... Bußgeldkatalog-Verordnung 2014 (BKatV) mit Punktbewertung nach Anlage 13 FeV

    
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> Rubrik: Gesetze
  BKatV: Nr. 128-129 | Nr. 130-133.3.2 | Nr. 134-135  ]

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Bußgeldkatalog

Abschnitt I - Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten

A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil      
130 Beim zu Fuß gehen rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt 5 €    
130.1  - mit Gefährdung 5 €    
130.2  - mit Sachbeschädigung 10 €    
131 Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil      
131.1 aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen 15 €    
131.2 den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, behindert 35 €    
132 Als Kfz-Führer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 90 €
1 Pkt.
  A
132.1 - mit Gefährdung 200 €
2 Pkt.
1 Monat A
132.2 - mit Sachbeschädigung 240 €
2 Pkt.
1 Monat A
132.3 bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200 €
2 Pkt.
1 Monat A
132.3.1 - mit Gefährdung 320 €
2 Pkt.
1 Monat A
132.3.2 - mit Sachbeschädigung 360 €
2 Pkt.
1 Monat A
132a Als Radfahrer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 60 €
1 Pkt.
  A
132a.1 - mit Gefährdung 100 €
1 Pkt.
  A
132a.2 - mit Sachbeschädigung 120 €
1 Pkt.
  A
132a.3 bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 100 €
1 Pkt.
  A
132a.3.1 - mit Gefährdung 160 €
1 Pkt.
  A
132a.3.2 - mit Sachbeschädigung 180 €
1 Pkt.
  A
133 Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil      
133.1 vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70 €
1 Pkt.
  A
133.2 den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 100 €
1 Pkt.
  A
133.3 den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen      
133.3.1 behindert 100 €
1 Pkt.
  A
133.3.2 gefährdet 150 €
1 Pkt.
  A

 
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Nr. 130-133.3.2 BKatV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014).
Weitere Infos ...
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Links ...
Download: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Stand: 01.04.2013, 9. Auflage, Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)
Hinweise ...
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