Wie lang ist die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche für Sachschäden im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall?
In dem konkreten Fall gab es einen Verkehrsunfall, bei dem das Eigentum (Kfz) eines dritten beschädigt wurde. Die Versicherung des Schädigers stufte diesen hoch. Nach ca. einem Jahr ist noch keine Forderung oder Nennung einer Schadenssumme seitens des Geschädigten eingegangen.
Wann tritt die Verjährung ein?
Darf die Versicherung die "Hochstufung" beibehalten, wenn ja wie lange?
Für qualifizierte Antworten möchte ich allen Fach- und Sachkundigen im voraus meinen Dank und meine Hochachtung aussprechen.
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Zu: Schadenersatzansprüche
angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 22.05.03 20:11
§ 195 BGB: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
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Zu: Schadenersatzansprüche
angehängt von THOR [Email: Keine]
am 23.05.03 00:10
Hallo,
O-Ton meine Police (Arroganz aber ich denke die sind überall gleich):
C SCHADENFREIHEITSRABATTSYSTEM
16. Einstufung in die SF
...
(4) Gilt ein Versicherungsvertrag im Kalnderjahr der Schadenmeldung als schadenfrei und werden in einem folgenden kalenderjahr für diese Schaden Aufwendungen erbracht, so wird der Versicherungsvertrag in dem kalenderjahr, in dem die erste Entschädiging erbracht oder Rückstellung gebildet worden ist, als nicht schdenfrei behandelt.
Also m.E. erfolgt Rückstufung erst nachdem etwas bezahlt wurde. Du hast außerdem (glaube 4 Wochen) dann noch zeit den Schaden selber zu regulieren um den SF zu retten.
Also wenn Du schon hochgestuft wurdest nachfragen mit welcher Begründung
Gruß
THOR
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Rückstufung
angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 23.05.03 08:44
Natürlich kann die endgültige Rückstufung erst erfolgen, wenn der Schaden rechtskräftig abgeschlossen ist. Und das kann eventuell sehr lange dauern. Die Versicherungen gehen aufgrund vertraglicher Regelungen daher häufig her und nehmen trotz noch nicht abgeschlossener Schadensbearbeitung eine vorsorgliche Rückstufung bereits zur nächsten Beitragfälligkeit vor.
Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ihr Versicherungsnehmer unschuldig war, muss diese Rückstufung natürlich rückgängig gemacht werden und der zuviel erhobene Versicherungsbeitrag zurückgezahlt werden.
Diese Verfahrensweise macht auch für den Versicherten durchaus Sinn, da in dem Fall, dass der Versicherte nach längerer Bearbeitungszeit doch als Verursacher festgestellt wird, die finanzielle Belastung für den zurückliegenden Zeitraum nicht gar so groß ist, wenn er dann u.U. für einen längeren Zeitraum die erhöhte Prämie nachzahlen muss.
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@ Peter Lustig
angehängt von THOR [Email: Keine]
am 23.05.03 09:03
Hallo Peter,
widerspricht aber irgendwie den o.a. Versicherungsbedingungen oder?
Gruß
THOR
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Versicherungsbedingungen
angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 23.05.03 09:11
Versicherungsbedingungen sind das Kleingedruckte, das in der Regel gar nicht gelesen wird. Da kann sehr viel drinstehen, auf das man erst kommt, wenn man einmal genauer nachliest. Doch wer tut das schon;-).
Obwohl ein Großteil der Versicherungsbedingungen bei allen Gesellschaften identisch ist, gibt es aber in Einzelheiten immer wieder auch Abweichungen. Und der Teufel steckt bekanntlich im Detail.
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Zu: Schadenersatzansprüche
angehängt von Karin [Email: Keine]
am 23.05.03 17:11
Das Zauberwort im Kleingedruckten ist in diesem Falle "Rückstellung". Das heisst, auch wenn die
Versicherung noch nicht zahlen kann, weil eine genaue Schadensumme noch nicht feststeht, das ein
geschätzter Betrag X zur Auszahlung reserviert wird. Allein durch die Meldung des Schadens wird
dieser daher automatisch gespeichert und für das
nächste Kalenderjahr für die Rabatthochstufung vorgemerkt.
Im konkreten Falle würde ich einfach mal bei meiner Gesellschaft nachfragen, ob diese nicht
einen Zweizeiler an den Geschädigten schicken kann, ob dieser überhaupt noch Ansprüche geltend machen möchte. So kann schnell geklärt werden ob der Schaden geschlossen werden kann.
PS: Ich lese nun schon über ein Jahr hier im
Forum. Hoffe es bleibt auch in Zukunft alles so
Spitze. Viele Grüße Karin
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Zu: Schadenersatzansprüche
angehängt von nico [Email: Keine]
am 14.06.03 23:15
Danke euch allen, werde meiner Versicherung mal auf den Zahn fühlen und stelle die Ergebnisse auch hier vor.