist ein Sonderweg in beide Richtungen, hier darf und muss man radeln, wenn man weiter will.


--------------------
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