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Parken längs od. quer ? hinzugefügt von hund21 [Email: Keine] am 06.06.03 23:18
An die Experten !
In meinem Stadtviertel hat die Stadt einen bisher unbefestigten öffentl. Kurzzeitparkplatz (Sackgassen ähnlich, knapp 100m lang)im Frühjahr pflastern lassen. Mit rot-braunen Pflastersteinen sind die Parkbuchten abmarkiert worden: links quer, rechts längs in /zur Fahrtrichtung. Früher standen die Autos links wie rechts quer zur Fahrbahn. War auch ziemlich eng. Jetzt wurden rechts wie links blaue, viereckige Schilder mit dem weißen Auto, quer zur Fahrbahn parkend, angebracht (Sorry, kenne die Schildernummer der StVO leider nicht).
Wie parkt man nun richtig - nach Schild od. nach Markierung ? Würde ja nach Schild parken, aber alle stehen nach Markierung u. das Ordnungsamt, das regelmäßig kontrolliert, verteielt Knöllchen nur wegen fehlender Parkscheiben, nicht wegen anders-als-auf-dem-Schild-vorgeschrieben parkens.
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Widersprüchliche Regelung
angehängt von Peter Lustig [Kontakt] am 08.06.03 18:34
Hier scheint irgendjemand in Eurem Ordnungsamt gepennt zu haben, wenn die bauliche Parkplatzanordnung der durch die Verkehrzeichen angeordneten widerspricht. Da sollten schleunigst einige Schilder (als die vermutlich einfachste Lösung) ausgetauscht werden. Die Straßenbauer werden sich bei der Ausgestaltung der Straße schon etwas gedacht haben und die zum Parken zur Verfügung stehende Breite berücksichtigt haben.
Zur Rechtssituation: das Verkehrszeichen (vermutlich eine Variante von Z. 315 StVO) gibt die Parkordnung verkehrsrechtlich vor und ist von daher verbindlich. Die Steine, die baulich eine andere Parkordnung vorgeben, haben verkehrsrechtlich überhaupt keine Bedeutung. Also gilt die mit Z. 315 StVO angeordnete Parkordnung.
Verwirrend ist die Sache jedoch allemal, so dass ich hier durchaus Handlungsbedarf sehe, zumal es, wie Du schreibst, dort ohnehin sehr eng hergeht. Ein Indiz für die bestehende Verunsicherung ist auch, dass die Parküberwacher anscheindend wohl auch nicht so recht an die Sache heranwollen. Vielleicht reicht ja schon ein Gespräch mit einem dieser Leute, um etwas zu ändern.
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Zu: Parken längs od. quer ?
angehängt von axsimuc [Email: Keine] am 02.07.03 20:42
Grundsätzlich gilt:
Alle amtlichen Verkehrsschilder haben Vorrang vor Bodenmarkierungen oder Privatschilder.
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Zu: Parken längs od. quer ?
angehängt von Achim [Kontakt] am 02.07.03 21:47
Einen Brocken hinwerfen hilft hier keinem!!!
Grundsätzlich gilt: Widersprechen sich bestimmte Verkehrszeichen, gehen diese zu Lasten der Behörde, Obwohl Verkehrszeichen den allgemeinen Regeln vorgehen, kann man bei offensichtlicher Unklarheit (siehe Peter Lustig) nicht dem VT die Schuld geben.
Übrigens: Sollten hier weiße Markierungen die Parkstellfläche kennzeichnen, handelt es sich dabei um Verkehrszeichen. Also VKZ-Schild gegen VKZ-Markierung.
Und jetzt???
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Zu: Parken längs od. quer ?
angehängt von Arne [Email: Keine] am 03.07.03 17:44
Moin, er hat ja geschrieben, daß es eine bauliche MArkeirung ist. Ich denke auch, daß man sich an das Amt wenden sollte damit die Schilder ausgetauscht werden. Die unterschiedliche Anordnung ist wohl darauf zurückzuführen, daß bei senkrecht Parken eine 6,0m breite Fahrgasse erforderlich ist, was bei beidseitigem senkrechten Parken scheinbar nicht ausreicht.
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