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BußgeldkatalogAbschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG,
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Nr. | Tatbestand | Regelsatz in Euro und Punkte |
Fahrverbot in Monate |
Kategorie zur Fahrerlaubnis auf Probe |
Abstand | ||||
12 | Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten | |||
12.1 | bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h | 25 € | ||
12.2 | - mit Gefährdung | 30 € | ||
12.3 | - mit Sachbeschädigung | 35 € | ||
12.4 | bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug | 35 € | ||
12.5 | bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug | Tabelle 2 Buchstabe a |
A | |
12.6 | bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug | Tabelle 2 Buchstabe b |
A | |
12.7 | bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug | Tabelle 2 Buchstabe c |
A | |
13 | Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst | |||
13.1 | - mit Gefährdung | 20 € | ||
13.2 | - mit Sachbeschädigung | 30 € | ||
14 | Den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten | 25 € | ||
15 | Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten | 80 € 1 Pkt. |
B |
Fassung gem. Bundesgesetzblatt: Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014). |
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