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Straßenverkehrsgesetz (StVG):

Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.01.2018. Letzte Änderung durch: Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 58 S. 3202, ausgegeben zu Bonn am 23. August 2017).


  I. Verkehrsvorschriften
§ 1 Zulassung
§ 2 Fahrerlaubnis und Führerschein
§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe
§ 2b Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit
§ 2c Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt
§ 3 Entziehung der Fahrerlaubnis
§ 4 Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 4a Fahreignungsseminar
§ 4b Evaluierung
§ 5 Verlust von Dokumenten und Kennzeichen
§ 5a (aufgehoben)
§ 5b Unterhaltung der Verkehrszeichen
§ 6 Ausführungsvorschriften
§ 6a Gebühren
§ 6b Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
§ 6c Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten
§ 6d Auskunft und Prüfung
§ 6e Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung
§ 6f Entgeltordnung für Begutachtungsstellen für Fahreignung
§ 6g Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen
  II. Haftpflicht
§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt
§ 8 Ausnahmen
§ 8a Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses
§ 9 Mitverschulden
§ 10 Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung
§ 11 Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung
§ 12 Höchstbeträge
§ 12a Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter
§ 12b Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge
§ 13 Geldrente
§ 14 Verjährung
§ 15 Verwirkung
§ 16 Sonstige Gesetze
§ 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge
§ 18 Ersatzpflicht des Fahrzeugführers
§ 19 (aufgehoben)
§ 20 Örtliche Zuständigkeit
  III. Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
§ 22 Kennzeichenmißbrauch
§ 22a Mißbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
§ 22b Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern
§ 23 Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeugteile
§ 24 Verkehrsordnungswidrigkeit
§ 24a 0,5-Promille Grenze
§ 24b Mangelnde Nachweise für Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen
§ 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
§ 25 Fahrverbot
§ 25a Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs
§ 26 Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung
§ 26a Bußgeldkatalog
§ 27 Informationsschreiben
  IV. Fahreignungsregister
§ 28 Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters
§ 28a Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog
§ 28b (aufgehoben)
§ 29 Tilgung der Eintragungen
§ 30 Übermittlung
§ 30a Abruf im automatisierten Verfahren
§ 30b Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 30c Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
  V. Fahrzeugregister
§ 31 Registerführung und Registerbehörden
§ 32 Zweckbestimmung der Fahrzeugregister
§ 33 Inhalt der Fahrzeugregister
§ 34 Erhebung der Daten
§ 35 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten
§ 36 Abruf im automatisierten Verfahren
§ 36a Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 36b Abgleich mit den Sachfahndungdaten des Bundeskriminalamtes
§ 37 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 37a Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 37b Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413
§ 37c Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission
§ 38 Übermittlung für die wissenschaftliche Forschung
§ 38a Übermittlung und Nutzung für statistische Zwecke
§ 38b Übermittlung und Nutzung für planerische Zwecke
§ 39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen
§ 40 Übermittlung sonstiger Daten
§ 41 Übermittlungssperren
§ 42 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 43 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
§ 44 Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern
§ 45 Anonymisierte Daten
§ 46 (aufgehoben)
§ 47 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
  VI. Fahrerlaubnisregister
§ 48 Registerführung und Registerbehörden
§ 49 Zweckbestimmung der Register
§ 50 Inhalt der Fahrerlaubnisregister
§ 51 Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister
§ 52 Übermittlung
§ 53 Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren
§ 54 Automatisiertes Mitteilungs-, Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt
§ 55 Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 56 Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes
§ 57 Übermittlung und Nutzung von Daten für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke
§ 58 Auskunft über eigene Daten aus den Registern
§ 59 Datenvergleich zur Beseitigung von Fehlern
§ 60 Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung, Verarbeitung und Nutzung der Daten durch den Empfänger
§ 61 Löschung der Daten
§ 62 Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr
§ 63 Ermächtigungsgrundlagen, Ausführungsvorschriften
  VIa. Datenverarbeitung im Kraftfahrzeug
§ 63a Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion
§ 63b Ermächtigungsgrundlagen
  VII. Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen
§ 64 Gemeinsame Vorschriften
§ 65 Übergangsbestimmungen
§ 66 Verkündung von Rechtsverordnungen
  Anlagen
zu § 24a Liste der berauschenden Mittel und Substanzen
  Begründung
zu § 24 und 24a Begründung des Gesetzgebers zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Auszüge)
 

 
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Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung des Inkrafttretens vom 01.01.2018. Letzte Änderung durch: Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens vom 17. August 2017 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 58 S. 3202, ausgegeben zu Bonn am 23. August 2017).
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