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Parken auf Feuerwehrzufahrt hinzugefügt von Jana Kiesendahl [Kontakt] am 26.03.02 13:17
Ja hallo erstmal! Habe am 24.03. auf einer Stellfläche geparkt, die angeblich eine Feuerwehrzufahrt ist und sollte abgeschleppt werden. Das Schild steht allerdings ca. 6-7 Meter rechts von meinem "Parkplatz". Gibt es Angaben woran man erkennt wo eine Feuerwehrzufahrt anfängt und wo sie aufhört? Ich stand nämlich vor einem Zaun wo auch Bäume etc. gepflanzt waren. Eine Feuerwehr kann dort eh nicht stehen ohne den Zaun und den Baum mitzunehmen! Den Abschleppdienst konnte ich dazu bewegen, mein Auto stehen zu lassen. Welche Kosten erwarten mich? Das Grundstück gehört übrigens einer Wohnungsgesellschaft. Ich weiß, dass ein Mieter ständig den Abschleppdienst anruft. Darf der das einfach so ohne die Polizei zu holen und muss ich zahlen?
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Zu: Parken auf Feuerwehrzufahrt
angehängt von Stefan (Email-Adresse unbekannt) am 26.03.02 21:37
Hallo,
es gibt leider kein einheitliches Verkehrsschild wie eine Feuerwehreinfahrt auszusehen hat dies ist in den Bundesländern unterschiedlich hier kann wohl nur das Straßenverkehrsamt Auskunft geben.
Zu Punkt 2.
Zahlen mußt Du nicht, der Abschleppunternehmer muß einen Auftrag haben, frage doch mal den Abschleppunternehmer wo er den Auftrag den her hat...wenn nicht von einer Ordnungskraft kann der zahlen der diesen gerufen hat.
Aber bitte auch hier vielleicht die Polizei fragen...
Gruß
Stefan
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Rechtsgrundlage
angehängt von Karl-Heinz Menk (khmenk@mac.com) am 27.03.02 09:01
So wie Du die Sachlage schilderst, dürfte ein Fall des § 12 Abs. 1 Nr. 8 StVO vorliegen. Hier handelt es sich um amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrten, die im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes eingerichtet werden. Wenn die Straßenverkehrsbehörde nicht darüber Bescheid weiß, kann vielleicht die Brandschutzbehörde (Feuerwehr) Auskunft geben.
Wie der Name sagt, musss die Feuerwehrzufahrt amtlich angeordnet werden. Die Aufstellung eines Schildes durch die Hausverwaltung ist nicht ausreichend. Die Anordnung für das Schild muss, um Rechtskraft im Sinne § 12 StVO zu erlangen, von einer dafür befugten Stelle, z.B. der zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung, erfolgt sein, die Anordnung der Abschleppung hat in diesem Fall z. B. durch die Polizei zu erfolgen.
Ordnet die Hausverwaltung die Abschleppung an, hat die Anordnung keinen amtlichen Charakter; hier handelt es sich allenfalls um eine zivilrechtliche Maßnahme, wobei ich der Meinung bin, dass eine solche Anordnung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit sehr zweifelhaft wäre.
Kläre, wie von Stefan schon geraten, zunächst einmal ab, wer dem Abschlepper den Auftrag gegeben hat.
Über das Thema "Freie Fahrt für Rettungsdienste und Feuerwehr" einschließlich der in diesem Zusammenhang möglichen Beschilderungen kannst Du Dich im Internet informieren unter www.polizei.bayern.de/ppmuc/verkehr unter "Recht" (im linken Frame).
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Zu: Parken auf Feuerwehrzufahrt
angehängt von Jana Kiesendahl (Email-Adresse unbekannt) am 27.03.02 10:22
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!!! Ich werde mein bestes versuchen und mich mal schlau machen.
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