Hallo Alex :-)
...also solche "Romane" beantworte ich nach einem langen Arbeitstag eher ungerne. In Stichworten also nur einiges, was mir so einfällt...:-)
>Wie kann ich eigentlich dahinter kommen, wieviele Punkte in meiner Akte verzeichnet sind?
...Auskunft erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg, www.kba.de...
>Werden solche Punkte automatisch nach einer tadellos verstrichenen Frist wieder aud dem Register gestrichen, oder anders gefragt: Können diese Punkte verjähren? ...
...die Tilgungsfristen ergeben sich aus § 29 StVG ("Tilgung der Eintragungen").
>... oder besteht die einzige Möglichkeit dazu, Punkte wieder abzubauen, darin, ein Seminar zu besuchen.
...entweder die Tilgungsfrist abwarten oder der freiwillige Besuch eines Aufbauseminars für Kraftfahrer zur Tilgung von max. 4 Punkten. Weitere Infos hier auf der Website unter Mehrfachtäter-Punktsystem.
>Ist es auch für Österreicher möglich, ein solches Seminar zu besuchen?
...ich denke ja...
>Macht es im allgemeinen Sinn, eine Erläuterung - wie oben angegeben - der Zeugenbefragung beizulegen?
Rechtliche Ratschläge kann und darf ich nicht erteilen (Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz).
>Hat ein Lenker, der bislang noch nicht verwarnt wurde, bei einer Überschreitung unter 50 km/h mit einem PKW unter 3,5 t außerhalb des Ortsgebietes zu den 3 veranschlagten Punkten tatsächlich auch noch ein Fahrverbot für einen Monat zu erwarten?
Mögliche Sanktionen siehe Bußgeldrechner...
>Ist die in §4 StVG angesprochene "Sperre" als ein verhängtes Fahrverbot zu sehen, sprich ... würden durch dieses 1 monatige Fahrverbot alle Punkte gelöscht?
Nein
>Wo bleibt in all diesen Gesetzen im Rahmen einer Übertretung ohne Gefährdung und/oder Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer die Unterscheidung zwischen jenen Autofahrern mit einem erhöhten Risiko zur Übertretung eines Gesetzes aufgrund einer sehr hohen Kilometerleistung im Jahr und den oft als "Freizeit-" bzw. "Sonntagsfahrern" deklarierten Verkehrsteilnehmern, welche wesentlich seltener in diese Gefahr kommen können. - Sollte man hier nicht unterscheiden?!
Diesbezügliche Auskünfte erteilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), www.bmvbw.de...
Website: http://www.fahrschule-knittel.de