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> Wohin als Fußgänger ausweichen?
Lupfi
Beitrag 05.04.2007, 22:14
Beitrag #1


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Also langsam aber sicher kommen wieder mehr "Dauerbaustellen" und die sehen zur Zeit oft so aus, dass der Gehweg mit Flatterband und den gelben Blinkerdingern abgesperrt wird. Links vom Gehweg verläuft ein ausgeschilderter Radweg und daneben natürlich die Fahrbahn.

Wohin müsste ich als Fußgänger ausweichen, wenn auf der anderen Straßenseiter kein Gehweg vorhanden ist?

a) Auf den Radweg

Das kann nicht gehen, weil Zeichen 237 mir die Nutzung als Fußgänger untersagt.

b) Auf der Fahrbahn

Auch keine so gute Wahl, wenn dort massig Betrieb ist.

Aber wohin _darf_ ich eigentlich ausweichen?


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"Auch das Parken auf Radwegen werde abends nicht geahndet, weil eine Gefährdung zu der ruhigen Tageszeit nicht mehr zu befürchten ist." (Klasse sowas!)
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GM_
Beitrag 05.04.2007, 22:17
Beitrag #2


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Auf Grund des gesunden Menschenverstandes würde ich auf dem Radweg gehen.

Nach dem Buchstaben des Gesetzes hätte ich jetzt gesagt: Auf die Fahrbahn, da kein Gehweg vorhanden und der Radweg ein Sonderweg ist.


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Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
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TychoGold
Beitrag 06.04.2007, 09:19
Beitrag #3


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Zitat (GM_ @ 05.04.2007, 23:17) *
Auf Grund des gesunden Menschenverstandes würde ich auf dem Radweg gehen.


w0rd!!!
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Janus
Beitrag 06.04.2007, 09:22
Beitrag #4


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"Fußgänger bitte andere Straßenseite benutzen" rolleyes.gif


~ Janus, natürlich in solchen Situationen den Radweg dichtmachend smile.gif


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Regeln dienen dazu nachzudenken, bevor man sie bricht.
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willi
Beitrag 06.04.2007, 11:07
Beitrag #5


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Da Fußgänger sich immer an die Verkehrsregeln halten und um anderslautende Gerüchte zu widerlegen würde ich als Fußgänger natürlich die Fahrbahn benutzen. whistling.gif wink.gif laugh2.gif
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danke_mama
Beitrag 06.04.2007, 11:11
Beitrag #6


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Zitat (Lupfi @ 05.04.2007, 23:14) *
b) Auf der Fahrbahn
... und die massenhaft vorbeiwollenden KraftfahrzeugführerInnen sind alle gute GesprächspartnerInnen über die Radwegebenutzungspflicht, und potentielle Petitions-MitzeichnerInnen.

Mal im Ernst: Warum denn nicht machen, was korrekt ist?
Ich habe keinen Fußgängerinnenminderwertigkeitskomplex.


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Mädchen auf Motorhauben – vor 85% meiner Unfälle kann ich mich schützen.
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TychoGold
Beitrag 06.04.2007, 12:38
Beitrag #7


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Zitat (danke_mama @ 06.04.2007, 12:11) *
Mal im Ernst: Warum denn nicht machen, was korrekt ist?
Ich habe keinen Fußgängerinnenminderwertigkeitskomplex.


Weil dann
a) die Autofahrer nicht aufpassen müssen
b) du nicht aufpassen musst
c) die Autofahrer nicht so behindert werden
d) du nicht behindert wirst.

Die Radfahrer haben dann doch eh genug Platz! Ich weiß manchmal nicht, fragt ihr hier nur so oder tut ihr das dann auch ernsthaft?? Ich denke, da macht es jeder wie er es will!
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Lupfi
Beitrag 06.04.2007, 12:48
Beitrag #8


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"Die Radfahrer haben noch genug Platz."

Und genau darum geht es - denn sie haben es gerade nicht. Der typische Radweg ist ja gerade mal so breit, dass _ein_ Fahrrad draufpasst. Als Fußgänger muss ich mich auf dem Bauabschnitt dann auf den Radweg "einfädeln" und ein gutes Stück entlang darauf gehen. Das mag zwar möglich sein, aber auf einem gut befahrenen Radweg behindere ich dadurch die nachkommenden Radfahrer nicht unerheblich.

Das gleiche tue ich zwar auch auf der Fahrbahn, aber im Gegensatz zum Radweg ist mir die Nutzung dort nicht eindeutig verboten.

Also völlig egal ob auf dem Radweg oder der Fahrbahn, aufpassen und gucken müssen immer alle. Nur was ist bei einem Unfall? Auf dem Radweg wäre ich illegal und das müsste bei der Strafverteilung ja auch berücksichtig werden.


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Hane
Beitrag 06.04.2007, 12:59
Beitrag #9


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Moment! Die alleinigen Tatsache, am Verkehr teilzunehmen, ist noch keine Behinderung.

Autofahrer mögen sich durch Fußgänger auf der Fahrbahn behindert fühlen, sie sind es aber nicht. Jemanden auf der allgemeinen Verkehrsfläche zu behindern, ist gar nicht so einfach.


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Gast_Uwe K._*
Beitrag 06.04.2007, 13:08
Beitrag #10





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Zitat (GM_ @ 05.04.2007, 23:17) *
Auf Grund des gesunden Menschenverstandes würde ich auf dem Radweg gehen.

Nach dem Buchstaben des Gesetzes hätte ich jetzt gesagt: Auf die Fahrbahn, da kein Gehweg vorhanden und der Radweg ein Sonderweg ist.

Dann benutzt man eben sowas tongue.gif

Nee, Spass beiseite: natürlich den Radweg benutzen wavey.gif
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danke_mama
Beitrag 06.04.2007, 13:29
Beitrag #11


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Zitat (TychoGold @ 06.04.2007, 13:38) *
Ich weiß manchmal nicht, fragt ihr hier nur so oder tut ihr das dann auch ernsthaft??
Ich tu das, ernsthaft.
Es ist einfach nur ungewohnt. Wie @Hane schon sagte: Die Fahrbahn ist vom Prinzip her zum allgemeinen Gebrauch da, die Sonderwege sind exklusiv. Die Regeln sind völlig klar. Und wenn man sich ein wenig an diese Denkweise gewöhnt hat, dann merkt man bei der gelegentlichen Anwendung, wie fair das im Grunde ist.
Warum sollte man denn bitte nicht auf die Fahrbahn ausweichen? Die "Behinderung" ist wirklich kein Argument, weil durch eine Baustelle immer irgendwer sich ein bisschen darauf einstellen muss. Es gibt aber gar keinen Grund, dass das - ggf. sogar gegen die StVO - die alleinige Aufgabe bestimmter Verkehrsarten sein soll, damit andere möglichst lange das machen können, was sie gerne möchten.
Für mich ist es z.B. völlig selbstverständlich geworden, in den (seltenen!) Fällen, in denen falsch parkende Autos den kompletten Gehweg versperren, auf der Fahrbahn zu laufen, und zwar nicht zweimal rüber, sondern natürlich längs. Das geht ganz wunderbar.

@Lupfi, eine solche Baustellenausschilderung ist mir allerdings noch nicht bewusst begegnet.
Die Hamburger sind ganz groß im Aufstellen von Z240, natürlich auch auf anderen Radwegen - was dann bedeutet, dass Fahrräder, die legal die Fahrbahn gewählt hatten, ausgerechnet an der Engstelle auf den Radweg müssen.


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MagicMichael
Beitrag 06.04.2007, 13:43
Beitrag #12


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Zitat (Uwe K. @ 06.04.2007, 14:08) *
Zitat (GM_ @ 05.04.2007, 23:17) *

Auf Grund des gesunden Menschenverstandes würde ich auf dem Radweg gehen.

Nach dem Buchstaben des Gesetzes hätte ich jetzt gesagt: Auf die Fahrbahn, da kein Gehweg vorhanden und der Radweg ein Sonderweg ist.

Nee, Spass beiseite: natürlich den Radweg benutzen wavey.gif

Was ist daran bitte natürlich?

Die StVO ist doch in dem Punkt recht eindeutig:
Zitat
StVO §25 Fußgänger
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.


Zitat aus §41, 5. Sonderwege
Zitat
Radfahrer, Reiter und Fußgänger müssen die für sie bestimmten Sonderwege benutzen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen;


Es bleibt natürlich nur die Schlußfolgerung, daß der Fußgänger in so einer Situation den Seitenstreifen oder die Fahrbahn gemäß §25 nutzen muß.
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 06.04.2007, 13:45
Beitrag #13





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Zitat (MagicMichael @ 06.04.2007, 14:43) *
Was ist daran bitte natürlich?
Sagt doch der gesunde Menschenverstand wink.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 06.04.2007, 14:59
Beitrag #14


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Warum dann nicht einfach die Gesetze so machen, dass sie dem gesunden Menschenverstand entsprechen? Würde alles viel leichter machen.


--------------------
MfG
Troll

Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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MagicMichael
Beitrag 06.04.2007, 15:14
Beitrag #15


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Zitat (Uwe K. @ 06.04.2007, 14:45) *
Zitat (MagicMichael @ 06.04.2007, 14:43) *


Was ist daran bitte natürlich?
Sagt doch der gesunde Menschenverstand wink.gif


Aus WikiPedia::Natürlich:
Zitat
Als natürlich bezeichnet man:
  • umgangssprachlich Dinge oder Ereignisse, die man so erwartet(e), für naheliegend oder für selbstverständlich hält

Bei allem Respekt: Irgendetwas scheint mit deinem gesunden Menschenverstand nicht zu funktionieren, wenn du den klaren Widerspruch und Verstoß gegen die Logik für naheliegend oder selbstverständlich hälst.
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GM_
Beitrag 06.04.2007, 15:25
Beitrag #16


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Diesen Thread finde ich lustig, weil er so richtig schön die gelegentliche Diskrepanz zwischen den Regeln und dem gesunden Menschenverstand zu Tage fördert. smile.gif


--------------------
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Gast_Uwe K._*
Beitrag 06.04.2007, 15:26
Beitrag #17





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Zitat (MagicMichael @ 06.04.2007, 16:14) *
Bei allem Respekt: Irgendetwas scheint mit deinem gesunden Menschenverstand nicht zu funktionieren, wenn du den klaren Widerspruch und Verstoß gegen die Logik für naheliegend oder selbstverständlich hälst.
wallbash.gif wie Du meinst
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willi
Beitrag 06.04.2007, 15:59
Beitrag #18


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Zitat (GM_ @ 06.04.2007, 16:25) *
Diesen Thread finde ich lustig, weil er so richtig schön die gelegentliche Diskrepanz zwischen den Regeln und dem gesunden Menschenverstand zu Tage fördert. smile.gif
yes.gif Ich stelle amüsiert fest, das hier gar niemand aufschlägt, der über Fußgänger schimpft, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten wollen. whistling.gif
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Andreas
Beitrag 10.04.2007, 12:26
Beitrag #19


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Ist der Geh-/Radweg wirklich mit Zeichen 241 beschildert? In diesem Fall sollte im Rahmen der verkehrsrechtlchen Anordnung für die Baustelle ein Zeichen 240 aufgestellt werden, dann sind alle Probleme gelöst.

Noch besser wäre es, den Geh-/Radweg generell mit Zeichen 240 zu beschildern. wink.gif


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Nerari
Beitrag 10.04.2007, 12:54
Beitrag #20


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Zitat (Andreas @ 10.04.2007, 13:26) *
Ist der Geh-/Radweg wirklich mit Zeichen 241 beschildert? In diesem Fall sollte im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung für die Baustelle ein Zeichen 240 aufgestellt werden, dann sind alle Probleme gelöst.
Genau so einfach kann man es sich machen wink.gif. Wieso muss hier immer der Radler der Dumme sein? Denn alle Probleme sind damit keineswegs gelöst. (Sollen doch die Radler schauen, wo sie bleiben. Denen ist ein bisschen bremsen und eventuell Absteigen doch zuzumuten. Und außerdem kann ich mich dann wunderbar über die rücksichtslosen Radler beschweren. Ich sperre einfach Radler und Fußgänger auf einem zu schmalen Weg zusammen und wundere mich dann, dass das nicht funktioniert whistling.gif ranting.gif SCNR)

Im Ernst: Als Fußgänger würde ich hier den Radweg benutzen, und als Radfahrer, wenn ich Fußgänger auf dem Radweg sehe, die Fahrbahn. Mag nicht 100% legal sein, aber das sagt mir mein gesunder Menschenverstand

Gruß

Nerari
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klausimausi
Beitrag 10.04.2007, 15:01
Beitrag #21


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Zitat (Nerari @ 10.04.2007, 13:54) *
Wieso muss hier immer der Radler der Dumme sein?
Korrektur: Die Radfahrer und die Fußgänger sind die dummen. Besser wäre 239 mit Zusatz "Radfahrer frei". Dann würden sich die Beschilderung und der "Gesunde Menschenverstand" auch wieder treffen dry.gif

Gruß,
Klaus


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@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Lupfi
Beitrag 10.04.2007, 21:11
Beitrag #22


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Zitat (Andreas @ 10.04.2007, 14:26) *
Ist der Geh-/Radweg wirklich mit Zeichen 241 beschildert? In diesem Fall sollte im Rahmen der verkehrsrechtlchen Anordnung für die Baustelle ein Zeichen 240 aufgestellt werden, dann sind alle Probleme gelöst.

Noch besser wäre es, den Geh-/Radweg generell mit Zeichen 240 zu beschildern. wink.gif


Der Weg ist nicht mit 241 beschildert, sondern wie hier im allgemeinen üblich mit Zeichen 237 und einer optischen Trennung, die andeutet, dass der "andere" Teil der Gehweg sein soll. Zeichen 241 wird hier offensichtlich nur dann verwendet, wenn grade welche auf Lager sind.


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