Verkehrsrecht | Gesetze | Bußgeldrechner | Führerschein | Forum | FAQ |
Verkehrsportal.de | Sitemap | Impressum | Datenschutzerklärung | Suche im Forum Mitglieder Kalender |
|
|
StVG: [ § 12 | § 12a | § 12b ] | |||||
---|---|---|---|---|---|
StraßenverkehrsgesetzII. Haftpflicht § 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter (1) Werden gefährliche Güter befördert, haftet der Ersatzpflichtige
sofern der Schaden durch die die Gefährlichkeit der beförderten Güter begründenden Eigenschaften verursacht wird. Im Übrigen bleibt § 12 Abs. 1 unberührt. |
Werbung:
|
||||
Stand / Letzte Änderung ... | |
Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.01.2018. Letzte Änderung durch: Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 58 S. 3202, ausgegeben zu Bonn am 23. August 2017). | |
Weitere Infos ... | |
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zum Straßenverkehrsgesetz (StVG)? Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den Verkehrsportal-Foren... | |
Hinweise ... | |
Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr! | |
Diese Seite ausdrucken? ... | |
Bei Klick auf das nebenstehende Drucksymbol öffnet sich ein separates Fenster mit der Druckversion dieser Seite. | |