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> EuGH-Urteil: Anerkennung EU-Fahrerlaubnis (Teil14), Nachtr. MPU-Anordnung in D. zulässig?
RA XDiver
Beitrag 22.06.2006, 22:17
Beitrag #2551


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Ne Thommy, der stimmt schon. Es ist die einzige Norm der FeV, die die Möglichkeit einräumt. Abs. 1 ist dafür keine Grundlage.

Im Ergebnis aber auch vollkommen egal. Du musst ja keinen §§ bei der Antragstellung nennen. wink.gif


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Perplex
Beitrag 22.06.2006, 22:25
Beitrag #2552


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@mcrevanche
Ich würde Dir von einem Vermittler generell abraten. Rufe lieber die Fahrschulen an! Wer ein bisschen deutsch oder englisch kann, den nimmst Du in die engere Wahl. Von Tschechien habe ich hier ne Liste der Fahrschulen. Fahrschulen halte ich in der Regel für seriös. unsure.gif Die helfen Dir auch in der Regel bei allen Formalitäten. Mach Dir keine Sorgen, Du bist nicht der erste Deutsche in Polen oder Tschechien!


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penny
Beitrag 22.06.2006, 22:36
Beitrag #2553


Neuling
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also tommy ich habe mir es auch so gedacht das ich in Polen mit meinen Polnischen Verwandten zu einer Fahrschule gehe und mich da erkundigen werde.
Vorteil mein Verwandter ist ja selber Pole und falls es Spracheschwierigkeiten geben sollte ist er halt mit dabei.
Wohnsitz könnte ich bei seinen Verwandten anmelden.
Ich hoffe das ich keinen Fehler mache oder muß ich noch etwas anderes beachten?
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mcrevanche
Beitrag 22.06.2006, 22:37
Beitrag #2554


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Danke Thommy! zu der zweiten frage kannst auch nichts konkretes sagen!??
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corneliusrufus
Beitrag 22.06.2006, 22:43
Beitrag #2555


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Ich wäre ja interessiert, was die Verwaltungsanweisungen nun besagen; wie die EUGH-Entscheidungen nun bindend für die verwaltung umgesetzt werden müssen.

Mir ist bekannt, dass diese Anweisungen keine Bindungswirkung für betroffene oder Gerichte haben, lediglich für die Verwaltungsbehörden. Doch sie entfalten zumindest zunächst mittelbare Wirkung auf die Betroffenen. Gibt es eine Möglcihkeit, wenigstens eine Anweisung nachzulesen? Schlussendlcih lönnen die ja nciht geheim sein,d a sie einer gercihtlcihen Überprüfung unterliegen (müssen).

Liebe Greet--Ings, Cornelius


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Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet.
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Struppi
Beitrag 22.06.2006, 22:56
Beitrag #2556


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@JoeCool
Zitat
Sekündchen, ich weise lediglich in einem öffentlichen Forum darauf hin, das ich Beamte der FEB keinesfalls einen allwissenden & gottähnlichen Status zuspreche. Oder anders: ich halte den ******** den Spiegel vor, denn anders rallt diese ******** ******** nicht, was sie anrichten.

yes.gif

Ich gebe Dir sowas von Recht!!!
Frage: Wie sind wir von den "Ordnungshütern" bis vor vier Wochen behandelt bzw. genannt worden???
Antwort: Betrüger, Erschleicher, Alkis, Junkies, Unsere-Kinder-Totfahrer usw.!!

Und jetzt?

Immer noch dasselbe!!!

Aber ich denke, dass sich die Beschlüsse, Urteile und Gesetze in nächster Zukunft sogar in den kleinsten Amtsstuben rumsprechen werden, und wir damit endlich Ruhe haben vor diesen FCB!!!!

offtopic.gif Hi Joe,
ich hoffe, du weisst, was ich meine!!!
und........THREE LIONS ON THE SHIRT!!!!
und nochwas............ich ziehe mein Owen-Trikot bis zum 9.7. nicht aus!!!!!

Der Beitrag wurde von Rolf Tjardes bearbeitet: 23.06.2006, 07:55
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Perplex
Beitrag 22.06.2006, 23:04
Beitrag #2557


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Zitat (penny @ 22.06.2006, 23:36) *
Ich hoffe das ich keinen Fehler mache oder muss ich noch etwas anderes beachten?
Alles bestens!
Ich wünsche Dir dann mal, dass Du auch den Verkehrskindergarten bestehst, das heißt, dass Du nicht die Pylonen umfährst & beim ersten Mal die Prüfung bestehst. Solltest Du noch spezielle Fragen haben, dann wende Dich vertrauensvoll an strichachtdoktor! Er ist Experte für Polenfragen.

Penny, wenn alles klappt, dann gib uns bitte einen Live-Bericht!


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strichachtdoktor
Beitrag 22.06.2006, 23:24
Beitrag #2558


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Zitat
Und jetzt?

Immer noch dasselbe!!!


Stimmt. rofl1.gif

Allerdings hat sich zumindest beim EuGH etwas getan. Ich frage mich allerdings, ob man tatsächlich Betrügern, Erschleichern, Alkis, Junkies, Unsere-Kinder-Totfahrern usw. die Fahrerlaubnis zurückgeben wollte ...

... oder ob man nur rein formal dem europäischen Recht genüge tun wollte ?

Zwar ist an Lexus` These etwas dran, daß auch eine neue, in Art.8 geänderte, FS-RiLi wahrscheinlich nicht den Segen des EuGH finden würde. Aber vielleicht beginnt die Politik irgendwann, wegen dieser Betrüger, Erschleicher, Alkis, Junkies, Unsere-Kinder-Totfahrer usw. sich etwas ganz Neues einfallen zu lassen ...

Im Augenblick scheint der oben genannten Personengruppe ein Führerschein nicht wirklich verweigert werden zu dürfen. DAS wird alle aber bestimmt auch nicht glücklich machen. Ich hasse es, den Teufel an die Wand zu malen, aber ich möchte auch nicht der Vater eines Kindes sein, welches unter den Rädern eines Vierzigtonners zerquetscht wurde der von einem Fahrer mit 3,0%o gesteuert wurde, oder der sich gerade seinen Schein - entzogen wegen gefährlicher Straftaten - aus Polen zurückergaunert hat etc.

Ich meine, wir sollten uns etwas ernsthafter mit den Argumenten der Gegenseite auseinandersetzen, als immer dann laut zu jubeln, wenn etwas für uns ausgegangen ist und immer die Richter und Beamten dann zu verdammen, wenn gemäß aktuell bestehendem deutschen Recht entschieden wurde. So ganz aus der Luft gegriffen ist die Gefahr durch ungeeignete Personen im Strassenverkehr nicht, wenn wir uns bitte mal daran erinnern, daß wir manchmal in Polen und Tschechien mit Menschen auf einer Fahrschulbank gesessen haben, denen wir sicher nicht im Dunkeln begegnen wollten ...

Ich für meinen Teil habe mich damals damit getröstet, daß sich das Thema für diese Personen ganz schnell wieder erledigen würde. Ohne freilich daran zu denken, daß Dritte dabei zu Schaden kommen könnten. gebe ich zu. Heute sehe ich das ein bißchen anders.

Denn wenn es wirklich so ist, daß niemandem mehr ein Führerschein wirklich effektiv verweigert werden kann - auch den ganz krassen Fällen nicht - dann werden wir das alle irgendwie zu spüren bekommen. Nämlich wenn etwas geschieht. Dann wird es aber ganz kräftig knallen und auch die werden betroffen sein, die unter maximaler Beachtung aller Pflichten ihre Führerscheine zurückerobert und bis jetzt bewahrt haben.
Ist erstmal was passiert, geht es uns allen radikal an den Kragen.

Daher meine ich, sollten irgendwelche Kontrollmechanismen sein - auch zu unserem eigenen Schutz. Ich weiß nicht wie - aber da fällt sicher noch was zu ein ...


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"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Wichtig ist, daß man nicht aufhört zu fragen. A.Einstein
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Medusa
Beitrag 22.06.2006, 23:42
Beitrag #2559


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Zitat (mcrevanche @ 22.06.2006, 23:06) *
Hallo! bin neu hier und hoffe auf Hilfe! ...... habe vor ende august in PL den FS zu machen, und die Zusage einer Vermittlungsagentur, selbigen bereits drei Wochen nach Prüfung ausgehändigt zu bekomme, also abwicklung innerhalb von ca. 6 wochen. zu denken gibt mir nur, die 185 tage regelung ab dem 01.07.! Ist das nicht eher eine Zusage, die nicht mehr getroffen werden kann?

Ja. M. W. wird überall in PL / CZ ab dem 01.07.2006 die 185 Tage Regelung beachtet.

Zitat (mcrevanche @ 22.06.2006, 23:06) *
Weiterhin bin ich auf der suche nach einer empfehlung bezüglich einer Vermittlung!!

Vermittleradressen wirst Du im VP nicht bekommen.
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Struppi
Beitrag 23.06.2006, 00:03
Beitrag #2560


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@Joe
Zitat
Ich hasse es, den Teufel an die Wand zu malen, aber ich möchte auch nicht der Vater eines Kindes sein, welches unter den Rädern eines Vierzigtonners zerquetscht wurde der von einem Fahrer mit 3,0%o gesteuert wurde, oder der sich gerade seinen Schein - entzogen wegen gefährlicher Straftaten - aus Polen zurückergaunert hat etc.


Hast Du zuviel Bild-Zeitung gelesen, SAT1 gesehen oder hat Dir Herr Volker Kalus persönlich diesen Scheiss erzählt???
40-Tonner........zerquetscht..........3,0 %o..........zurückergaunert!!!!????

Natürlich wäre ich stinkig, wenn eins meiner Kinder überfahren würde!!
Aber es wäre mir auch sowas von egal, ob der Fahrer nun 0,0%o oder 3%o hatte!!!
Ändern kann ich es eh nicht mehr!!!

P.S. Meiner Tante und meiner Cousine hat 1973 ein LKW-Fahrer (keine Ahnung, ob der nüchtern war) auch die Köpfe abgefahren. Sie waren einfach nur tot!!!
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strichachtdoktor
Beitrag 23.06.2006, 00:11
Beitrag #2561


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Ich meine schon, daß es vermeidbare Schicksalsschläge und unvermeidbare Unglücke gibt. Wenn jemand unglücklich reagiert hat und 40 Tonnen machen sich unvermutet selbstständig, dann ist das eher zu verstehen und zu verzeihen, als wenn jemand gerade erst den Führerschein entzogen bekommen hat, nach Polen gefahren ist und auf dem Rückweg "Tante und Cousine" tötet ... Oder ?!


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K@i
Beitrag 23.06.2006, 00:33
Beitrag #2562


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Zitat (mcrevanche @ 23.06.2006, 00:37) *
Danke Thommy! zu der zweiten frage kannst auch nichts konkretes sagen!??



Es gibt durchaus Foren wo du auf diese Fragen antwoten findest ! wink.gif
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Perplex
Beitrag 23.06.2006, 00:43
Beitrag #2563


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Zitat (Struppi @ 23.06.2006, 01:03) *
Meiner Tante und meiner Cousine hat 1973 ein LKW-Fahrer (keine Ahnung, ob der nüchtern war) auch die Köpfe abgefahren. Sie waren einfach nur tot!!!
Vielleicht war es auch ein Führerscheinterrorist?

Es könnte ja auch sein, dass der Betrüger, Erschleicher, Alki, Junkie oder Unsere-Kinder-Totfahrer sein Problem ohne die MPU gelöst hat & dann einfach so im vollkommen nüchternen Zustand einen schweren Verkehrsunfall baut. Hätte es das neue EuGH-Urteil nicht gegeben, wäre es auch nicht zu diesem Unfall gekommen. Man könnte auch sagen: Wenn der Betrüger, Erschleicher, Alki, Junkie oder Unsere-Kinder-Totfahrer nicht da gewesen wäre, dann hätte es logischer Weise nicht zu einem Unfall kommen können.

Wir könnten aber umgekehrt auch feststellen, wie viele unschuldige Kinder durch die EuGH-Urteile gerettet werden, weil ihre Väter mit EU-Führerschein wieder die Familie ernähren können.


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ega333
Beitrag 23.06.2006, 00:49
Beitrag #2564


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.06.2006, 01:04) *
Zitat (penny @ 22.06.2006, 23:36) *
Ich hoffe das ich keinen Fehler mache oder muss ich noch etwas anderes beachten?
Alles bestens!
Ich wünsche Dir dann mal, dass Du auch den Verkehrskindergarten bestehst, das heißt, dass Du nicht die Pylonen umfährst & beim ersten Mal die Prüfung bestehst. Solltest Du noch spezielle Fragen haben, dann wende Dich vertrauensvoll an strichachtdoktor! Er ist Experte für Polenfragen.

Penny, wenn alles klappt, dann gib uns bitte einen Live-Bericht!

Hi Thommy!

Den Verkehrskindergarten haben die Polen seit ein paar Monaten abgeschafft. War aber auch nicht schlimm zu bestehen! wavey.gif
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ega333
Beitrag 23.06.2006, 02:40
Beitrag #2565


Neuling
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Hallo Leute!

Hat mal wieder ein paar Stunden gedauert die Informationen der letzten 7 Tage zu lesen und zu verdauen. Ich möchte allen danken, die sich so intensiv mit dieser Problematik befassen und mit dem Buschmesser eine Schneise durch dieses Dickicht bzw. Sch***e schlagen. Danke! In meinem Fall laß ich, trotz aller Tierqäulerei, die Katze doch erst morgen "aus dem Sack" und werde dem freundlichen Mitarbeiter der FEB morgen einen Brief, mit den hier gewonnenen Erkenntnissen schreiben. Meine Frist zur Beibringung eines positiven Gutachtens läuft ja morgen ab. Und da der gute Herr bis Montag warten wird, um meinen Fall zu bearbeiten, sprich eine NU auszusprechen, wird er dann Montag Früh´ mein Schreiben auf dem Schreibtisch haben. Na....... ja......!
Dann wird´s heißen: "Abwarten und Tee trinken!" Auf eine Antwort warten und ggf. den RA einschalten, der ja schon mit der Sache vertraut ist und meine Akte schon vor 3 Mon. bei der FEB angefordert hat und auch vom zuständigen Mitarbeiter Heern M. erhalten hat. Also muß auch Herr M. davon ausgehen, dass durch das neue Urteil begründet, er wenig Chancen hat, mich weiterhin an der Teilnahme am deutschen Straßenverkehr mittels einer NU auszuschließen.

Hier mal noch eine Frage an alle RA´s: Wie sieht denn eigentlich unsere Fragestellung in Bezug auf das neue beschlossene Anit-Diskriminierungs-Gesetz aus???

Hier wurde, soviel ich weiß, wurde ja auch hier eine EU-Richtline in nationales Recht umgewandelt!!! Nun ist doch die Frage in wie weit ich durch eine Behörde, aufgrund von Eignungszweifeln - die ja nicht durch neue Straftaten begründet - an meiner garantierten Freizügkeit der Mobilität innerhalb der EU, behindert bzw. diskriminiert werde? Begründet durch eine Straftat die einmalig war und deren Strafe ich beglichen habe, durch Zahlung der Strafe und der Erfüllung der Sperrfrist.

Noch mal an alle Neuen, die sich mit dem Gedanken plagen, nun doch noch eine FE im Ausland zu machen!
Macht es!!! Wie hier schon so oft beschworen, laßt die Finger von diesen sogenannten Vermittlern! Auf den ersten Blick scheint es zwar der einfachere Weg (aber bestimmt auch der teurere) zu sein. Man hat Angst vor einer ausländischen Bürokratie, nebst den Verständigungsschwierigkeiten, weiß nicht wo man wohnen soll etc.. Da hilft nur Eins! Erstens eine grundlegende Aufgeschlossenheit zu der Nation in der man seine FE machen möchte und eine gute Recherche. Meine "Vermittlerin", eine Kollegin von mir, hieß übrigens Marta und machte ganz normal als Einheimische in Ihrem Heimatort Stettin, ihren Führerschein und "vermittelte" mich an ihre Fahrschule. Von der Fahrschule wurde dann, trotz fehlenden Vermittlers alle Fragen bezüglich Meldeadresse etc. geklärt. Mit den ganzen Kosten für Meldeadresse, Dolmetcher, usw. lag die ganze Sache dann bei ca. 800€. Ich kann auch nur jeden raten (je nach verfügbarer Zeit) wirklich jede Fahrstunde, die man ´eh bezahlt zu nehmen. Erstens wird man sicherer, mit den dortigen Ansprüchen in Bezug auf die Prüfung. Und zweitens wann bekommt man die einmalige Chance, sich in einer fremden Stadt so auszukennen, als wäre es seine Eigene. Damit kann man dann dann noch vor seinen Enkeln mit angeben! Also nochmal: Der selborganisierte private Weg ist der Beste!

Um noch mal die Bedenken auszuräumen, die sich Aufgrund von Anfragen an polnische Behörden, seitens der deutschen ergeben: Polen hat ganz andere Probleme, angefangen von ihren eigenen innerpolitischen, wo ein großteil der Bevölkerung davon ausgeht,daß wenn man den Mond klauen könnte, es ihr derzeitiger Präsiden getan hätte (O-TON), bis dahin daß man jetzt nicht mehr Papst ist, sondern die Deutschen. Ihr könnt Euch vorstellen, wie da eine Anfrage von den Deutschen bei einer polnischen Behörde ankommt.

Und jetzt nochmal zum Schluß:

Es ist eigentlich Schade dass kein großes Echo auf den "MPU-Fight Club" kam. Ich bin weiterhin interessiert!
Ich glaube grade jetzt, könnte man noch so Einiges mit einem "subversiven" Verhalten erreichen.

Gruß Jens rolleyes.gif
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Perplex
Beitrag 23.06.2006, 03:58
Beitrag #2566


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Zitat (ega333 @ 23.06.2006, 03:40) *
Es ist eigentlich Schade dass kein großes Echo auf den "MPU-Fight Club" kam. Ich bin weiterhin interessiert!
Ich glaube grade jetzt, könnte man noch so Einiges mit einem "subversiven" Verhalten erreichen.
Îch habe das im Hinterkopf. Allerdings fahre ich heute nach Augsburg. Da werde ich meinen Kumpel fragen, ob ich mich dort anmelden darf. Dann will ich mit der dortigen Führerscheinstelle abklären, ob sie in meinem Fall die Nutzungsuntersagung zurücknehmen würden, wenn sie für mich zuständig wären. Angesichts des Urteils des VG Augsburg vom 1.06.2006 müsste es doch möglich sein. In Berlin führt der Weg im Moment nur über die Klage. Falls es in Augsburg problemlos klappen sollte, könnt Ihr mir ja alle folgen. Das wäre mal eine ganz neue Variante von Führerscheintourismus.


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Uwe
Beitrag 23.06.2006, 07:31
Beitrag #2567


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+++ Thread nach temporärer Schließung wieder geöffnet +++

Hiermit wird nochmals dringend darauf hingewiesen, dass Beleidigungen / Verunglimpfungen von Einzelpersonen oder Berufsgruppen generell zu unterlassen sind. Eine pauschale Gleichsetzung von Mitarbeitern aus Fahrerlaubnisbehörden z.B. zu solchen, die seinerzeit die "chinesische Lösung" auf dem Tiananmen befahlen oder durchsetzten, ist derart niederträchtig, dass eine weitere Beteiligung von "JoeCool" an der hiesigen Diskussion nicht mehr geduldet wird. Damit wurde unterschwellig der Eindruck erweckt, dass Mitarbeiter aus Fahrerlaubnisbehörden aus niederen Beweggründen die gezielte Tötung (!) von einzelnen "MPU-Kandidaten" bewusst und gewollt herbeizuführen gedachten. Ein solch widerlicher und abstruser Vergleich hat im VP einfach nichts zu suchen.

Auch bitte ich erneut dringend darum, Diskussionen über Einzelpersonen, z.B. "Volker Kalus", nicht hier im Board sondern direkt mit diesen in den entsprechenden Foren zu führen, damit die Angeschriebenen die Gelegenheit erhalten, auf etwaige Kritik eingehen zu können.

Ebenfalls sind moderative Maßnahmen wie Sperrungen etc., die in externen Boards vorgenommen wurden, hier nicht zu diskutieren. Dbzgl. Kritik und/oder Anmerkungen sollten allein den in der Sache involvierten Personen direkt vorgetragen werden.


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Mit etwas Geschick kann man aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen.
Schau doch endlich nach, was sich hinter diesem Logo verbirgt -> klick:
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Lexus
Beitrag 23.06.2006, 08:26
Beitrag #2568


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Zitat (Uwe @ 23.06.2006, 09:31) *
Auch bitte ich erneut dringend darum, Diskussionen über Einzelpersonen, z.B. "Volker Kalus", nicht hier im Board sondern direkt mit diesen in den entsprechenden Foren zu führen, damit die Angeschriebenen die Gelegenheit erhalten, auf etwaige Kritik eingehen zu können.


Das sehe ich etwas anders: Wer sich öffentlich im Internet äußert, muss auch hinnehmen, dass ihm öffentlich geantwortet wird (freilich nicht, dass er beleidigt wird); dabei darf der Ort der Antwort keine Rolle spielen. Wer in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) einen Aufsatz veröffentlicht, muss auch hinnehmen, dass seine Meinung dann im Deutschen Autorecht (DAR) diskutiert wird.


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Gast_emile_*
Beitrag 23.06.2006, 09:38
Beitrag #2569





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@lexus:

Nachdem ja gestern die Neuigkeiten betr. des neuen Erlasses rausgekommen sind, wie wird sich dieses auf laufende VG/OVG-Verfahren auswirken? Könnnen betroffene Personen sofort zur FEB gehen und versuchen, dass die NU zurück genommen wird oder glaubst du das diese Sachen noch durchgezogen werden wobei dann die Gerichte die NU aufheben?
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SL_bodensee
Beitrag 23.06.2006, 09:45
Beitrag #2570


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Zitat (emile @ 23.06.2006, 11:38) *
@lexus:

Nachdem ja gestern die Neuigkeiten betr. des neuen Erlasses rausgekommen sind, wie wird sich dieses auf laufende VG/OVG-Verfahren auswirken? Könnnen betroffene Personen sofort zur FEB gehen und versuchen, dass die NU zurück genommen wird oder glaubst du das diese Sachen noch durchgezogen werden wobei dann die Gerichte die NU aufheben?


Das wird so ausgehen:

Das Verfahren wird durchgezogen. Die FEB nimmt gar nix zurück, schliesslich ist der Klageweg beschritten.
Gibts im betreffenden Bundesland schon eine VG Entscheidung zugunsten der Behörde (wie in Ba-Wü, VG Freiburg), wird sich das nächste VG darauf berufen.
Das ganze geht dann in die nächste Instanz.
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Rolf Tjardes
Beitrag 23.06.2006, 09:51
Beitrag #2571


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Lieber Lexus,

mit der Formulierung "Diskussionen über Einzelpersonen" sind Beiträge gemeint, die sich z.B. auf den (angeblichen) Charakter o.ä. der Zielperson beziehen. Eine sachliche Auseinandersetzung über extern veröffentlichten Sachbeiträge ist auch hier ganz ausdrücklich willkommen.

Ich kann mich nebenbei nicht erinnern, dass im DAR hämische oder tratschhafte Diskussionen darüber geführt werden, welche/r deiner werten Kollegen/Innen denn nun in einer bestimmten Angelegenheit "die Hosen voll" oder sich "feige benommen" hätte.

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pascal344
Beitrag 23.06.2006, 09:58
Beitrag #2572


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Ich fand die Beiträge teilweise auch ziemlich daneben, immerhin äußerst sich Volker Kalus öffentlich, was ja nun nicht selbstverständlich sein sollte, und nur weil einem seine Sicht der Lage nicht passt, muss man ihn und seine Kollegen dort nicht beleidigen.
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mirko1
Beitrag 23.06.2006, 09:58
Beitrag #2573


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Wird der sogenannte Erlass nicht auch in BaWü kommen? obwohl es den VG Freiburg Beschluss gibt?
Tanzen wir schon wieder auf verschiedenen Bundesländer Partys, ich dachte immer Bayern sind die schlimmsten dann kommt BaWü und nun VG Augsburg ich lebend in BaWü und habe das VG Freiburg zu schlucken, also ich verzweifel so langsam.

Auf und ab, was nun können die mich nun an Ars... kriegen oder nicht, *würg*

Obwohl wie andere auch, ich zu den Tarnmodus Spezialisten gehöre, wäre Klarheit irgendwann hilfreich oder muss ich tatsächlich nach Augsburg ziehen und den Dialekt wechseln?

Mich würde nicht wundern wenn irgend jemand mal Komplet abdreht.
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SL_bodensee
Beitrag 23.06.2006, 10:11
Beitrag #2574


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Zitat (mirko1 @ 23.06.2006, 11:58) *
Mich würde nicht wundern wenn irgend jemand mal Komplet abdreht.


Komplett Abdrehen = Eignungszweifel.

Immer cool bleiben.
Immer ein worst-case Szenario in der Schublade haben.
Immer auf alles gefasst sein.
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Gast_emile_*
Beitrag 23.06.2006, 10:30
Beitrag #2575





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Zitat (SL_bodensee @ 23.06.2006, 11:45) *
Das Verfahren wird durchgezogen. Die FEB nimmt gar nix zurück, schliesslich ist der Klageweg beschritten.
Gibts im betreffenden Bundesland schon eine VG Entscheidung zugunsten der Behörde (wie in Ba-Wü, VG Freiburg), wird sich das nächste VG darauf berufen.
Das ganze geht dann in die nächste Instanz.


Warum bist du dir so sicher, dass das so kommt? Geht auch um das Geld der FEB wenn diese verliert.
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THOR
Beitrag 23.06.2006, 10:32
Beitrag #2576


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Zitat (THOR @ 22.06.2006, 20:18) *
Mal eine ganz andere Frage (hoffe ich habe es nicht überlesen):

Wenn von jemanden eine jetzt eine MPU gefordert wird (z.B. Punkte, gesundheitliche Sachen etc.) und derjenige hat die FE noch kann er die MPU umgehen?

Z.B. Ummelden und sofort die FE umschreiben da ja die neue Behörde zuständig ist.


Wollte es nur nochmal hochschieben.


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THOR
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Freelancer
Beitrag 23.06.2006, 10:35
Beitrag #2577


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Manchmal frage ich mich, was in Sachbearbeitern eigentlich vorgeht, da wie schon oft erwähnt ja die Rechtslage definitiv klar ist.
Straf- sowie Verwaltungsrecht wurde durch den EUGH gekippt, es gibt keine andere Möglichkeit als bedingungslose Anerkennung oder
eben gegen geltendes Recht verstoßen!

Die Urteile Ba-Wü, VG Freiburg sind meiner Meinung nach, total rechtsfeindlich!
Die sollten froh sein, dass wir denen nicht das letzte Hemd ausziehen, wenn wir die verklagen! laugh2.gif


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SL_bodensee
Beitrag 23.06.2006, 10:42
Beitrag #2578


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Zitat (emile @ 23.06.2006, 12:30) *
Zitat (SL_bodensee @ 23.06.2006, 11:45) *

Das Verfahren wird durchgezogen. Die FEB nimmt gar nix zurück, schliesslich ist der Klageweg beschritten.
Gibts im betreffenden Bundesland schon eine VG Entscheidung zugunsten der Behörde (wie in Ba-Wü, VG Freiburg), wird sich das nächste VG darauf berufen.
Das ganze geht dann in die nächste Instanz.


Warum bist du dir so sicher, dass das so kommt? Geht auch um das Geld der FEB wenn diese verliert.


Ganz einfach: Die FEB will einen Richterspruch, um ihr Handeln abgesegnet oder korrigiert zu wissen.

Geld spielt da gar keine Rolle. Es geht um die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien und darum, die Verantwortung fürs eigene Handeln abzusichern.

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pascal344
Beitrag 23.06.2006, 10:45
Beitrag #2579


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Zitat (THOR @ 22.06.2006, 20:18) *
Mal eine ganz andere Frage (hoffe ich habe es nicht überlesen):

Wenn von jemanden eine jetzt eine MPU gefordert wird (z.B. Punkte, gesundheitliche Sachen etc.) und derjenige hat die FE noch kann er die MPU umgehen?

Z.B. Ummelden und sofort die FE umschreiben da ja die neue Behörde zuständig ist.



Eine Umschreibung aufgrund einer Ummeldung könnte ich mir durchaus vorstellen, wüsste aber nicht was das bringen soll. Er hat ja keine Neuerteilung, und somit bleiben die alten Eignungszweifel von D bestehen,
und eine MPU aufgrund der Eignungszweifel zulässig.

Theoretisch müsste er seine FE freiwillig abgeben und in einem anderen Land eine Neuerteilung erhalten, damit D alte Eignungszweifel nicht verwerten darf.

Hoffe das ist so correct.
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mirko1
Beitrag 23.06.2006, 10:48
Beitrag #2580


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Zitat (SL_bodensee @ 23.06.2006, 11:11) *
Komplett Abdrehen = Eignungszweifel.

Immer cool bleiben.
Immer ein worst-case Szenario in der Schublade haben.
Immer auf alles gefasst sein.

Es muss nicht immer alles Eignungszweifel im Strassen Verkehr begründen, es gibt auch das Starfrecht, z.b. Körperverletzung Diebstahl und und und haben nix mit dem Verkehr zu tun und begründen eben keine ungeeignetheit im Strassen Verkehr solche Delikte werden auch nicht im KBA eingetragen.

Ich kenn einen der hat schon etliche Jahre Knast hinter sich, seinen D-FS hat er jedoch noch immer und wurde nie angezweifelt.
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RA XDiver
Beitrag 23.06.2006, 10:48
Beitrag #2581


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Zitat
müsste er seine FE freiwillig abgeben und in einem anderen Land eine Neuerteilung erhalten, damit D alte Eignungszweifel nicht verwerten darf.


Da hat er auch nichts von, da bei einem Verzicht die Punkte nicht gelöscht werden. Die prangen also weiter in FL und bescheren zunächst einmal 6 Monate Sperrfrist.

Die gesundheitliche Frage ist noch einfacher. Wenn tatsächlich gravierende gesundheitliche Mängel vorliegen, darf auch ein anderer Mitgliedsstaat keine FE erteilen.


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THOR
Beitrag 23.06.2006, 10:52
Beitrag #2582


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Zitat (RA XDiver @ 23.06.2006, 11:48) *
Die gesundheitliche Frage ist noch einfacher. Wenn tatsächlich gravierende gesundheitliche Mängel vorliegen, darf auch ein anderer Mitgliedsstaat keine FE erteilen.


Ich meinte damit Fälle wie hier im Forum z.B. über 1,6 o/oo mit dem Rad. Da wird ja eine MPU gefordert (wie war der eine Fall: Nach 4 Jahren).

Also das mit dem Umschreiben leuchtet mir ein. Muß also doch eine Neuerteilung sein. Kann man eigentlich eine FE beantragen wenn man die alte noch hat? Sind ja aktuell keine zwei FEs.


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RA XDiver
Beitrag 23.06.2006, 10:56
Beitrag #2583


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Kannst Du das mal präzisieren? think.gif


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Gast_emile_*
Beitrag 23.06.2006, 10:59
Beitrag #2584





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Zitat (SL_bodensee @ 23.06.2006, 12:42) *
Unser Geld kostets immer, nehme mal an, Du bist beim Steuerzahlen genau wie ich "gut" dabei.


Das ist einer der Gründe warum ich möchte das das aufhört. Ein anderer ist, das sich die zuständigen Ministerien anscheinend keine Sorgen gemacht haben und glaubten mit ihrer Verfahrensweise durch zukommen obwohl es absehbar war das diese Nummer nicht geht. Eine andere Befürchtung ist auch, dass die jetzt bestätigten Rechte, den Bach runter gehen könnten weil die Hardcore-Kandidaten gegen uns spielen. Nicht nur das Verhalten der FEB`s oder Deutschlands wird im Ausland registriert sondern auch Meldungen der Zeitungen, falls einer mit einem EU-FS in eine Menschenmenge rast. Da kann man nicht mehr die eng auszulegende Anerkennung aufrecht erhalten. Falls einer mit einer positiven MPU in die Menschenmenge fährt wird man auf alle Fälle sagen: Seht her, Deutschland hatte schon die schärfsten Bestimmungen aber die reichen nicht, wir wollen noch schärfere.

Oder bin ich ein typisch deutscher Pessimist?
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Freelancer
Beitrag 23.06.2006, 11:03
Beitrag #2585


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@Thommy

Warum wolltest du dich in Augsburg wegs Umschreibung anmelden, wenn du doch in Niederlanden auch gemeldet bist?

Wie sagten die MPU Befürworter, "für einen im Ausland wohnenden, ist JEDE FEB zuständig" notworthy.gif
...dann kannste dir die Behörden ja bundesweit aussuchen! rofl1.gif


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THOR
Beitrag 23.06.2006, 11:06
Beitrag #2586


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Zitat (RA XDiver @ 23.06.2006, 11:56) *
Kannst Du das mal präzisieren? think.gif


Zum Beispiel hier.

Könnte Andreas_HB jetzt die Zeit bis zur MPU-Aufforderung nutzen und eine ausländische FE erwerben? Natürlich müßte er irgendwann? vor der Auändigung seine deutsche FE abgeben.


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Perplex
Beitrag 23.06.2006, 11:10
Beitrag #2587


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Zitat (pascal344 @ 23.06.2006, 11:45) *
Theoretisch müsste er seine FE freiwillig abgeben und in einem anderen Land eine Neuerteilung erhalten, damit Deutschland alte Eignungszweifel nicht verwerten darf.
Eine Umschreibung ist eine Neuerteilung, weil z.B. auch die Gültigkeitsdauer erneuert wird. Es spielt keine Rolle, wie in einem anderen Land erteilt wird, wichtig ist das erteilt wurde.


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Beitrag 23.06.2006, 11:15
Beitrag #2588


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.06.2006, 12:10) *
Eine Umschreibung ist eine Neuerteilung, weil z.B. auch die Gültigkeitsdauer erneuert wird. Es spielt keine Rolle, wie in einem anderen Land erteilt wird, wichtig ist das erteilt wurde.


In meinem Beschluß, ging auch der Richter von dem Erteilungsdatum, dass unter 4a steht, bei der Umschreibung wird dann quasi auch neu erteilt,
mit neuem Datum, oder sehe ich das falsch?


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corneliusrufus
Beitrag 23.06.2006, 11:17
Beitrag #2589


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Und wenn dann ausVereinfachungsgründen das Verfahren an die FEB des letzten deutschen Wohnsitzes abgegeben wird?

Umschreiben in Augsburg. Und dann? Wieder in Berlin gemeldet, ist die Berliner FEB wieder zuständig. Nunja, immerhin wurden dann zwischenzeitlich Fakten geschaffen.

Liebe Greet-Ings, Cornelius


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Beitrag 23.06.2006, 11:28
Beitrag #2590


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Zitat (corneliusrufus @ 23.06.2006, 12:17) *
Und wenn dann ausVereinfachungsgründen das Verfahren an die FEB des letzten deutschen Wohnsitzes abgegeben wird?


Cornelius, da hast du recht, wenn auch in der FeV "jede untere Behörde" steht, machte die Polizei bei mir immer Meldung an die zuletzt zuständige FEB! narr.gif
Nach telefonischer Auskunft einer FEB vor 1 Jahr, wurde mir gesagt, als Auslandswohnender, kann überall in der BRD Antrag gestellt werden.
Somit, würde ich mich aus Deutschland komplett abmelden, Antrag stellen, auf Aufhebung der NU da rechtswidrig!
Bei Rückzug in das Bundesgebiet, kann ja freilich die Berliner FEB zuständig sein, da alles "gegessen" ist!
Es könnte aber auch durchaus sein, dass er die CZ FE in eine Luxemburgische umschreiben lassen kann, dann wäre es auch eine andere FE, die auch durch L geprüft wurde!

Nicht umsonst, sagt mein RA, dass man den Idiotentest vergessen kann!


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pascal344
Beitrag 23.06.2006, 11:35
Beitrag #2591


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Zitat (Thommy Bumm @ 23.06.2006, 13:10) *
Eine Umschreibung ist eine Neuerteilung



und wenn Du es noch 1.000 mal schreibst, dadurch wird es nicht richtig, langsam nervt es.
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Freelancer
Beitrag 23.06.2006, 11:45
Beitrag #2592


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@Pascal

So unrecht könnte da Thommy garnicht haben!
Der Richter, meines Beschlußes, bezieht sich eindeutig wie schon im vorherigen Posting erwähnt,
auf das Feld 4a, das AUSSTELLUNGSDATUM d.h. neues Dokument in L, neues Datum...
Das ganze sollte natürlich von einem sehr guten Rechtsanwalt abgesprochen werden!
Was sollte Thommy als auslandswohnender machen, die Fahrerlaubnis zurückgeben, MPU machen?! Nönö,
das braucht er sicher nicht um in Deutschland zu fahren!


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Lexus
Beitrag 23.06.2006, 11:46
Beitrag #2593


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Zitat (strichachtdoktor @ 23.06.2006, 01:24) *
Denn wenn es wirklich so ist, daß niemandem mehr ein Führerschein wirklich effektiv verweigert werden kann - auch den ganz krassen Fällen nicht - dann werden wir das alle irgendwie zu spüren bekommen. Nämlich wenn etwas geschieht. Dann wird es aber ganz kräftig knallen und auch die werden betroffen sein, die unter maximaler Beachtung aller Pflichten ihre Führerscheine zurückerobert und bis jetzt bewahrt haben.
Ist erstmal was passiert, geht es uns allen radikal an den Kragen.

Daher meine ich, sollten irgendwelche Kontrollmechanismen sein - auch zu unserem eigenen Schutz. Ich weiß nicht wie - aber da fällt sicher noch was zu ein ...


Irgendwie muss man sich auch mal ein paar Überlegungen gestatten, was die Gefährlichkeit der neuen Richtung betrifft, damit man nicht allzusehr in Panik verfällt.

Vorab aber: Jeder Verkehrstote ist ein Toter zuviel. Diese Banalität muss man wohl wiederholen, um mit folgendem nicht missverstanden zu werden.

Jeder weiß, dass es bei Alkoholfahrten (und Alk ist jetzt nur ein Beispiel, das gilt genauso für Drogen, für Übermüdung, für Nötigungen, für Zu-Schnell-Fahren, für Rotampeln usw.) eine sehr, sehr hohe Dunkelziffer gibt. Menschen mit erheblichen Alk-Problemen haben unzählige Alk-Fahrten unternommen, bevor sie das erste mal auffallen und ihre Fahrerlaubnis verlieren. Und die meisten unternehmen

auch nach positiver MPU und Wiedererteilung der FE in D. erneut Alk-Fahrten. Die Dunkelziffer gilt weiterhin.

Ich weiß grad nicht genau, wieviel Führerscheine es in D. gibt, aber ich nehme mal einen anderen Vergleich: Jährlich gehen etwa 110.000 Probanden zur MPU, es gibt aber nur etwa 6.000 Verkerhstote jährlich.

Selbst wenn die Hälfte der 110.000 durchfällt und ich diese 55.000 mal einfach als ungeeignet bezeichne, dann bleiben 55.000 geeignete MPUler übrig. Wenn man jetzt wüsste, wieviel Verkehrstote auf diese 55.000 entfallen und wieviele Verkehrstote auf die übrigen Millionen von D.-Führerscheinbesitzern mit Dunkelziffer, dann relativiert sich die Gefahr doch erheblich. Und zwar auch dann, wenn sich alle anderen ungeeigneten 55.000 MPU-Durchgefallenen einen FS irgendwo anders in Europa holen würden. Aber glaubt jemand allen Ernstes, dass jedes Jahr 55.000 Deutsche in NL, PL oder CZ einen Fahrerlaubnis erwerben? Ich glaub das nicht.

Also relativiert sich die Gefahr, von der /8doc schrieb, nochmals ganz erheblich. Und vielleicht sind ja tatsächlich sogar noch ein paar "Geläuterte" unter den EU-FE-Erwerbern.

Also welcher nicht mehr messbare Promilleanteil von den 6.000 Verkehrstoten wird dann wohl letztlich auf EU-FE-Touristen mit erheblichen Alk-, Drogen- oder sonstigen Problemen entfallen?

Wenn 20 bis 30 Prozent der EU-FE-Inhaber "rückfällig" werden würden, dann wäre damit auch erst ungefähr die Rückfallquote nach bestandener positiver MPU erreicht.

Ich habe immer gelernt, dass überall im öffentlichen Recht der sog. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz herrschen muss: Und da stellt sich eben die Frage, ob man die Nichtanerkennung der EU-FE in einer doch nicht ganz unerheblichen Zahl von Fällen tatsächlich mit dieser Minimalst-Gefahr begründen kann. Dann könnte man genauso gut im Hinblick darauf, dass 6.000 Verkehrstote 6.000 zu viel sind, das Autofahren ganz verbieten.


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Gast_emile_*
Beitrag 23.06.2006, 11:54
Beitrag #2594





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@lexus:

du kennst aber auch die Macht der Medien. Als wir (nur als Beispiel zu sehen) im Jahre 2000 diese Kampfhunddebatte (bitte keine Debatte zu dem Thema) hatten und die Bild ihr Sommerloch füllen konnte, ist letztlich auch die Gesetzeslage verschärft worden. Wenn also Polemik ausreicht, nationale Gesetze durch Dauerbeschuss zu ändern warum sollte das nicht auch in Europa funktionieren?
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Beitrag 23.06.2006, 11:59
Beitrag #2595


Neuling


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@Lexus:

abziehen müsste mann ja auch die Toten, die leider betrunkene oder nichtbetrunkene Autofahrern ohne Fahrerlaubnis auf dem Gewissen haben, hier in Berlin immerhin in den letzten Monaten 3, von denen man aus der Tagespresse erfahren konnte.

Ich denke, dass sehr viele Betroffene nach (und teils bereits vor) dem Scheitern an MPU oder Führerscheinstelle "schwarz" fahren, weil sie die Hoffnung begraben haben, jemals einen Führerschein wiederzuerlangen.

Und wenn man Alkohol und Fahren nicht trennen kann oder will, kümmert man sich dann wohl auch nicht allzusehr um eine fehlende Fahrerlaubnis.
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JoeCool
Beitrag 23.06.2006, 12:18
Beitrag #2596


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Schon gesehen:


http://www.fahrerlaubnisrecht.de/EU-GH-Int...ation%20neu.htm

Die Behörden suchen nach Auswegen aus dem Dillema whistling.gif
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Beitrag 23.06.2006, 12:27
Beitrag #2597


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Zitat (Lexus @ 23.06.2006, 12:46) *
Ich habe immer gelernt, dass überall im öffentlichen Recht der sog. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz herrschen muss: Und da stellt sich eben die Frage, ob man die Nichtanerkennung der EU-FE in einer doch nicht ganz unerheblichen Zahl von Fällen tatsächlich mit dieser Minimalst-Gefahr begründen kann. Dann könnte man genauso gut im Hinblick darauf, dass 6.000 Verkehrstote 6.000 zu viel sind, das Autofahren ganz verbieten.


Die Fahrerlaubnis eines anderen EU Landes durch Führerscheintouristen kann im Prinzip nicht zum Chaos auf deutschen Straßen führen, da es Alkoholiker, Drogenabhängige
auch in den anderen EU Staaten gibt, denen aber die FE nicht unbestimmt verweigert wird.

Oder möchten jetzt die deutschen FEB, VK Psychologen, Polizei, Richter, Staatsanwälte usw damit argumentieren, es sei für die Verkehrssicherheit unabdingbar?
Das kann es nicht sein, denn wer mit 18 jahren eine Fahrerlaubnis bekommt, heißt nicht, dass die ehemaligen blütenweißen
Führerscheinbewerber, nicht im laufe des Lebens "im deutschen Sinne, geeignet" bleiben!

Also bleibt, Autofahren ganz verbieten!


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Perplex
Beitrag 23.06.2006, 12:46
Beitrag #2598


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Zitat (Lexus @ 23.06.2006, 12:46) *
Dann könnte man genauso gut im Hinblick darauf, dass 6.000 Verkehrstote 6.000 zu viel sind, das Autofahren ganz verbieten.
Genau diese Aussage hatte ich genau vor einem Jahr auch getroffen. huh.gif


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JoeCool
Beitrag 23.06.2006, 12:55
Beitrag #2599


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Zitat (JoeCool @ 23.06.2006, 14:18) *


Ist wohl schon etwas Älter und vor 2006er Beschluss. M.E. trozdem Lesenswert, um Einblick in die
Arbeits- und Denkweise der Behörden zu bekommen.
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RA XDiver
Beitrag 23.06.2006, 13:34
Beitrag #2600


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Von der Bez.Reg. Ddorf erreicht mich soeben die Mitteilung, dass eine Rundverfügung erlassen wurde, nach der alle FEBen aufgefordert werden, die anliegenden Fälle im Lichte des Halbritter-Beschlusses erneut zu prüfen.


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