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Mehrfachtäter-Punktsystem:

Das bis zum 31. Dezember 1998 gültige Punktsystem wurde 1974 eingeführt. Danach wurden die im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten je nach Schwere mit 1 bis 7 Punkten bewertet. Bei einem Punktestand von 9 Punkten wurde der Kraftfahrer über diesen Punktestand informiert und schriftlich verwarnt. Bei 14 Punkten mußte er die theoretische Prüfung, ggf. ergänzt durch eine Fahrprobe, ablegen. Bei 18 Punkten wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Vor einer erneuten Erteilung des Führerscheins wurde in der Regel eine medizinisch-psychologische Eignungsunterschung angeordnet.

Was ist neu seit dem 01. Januar 1999 ??

  • Neu eingeführt wurde das Prinzip des Mehrfachtäter-Punktsystems. Diese sieht für Inhaber einer Fahrerlaubnis auch freiwillige Reduzierungsmöglichkeiten beim Erreichen bestimmter Punktzahlen vor und dient damit der Vermeidung eines möglichen Führerscheinentzugs.

  • Der eingetragene Kraftfahrer wird bei 8 Punkten von seiner örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde informiert, die ihrerseits vom Kraftfahrt-Bundesamt unterrichtet wurde.

  • Der Betroffene erhält Gelegenheit, seine Defizite durch den freiwilligen Besuch eines Aufbauseminars für Kraftfahrer (ASK) zu beseitigen und so einen weiteren Punkteanstieg zu verhindern. Es werden ihm 4 Punkte erlassen, wenn er ein solches Aufbauseminar bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten besucht.

  • Bei 9 bis 13 Punkten werden nach dem freiwilligen Besuch eines Aufbauseminars nur noch 2 Punkte erlassen.

    Zu empfehlen ist deshalb, bereits bei einem Punktestand von bis zu 8 Punkten freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen, um dann 4 Punkte erlassen zu bekommen.

  • Erreicht der Betroffene 14 Punkte und hat er innerhalb der letzten 5 Jahre kein Aufbauseminar besucht, erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde die Anordnung, ein solches Seminar zu besuchen (obligatorisches Aufbauseminar).

  • Wenn der Betroffene freiwillig zusätzlich zum Aufbauseminar an einer verkehrs-psychologischen Beratung teilnimmt, werden ihm 2 Punkte abgezogen (Bonus-System). Diese Beratung soll helfen, die Ursachen seines Fehlverhaltens herauszufinden.

  • Erreicht ein Kraftfahrer innerhalb sehr kurzer Zeit 18 oder mehr Punkte, erfolgt keine automatische Entziehung. Vielmehr erhält er die Möglichkeit, die Hilfen des Punktsystems auszuschöpfen (Aufbauseminar und verkehrs-psychologische Beratung).

  • Wer trotz der Möglichkeiten und Hilfestellungen des Punktsystems 18 Punkte und mehr erreicht, dem muß im Interesse der Verkehrssicherheit die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Text: Rolf Tjardes, © verkehrsportal.de


 
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Mehrfachtäter-Punktsystem: Weitergehende Informationen
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