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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
Heinz Wäscher
Beitrag 31.07.2011, 21:11
Beitrag #251


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Radfahren auf dem Gehweg ist immer verboten, also hätte man sich die 500 € für das Zeichen 254 sparen können.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Hane
Beitrag 31.07.2011, 22:03
Beitrag #252


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Zitat (münsterland-radler @ 31.07.2011, 16:56) *
Hane, auf der linken Seite ist ein Zweirichtungsradweg!
Das Dumme ist nur, das Schild steht so, dass man nicht entscheiden kann, für welches Richtung es gelten soll. So auf die Stelle fällt mir nämlich kein einzelnes Schild ein, dass für beide Richtungen gilt.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 01.08.2011, 01:59
Beitrag #253





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Hallo

Zitat
Auf dem Gehweg darf man auch ohne Z254 nicht Radfahren.

Stimmt. Ich dachte, das VZ.254 soll eben das an dieser Stelle verdeutlichen/unterstreichen.

Zitat
Wenn es so wäre, wie du meinst, dann wäre es überflüssig. (Und verboten es aufzustellen, weil überflüssige Verkehrszeichen nicht aufgestellt werden dürfen.)

Wir sind hier ja auch im Mecker-Thread...
Zeichen 254 wird überall aufgestellt, wo irgendetwas für Radfahrer verboten ist - zum Beispiel einen Radweg auf der linken Seite zu benutzen, wenn rechts einer ist. (Die Wege werden natürlich trotzdem benutzt - nein, nicht von mir)

Zitat
(nehme an, vorher war es ein kombinierter Weg)

Bis zu den Schildern ist es ein getrennter Rad- und Gehweg (Zeichen 241), das schrieb ich doch. Das rote Pflaster links ist der Radwegteil, und das graue Pflaster rechts ist der Gehwegteil.

Zitat
2) auf der Fahrbahn ist radfahren verboten.

Das ist es auch durch den Sonderweg links schon.

Zitat
Das Dumme ist nur, das Schild steht so, dass man nicht entscheiden kann, für welches Richtung es gelten soll. So auf die Stelle fällt mir nämlich kein einzelnes Schild ein, dass für beide Richtungen gilt.

Das Schild im Vordergrund links ist der Anfang (vermute ich jedenfalls), im Hintergrund ist die Wiederholung zu sehen.
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Mitleser
Beitrag 01.08.2011, 07:04
Beitrag #254


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Zitat (rapit @ 31.07.2011, 20:19) *
3) linksseitig ist ein Sonderweg in beide Richtungen, hier darf und muss man radeln, wenn man weiter will.

Und wer sagt, dass sich das Verkehrsverbot des Vz 254 nur auf die Fahrbahn und nicht auch auf den Sonderweg bezieht (und die Freigabe des Vz 240 lediglich zu einer widersprüchlichen Regelung führt)?
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Hane
Beitrag 01.08.2011, 08:23
Beitrag #255


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Zitat (münsterland-radler @ 01.08.2011, 01:59) *
Das Schild im Vordergrund links ist der Anfang (vermute ich jedenfalls), im Hintergrund ist die Wiederholung zu sehen.
Ganz bestimmt ist es nicht die Wiederholung des Schildes im Vordergrund, denn das hintere ist für Radfahrer, die in Blickrichtung fahren. Damit das vordere auch für sie gelten sollte, müsste es gedreht werden.


Zitat (Mitleser @ 01.08.2011, 07:04) *
Und wer sagt, dass sich das Verkehrsverbot des Vz 254 nur auf die Fahrbahn und nicht auch auf den Sonderweg bezieht (und die Freigabe des Vz 240 lediglich zu einer widersprüchlichen Regelung führt)?
Da kann man argumentieren, dass die speziellere Regel (für einen Straßenteil) die allgemeinere (für die ganze Straße) aussticht.


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Schattenfell
Beitrag 01.08.2011, 21:33
Beitrag #256


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Sensationell: die Kosten eines Verkehrsschildes hat man in Darmstadt von 2.500 Euro auf 50 Cent gesenkt — man nimmt einfach Aufkleber. Die kann man leicht ersetzen, die kann jeder Doofe anbringen, das ist perfekt und prima!



Hier trennt zwar eine Linie Fußgänger und Radfahrer, aber was soll’s:



Muss man diesen Unfug eigentlich beachten? Muss ich nach blauen Lollies nicht nur auf der linken Straßenseite Ausschau halten, sondern inzwischen auch an Laternenpfählen und Mülleimern?



Ich warte ja noch drauf, dass man sogar Vorfahrtsregelungen so anbringt.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 01.08.2011, 21:36
Beitrag #257





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Hallo Schattenfell

Das sind doch eher Fan-Artikel für Radwege-Liebhaber als Verkehrszeichen ...
@ukr kennt sich ja mit den vorgeschriebenen Größen aus: Mir erscheinen die VZ zu klein. Täuscht mich mein Eindruck, oder sind sie zu klein?

Übrigens: In der Größe wie auf deinem letzten Bild sind auch die auf Leitbaken angebrachten Zeichen 222 (ganz kleines Bild in der Ecke, kaum erkennbar im Vorbeifahren) - gelten die nun auch uneingeschräönkt? (Das gäbe ein Chaos)
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.08.2011, 21:57
Beitrag #258


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Haben die Radwegschilder auf der Rückseite dieses Zeichen und einen Durchmesser von 42 cm?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 01.08.2011, 22:51
Beitrag #259





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Wie soll man denn die Rückseite sehen, Aufkleber entfernen und Klebefläche betrachten? Ist das erlaubt (wenn man sie hinterher wieder anbringt)?
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Heinz Wäscher
Beitrag 01.08.2011, 23:17
Beitrag #260


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Irgendwie habe ich den Ironie-Smiley vergessen whistling.gif


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rapit
Beitrag 02.08.2011, 08:34
Beitrag #261


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Zitat (Schattenfell @ 01.08.2011, 22:33) *
...in Darmstadt ....— man nimmt einfach Aufkleber.

In Darmstadt werden seit Jahren von Unbekannten solche Dinger geklebt, auch VZ 250 werden durch Aufbringen von Kfz-Symbolen verändert.

Das ist nicht von der SVB.


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Schattenfell
Beitrag 02.08.2011, 09:19
Beitrag #262


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Zitat (rapit @ 02.08.2011, 09:34) *
In Darmstadt werden seit Jahren von Unbekannten solche Dinger geklebt


Das ist ja total großartig, wer macht denn sowas?!? laugh2.gif Militante Autofahrer, die ihre Fahrbahninteressen vom ADAC nicht genügend vertreten sehen? laugh2.gif

Zitat (rapit @ 02.08.2011, 09:34) *
Das ist nicht von der SVB.


Und was ist mit diesen vielen anderen Aufklebern, die Radfahrer offenbar an der Benutzung einer Ampel hindern sollen?
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rapit
Beitrag 02.08.2011, 09:36
Beitrag #263


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...offenbar gibt es mittlerweile eine Gegenfraktion.

Im Verdacht standen vor Jahren Studenten, die jeweils ohnehin bestehenden zivilen Ungehorsam dazu genutzt haben, die Schilder "den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen".

Ich glaube, die Stadt hat dann irgendwann resigniert.
Beachtenswert war, dass in der Regel nur dort geklebt wurde, wo es irgendwie Sinn machte, nicht dort, wo es gefährlich war.
Genaueres weiß ich aber leider auch nicht.


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DasNamenlose
Beitrag 02.08.2011, 12:08
Beitrag #264


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Zitat (Schattenfell @ 02.08.2011, 10:19) *
Und was ist mit diesen vielen anderen Aufklebern, die Radfahrer offenbar an der Benutzung einer Ampel hindern sollen?

Auf deinen Post über die blauen Aufkleber wollte ich gerade antworten, dass es auch welche mit "Verkehrsverbot für Fahrradfahrer" gibt. Aber die hast du ja scheinbar schon entdeckt. laugh2.gif

Vielleicht sind die roten Aufkleber auch eine Gegenaktion zu den Blauen. Also gegen Gehwegradel. Wer die da warum genau hingeklebt hat frage ich mich aber auch schon länger. think.gif


Die drei Stellen aus deinem vorherigen Post sind meines Wissens nach auch alle mit richtigen VZ ausgestattet.
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Schattenfell
Beitrag 02.08.2011, 12:13
Beitrag #265


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Zitat (DasNamenlose @ 02.08.2011, 13:08) *
Auf deinen Post über die blauen Aufkleber wollte ich gerade antworten, dass es auch welche mit "Verkehrsverbot für Fahrradfahrer" gibt. Aber die hast du ja scheinbar schon entdeckt. laugh2.gif

Vielleicht sind die roten Aufkleber auch eine Gegenaktion zu den Blauen. Also gegen Gehwegradel. Wer die da warum genau hingeklebt hat frage ich mich aber auch schon länger. think.gif


Die Dinger hängen eigentlich auch an Ampeln, bei denen man tatsächlich zuvor auf dem Gehweg geradelt sein muss, insofern gar nicht mal so dumm. Da hat sich auch jemand Mühe gemacht und einen längeren Text verfasst, den man leider nicht mehr lesen kann, von daher ging ich davon aus, dass das von offizieller Seite stammte.


Zitat (DasNamenlose @ 02.08.2011, 13:08) *
Die drei Stellen aus deinem vorherigen Post sind meines Wissens nach auch alle mit richtigen VZ ausgestattet.


no.gif Bei dem zweiten handelt es sich um einen getrennten Fuß- und Radweg, deshalb ja auch diese weiße Linie, der dritte Aufkleber hängt dort etwas motivationslos herum, dort darf man vorher auf der Fahrbahn fahren und zwei Meter später folgt ja ohnehin eine Kreuzung.
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DasNamenlose
Beitrag 02.08.2011, 12:28
Beitrag #266


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Ok, da habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte mit richtigen VZ, dass es sich dort um einen benutzungspflichten Radweg handelt. Also mit korrektem BlechVZ, aber egal ob mit VZ 237, 240 oder 241 beschildert.

Dass der Rad/Fußweg beim 3. Bild nicht benutzungspflichtig ist, hatte ich dann falsch in Erinnerung. unsure.gif

Auf die weiße Linie verlasse ich mich nicht. Ich kenne sowohl gemeinsame Geh-/Radwege, also auch Gehwege mit Fahrradfreigabe, die eine weiße Linie in der Mitte besitzen. Da weiß ich auch nie wie ich mich verhalten soll. Also nach dem Schild richten oder nach den Markierungen. crybaby.gif
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Pogge
Beitrag 02.08.2011, 14:19
Beitrag #267


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Zitat (Schattenfell @ 02.08.2011, 13:13) *
Da hat sich auch jemand Mühe gemacht und einen längeren Text verfasst, den man leider nicht mehr lesen kann, von daher ging ich davon aus, dass das von offizieller Seite stammte.

Dass sich jemand Mühe gemacht hat spricht eigentlich gegen eine offizielle Stelle, jedenfalls wenn es um Radverkehr geht think.gif
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Schattenfell
Beitrag 02.08.2011, 14:30
Beitrag #268


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Zitat (DasNamenlose @ 02.08.2011, 13:28) *
Also nach dem Schild richten oder nach den Markierungen. crybaby.gif


Ich kenne auch Stellen, an denen auf der einen Seite ein getrennter Fuß- und Radweg mit dem Radverkehr auf der linken Seite beginnt, der auch von der Gegenrichtung befahren werden darf, dort aber mit dem Radverkehr auf der anderen Seite. Die Fußgänger sollen dann wohl bedarfsgesteuert hin und her stolpern.


Zitat (Pogge @ 02.08.2011, 15:19) *
Dass sich jemand Mühe gemacht hat spricht eigentlich gegen eine offizielle Stelle, jedenfalls wenn es um Radverkehr geht think.gif


Wenn’s um Zeichen 254 geht oder um blaue Schilder ist den Behörden doch keine Mühe zu groß think.gif
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helmet lampshade
Beitrag 02.08.2011, 15:40
Beitrag #269


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offtopic.gif Wenn ich sowas lese bin ich kurz vor der Beamtenbeleidigung ranting.gif

"Gerade die letzten schweren Unfälle mit Radfahrern, - an der Beckhausstraße übersah ein abbiegender Autofahrer eine Radlerin, sie verletzte sich bei dem Unfall schwer - [..] geben der Polizei Bielefeld Anlass, erneut an die Vernunft der Radfahrer und gegen mangelnde Vorsicht oder zu große Risikofreude zu appellieren. [..] Nichtbedenken des Fehlverhaltens Anderer führen häufig zu Unfällen mit schweren Folgen für Radfahrer. [..]Man stelle sich den Fall dieser Melone aus 1,5 Metern auf die Fahrbahn vor und bedenke dann, dass unser Kopf in etwa ebenso viel wiegt..."
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 02.08.2011, 17:24
Beitrag #270





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"Gegen Pech und das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer hilft ein Fahrradhelm. " - Wie soll denn der Helm gegen das Fehlverhalten anderer VT schützen? Sehen und denken sie etwa "Oh, der trägt einen Helm, da halte ich mich mal lieber an die Regeln und fahre vorsichtig"?
...und Pech: ich würde eher sagen, Unachtsamkeit.
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Heinz Wäscher
Beitrag 02.08.2011, 19:38
Beitrag #271


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Schade dass auf der Seite der bielefelder Polizei nicht allumfassend auf die komplexen Zusammenhänge in der StVO in Bezug auf angrenzende Radfahrerfuhrten und Wechsellichtzeichenanlagen für Fußgänger eingegangen wird thread.gif


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superdiesel
Beitrag 02.08.2011, 21:25
Beitrag #272


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Zitat
Zur Verdeutlichung dient der Vergleich mit einer fünf Kilogramm schweren Melone. Man stelle sich den Fall dieser Melone aus 1,5 Metern auf die Fahrbahn vor und bedenke dann, dass unser Kopf in etwa ebenso viel wiegt und aus etwa derselben Höhe bei einem Fahrradsturz auf die Fahrbahn schlagen könnte
Den Kopf dieser (blonden?) Sonja möchte ich sehen: Fünf Kilo schwer und melonentypisch knochenfrei.


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„Haben Sie beim Autofahren schon bemerkt, dass jeder, der langsamer fährt als Sie, ein Idiot ist
und jeder, der schneller fährt, ein Verrückter?“

Meine Beiträge können auch ohne Kennzeichnung Spuren von Ironie enthalten.
Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie die Packungsbeilage oder tragen sie ihren Arzt zum Apotheker.
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Arthur Dent
Beitrag 03.08.2011, 06:11
Beitrag #273


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Zitat (superdiesel @ 02.08.2011, 21:25) *
Den Kopf dieser (blonden?) Sonja möchte ich sehen: Fünf Kilo schwer und melonentypisch knochenfrei.
...und vor allem ohne Körper drann, der ggf. die Flugbahn beeinflussen könnte.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Baghira
Beitrag 03.08.2011, 20:04
Beitrag #274


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Ich kenne eine Menge Radwege, nur der hier:



ist echt heftig. Schmal, zugewuchert und seit neustem zur Hälfte neu asphaltiert, was eine üble Kante in der Mitte hinterlässt.


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Heinz Wäscher
Beitrag 03.08.2011, 20:56
Beitrag #275


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Der im ersten Lichtbild gezeigte Radweg mag ja in einem erbärlichen Zustand sein, aber da dort NUR ein Radweg ist müssen alle Fußgänger die Fahrbahn benutzen, was ist denn das für ein Schwachsinn?
Und ein noch größerer Schwachsinn ist, dass es auf diesem Radweg ein Bushaltestellenhäuschen aufgestellt wurde, wenn da jemand aus dem Bus aussteigt weiß er doch gar nichts davon, dass er da nicht laufen darf sondern die Fahrbahn benutzen muß.


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Baghira
Beitrag 04.08.2011, 05:29
Beitrag #276


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Die VZ 237, VZ 240, und VZ 241 werden ziemlich wahllos aufgestellt.


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Gruß Christian


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klausimausi
Beitrag 04.08.2011, 06:08
Beitrag #277


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Zitat (Heinz Wäscher @ 03.08.2011, 21:56) *
aber da dort NUR ein Radweg ist müssen alle Fußgänger die Fahrbahn benutzen, was ist denn das für ein Schwachsinn?

Schön wärs ... aber der linke Teil dessen, was du als Radweg annimmst, ist der tatsächliche Radweg. Der rechte Teil ist die Gehbahn. Normalerweise hätte da ein VZ 241 hingehört.


... hmmmm think.gif


andererseits - sind wir nicht alle ein bisschen Wattestäbchen thread.gif


Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Heinz Wäscher
Beitrag 04.08.2011, 14:55
Beitrag #278


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Das ist doch gestellt oder: Film blink.gif


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Mitleser
Beitrag 04.08.2011, 15:00
Beitrag #279


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Natürlich
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.08.2011, 01:12
Beitrag #280


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Ganz hübsch so ein niegel nagel neuer Radweg. Das Schild is sogar noch warm.



Naja, man kann nich alles richtig machen… (100M weiter)
(ich werde mal die SVB anfragen, warum auf einmal die Strasse links, nicht mehr soooooo gefährlich ist, das man den Radfahrer nun einfach auf ihr weiterfahren lassen kann)





und auch vorher (ist er schon blau) hat Mutti mit Kinderwagen und generell jeder Fußgänger wohl Pech gehabt. Hier ist Ende für ihn.



Das ist hier noch vor dem Umbau, aber die Auffahrt auf die Fahrbahn ist genau hier rechts, wenn denn der Radling sich aus dem Gebüsch aufgerappelt hat und dann hier auf die Fahrbahn einfährt, wie gewünscht.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 06.08.2011, 09:44
Beitrag #281





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Gehört denn bei den Bahngleisen der Radweg wirklich noch zur Straße? Ich würde das eher als zwei unterschiedliche Straßen/Wege ansehen (von denen einer nunmal nur mit Fahrrädern benutzt werden darf).
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.08.2011, 12:37
Beitrag #282


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.08.2011, 02:12) *

Die hinteren Gehwegplatten (?) sehen schon älter aus, kann es sein, dass der hintere Bereich noch neu gepflastert werden soll.
Sonst wäre dieses Lichtbild ein Paradebeispiel für Schwachsinn ³ think.gif

BTW: auf dem roten Radweg fehlt noch ein Zeichen 293 für die querenden Fußgänger.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 06.08.2011, 14:03
Beitrag #283





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Zitat
BTW: auf dem roten Radweg fehlt noch ein Zeichen 293 für die querenden Fußgänger.

Nö, wieso? Das Thema hatte ich schonmal eingestellt, mit dem Ergebnis, dass Radfahrer Vorrang vor einen Fußgängerüberweg benutzenden Fußgängern haben, wenn er auf dem Radweg nicht weitermarkiert ist. (Das war meine Mail an die Straßenverkehrsbehörde - zur Erinnerung)
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Schattenfell
Beitrag 06.08.2011, 14:18
Beitrag #284


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In meiner Region häufen sich so langsam die Unfälle zwischen zwei Radfahrern und es ist ganz klar zu erkennen, dass benutzungspflichtige Radwege, die in beiden Richtungen freigegeben sind, aber dennoch höchstens im Bestfall zwei Meter messen, ein ganz erhebliches Unfallrisiko darstellen, etwa letzte Woche. Stellvertretend dazu sind die Radverkehrsanlagen in Osterrönfeld, deren beidseitige Zweirichtungsradwege es hier quasi überall gibt, wenngleich sie stellenweise etwas breiter und ungefährlicher geführt werden, Osterrönfeld ist dort wirklich ein Extrembeispiel.

Ich bin wirklich am Überlegen, mich dem zivilen Ungehorsam hinzugeben und mich bald nicht nur in Osterrönfeld auf Unbenutzbarkeit zu berufen, sondern überall dort, wo ein Zweirichtungsradweg „mal eben so“ eingerichtet wurde think.gif
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Dlarah
Beitrag 07.08.2011, 22:37
Beitrag #285


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Die Unfallzahlen werden noch weiter steigen, wenn die Pedelecs weiter so verkauft werden und falls irgendwann mal wieder die Sonne heraus kommt. Das kostet dann erst mal Lehrgeld für die "neuen" (und diejenigen, die das Vergnügen eines Zusammentreffens abbekommen) und zeigt auch, wo die Radverkehrsanlagen wirklich sch*** sind.

Zitat (Schattenfell @ 06.08.2011, 15:18) *


Und von ebendort:
Zitat
Leider ist die Polizei in dieser Gegend eher der Auffassung, Radfahrer sollten notfalls den Gehweg befahren, wenn sie keinen Radweg vorfinden:

Das passt in die Theorie, die ich mir mittlerweile zurecht gezimmert habe, u.a. durch Beobachtungen am Urlaubsort (Ostseebad mit Unmengen von Leihrad-Benutzern): diese Gelegenheitsradler bewegen sich wirklich wie beräderte Fußgänger. Linke Seite, rechte Seite: alles wurscht. Schilder? Allesamt wurscht. Per Voreinstellung wird da gefahren, wo ein Hochbord ist, mit einer leichten Tendenz, den Radweg-Blauschildern Folge zu leisten. Fahrbahnnutzung gibt es nur, wenn nichts anderes geht. Genau so wird es die Polizei in deiner Gegend auch sehen. Frag sie doch mal, ob Radler (aufgesessen) am Zebrastreifen Vorrang haben whistling.gif

Soweit, so schlecht. Das blöde ist aber, dass die zumeist mit dem Auto angereist sind und vom Auto aus genau dasselbe Verhalten von Radfahrern erwarten -- und schon knirscht es.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Schattenfell
Beitrag 07.08.2011, 22:45
Beitrag #286


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Zitat (Dlarah @ 07.08.2011, 23:37) *
Fahrbahnnutzung gibt es nur, wenn nichts anderes geht. Genau so wird es die Polizei in deiner Gegend auch sehen.


Ein prägendes Ereignis war in dieser Hinsicht die hier schon einmal zum besten gegebene Geschichte einer Radtour mit einer Schulklasse. Die gesamte Strecke war mit Radwegen ausgestattet und demnach total sicher, auch wenn die Radwege schmal und schlotterig und im Zweirichtungsbetrieb auf der linken Straßenseite lagen. Nur an einer Stelle gab es keinen Radweg, sondern einen hochmodernen Schutzstreifen. Der war aber trotz der schwach frequentierten Straße so unsicher, dass uns die Polizei für jede Klasse kurz die Straße sperrte, damit wir auf dem linksseitigen Radweg knappe 150 Meter fahren konnten, um dann anschließend mit erneuter Unterstützung der Polizei über die Straße in einen Feldweg fahren konnten.

Theoretisch hätte man ja auch mit den einzelnen Schulklassen einen Verband bilden können, aber das würden die Eltern natürlich nicht erlauben.

Und das alles nur, weil die Fahrbahnbenutzung hier oben vollkommen verpönt ist. Außerhalb der Tempo-30-Zonen kann man ohnehin nicht auf der Fahrbahn radeln, weil jede Straße mit einem Radweg ausgestattet ist, von denen zwar kein einziger den baulichen Anforderungen genügt, aber natürlich blau beschildert ist. Eine ausführlichere Dokumentation schaffe ich aber frühestens Anfang Oktober nach den Klausuren.
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oscar_the_grouch
Beitrag 08.08.2011, 01:04
Beitrag #287


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warum legst du nicht Widerspruch gegen die "Blauen" ein wenn sie nicht den Anforderungen entsprechen ?
(nicht sarkastisch gemeint)
ich werde bei meinem "versehentlich gebläuten" Radweg die SVB mal freundlich anschreiben (und danach, etwas unfreundlicher)
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Schattenfell
Beitrag 08.08.2011, 01:06
Beitrag #288


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Zitat (oscar_the_grouch @ 08.08.2011, 02:04) *
warum legst du nicht Widerspruch gegen die "Blauen" ein wenn sie nicht den Anforderungen entsprechen ?
(nicht sarkastisch gemeint)


Die Behörde wird schon vom ADFC permanent bearbeitet, leider zeigt man sich dort einigermaßen lern- und verwaltungsvorschriftenresistent.



Zitat (Schattenfell @ 07.08.2011, 23:45) *
auf dem linksseitigen Radweg


Korrektur: es handelt sich natürlich damals wie heute um einen reinen Gehweg.
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Heinz Wäscher
Beitrag 08.08.2011, 01:56
Beitrag #289


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Zitat (Schattenfell @ 08.08.2011, 02:06) *
Zitat (oscar_the_grouch @ 08.08.2011, 02:04) *
warum legst du nicht Widerspruch gegen die "Blauen" ein wenn sie nicht den Anforderungen entsprechen ?
(nicht sarkastisch gemeint)


Die Behörde wird schon vom ADFC permanent bearbeitet, leider zeigt man sich dort einigermaßen lern- und verwaltungsvorschriftenresistent.

Wie viele Klagen bei Gericht sind denn vom ADFC verloren worden think.gif

Zitat (münsterland-radler @ 06.08.2011, 15:03) *
Zitat
BTW: auf dem roten Radweg fehlt noch ein Zeichen 293 für die querenden Fußgänger.

Nö, wieso? Das Thema hatte ich schonmal eingestellt, mit dem Ergebnis, dass Radfahrer Vorrang vor einen Fußgängerüberweg benutzenden Fußgängern haben, wenn er auf dem Radweg nicht weitermarkiert ist. (Das war meine Mail an die Straßenverkehrsbehörde - zur Erinnerung)


Hier ist aber eine ganz andere Situation, der Zebrastreifen sollte auf dem roten Radweg markiert werden damit Fußgänger nicht über den Haufen gefahren werden beim Überqueren desselbigen.


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Schattenfell
Beitrag 08.08.2011, 01:57
Beitrag #290


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Zitat (Heinz Wäscher @ 08.08.2011, 02:54) *
Wie viele Klagen bei Gericht sind denn vom ADFC verloren worden think.gif


Die genauen Details, welche netten Dinge man mit der Behörde austauscht, sind mir momentan nicht bekannt, da kann ich ja mal nachfragen. Auf jeden Fall sind hier ein paar überaus unbequeme Fahrbahnradler unterwegs, bei denen ist die Radwegbenutzungspflicht sicher in guten Händen thread.gif
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Hane
Beitrag 08.08.2011, 09:11
Beitrag #291


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Zitat (Heinz Wäscher @ 08.08.2011, 01:56) *
Wie viele Klagen bei Gericht sind denn vom ADFC verloren worden think.gif
Keine einzige. Es ist auch keine Einzige gewonnen worden. Dem ADFC mangelt es scglicht und einfach am Klagerecht. Es muss sich immer eine Einzelperson finden. Das finanzielle Risiko kann dann übenommen werden aber nicht der Zeit, die in die Sache gesteckt werden muss.


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Pogge
Beitrag 08.08.2011, 13:10
Beitrag #292


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Zitat (Schattenfell @ 06.08.2011, 15:18) *
In meiner Region häufen sich so langsam die Unfälle zwischen zwei Radfahrern und es ist ganz klar zu erkennen, dass benutzungspflichtige Radwege, die in beiden Richtungen freigegeben sind, aber dennoch höchstens im Bestfall zwei Meter messen, ein ganz erhebliches Unfallrisiko darstellen, etwa letzte Woche. Stellvertretend dazu sind die Radverkehrsanlagen in Osterrönfeld, deren beidseitige Zweirichtungsradwege es hier quasi überall gibt, wenngleich sie stellenweise etwas breiter und ungefährlicher geführt werden, Osterrönfeld ist dort wirklich ein Extrembeispiel.


Wenn der betroffene Radweg bei diesem Unfall für beide Richtungen benutzungspflichtig ist, könntest Du doch mal die Staatsanwaltschaft mit ins Boot holen:
Ein Verstoß gegen sicherheitsrelevante Vorschriften und wenigstens mittelbar daraus resultierend ein Personenschaden, und schon haben wir eine fahrlässige KV, begangen durch Mitarbeiter der zuständigen SVB!
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oscar_the_grouch
Beitrag 08.08.2011, 13:21
Beitrag #293


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zu #280 :
leider ist die bezirkliche SVB nicht per Email erreichbar also hab ich mal das Kontaktformular des OA ausgefüllt, welche auch auf ihrer Webseite versprechen, es an die zuständige Abteilung weiterzuleiten.
Na schaun wir mal....

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Erneuerung des Fahrradweges auf der Pasewalker Str zwischen Blankenburger und Pankower Str., Fahrtrichtung Innenstadt wurden (wahrscheinlich versehentlich) Zeichen 237 aufgestellt, obwohl der dortige Fahrradweg in keiner Weise den Vorgaben der StVO noch der der VwV StvO entspricht.
Ich bitte sie kurzfristig um Korrektur und Entfernung der genannten Verkehrszeichen.
MfG

14:45 Edit: HOLLA! Das OA hat geantwortet und weitergeleitet, DAS nenn ich fix.
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Schattenfell
Beitrag 08.08.2011, 13:24
Beitrag #294


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Zitat (Pogge @ 08.08.2011, 14:10) *
Wenn der betroffene Radweg bei diesem Unfall für beide Richtungen benutzungspflichtig ist, könntest Du doch mal die Staatsanwaltschaft mit ins Boot holen:


Genau das tun offenbar gerade einige engagierte Radfahrer hier wavey.gif Bin gespannt, wie das weiter verlaufen wird — auf den ersten Blick denkt man sich ja, pah, so ein Unfug, aber wenn man mal überlegt, dass sich Radfahrer entgegen jeglicher Verwaltungsvorschriften und Sicherheitsbedenken diese schmalen Hochbordwege in beide Richtungen teilen müssen, obwohl sich der Fahrbahnverkehr dramatisch in Grenzen hält, kann man schon ins Grübeln kommen think.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.08.2011, 00:49
Beitrag #295


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zu #280:

Ihre Beschwerde ist im Tiefbauamt eingegangen.
Sie haben mit Ihrer Kritik Recht. Der Radweg ist während der noch nicht abgeschlossenen Bauarbeiten an der Nebenanlage der Pasewalker Straße nicht durchgängig benutzbar.
Das hätte bei der Aufstellung der angeordneten Z 237 im Zuge der Inbetriebnahme der Ampelanlage an der Blankenburger Straße beachtet werden müssen.
Der Baubetrieb wurde auf den Mangel hingewiesen und soll im Einzugsbereich seiner Baustelle schnellstens eine geeignete Beschilderung aufstellen.
Vorgeschlagen wurde eine Umwegbeschilderung über die Pankower Straße/ Schlossallee (Parallelführung), da der Bau der geplanten Mischverkehrsfläche zwischen Pankower Straße und Schlossallee zur Zeit noch durch den Leitungsbau der Berliner Wasserbetriebe behindert wird.
Mit endgültiger Fertigstellung der Nebenanlage westlich der Straßenbahngleise wird zwischen Eweststraße und Galenusstraße eine Mischverkehrsfläche mit Z 240 entstehen, die nur streckenweise eine getrennte Gehweg-/ Radwegführung besitzt. An diesen Teilstrecken ist dann das Z 237 für die Radwegführung angeordnet.


Antwort:


vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es muss gar keine Umwegbeschilderung stattfinden. Der vorhandene Teilradweg kann (und wird) ja schon als "anderer" Radweg genutzt.
Nur Zeichen 237 sollte schnellstens wieder abmontiert werden, solange diese Benutzungspflicht mitten in einem Zaun/Gebüsch endet.
Auch nach Abschluss der Arbeiten kann ich mir nicht vorstellen, dass (auch im Zuge aktueller Gerichtsentscheidungen! ) ein Zeichen 237 zwingend geboten ist.
Ich denke das dort keine "...aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse (eine) erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht..." welche die Anordnung nach §45 Abs. 9 StVO rechtfertigen würde.
Ich möchte sie bitten auch das schon im Vorfeld zu bedenken, bevor es zu umständlichen Widerspruchsverfahren kommt, in deren Zuge dann unnötig Gelder für Montage/Demontage ausgegeben werden müssten.
(auch der Fussgängerbereich im Bereich Hans Jürgen Str, entspricht wohl so, nicht ganz den gesetzlichen Vorgaben an eine Zeichen 237 Beschilderung)
Was mich noch ein wenig verwundert, ist das im Zuge der Abnahme der Baustelle und Wiederinbetriebnahme der Ampel Blankenburger/Pasewalker Str, diese Fehlbeschilderung nicht aufgefallen ist.

Anbei noch zwei Bilder die die Situation recht anschaulich darstellen
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Schattenfell
Beitrag 11.08.2011, 00:51
Beitrag #296


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.08.2011, 01:49) *
Vorgeschlagen wurde eine Umwegbeschilderung über die Pankower Straße/ Schlossallee (Parallelführung)


Ist Fahrbahnradeln bei euch so verpönt wie bei uns? think.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.08.2011, 01:58
Beitrag #297


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eine Umwegbeschilderung für Radlinge .... ich habs erst beim dritten Mal lesen verstanden was er wollte.
Das "Ding" war bis zu den Umbauarbeiten ein gemeinsamer irgendwas Weg, auf dem sich halt alle (illegaler Weise) mit gmV irgendwie verständigt haben.
Nun auf einmal, siehe meine Bilder wird alles blau beschildert und noch Umwegeschilder für Radler erfunden.
Warum lässt man einen stolzen anderen Radweg nicht einfach anders sein und gut ist. Kein normaler, älterer, kindlicher Radler wird dort auf der Strasse fahren wollen und alles wäre gut.
Ich hab aber auf der Gegenseite heute noch eine feine Beschilderung gefunden. narr.gif Kommt demnächst.
(und dabei bin ich gar kein Radler, jedenfalls meistens. Aber wenn son Schild schonmal 400 Euro kostet, möchte ich natürlich das es korrekt angebracht wird. Vor allem wo es dort ja dann gerne mal 20+ Jahre hängen bleibt)
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.08.2011, 10:02
Beitrag #298


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ok, langsam kann ich euch Radlinge/Blauschildbekämpfer verstehen. Mir ging es nicht ums Gebüsch, sondern um die Schilder ranting.gif und wenn er nun gestern da war und die Schilder noch hängen, aber das Gebüsch unbedingt gescnhnitten werden muss, DANN PLATZ ICH. plasma.gif

hier noch eine kurze Antwort auf Ihre Mitteilung.
Die Anordnung der Z 237 ist durch die Verkehrslenkung Berlin ergangen. Sie wird im Rahmen der Baumaßnahme durch uns nur umgesetzt.
Ich habe Ihre Mail zur Entscheidung an die zuständige Behörde weiter geleitet.
Mit dem auswuchernden Buschwerk am Übergang des Radweges zum gemeinsamen Geh-/ Radweg in Höhe der Haltestelle Pankower Straße haben Sie natürlich Recht.
Ich habe mir die Situation gestern angesehen und einen sofortigen Rückschnitt des Buschwerkes veranlasst.
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klausimausi
Beitrag 11.08.2011, 10:53
Beitrag #299


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.08.2011, 11:02) *
DANN PLATZ ICH. plasma.gif

Willkommen im Club whistling.gif


--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.08.2011, 11:10
Beitrag #300


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SVB:
"Ihre E-Mail vom 11. August 2011 an vom Bezirksamt Pankow wurde mir zuständigkeitshalber übermittelt. Die Prüfung Ihres Anliegens wird noch rund 6-8 Wochen in Anspruch nehmen. Ich werde Sie unaufgefordert über das Ergebnis informieren."

Ein Blick auf die Bilder dauert also 6-8 Wochen.... mich wundert NICHTS mehr in dieser Stadt biggrin.gif
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