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Mich quält die frage ob man mit 16. einen Quad Führerschein machen kann.
oder, welchen Mindestführerschein brauch man??
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Zu: Quad- welche Mindestführerschein klasse?
angehängt von Uwe Kusnezow [Kontakt]
am 15.08.03 21:11
guggst Du hier
Gruss Uwe
Website: 
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Zu: Quad- welche Mindestführerschein klasse?
angehängt von Laura [Email: Keine]
am 15.08.03 21:44
ja,aber für'n Quad, der nur 79ccm hat.nen PKW Führerschein?
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Zu: Quad- welche Mindestführerschein klasse?
angehängt von Peter Lustig [Kontakt]
am 15.08.03 22:10
So ist es. Das Quad passt eben in keine andere Fahrerlaubnisklasse hinein. Für die Klein-Pkw, die man noch vor kurzem mit einer Mofa-Prüfbescheinigung fahren konnte, da sie als Krankenfahrstuhl durchgingen, ist jetzt auch die FE-Klasse B erforderlich.
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Zu: Quad- welche Mindestführerschein klasse?
angehängt von O.Leuker [Email: Keine]
am 16.08.03 09:46
Klasse L könnte bei entsprechned zweckgebundener Fahrt (lof) auch ausreichen. Somit bereits ab 16 möglich.
P.S.: Hab da kürzlich nachgelesen (bzgl. Helmpflicht - Quad).
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Ergänzung
angehängt von O.Leuker [Email: Keine]
am 16.08.03 10:01
Das Ding müsste natürlich als Zugmaschine mit einer bbH von 32 km/h zugelassen sein.
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@O.Leuker
angehängt von Rolf Tjardes (Webmaster) [Kontakt]
am 16.08.03 14:09
Hallo :-)
Ich denke, wir sollten hier keine falschen Hoffnungen wecken.
Die Klasse L käme wohl nur unter theoretischen Gesichtspunkten in Frage.
KLasse L bedeutet, das Quad müsste als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen sein. Außerdem wären mit Klasse L nur Fahrten erlaubt wenn diese ausschließlich land- oder fortswirtschaftlichen Zwecken dienen. Das Klasse L-Szenario halte ich daher für realitätsfremd.
Ausnahme:
Klasse L mit Schlüsselzahl 177 (vgl. Anlage 9 FeV; "Klasse L auch gültig im Umfang der mitzuführenden Aushamegenehmigung").
In wenigen Fällen kann an Personen eine Fahrerlaubnis erteilt werden obwohl sie das erforderliche Mindestalter noch nicht erreicht haben. So kann z.B. einem 17-jährigen eine Pkw-Fahrerlaubnis im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung (§ 74 FeV) erteilt werden. Dabei wird dann nicht Klasse B sondern Klasse L mit Schlüsselzahl 177 erteilt. Bedingung: Beibringung eines MPU-Gutachtens und entsprechendes Ausnahmeerfordernis.
Kurzum, Klasse L wäre eine absolute Ausnahme. Für Quad ist im Regelfall die Klasse B erforderlich.
Website: http://www.verkehrsportal.de
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Zu: Quad- welche Mindestführerschein klasse?
angehängt von O.Leuker [Email: Keine]
am 16.08.03 22:00
O.K. Gebe zu, dass die genannte Variante (Klasse L) etwas exotisch ist.
Formalrechtlich aber dennoch möglich.