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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil13), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
THOR
Beitrag 07.04.2006, 11:48
Beitrag #701


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Das hast Du falsch verstanden. Es geht mir nicht um das akzeptieren. Dir Frage war hier mehr symbolisch an die Ersteller solcher Schriftstücke gedacht.


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THOR
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steveluke
Beitrag 07.04.2006, 11:52
Beitrag #702


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Zitat (THOR @ 07.04.2006, 12:36) *
Warum aber Inhalte von offziellen Schreiben nicht veröffentlicht werden sollen ist mir schleierhaft. Was hat dann so ein Schreiben für einen Sinn wenn nur ich davon wissen darf? think.gif

Auch die im Zusammenhang mit unserer gelegentlichen Korrespondenz mit dem Bundesverkehrsministerium eingegangenen Schreiben haben zwar einen offiziellen Anstrich, dennoch werden sie nur hier veröffentlicht, nachdem wir hierfür eine Genehmigung des Ministeriums bzw. des entsprechenden Verfassers eingeholt haben.
In den meisten Fällen ist das aber eine reine Formalie.

Wobei: Gerade weil die Schreiben offiziellen Charakter haben und stellvertretend für die Standpunkte einer ganzen Behörde stehen, spielen Namen von Sachbearbeitern eh keine Rolle und werden daher auch unkenntlich gemacht.


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Perplex
Beitrag 07.04.2006, 12:33
Beitrag #703


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Wäre denn diese Beschreibung OK? smile.gif

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*** Anmerkung Admin:
Das ist so nicht zu beanstanden -> also OK. Problematisch bleibt allein die konkrete Wiedergabe eines Textes, dessen Veröffentlichung - aus welchen Gründen auch immer - vom Verfasser untersagt wurde. Außerdem sollten auch bei (erlaubten) Veröffentlichungen die Klarnamen zum Schutz der Privatsphäre grundsätzlich unkenntlich gemacht werden.


Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 07.04.2006, 16:49


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mirko1
Beitrag 07.04.2006, 13:05
Beitrag #704


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@Lexus

die Entscheidung vom OVG München das die 2 Monate Frist zur Beibringung eines Positiven MPU Gutachten wegen den nötigen Nachweisen nicht zulässig ist.

Das wäre ja Super, doch gehen die Behörden nicht so vor? was soll man tun wenn man selbst endeckt wird und die Behörde von einem die 2 Monats Frist fordert?

Ist das wieder Länder abhänig also der Beschluss ist von Bayern und nützt in BaWü nix?
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RA XDiver
Beitrag 07.04.2006, 15:03
Beitrag #705


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Zitat
Ist das wieder Länder abhänig also der Beschluss ist von Bayern und nützt in BaWü nix?


Wie üblich. Eine OVG Entscheidung eines Bundeslandes schafft kein Präjudiz für andere BL. wink.gif


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saftrag
Beitrag 07.04.2006, 15:22
Beitrag #706


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Zitat
Wäre denn diese Beschreibung OK?

@Thommy
Ich denke beide sind ok ! Das ist doch in diesem Fall kein Müll der gepostet wird. Die gemachten Angaben beziehen sich doch genau auf die Fragen "Anerkennung EU-Fahrerlaubnis".
Auf Deine berechtigte und eindeutige Frage sollten doch mal Juristen antworten, diese Antworten vermisse ich.

Verständlich ist mir auch, daß Juristen sich nicht gegenseitig ans Bein p...... sad.gif sollen/wollen.
Der Beitrag von Lexus, bzw. die Hinweise auf die Urteile/Beschlüsse finde ich ganz wichtig für dieses Forum. smile.gif
Wie der Einzelne die Beitäge verwertet, soll seine eigene Sache sein.
Ich erinnere mich da an eine Diskussion " Mondlandung", es werden viele verstehen was ich damit meine.
Was Einzellösungen und Gruppenlösungen bewirken sieht man in der Mondlandung am Besten. smile.gif
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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 07.04.2006, 15:40
Beitrag #707


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Zitat (saftrag @ 07.04.2006, 16:22) *
[Was Einzellösungen und Gruppenlösungen bewirken sieht man in der Mondlandung am Besten. smile.gif


Was soll uns dieses Posting sagen... notworthy.gif
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saftrag
Beitrag 07.04.2006, 16:33
Beitrag #708


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Zitat
Wie üblich. Eine OVG Entscheidung eines Bundeslandes schafft kein Präjudiz für andere BL. wink.gif

hi hi ha ha, keine Einigung unter den Bundesländern selbst, ist nur zu hoffen, dass Mitarbeiter der Europäischen Komission hier mitlesen.
Beispiel: BW gilt ja als sparsames Land und kassiert für Kindergartenplätze. Im Saarland sind diese frei.
Durch den Länderausgleich bekommt dann das Saarland die gesparte Kohle. rofl1.gif
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Perplex
Beitrag 07.04.2006, 22:31
Beitrag #709


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Zitat (saftrag @ 07.04.2006, 16:22) *
Ich erinnere mich da an eine Diskussion " Mondlandung", es werden viele verstehen was ich damit meine.
Was Einzellösungen und Gruppenlösungen bewirken sieht man in der Mondlandung am Besten. smile.gif
Ehrlich gesagt... ich verstehe absolut nur Bahnhof! think.gif


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Commodore25E
Beitrag 07.04.2006, 22:47
Beitrag #710


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Ich schlage vor, daß wir uns über die Aussage von user saftrag nicht weiter den Kopf zerbrechen und uns wieder dem Hauptthema widmen......


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Perplex
Beitrag 07.04.2006, 23:08
Beitrag #711


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Was ist eigentlich, wenn man einem Glauben angehört, der die Psychologie grundsätzlich ablehnt? Da wir ja Religionsfreiheit haben, wäre für solche Menschen eine MPU absolut ausgeschlossen & der ausländische EU-Führerschein die einzige Alternative. Die MPU-Anordnung wäre für solche Menschen das Gleiche, als wenn man einen Moslem dazu zwingen würde Schweinefleisch zu essen, oder einen Zeugen Jehova zu einer Bluttransfusion zwingen würde. Streng genommen ist Psychologie ja auch ein Glauben bzw. eine Religion. Sicher, es wird heute offiziell als Wissenschaft anerkannt. Allerdings war das Christentum bzw. die Kirche im Mittelalter auch die einzig wahre Wissenschaft. hypocrite.gif


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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 08.04.2006, 00:10
Beitrag #712


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Zitat (Thommy Bumm @ 08.04.2006, 00:08) *
[b]Was ist eigentlich, wenn man einem Glauben angehört, der die Psychologie grundsätzlich ablehnt


Was soll sein, nichts...allerdings zum Autofahren in D gehört dann eine MPU. Wer sie aus "Gewissensgründen" nicht machen öchte, brauch es nicht, dann aber kein Auto fahren in D... notworthy.gif
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Perplex
Beitrag 08.04.2006, 00:44
Beitrag #713


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Klar, und wer kein Schweinefleisch isst, der bekommt eben nichts zu futtern. blink.gif

Es gab Zeiten, da mussten Leute ihrem Glauben abschwören oder etwas gegen ihren Glauben tun. Sonst gab es empfindliche Strafen. Die MPU oder eine Nutzungsuntersagung zähle ich klar zu einer Strafe, vor allem weil diese Maßnahmen viel schlimmer sind, wie ein Fahrverbot.


PS: MitgliedVerkehrsportal, kannst Du Dir nicht ein bisschen mehr Mühe mit der Rechtschreibung geben? Das hier ist kein Chat. wink.gif wavey.gif


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Jack Daniels
Beitrag 08.04.2006, 02:19
Beitrag #714


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Abgesehen das der Vergleich Schwachsinn ist.In Deutschland beweisen mehrere hunderttausend Moslems das man sich Glaubensgerecht ernähren kann. think.gif Oder sollte dir unbekannt sein das man in Deutschland ohne Probleme Rind,-Lamm-oder Geflügelfleisch bekommt?
Dagegen gibt es in Deutschland nirgens ein Gesetz das dem Bürger eine Fahrerlaubnis beschert.Es gibt eben kein Recht auf eine Fahrerlaubnis.Deswegen muß man sich eben mit Einschränkungen abfinden.Der Moslem darf kein Schweinefleisch essen und der Angehörige deiner erwähnten Glaubensrichtung darf eben kein Kfz selbst fahren. whistling.gif Wolltest du dich als Religionsgründer etablieren? wink.gif Das wäre aber in Amerika lukrativer.
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Perplex
Beitrag 08.04.2006, 06:00
Beitrag #715


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Zitat (Jack Daniels @ 08.04.2006, 03:19) *
Wolltest Du Dich als Religionsgründer etablieren? wink.gif
Ja, vielleicht die "Anti-MPU-Church"! Wahrscheinlich bekäme ich in Deutschland die meisten Anhänger. Das Ganze wäre noch dazu durch die Religionsfreiheit geschützt. hypocrite.gif


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Commodore25E
Beitrag 08.04.2006, 06:04
Beitrag #716


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Könnten die hier anwesenden user es bitte schaffen, sich an das Topic zu halten? Ich wüßte nicht, was Schweinefleisch und Religion mit der EU-Fahrerlaubnis zu tun haben sollen whistling.gif


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Medusa
Beitrag 08.04.2006, 07:39
Beitrag #717


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Untergegangene Frage think.gif
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THOR
Beitrag 08.04.2006, 07:42
Beitrag #718


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Sogar von einem Anwalt beantwortet. wavey.gif


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Medusa
Beitrag 08.04.2006, 08:11
Beitrag #719


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Danke für den Link wavey.gif Ich glaube, ich muß mal meine Brille putzen blushing.gif
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mirko1
Beitrag 08.04.2006, 10:24
Beitrag #720


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Die Deutschen Verwaltungs"Profis"

Na Danke, habe auf meiner zuständigen Führerscheinstelle zwecks Fragestellung nachgefragt, nun haben die Heinis die FS-Akte nicht, nun bin ich schon vor 2 Jahren umgezogen und die FS-Akte verweilt noch immer beim alten Wohnsitz.

Nun soll ich beim alten Wohnsitz anrufen und dennen mitteilen sie sollen doch BITTE die FS-Akte zu schicken.

Auf der anderen Seite NU´S verteilen zu kurze MPU beibriegnungsfristen von 2 Monaten setzen ec.

Ne Frechheit wie die Freacks arbeiten. thread.gif
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Lexus
Beitrag 08.04.2006, 12:17
Beitrag #721


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Zitat (Thommy Bumm @ 08.04.2006, 01:08) *
Was ist eigentlich, wenn man einem Glauben angehört, http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...rch&CODE=getnew
Neue Beiträgeder die Psychologie grundsätzlich ablehnt?
Da wir ja Religionsfreiheit haben, wäre für solche Menschen eine MPU absolut ausgeschlossen & der ausländische EU-Führerschein die einzige Alternative. Die MPU-Anordnung wäre für solche Menschen das Gleiche, als wenn man einen Moslem dazu zwingen würde Schweinefleisch zu essen, oder einen Zeugen Jehova zu einer Bluttransfusion zwingen würde. Streng genommen ist Psychologie ja auch ein Glauben bzw. eine Religion. Sicher, es wird heute offiziell als Wissenschaft anerkannt. Allerdings war das Christentum bzw. die Kirche im Mittelalter auch die einzig wahre Wissenschaft. hypocrite.gif


Da ein guter Moslem nicht trinkt und auch sonst ein gottgefälliges Leben führt, braucht er auch keine MPU, wie die meisten Christen oder Atheisten auch.


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THOR
Beitrag 08.04.2006, 12:37
Beitrag #722


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Na ja so ganz aus der Luft gegriffen ist das ja nicht. Da ist doch mal einer von der Helmpflicht befreit worden wg. seinem Turban. Und Nonnen brauchen (glaub ich mal gelesen zu haben) auch keinen Helm.

Da könnte man dann ja auch sagen: Keine Helm = Kein Möppi / Mofa / Quad.


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fcmlars
Beitrag 08.04.2006, 13:29
Beitrag #723


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Oberverwaltungsgericht hat entschieden das die Nutzungsuntersagung unzulässig ist und keine rechtliche Grundlage hat.Der Führeschein ist gültig ob es den Behörden passt oder nicht-ich darf wieder fahren. laugh2.gif
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michael_mk
Beitrag 08.04.2006, 13:52
Beitrag #724


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welches bundesland?
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Beitrag 08.04.2006, 14:30
Beitrag #725


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Also mal ehrlich Leute!
Ich glaub die Uhr geht eine Stunde vor. Es ist 15.30 Uhr. Und was steht über meinem Beitrag?.....
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RA XDiver
Beitrag 08.04.2006, 14:37
Beitrag #726


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Zitat
Oberverwaltungsgericht hat entschieden das die Nutzungsuntersagung unzulässig ist


Das halte ich doch mal für eine glatte Ente.

Innerhalb von 4 Wochen bis zur Beschwerdeentscheidung des OVG? Wovon träumst Du nachts? whistling.gif


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Rolrick
Beitrag 08.04.2006, 14:48
Beitrag #727


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Moin all, wavey.gif

nun nach längerer Zeit habe ich die selbe wieder einmal.
Ich muss jetzt meinen CZ-EU-FS (mit NU-Vermerk) definitiv in einen Schweizer umschreiben lassen.
Die schicken den dann nach Tschechien.
Den Schweizer FS kann mir doch D sofort wegnehmen oder wie ist das damit?
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Lexus
Beitrag 08.04.2006, 16:48
Beitrag #728


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Weil hier immer recht viel über Ausländer und Wohnsitz im Ausland usw. geschrieben wird, mal wieder ein Urteil zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Eigentlich gibt das Urteil nur Selbstverständlichkeiten wieder, aber vor kurzem las ich hier noch einen Beitrag, in dem erklärt wurde, dass es überhaupt keinen Unterschied macht, ob der EU-Führerschein in oder nach der Sperrfrist erteilt wurde, Hauptsache man fährt erst nach deren Ablauf. Diese Auffassung wurde auch auf ein Urteil des

AG Günzburg (Urt. v. 14.03.2005 - 1 Ds 24 Js 1358/00)

gestützt (dieses Urteil, das ich für zumindest vertretbar halte, habe ich angefordert, aber bisher noch nicht erhalten).

Als Kontrast dazu nun mal ein Urteil des AG Butzbach.

Zitat
Das Amtsgericht Butzbach (Urt. v. 20.07.2004 - 801 Js 1779/04 - 3 Cs) hat die Benutzung eines tschechischen Führerscheins, der während des Laufes einer deutschen Sperrfrist ausgestellt wurde, durch einen in beiden Staaten gemeldeten tschechischen Staatsangehörigen für strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis gehalten; der mehrfach - auch schon einschlägig - vorbestrafte Angeklagte wurde zu einer Bewährungstrafe von 6 Monaten und zu einer weiteren isolierten Sperrfrist von 14 Monaten verurteilt.

Auf Ausländer - auch EU Bürger - mit nur vorübergehendem Aufenthalt im Inland ist § 4 IntVO anzuwenden. Aus dem Wortlaut der Entscheidung des EuGH vom 29.04.2004 ergibt sich, dass kein Verstoß gegen europäisches Recht vorliegt, wenn einem Führerschein in Deutschland die Gültigkeit versagt wird, der noch während der laufenden Sperrfrist erteilt worden ist.


Hier wird in der Begründung ausdrücklich gesagt, dass eine Erteilung während der Sperre die FE für D. unbrauchbar macht.

Hier eine ausführlichere Fassung der interessanten Passagen.


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saftrag
Beitrag 08.04.2006, 20:36
Beitrag #729


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Zitat
Der Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre beruht nämlich auf einer mangelnden charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Für die Zeit der Sperre ist der Charaktermangel letztlich rechtskräftig festgestellt. Wird der Führerschein aber noch während der laufenden Sperrfrist durch einen anderen Staat wieder erteilt steht fest, dass der Mangel noch bestand.

@Lexus
Das Urteil sehe ich auch so, auch in der Begründung. Kein Thema !

Gleichzeitig lese ich aus dem Urteil, daß hier nur während der Zeit der Sperre ein Charaktermangel bestand.
Folglich müßte ja nach der Sperre der Charaktermangel nicht mehr bestehen. smile.gif
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fcmlars
Beitrag 08.04.2006, 21:08
Beitrag #730


Neuling
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Zitat (saftrag @ 08.04.2006, 22:36) *
Zitat
Der Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre beruht nämlich auf einer mangelnden charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Für die Zeit der Sperre ist der Charaktermangel letztlich rechtskräftig festgestellt. Wird der Führerschein aber noch während der laufenden Sperrfrist durch einen anderen Staat wieder erteilt steht fest, dass der Mangel noch bestand.

@Lexus
Das Urteil sehe ich auch so, auch in der Begründung. Kein Thema !

Gleichzeitig lese ich aus dem Urteil, daß hier nur während der Zeit der Sperre ein Charaktermangel bestand.
Folglich müßte ja nach der Sperre der Charaktermangel nicht mehr bestehen. smile.gif



Sachsen Anhalt
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RA XDiver
Beitrag 08.04.2006, 21:22
Beitrag #731


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Zitat
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Aktenzeichen? think.gif


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saftrag
Beitrag 08.04.2006, 21:29
Beitrag #732


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Das stammt von Lexus letztem Beitrag.

Zitat
Hier wird in der Begründung ausdrücklich gesagt, dass eine Erteilung während der Sperre die FE für D. unbrauchbar macht.

Hier eine ausführlichere Fassung der interessanten Passagen.
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RA XDiver
Beitrag 08.04.2006, 22:04
Beitrag #733


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Mein Posting war auf fcmlars bezogen

Ich halte es immer noch für ausgeschlossen, dass innerhalb von gerade mal einem Monat ein VG und dann noch ein OVG entschieden haben soll. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.


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Freelancer
Beitrag 09.04.2006, 17:15
Beitrag #734


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@Lexus

Na da hoffe ich, dass der gute Mann Einspruch gegen das Urteil eingelegt hat! rofl1.gif


Der Angeklagte wusste nämlich, dass er lediglich über den tschechischen Führerschein verfügt. ..."


? lediglich ?

Ist denn dann ein deutscher FS "besser", als ein lediglich tschechischer?!


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sifis
Beitrag 09.04.2006, 17:32
Beitrag #735


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Zitat (Freelancer @ 09.04.2006, 19:15) *
@Lexus

Na da hoffe ich, dass der gute Mann Einspruch gegen das Urteil eingelegt hat! rofl1.gif


Der Angeklagte wusste nämlich, dass er lediglich über den tschechischen Führerschein verfügt. ..."


? lediglich ?

Ist denn dann ein deutscher FS "besser", als ein lediglich tschechischer?!


seine taten waren vor dem 29.4 ,sein urteil nicht ganz drei monate danach, und wir wissen alle das für die deutsche bürokratie 3 monate kein zeitraum der inchaltigkeit und sachlichkeit sein kann......also 0

ausserdem hat es mit einem EU-fs besitzer nichts zu tun der sich legal diesen hat ausstellen lassen


--------------------
Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-
die 3.rili ist nicht nur das "aus" für die mpu sondern erhöht die arbeitslosigkeit um 1% in "D"(11.06.06)
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MPU-bestanden, trotzdem schäme ich mich
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Perplex
Beitrag 09.04.2006, 17:50
Beitrag #736


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AG Butzbach v. 20.07.2004

Zitat (AG Butzbach v. 20.07.2004)
Zunächst ist festzuhalten, dass auf Ausländer - auch EU Bürger - mit nur vorübergehendem Aufenthalt im Inland § 4 IntVO anzuwenden ist (Hentschel, Straßenverkehrsrecht § 28 FEV Rdnr. 4).
Wo steht das? blink.gif
Meines Erachtens wäre für EU-Bürger, die in der EU wohnen ausschließlich der § 28 FeV anwendbar & eben durch das EuGH-Urteil nicht mehr anwendbar. Außerdem steht in Randnummer 77, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere §28 FeV, nicht anwendbar sind.

Außerdem ist Andreas scheinbar nicht in der Lage für Ihn unbequeme Fragen zu beantworten. >KLICK<


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Freelancer
Beitrag 09.04.2006, 18:32
Beitrag #737


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@Lexus

AG Günzburg (Urt. v. 14.03.2005 - 1 Ds 24 Js 1358/00), ist das Urteil eigentlich das einzige, dieser
Richtung? blushing.gif


Sollte der Angeklagte Widerspruch eingelegt haben, dürfte das Urteil der Vergangenheit angehören, siehst
du doch persönlich sicher genauso, oder?!


...Ob die Erteilung der FE vor oder nach Ablauf der d Sperre erteilt wurde, ist unerheblich, alles andere, wäre
eine Überprüfung, der Entscheidung eines ausl. Beamten...


Dies musste sich für den Angeklagten angesichts seiner völlig strukturgleichen Vorverurteilung aus dem Urteil des Amtsgerichts Wetzlar auch ohne weiteres aufdrängen (22 Js 52484/02 3 Cs), zumal der Führerschein eben auch während der noch laufenden Sperre erteilt worden ist. Es ist deshalb auch von Vorsatz auszugehen.


Frage: Soll so die Entscheidung eines ausl. Beamten gewürdigt werden?!?


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sifis
Beitrag 09.04.2006, 18:41
Beitrag #738


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nein ist er nicht blink.gif

@ freelancer

es spielt keine rolle was,ovk,ogv,lko,abh entscheiden und das ist auch die wurzel

die können entscheiden was sie wollen, spielt keine rolle mehr, ......................


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Der EU-GH wird es schon richten, auch wenn die Deutschen Behörden dagegen sind.
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Perplex
Beitrag 09.04.2006, 19:01
Beitrag #739


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Sag mal sifis, bist Du gerade auf bewusstseinsverändernde Substanzen?


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sifis
Beitrag 09.04.2006, 19:09
Beitrag #740


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@ thommy

auslachen ist nicht, sag mir was du willst,

EU-FS? können wir drüber reden!!!


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MitgliedVerkehrsport...
Beitrag 09.04.2006, 21:12
Beitrag #741


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Zitat (sifis @ 09.04.2006, 20:09) *
EU-FS? können wir drüber reden!!!


...also wer hier so offen wirbt...
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Lexus
Beitrag 10.04.2006, 00:03
Beitrag #742


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Zitat (Freelancer @ 09.04.2006, 20:32) *
@Lexus

AG Günzburg (Urt. v. 14.03.2005 - 1 Ds 24 Js 1358/00), ist das Urteil eigentlich das einzige, dieser
Richtung? blushing.gif


Soweit mir bekannt ist, ja. Darum möchte ich es auch gern haben, befürchte, aber dass es nur aus wenigen Sätzen ohne großartige Begründung bestehen wird.

Zitat
Dies musste sich für den Angeklagten angesichts seiner völlig strukturgleichen Vorverurteilung aus dem Urteil des Amtsgerichts Wetzlar auch ohne weiteres aufdrängen (22 Js 52484/02 3 Cs), zumal der Führerschein eben auch während der noch laufenden Sperre erteilt worden ist. Es ist deshalb auch von Vorsatz auszugehen.

Frage: Soll so die Entscheidung eines ausl. Beamten gewürdigt werden?!?


Nein, sondern das Verhalten und die Einstellung des Angeklagten, dem dasselbe schon mal vom AG Wetzlar ins Stammbuch geschrieben worden war.



Zitat (Thommy Bumm @ 09.04.2006, 19:50) *
AG Butzbach v. 20.07.2004

Zitat (AG Butzbach v. 20.07.2004)
Zunächst ist festzuhalten, dass auf Ausländer - auch EU Bürger - mit nur vorübergehendem Aufenthalt im Inland § 4 IntVO anzuwenden ist (Hentschel, Straßenverkehrsrecht § 28 FEV Rdnr. 4).
Wo steht das? blink.gif
Meines Erachtens wäre für EU-Bürger, die in der EU wohnen ausschließlich der § 28 FeV anwendbar & eben durch das EuGH-Urteil nicht mehr anwendbar. Außerdem steht in Randnummer 77, dass die anwendbaren nationalen Vorschriften, insbesondere §28 FeV, nicht anwendbar sind.



Du hast die von mir gefetteten Wörter nicht berücksichtigt. § 28 FeV ist einschlägig, wenn der Ausländer hier seinen ordentlichen Wohnsitz hat, nicht, wenn er hier als Tourist rumreist.

Und dass der ganze § 28 FeV nicht mehr anzuwenden ist, hat der EuGH auch nicht entschieden.


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Perplex
Beitrag 10.04.2006, 00:47
Beitrag #743


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@Lexus
Ich verstehe gar nichts mehr! blink.gif
So wie ich die Begründungen hier interpretiere, würde für jemand, der seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, das EuGH-Urteil anwendbar sein & für Leute, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben nicht. Dann hätte allerdings murksel nicht frei gesprochen werden können, obwohl er während einer verwaltungsrechtlichen Sperre gefahren ist & im Ausland wohnt.
Ich sehe überall nur Widersprüche. no.gif


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Lexus
Beitrag 10.04.2006, 01:10
Beitrag #744


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Es geht in dem Urteil ausschließlich um eine strafgerichtliche Sperre, während der der tschechische FS ausgestellt wurde. Eine verwaltungsrechtliche Sperre in dem Sinn gibt es nicht, sondern lediglich ein paar wenige gesetzliche Wartezeiten, die vorbei sein müssen, bevor eine neue FE erteilt werden kann; wenn man auf diese das Wort "Sperre" oder "Sperrfrist" anwendet, dann hat das zwar irgendwie seine Richtigkeit, hat aber nichts mit der Sperrzeit zu tun, die im EuGH-Urteil angesprochen wurde, da war nur die Sperrfrist gemeint, die von einem Strafgericht ausgesprochen wurde.

Dann darfst du aus dem Fall nicht allzu große Verallgemeinerungen ziehen: Es handelte sich nicht um einen Deutschen, sondern um einen Tschechen, der überwiegend in Tschechien wohnte.

Schießlich muss beachtet werden, dass die tschechische Fahrerlaubnis vor dem EU-Beitritt Tschechiens ausgestellt wurde. Das Gericht scheint dem Bedeutung beizumessen. Zu diesem Problem gibt es aber ein

Urteil des AG Lüdinghausen,

das besagt, dass es darauf nicht ankommt, sondern dass jede alte Beitrittsstaats-FE eine EU-FE ist. Aber man könnte ja darüber auch noch geteilter Meinung sein. Höchstrichterliche Rechtsprechung ist mir hierzu weiter nicht bekannt.

Und letztlich: Der Angeklagte im Fall des AG Butzbach hat die Tat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) auch noch vor dem Beitritt Tschechiens begangen. Er war damals also noch gar kein EU-Bürger.

Viele Fragen erledigen sich dann von selbst.


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Perplex
Beitrag 10.04.2006, 08:20
Beitrag #745


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Zitat (Lexus @ 10.04.2006, 02:10) *
Das is ja n Ding! huh.gif

Da überzeugst Du mich erst, dass eine Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gilt, wenn zu diesem Zeitpunkt der Ausstellerstaat nicht zur EU gehörte & schwups... zeigst Du mir ein Urteil, das genau das Gegenteil aussagt.

Ich verstehe die deutschen Schildbürger in Deutschland einfach nicht mehr. no.gif


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mirko1
Beitrag 10.04.2006, 09:28
Beitrag #746


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Zitat (fcmlars @ 08.04.2006, 14:29) *
Oberverwaltungsgericht hat entschieden das die Nutzungsuntersagung unzulässig ist und keine rechtliche Grundlage hat.Der Führeschein ist gültig ob es den Behörden passt oder nicht-ich darf wieder fahren. laugh2.gif

Sachsen Anhalt,
Na das Urteil würde mich auch Interessieren, bitte teile uns das Aktenzeichen mit oder hast du Pressemitteilungen ec.
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Andreas
Beitrag 10.04.2006, 09:44
Beitrag #747


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Einen entsprechenden Leitsatz hätte das OVG Magdeburg doch sicher auf seiner Seite veröffentlicht. think.gif


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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RA XDiver
Beitrag 10.04.2006, 10:07
Beitrag #748


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Keine Antwort ist auch ne Antwort. wink.gif

Wie gesagt, das kann rein zeitlich nicht gegangen sein. whistling.gif


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saftrag
Beitrag 10.04.2006, 10:47
Beitrag #749


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Zitat
Ich verstehe die deutschen Schildbürger in Deutschland einfach nicht mehr.

Die 3. Richtlinie ein Schildbuergerstreich
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mirko1
Beitrag 10.04.2006, 11:53
Beitrag #750


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Zitat (RA XDiver @ 10.04.2006, 11:07) *
Keine Antwort ist auch ne Antwort. wink.gif

Wie gesagt, das kann rein zeitlich nicht gegangen sein. whistling.gif

So wird´s wohl sein. whistling.gif
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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 21.04.2025 - 10:43