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Bußgeldkatalog

Anhang zu Nummer 12 (Abstand)


TIPP: Nutzen Sie zur Sanktionsermittlung doch einfach unseren Abstandsrechner ...


Tabelle 2: Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

   
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Metern
     
Nr.     Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
12.5 a) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h      
12.5.1   weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75   1
12.5.2   weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100   1
12.5.3   weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160   1
12.5.4   weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240   1
12.5.5   weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320   1
 
Nr.     Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
12.6 b) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h      
12.6.1   weniger als 5/10 des halben Tachowertes 75   1
12.6.2   weniger als 4/10 des halben Tachowertes 100   1
12.6.3   weniger als 3/10 des halben Tachowertes 160 1 Monat 2
12.6.4   weniger als 2/10 des halben Tachowertes 240 2 Monate 2
12.6.5   weniger als 1/10 des halben Tachowertes 320 3 Monate 2
Nr.     Regelsatz in Euro Fahrverbot Punkte
12.7 c) bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h      
12.7.1   weniger als 5/10 des halben Tachowertes 100   1
12.7.2   weniger als 4/10 des halben Tachowertes 180   1
12.7.3   weniger als 3/10 des halben Tachowertes 240 1 Monat 2
12.7.4   weniger als 2/10 des halben Tachowertes 320 2 Monate 2
12.6.5   weniger als 1/10 des halben Tachowertes 400 3 Monate 2

 
Fassung gem. Bundesgesetzblatt:
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014).

 
Hinweis: Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr!

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