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> Radweg-Mecker-Foto-Thread
sigggi
Beitrag 26.11.2017, 22:27
Beitrag #3251


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Zitat (Wookie @ 25.11.2017, 21:47) *
Selbst auf Nebenstraßen ohne Radweg wird man mit 30+ von den Audi-Fahrern gerne angehupt ranting.gif

Und???


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Prince Kassad
Beitrag 28.11.2017, 20:03
Beitrag #3252


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In Frankfurt kann der gemeine Radfahrer gleich aus zwei Radwegen wählen. Doppelt gemoppelt hält besser, oder so.

Die Begründung ist auch klasse:

Zitat
Auf dem Gehweg-Fahrradstreifen könnten die "unsicheren Verkehrsteilnehmer" und Kinder radeln, auf der Straße alle anderen - jedem Radlertyp sein Streifen.


Wie will man das beschildern? Zwei blaue Lollis einmal mit ZZ "Kinder und unsichere Radfahrer" und einmal mit ZZ "sichere Radfahrer"? Ich habe auch angesichts der Restfahrbreite für den Kfz-Verkehr einige Zweifel, ob der Schutzstreifen auf der Fahrbahn so gut funktionieren wird.
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Mueck
Beitrag 28.11.2017, 20:49
Beitrag #3253


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Zitat (Prince Kassad @ 28.11.2017, 20:03) *
Wie will man das beschildern?
Gar nicht ...
Wenn ich das im Bild richtig sehe, sind das "rechts des Bordsteins" getrennte Geh- und Radwege, der Radweg etwas dunkler, also als "anderer Radweg" erkennbar, kann man benutzen, muss man nicht, kein Schild muss hier vom Radeln "links des Bordsteins" abhalten.
Schutzstreifen werden eh nicht beschildert, geht auch nicht. Also hält auch da kein Schild vom Radeln "rechts des Bordsteins" ab ...
... und auch nicht vom Radeln "links vom Schutzstreifen", da es für die Teile auch sonst keine Benutzungspflicht gibt, haben wir "kürzlich" im Herrenalb-Faden ausführlicher gehabt ...
Auf der linken Bildseite wird es wohl Querparker geben? Dann sähe man mich dort weder auf dem Radweg, noch auf dem Schutzstreifen radeln ... thread.gif
In der anderen Richtung, auf der rechten Bildseite, käme es auf die konkreten Breiten an. Bei "Schmalspur" auch da nicht, schon gar nicht mit meinem 90 cm breiten Kettwiesel ...

Ich wähle also wohl den "fünften" Radweg ... tongue.gif
Ich undankbarer Radler ... whistling.gif
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treysis
Beitrag 28.11.2017, 21:26
Beitrag #3254


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Was die Kommunen bei der Erstellung von unausgegorenen Konzepten für Radwegeanlagen aus dem Fenster hauen. Aber dann heißt es: seht her, so viel haben wir für Radwege ausgeben *schulterklopf*. Wir sind ja so fortschrittlich!
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Speichenkarussell
Beitrag 29.11.2017, 11:20
Beitrag #3255


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Und wenn sie stolz die kumulative Länge aller städtischen Radwege angeben, wird diese Straße bestimmt doppelt gezählt. whistling.gif
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Explosiv
Beitrag 29.11.2017, 18:37
Beitrag #3256


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Nein, vierfach. rolleyes.gif


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pixelwald
Beitrag 05.12.2017, 20:52
Beitrag #3257


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Eigentlich will ich nicht meckern, im Gegenteil, heute wurde ich positiv überrascht. Aber ich war mir unsicher, ob der "Kurioses im Straßenverkehr"-Thread richtig dafür ist. Jedenfalls gibt es hier ein Foto, und es geht um einen Radweg, der in seiner Gesamtheit ganz fürchterlich ist (*mecker*).

Der Radweg am Kölner Gürtel ist stellenweise katastrophal, mit Wurzelaufbrüchen, oder zu eng, in der Dooring-Zone etc., z.B. zwischen Rhein und Zollstock. Besonders schlimm ist der Raderthalgürtel auf der Nordseite:

https://www.google.co.uk/maps/place/50%C2%B...6.9515984?hl=en

Seit ein paar Tagen sind Fuß- und Radweg in diesem Abschnitt gesperrt - ich dachte, wegen Baumarbeiten (was sich als Irrtum erwies, ich konnte es aber von Ferne nicht richtig erkennen). Ich kam als Fußgänger von Westen, man wird dann umgeleitet auf die andere Straßenseite, später dann wieder zurück. Dazwischen gibt es noch eine Ampel zu passieren, insgesamt also 3-mal Ampel als Umweg. Mir grauste schon davor, dort von Osten her mit dem Rad zu fahren, denn auf den (viel- und schnellbefahrenen) Gürteln will ich absolut nicht auf die Fahrbahn, egal wie miserabel der Radweg ist. Zum Kotzen, aber so isses. Ich schäumte innerlich schon, dass man den Radlern so einen umständlichen Umweg zumutet, statt einfach eine der zwei Fahrspuren für Kfz zu sperren

So, heute kam ich mit dem Fahrrad aus Richtung Rhein und hab mir vorgenommen, die Umleitung auf jeden Fall zu ignorieren und mich auf das Stück Fahrbahn zu trauen. Ich fahr also am Umleitungsschild vorbei geradeaus und sehe dann das hier:



Wahnsinn, sie haben es gewagt! blink.gif Gut, der Wermutstropfen war, dass am Ende der Baustelle ein Kranfahrzeug auf dieser rechten Spur stand und ich warten musste, bis die ganzen Autos vorbei waren, bis ich über die linke Spur konnte und danach wieder auf den Radweg. Aber trotzdem hat mich das heute aufgemuntert. Ein Teil des Radwegs ist sogar bereits frisch saniert, und offensichtlich wird hier jetzt endlich was getan.

Grüße pixelwald

Edit: Irgendwas klappt mit dem Link nicht. Ich versuch's bei einem anderen Hoster.
Nochmaledit: Jetzt sollte das Bild funzen!
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klausimausi
Beitrag 06.12.2017, 07:26
Beitrag #3258


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Wow, wo ist das Köln geblieben, das ich "kenne"1) thread.gif
Nicht dass ich das vermissen würde - ich würde nur gerne wissen, wer die Stadt ausgetauscht hat. Ich kenne da noch ein paar weitere Städte, da könnte der auch noch ran whistling.gif

1) "Kennen" ist eigentlich zuviel behauptet. Ich war nur anlässlich eines VP-Treffens mal in der Domstadt und habe die Radführungen in richtig schlechter Erinnerung rolleyes.gif

Gruß
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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pixelwald
Beitrag 06.12.2017, 10:29
Beitrag #3259


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Keine Sorge, das alte Köln ist noch da, an ganz vielen Stellen wink.gif . Aber es gibt doch immer wieder stückchenweise echte Verbesserungen (und natürlich auch neuen Murks). Ich sollte viel mehr fotografieren, aber meistens will ich halt schnell von A nach B kommen. Ganz schlimm finde ich aber Brühl und Troisdorf, da müsste ich mal ne intensive Fototour machen.

Grüße pixelwald
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bicionado
Beitrag 06.12.2017, 11:22
Beitrag #3260


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Was machen die Kfz auf dem benutzungspflichtigen Radweg?
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sigggi
Beitrag 07.12.2017, 00:01
Beitrag #3261


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Zitat (pixelwald @ 06.12.2017, 11:29) *
(und natürlich auch neuen Murks).
Grüße pixelwald

Und nicht zu wenig durch diesen neuen Radstreifenwahn der neuerdings überall ausbricht.


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sigggi
Beitrag 23.12.2017, 21:11
Beitrag #3262


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Grüner Kuhweg in Köln. Ein neuer Radweg, ganze 30 Meter "lang".


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Mueck
Beitrag 24.12.2017, 12:28
Beitrag #3263


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Sowas hatten wir in KA auch mal an einer Unterführung.
Des Rätsels Lösung zeigt das 2. Bild: EIne Schranke, die gerne verschlossen sein würde, dann braucht's eine Freigabe des vorbeiführenden Gehwegs.
In KA hat man irgendwann die Schranke durch Poller ersetzt oder Sperre ganz weg, weiß ich nicht mehr auswendig, damit kam auch das Schild weg ...
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mkossmann
Beitrag 24.12.2017, 13:26
Beitrag #3264


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Aber keine Benutzungspflicht, wie hier angeordnet.
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Baghira
Beitrag 28.01.2018, 17:52
Beitrag #3265


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Hamburg hat am Veddler Marktplatz, der so gar nichts mehr von einem Marktplatz hat, lustige Radwegführung verlegt:



Da kommt man von der Billhorner Brücke herunter, darf für einige Meter auf die Fahrbahn, um dann gleich wieder auf den linken Radweg geführt zu werden.



Die Straße ist wohl nur für die Deichgrafen nutzungswürdig, womit die sich schraffierte Fläche erklärt.



Da darf man über die erste Ampel. Eine zweite Ampel folgt noch am selben Überweg:





Die nächsten beiden Bilder sind einige Meter weiter, an der Tunnelstraße, die mal die Verbundung von der Freihafenstraße,Saalehafen ect zur Autobahn war, Das ist jetzt ein breiter Geh und Radweg.




Wobei die letzte Stelle ist ein Lob wert. Davor hatte man kaum eine Chance, die Straße zu überqueren.









#s3gt_translate_tooltip_mini { display: none !important; }


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Gruß Christian


Vernünftige Kinderräder findet man hier Kinderfahrradfinder
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Mueck
Beitrag 29.01.2018, 01:11
Beitrag #3266


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Ähm ... think.gif
An der ersten Stelle ...
Kein Blauschild, also kann man die besoffene Spur ignorieren und dann auf der Fahrbahn ...
... so ganz ohne Radverkehrsführung ...
... und daher so ganz ohne Ampel ...
... und ganz ohne § 10 ...
... fröhlich drüber ...
... nach RvL?
whistling.gif
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bicionado
Beitrag 29.01.2018, 11:15
Beitrag #3267


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Dann würdest du eine Sperrfläche überfahren.
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klausimausi
Beitrag 31.01.2018, 12:27
Beitrag #3268


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Zitat (Baghira @ 28.01.2018, 18:52) *
um dann gleich wieder auf den linken Radweg geführt zu werden.
Da jedoch hier kein VZ die linksseitig Nutzung freigibt (zumindest konnte ich keines entdecken) wäre das linkseitige Fahren eine OWi blink.gif
Ist eigentlich die hübsche grauslige Straßenmalerei schon eine Aufforderung zu einer OWi? think.gif


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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dopero
Beitrag 31.01.2018, 18:29
Beitrag #3269


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Zitat (bicionado @ 29.01.2018, 11:15) *
Dann würdest du eine Sperrfläche überfahren.

Bei dem Linienabstand könnten das auch Parkmarkierungen sein.
Und die darf man doch überfahren, oder?
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dazydee
Beitrag 01.02.2018, 10:16
Beitrag #3270


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Mal ganz spitzfindig:
Als Kfz-Führer darf ich einen mit Z237 markierten Radweg nicht benutzen. Ich darf aber trotzdem diesen Radweg bei Einmündungen überfahren, weil dies anscheinend nicht als benutzen gilt.

Warum sollte dann das Überfahren einer ähnlich gelegenen Sperrfläche als benutzen gelten?


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Nulla poena sine lege
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bicionado
Beitrag 01.02.2018, 11:26
Beitrag #3271


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Weil bei Sperrflächen nicht nach Fahrzeugen unterschieden wird.
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helmet lampshade
Beitrag 26.02.2018, 18:49
Beitrag #3272


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Eine mMn nicht optimal gestaltete Querung einer Hauptverkehrstraße innerorts mit Nebenfahrbahnen, wobei die Hauptfahrbahn mittels Bedarfsampel gequert wird und die Nebenfahrbahn Fußgängerüberwege besitzen aus der Perspektive der Motorradblogger StVOMG

Man sieht, wie problematisch, die Situation ist und dass Drängelgitter die Lage nicht entschärfen
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Mueck
Beitrag 26.02.2018, 22:14
Beitrag #3273


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Ich habe hier noch die Originalplanung von Ende 2010 auf Platte liegen, durchgestochen von einem befreundeten GR, der meine Meinung dazu wissen wollte ...
Im Original hätte es NUR die Furt der Fußgänger mit den anschließenden Zebras gegeben!! Sonst nix, in ungefähr der heutigen Breite des Fußgängerteils ....
Ich habe es daraufhin angesprochen, dass es
- dort MIT SICHERHEIT auch Radler geben wird, die diese Querung nutzen werden, gingen doch vorher schon einige Radler durch den Tunnel ...
- dass das zusammen mit dem Zebra Probleme geben wird ...
- dass man den Radlern deswegen eine eigene Querung geben sollte abseits der Fußgängerfurt.
Man hat's dann tatsächlich so gemacht in der sparsamsten Version (Ich müsste meine damalige Mail raussuchen, auf Platte habe ich drei Alternativskizzen, weiß aber nicht mehr, ob ich alle drei verschickt habe. Darunter auch einen mit Verzicht auf die eh unsinnige Radspur, dafür mehr Platz auf den Inseln. Weiß auch ohne Nachschauen auch nicht mehr, ob ich was zebrafreies vorgeschlagen hatte wegen der Rechtsprobleme. Bekannt war der Stadt das Problem jedenfalls mindestens durch mich. Kann aber sein, dass sich da noch mehr Leute engagierten, womöglich auch aus den Bürgervereinen.).

So wie jetzt KANN man als Radler wenigstens korrekt fahren! 1 von 3 im Video fahren ja auch korrekt ... whistling.gif
Das Problem ist dort wohl auch, dass die Querung einen großen Erfolg hatte und daher von Anfang an eigentlich unterdimensioniert war ...
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helmet lampshade
Beitrag 27.02.2018, 17:02
Beitrag #3274


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Eigentlich bräuchte man sowas wie ein Fahrradzebra
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Mueck
Beitrag 27.02.2018, 18:24
Beitrag #3275


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Dazu müssten wir uns derzeit von Österreich heim in ihr Reich holen lassen oder so ... Dann hätten wir auch die netten Regeln zu Anhänger und Dreirädern ... whistling.gif
Wenn ich aber das mit den 10 km/h lese ... Hmmm ... whistling.gif
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Prince Kassad
Beitrag 23.03.2018, 15:41
Beitrag #3276


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Heute in den Nachrichten geht es um eine schöne Wattestäbchenfalle in Frankfurt. Dort wurde nämlich ein benutzungspflichtiger Radfahrstreifen direkt neben einem Parkstreifen angeordnet. Der Parkstreifen ist selbst so schmal, dass parkende Fahrzeuge teilweise in den Radfahrstreifen hineinragen, und der Radfahrstreifen ist nur 1 Meter breit. In Kombination mit der Regelung, dass man grundsätzlich einen Meter Abstand zu parkenden Kfz einhalten muss, kann man diese Straße folgerichtig nicht legal mit dem Rad befahren, denn man verstößt entweder gegen die RWBP oder gegen den Seitenabstand.
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columbo
Beitrag 23.03.2018, 16:03
Beitrag #3277


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Ähnlich in Mainz-Kostheim, wo ich neulich bei mir dachte: Endlich mal Parkbuchten, die breit genug sind.

Bei näherem Hinsehen stelle es sich heraus, dass es sich um Parkplätze und einen "Fahrradschutzstreifen" handelte, dessen rechte Markierung nur noch stellenweise erkennbar war.
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Explosiv
Beitrag 23.03.2018, 18:55
Beitrag #3278


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Wenn das Befahren des Radfahrstreifens objektiv nicht möglich ist, entfällt die Pflicht, auf ihm zu fahren. Wie bei allen benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen.
Das muss man jetzt nur noch den Führern der KFZ beibringen..... whistling.gif


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KrampfRadler
Beitrag 27.03.2018, 10:13
Beitrag #3279


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Und hinterher aufregen über die Radfahrer auf Gehwegen ...





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Wer später bremst fährt länger flott ... wer eher stirbt ist länger tot!
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ulm
Beitrag 27.03.2018, 10:32
Beitrag #3280


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wallbash.gif
Das kommt davon, wenn man Beschilderungspläne am Schreibtisch "prüft" oder wenn Beschilderungen ohne Genehmigung wild in der Landschaft verteilt werden.
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Prince Kassad
Beitrag 28.03.2018, 11:34
Beitrag #3281


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Kennt ihr schon diese höchst vorbildliche Radverkehrsführung?

Hier wurde ein benutzungspflichtiger Radweg in beiden Richtungen auf dem rechten Gehweg angeordnet. Die Breite ist auch für einen Zweirichtungsradweg absolut in Ordnung. Nur die Fußgänger müssen sich etwas "quetschen", für die bleibt nur ein ganz schmaler Streifen am rechten Rand, wenn dort Mülltonnen stehen wie hier auf den Bildern sogar noch deutlich weniger. Mit Kinderwagen o. ä. kommt man hier nicht vorbei ohne auf den Radweg ausweichen zu müssen. Auch Fußgängerampeln und Zebrastreifen (gibt es beides auf dieser Straße) kann man nicht benutzen ohne auf dem Radweg zu stehen und zu warten da hierfür offenbar nichts vorgesehen ist.

Ganz lustig wird es dann weiter vorne an der Bushaltestelle, wo sich Rad- und Fußweg anscheinend planmäßig kreuzen sollen und der Radweg genau gegen das Buswartehäuschen führt. Über die Vorfahrtsregeln bei dieser Art "Kreuzung" will ich gar nicht erst reden.
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Mueck
Beitrag 28.03.2018, 13:13
Beitrag #3282


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Zitat (Prince Kassad @ 28.03.2018, 12:34) *
für einen Zweirichtungsradweg
... fehlen die Freigaben in Gegenrichtung (man erkennt nirgends Schilder von hinten) und Warnungen an den Vorfahrtsschildern der Querstraßen. Einzelne kopfstehende Piktogramme machen keine Gegenrichtungsfreigabe laut § 2. Und was sollen die Ende-Schilder am Kreisel?
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Mueck
Beitrag 28.03.2018, 14:05
Beitrag #3283


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Ist das ...

... da rechts eigentlich noch ein anderer Radweg und ist er noch legal erreichbar, weil man da im Gesamtzusammenhang einen nicht benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radweg erkennen könnte?
Interessiert mich eher aus Fußgängersicht ...
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rapit
Beitrag 28.03.2018, 14:19
Beitrag #3284


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Ja.

Aber Du meinst die linke Hälfte des Weges, oder? Ganz rechts ist zu breit, das kann kein Radweg sein.

Die Umleitungsbeschilderung und das 239er ganz im Hintergrund versprechen, einigermaßen interessant zu sein think.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Prince Kassad
Beitrag 28.03.2018, 14:35
Beitrag #3285


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Zitat (Mueck @ 28.03.2018, 14:13) *
... fehlen die Freigaben in Gegenrichtung (man erkennt nirgends Schilder von hinten)

Schilder von hinten gibt es an der Kreuzung Tankstelle/Bäcker und am Kreisel (das "Ende"-ZZ von hinten kann man dort gut erkennen). An der Kreuzung mit Briefkasten müsste das Schild nach meiner Erinnerung auch hängen, auf der Rückseite vom Spiegelei. An der vierten Kreuzung (an der Verkehrsampel) fehlt das Schild, das stimmt. Aber eins ist vollkommen richtig erkannt, es wird an keiner einzigen Kreuzung vor den Geisterradlern gewarnt.
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Mueck
Beitrag 28.03.2018, 15:18
Beitrag #3286


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Zitat (rapit @ 28.03.2018, 15:19) *
Aber Du meinst die linke Hälfte des Weges, oder? Ganz rechts ist zu breit, das kann kein Radweg sein.
Na logisch doch! whistling.gif
Immerhin hatte der ex-b-pfl. Radweg halbwegs VwV-Maß, wurde aber nie über die Stelle mit dem Gehwegschild im Hintergrund weitergeführt, vor allem nicht beim Umbau dort vor vielen Jahren ...

Zitat (rapit @ 28.03.2018, 15:19) *
Die Umleitungsbeschilderung und das 239er ganz im Hintergrund versprechen, einigermaßen interessant zu sein think.gif
Dort rechts rum ging es zur Fußgängerbrücke über die Kriegsstr. im Zuge der Lammstraße mit "Radfahrer absteigen", über die jahrelang eine Radfahrerumleitung ausgeschildert war ... whistling.gif
Die Brücke ist Geschichte, futsch, abgerissen, daher Umleitung zur hier schon vorgestellten Ampel über die Kriegsstr. im Zuge der Ritterstr., die anfangs ohne Radler in der Streuscheibe ... whistling.gif
Die Zufahrten zu dieser Ampel hat man inzwischen mit wahllos positionierten Schildern versucht freizugeben für Radler ...
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rapit
Beitrag 28.03.2018, 20:49
Beitrag #3287


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Zitat (Mueck @ 28.03.2018, 16:18) *
Dort rechts rum ging es Palaberpalaberpalaber ...

Ich will bitte Fotos, keinen Erklärtext. Dass man Neulingen alles haarklein erklären muss...


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bicionado
Beitrag 30.03.2018, 15:01
Beitrag #3288


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Zitat (Mueck @ 28.03.2018, 13:13) *
Zitat (Prince Kassad @ 28.03.2018, 12:34) *
für einen Zweirichtungsradweg
... fehlen die Freigaben in Gegenrichtung (man erkennt nirgends Schilder von hinten) und Warnungen an den Vorfahrtsschildern der Querstraßen. Einzelne kopfstehende Piktogramme machen keine Gegenrichtungsfreigabe laut § 2. Und was sollen die Ende-Schilder am Kreisel?


Dieser ganze Straßenzug bietet einiges an Diskussionspotenzial. Auch für nicht Radfahrer.
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Prince Kassad
Beitrag 31.03.2018, 20:52
Beitrag #3289


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Seit heute gibt es auf Mapillary auch Bilder von der Straße in Gegenrichtung, fängt ab hier an. Was für ein Zufall aber auch. Das Schild für den Zweirichtungsradweg sieht man etwas unauffällig links.
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Mueck
Beitrag 01.04.2018, 21:34
Beitrag #3290


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Zitat (rapit @ 28.03.2018, 21:49) *
Zitat (Mueck @ 28.03.2018, 16:18) *
Dort rechts rum ging es Palaberpalaberpalaber ...

Ich will bitte Fotos, keinen Erklärtext. Dass man Neulingen alles haarklein erklären muss...
Na dann ...

Zitat (Mueck @ 28.03.2018, 16:18) *
Zitat (rapit @ 28.03.2018, 15:19) *
Die Umleitungsbeschilderung und das 239er ganz im Hintergrund versprechen, einigermaßen interessant zu sein think.gif
Dort rechts rum ging es zur Fußgängerbrücke über die Kriegsstr. im Zuge der Lammstraße mit "Radfahrer absteigen", über die jahrelang eine Radfahrerumleitung ausgeschildert war ... whistling.gif
Das ist\war/ diese Brücke:
(2016)
... samt der Umleitung drüberwech:
(2016)
Ist nun Geschichte:


Zitat (Mueck @ 28.03.2018, 16:18) *
Die Brücke ist Geschichte, futsch, abgerissen, daher Umleitung zur hier schon vorgestellten Ampel über die Kriegsstr. im Zuge der Ritterstr., die anfangs ohne Radler in der Streuscheibe ... whistling.gif
Das war diese Geschichte ...

Zitat (Mueck @ 28.03.2018, 16:18) *
Die Zufahrten zu dieser Ampel hat man inzwischen mit wahllos positionierten Schildern versucht freizugeben für Radler ...
Dort stand auch mal eine Brücke, die ist schon 'n Jahr länger weg ... Über deren ehemaligen Zuweg kann man wunderbar von Norden zur Ampel und nordwärts wieder weg oder auf kurzem Weg über die Ritterstr.fahrbahn, für beides fehlte anfangs die Freigabe der Gehwege, wie glaub im anderen Faden bebildert zu lesen ... Aber inzwischen hat man "nachgeüstet":

Am Nordende des Zuwegs zur ehem. Brücke hat man diesen für Radler freigegeben:

... nur das Gehwegschild davor ... Hmmm ... Das hätte sich andersrum als Ende der Freigabe besser gemacht, oder? whistling.gif
Obwohl ... am anderen Ende, an der Ampel, fehlt die auch, dafür steht dort:



Richtig: Die beiden Gehwegfreigaben stehen sich gegenüber und beide neben der Ampel, so dass das eine den Weg von der Ampel weg für die Ampelnutzer gar nicht freigibt irgendwie, weil für die kommt's zu spät ... Das in die andere Richtung mit Gegenverkehr wäre sinnig, würde an der folgenden Ecke ein Gegenstück stehen, tut es aber nicht ...

Also gehört das eine des Duos wohl eher an den erwähnten alten Zuweg und das andere täte evtl. auf der anderen Seite der Kriegsstraße Verwendung dpnden können, wo bisher jegliche Freigabe fe_lt ....:

[img][/img]
Warum die Umleitung nach rechts weist ... Keine Ahnung ...
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KrampfRadler
Beitrag 18.04.2018, 12:30
Beitrag #3291


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minimalistischer Radweg:

An der engsten Stelle nicht mal Lenker-breit.
Man beachte auch den "Lenker-Fänger" zur rechten.


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rapit
Beitrag 18.04.2018, 12:35
Beitrag #3292


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was hast denn du für einen Lenker?

Das Gepflasterte zählt natürlich dazu!


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KrampfRadler
Beitrag 19.04.2018, 10:24
Beitrag #3293


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Zitat (rapit @ 18.04.2018, 13:35) *
was hast denn du für einen Lenker?

gerstern:"3T Vola Team", sonst noch diverse Andere je nach Fahrrad (mit Spiegel bis ~80 cm), warum?
Der Downhiller vor mir hatte aber einen (vermutlich) 70er-Lenker, und der stand auf einer Seite über.
Das heißt, er hätte dort nicht fahren dürfen, weil er in den Gehweg geragt ist.
Ich schon (aber auch nur gestern).

Zitat (rapit @ 18.04.2018, 13:35) *
Das Gepflasterte zählt natürlich dazu!

Sicher? Und wo steht das?
Meines Wissens nach werden die Trennstreifen dem Gehweg zugeordnet:
"Die Breite des Begrenzungsstreifens wird der lichten Breite des Gehweges zugeordnet." (https://adfc-blog.de/2014/11/dortmund-provinzialstrasse/)


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Schönwetterradling
Beitrag 21.04.2018, 20:12
Beitrag #3294


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Das Wetter ist wieder schöner, also fahre ich Rad. smile.gif

Wie verhalte ich mich in folgender Situation? Rot markiert ist mein Fahrtweg von rechts nach links, entweder der durchgezogenen roten Linie folgend oder der gestrichelten. Grün markiert sind in beide Richtung gemeinsame benutzungspflichtige Geh- und Radwege (Zeichen 240). Nicht markierte Wege sind reine Gehwege und entweder baulich als solche erkennbar bzw. im Abschnitt 3 in Fahrtrichtung auf der linken Seite mittels Zeichen 239 plus Zusatzzeichen "Radfahrer bitte Fahrbahn benutzen". Folge ich der gestrichelten oder durchzogenen Linie? Ich muss, denke ich, niemandem erzählen, dass die Benutzung des linksseitige Geh- und Radwegs in Abschnitt 2 mit erheblich längeren Wartezeiten verbunden ist.



Zusatzfrage 1: Wie wechsel ich von Abschnitt 1 in Abschnitt 2 sollte ich mich für die durchgezogene Linienführung entscheiden?

Zusatzfrage 2: Wie verhalte ich mich ordnungsgemäß, wenn ich von Abschnitt 1 kommend nach links auf den linksseitigen Geh- und Radweg des Padelügger Weges wechseln möchte? Wie wechsel ich überhaupt aus einer Straße ohne Radverkehrsinfrastruktur auf eine mit linksseitig benutzungspflichtigem Radweg? Und, Achtung rhetorische Frage, - ich schreibe mich in Rage wink.gif - wieso muss ich mir als Radfahrer überhaupt so viele Gedanken machen wie ich mich im Straßenverkehr richtig verhalte und fahre nicht einfach wie ein Kraftfahrer immer geradeaus?

Google Maps Link
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Mueck
Beitrag 21.04.2018, 22:50
Beitrag #3295


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Zitat (Schönwetterradling @ 21.04.2018, 21:12) *
Zusatzfrage 1: Wie wechsel ich von Abschnitt 1 in Abschnitt 2 sollte ich mich für die durchgezogene Linienführung entscheiden?
Als Linksabbieger auf der Fahrbahn einordnen, kurz vor Vollendung des Linksabbiegens auf Radweg drauf ...
... wenn Du das unbedingt willst ...
Ich würde den Weg dezent übersehen ... whistling.gif
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Pogge
Beitrag 22.04.2018, 08:18
Beitrag #3296


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Nach etwas, das wegen der besonderen Gefährlichkeit grundsätzlich nicht angeordnet werden soll, suche ich jedenfalls nicht die linke Straßenseite ab.
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rayquaza
Beitrag 23.04.2018, 13:44
Beitrag #3297


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Zitat (Mueck @ 21.04.2018, 23:50) *
Zitat (Schönwetterradling @ 21.04.2018, 21:12) *
Zusatzfrage 1: Wie wechsel ich von Abschnitt 1 in Abschnitt 2 sollte ich mich für die durchgezogene Linienführung entscheiden?
Als Linksabbieger auf der Fahrbahn einordnen, kurz vor Vollendung des Linksabbiegens auf Radweg drauf ...

Warum sollte man sich als Linksabbieger einordnen, wenn man geradeaus fährt? Müsste man sich nicht eher zum Geradeausfahren einordnen (ggf. auf den linkesten Geradeaus-Fahrstreifen, sofern zulässig) und auch nur das Geradeaus-Signal beachten?
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rapit
Beitrag 23.04.2018, 20:39
Beitrag #3298


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Neu gebaut für teuer Geld und doch Murks. wallbash.gif


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Mueck
Beitrag 23.04.2018, 23:03
Beitrag #3299


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Zitat (rayquaza @ 23.04.2018, 14:44) *
Warum sollte man sich als Linksabbieger einordnen, wenn man geradeaus fährt? Müsste man sich nicht eher zum Geradeausfahren einordnen (ggf. auf den linkesten Geradeaus-Fahrstreifen, sofern zulässig) und auch nur das Geradeaus-Signal beachten?
Er wollte ja wissen, wie er da am geschicktesten hinkäme, wöllte er dort hin. Dann wäre das der geschickteste Weg. Hier sogar nach Deinem Einwand richtig, weil es eine kombinierte Geradeaus- und Linksabbiegespur ist.
Hier mache ich es so (auf der Fahrbahn natürlich, eine Universalspur für alle Richtungen neben der reinen Linksabbiegerspur), um auf den Weg zu kommen, der kurz nach der Kreuzung nach links weg geht. Die Bordsteinabsenkung des Weges ist eh meist von Wartenden zugestellt und durchgezogene Linie etc. Das Stückchen dazwischen wurde vor paar Monaten sogar verbreitert.

Aber die Argumentation ist ansonsten interessant.
Hier ist der Radweg bspw. nur erreichbar, wenn man als Geradeausfahrenwollender (§ 9 spricht von wollen ...) "illegal" (wegen Falscheinordnens) die Rechtsabbiegespur benutzt ...
Gutes Argument gegen manche Radwege wegen Nichterreichbarkeit des Radweges auf legalem Wege ..

Für seine zweite Frage weiß ich ebenso keine legale Lösung.
Hier von links kommend habe ich mich mit Ignorieren des Radwegs beholfen, am nächsten Knoten von links ist eh Schluss mit B-Pflicht für fast das ganze restliche Stadtgebiet ...
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rayquaza
Beitrag 24.04.2018, 12:19
Beitrag #3300


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Zitat (Mueck @ 24.04.2018, 00:03) *
Er wollte ja wissen, wie er da am geschicktesten hinkäme, wöllte er dort hin.

Ich hatte das als Frage nach dem richtigsten Weg dahin verstanden. Und den konkreten Fall als Beispiel aufgefasst thread.gif

Zitat (Mueck @ 24.04.2018, 00:03) *
Für seine zweite Frage weiß ich ebenso keine legale Lösung.

Spricht etwas gegen Fahrbahn-Linksabbiegen und dann ab etwa Kreuzungsmitte noch weiter nach links fahren? Sowas ähnliches für Busse gibt es hier: Busse zur Straßenbahnhaltestelle fahren auf dem linken Geradeausfahrstreifen, fahren dann aber etwas weiter nach links als der sonstige Geradeaus-Verkehr. Busse zur Haltestelle neben der Tourist-Information (wo im Luftbild der rote Bus auf der linken Hälfte der Nebenfahrbahn steht, bei der daneben an der Hauptfahrbahn ist es eher ein normales Linksabbiegen) fahren auf dem rechten Linksabbiegefahrstreifen und fahren dann deutlich weiter geradeaus als normale Linksabbieger. Wo östlich vor der Kreuzung Busse auf der linken Fahrbahnseite parken (Zeichen 220 ist vorhanden) ist übrigens eine linksseitige "Bushaltestelle" (Zeichen 224) zum Freihalten des Parkplatzes laugh2.gif
Den möglichen Konflikt, wenn die Furt am südlichen Kreuzungsarm auch eine Insel hätte und die beiden Furten an der südöstlichen Ecke *nicht* gleichzeitig freigegeben sind (sonst wäre der Konflikt eh vorhanden) hätte ggf. auch jemand, der von Norden kommend erst hier auf den Radweg fährt, ist also eine andere Diskussion.

Alternativ: Auch die (nicht benutzungspflichtige) Furt freiwillig benutzen, also beim Linksabbiegen auf den Radweg-Teil der Verkehrsinsel (Achtung: Signalisierung der Furt beachten!).

Zitat (rayquaza @ 23.04.2018, 14:44) *
und auch nur das Geradeaus-Signal beachten?

Weil das vorhin sehr dezent war nochmal etwas deutlicher die Frage: An solchen Stellen gibt es meist feindliches Grün, oder?
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 24.11.2024 - 10:29