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Abschleppen des Pkw hinzugefügt von Michael Spölmink [Kontakt] Wenn das Fahrzeug im Haltverbot oder auf einem Behindertenparkplatz abgeparkt wird, muß die Polizei vor dem Abschleppen den Fahrzeugführer auf Grund der Verhältnismäßigkeit erst versuchen zu ermitteln, oder darf die Polizei den Pkw direkt abschleppen ? In einem speziellen Fall hatte ein Pkw-Führer eine behinderte Nachbarin zu einem Krankenhaus gefahren und seinen Pkw auf dem Behindertenparkplatz ( wegen der behinderten und mit Ausweis ausgestatteten alten Dame ) abgeparkt. Das Auslegen des Behindertenausweise wurde jedoch in der Eile vergessen. Die Polizei schleppte den Pkw trotz Krankenhausnähe ab und rief vorher nicht beim Halter an. -- War dies rechtmäßig ?? -- [ Archiv-Übersicht | Inhalt dieses Archivs ] |
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