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Anlieger frei - neue Regelung? hinzugefügt von Thomas [Kontakt] Hallo, ich habe einige Antworten hier im Forum zum Thema Anlieger frei gelesen. Laut Antworten ist dieser Bereich also nur für Anlieger und deren Besucher frei. Vor einigen Jahren war das aber anders. Die Definition für Anlieger war, daß dies jeder sei, der ein Anliegen (Spaziergang, Suche, Einkauf usw.) hatte. Lediglich die reine Durchfahrt war verboten. Ich erinnere mich sogar an ein Gerichtsurteil (fragt mich bitte nicht nach AZ oder Datum), in dem ein Fahrer recht bekam, der Angab, am Vortag bei einem Spaziergang seinen Geldbeutel verloren zu haben und ihn am nächsten Tag im Bereich "Anlieger frei" mit dem Auto gesucht hatte. Eenfalls in einem Urteil wurde das Zusatzschild "Anwohner frei" mit Anlieger frei gleichgesetzt. Hat sich die Rechtsprechung hier geändert? Was ist, wenn ich in diesem Bereich weder jemanden besuchen möchte, noch ein Grundstück habe. Aber z.B. dort ein Boot am See, ein Bienenhaus bei einem Bauern aufstellen durfte, Einkaufen möchte usw.? [ Archiv-Übersicht | Inhalt dieses Archivs ] |
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