... Bußgeldkatalog-Verordnung 2014 (BKatV) mit Punktbewertung nach Anlage 13 FeV

    
... Anzeige im separaten Fenster!

> Rubrik: Gesetze
  BKatV: Nr. 244-250 | Nr. 251 | Nr. 252-253  ]

Seite drucken
Tipp:   BKatV vor 01.04.2013
 >> Hilfe im §§-Dschungel ...
Komplette Übersicht
über alle Foren oder
Beiträge (24 Std.)
  Alter Bussgeldkatalog vor 01.04.2013
>> Hier klicken <<
(Nur noch gültig bei Tatbegehung
bis einschl. 31. März 2013)

   (ohne Foren!)
 nur exakte Wortphrase  |  Foren durchsuchen
 

Bußgeldkatalog

Abschnitt II - Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten

C. Zuwiderhandlungen gegen § 24 StVG


Nr. Tatbestand Regelsatz
in Euro
und Punkte
Fahrverbot
in
Monate
Kategorie
zur
Fahrerlaubnis
auf Probe
  b) Fahrerlaubnis-Verordnung      
         
  Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen      
251 Führerschein, Bescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Führerscheins auf Verlangen nicht ausgehändigt 10 €    
251a Begleitetes Fahren ab 17 Jahre Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE ohne Begleitung geführt 70 €
1 Pkt.
  A

 
Werbung:
 

Nr. 251 BKatV: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung/BKatV) vom 14. März 2013 (BGBl. I 2013, Nr. 14, Seite 498), einschl. Punktbewertung gemäß Anlage 13 zu § 40 FeV, in der Fassung des Inkrafttretens vom 11.11.2014. Letzte Änderung durch: Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober 2014 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 50 S. 1666, ausgegeben zu Bonn am 10. November 2014).
Weitere Infos ...
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)? Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den Verkehrsportal-Foren...
Links ...
Download: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
Stand: 01.04.2013, 9. Auflage, Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt (www.kba.de)
Hinweise ...
Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr!
Diese Seite ausdrucken? ...
Seite drucken Bei Klick auf das nebenstehende Drucksymbol öffnet sich ein separates Fenster mit der Druckversion dieser Seite.
 




 >>  Anwaltssuche im Strafzettel-Netzwerk



 
  //