... Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

    
... Anzeige im separaten Fenster!

> Rubrik: Gesetze
  StVZO: § 34 | § 34a | § 34b  ]

Seite drucken
Tipp:
 >> Hilfe im §§-Dschungel ...
Komplette Übersicht
über alle Foren oder
Beiträge (24 Std.)

   (ohne Foren!)
 nur exakte Wortphrase  |  Foren durchsuchen
 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§34a Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen

 (1) In Kraftomnibussen dürfen nicht mehr Personen und Gepäck befördert werden, als in der Zulassungsbescheinigung Teil I Sitz- und Stehplätze eingetragen sind und die jeweilige Summe der im Fahrzeug angeschriebenen Fahrgastplätze sowie die Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausweisen.

 (2) Auf Antrag des Verfügungsberechtigten oder auf Grund anderer Vorschriften können abweichend von den nach Absatz 1 jeweils zulässigen Platzzahlen auf die Einsatzart der Kraftomnibusse abgestimmte verminderte Platzzahlen festgelegt werden. Die verminderten Platzzahlen sind in der Zulassungsbescheinigung Teil I einzutragen und im Fahrzeug an gut sichtbarer Stelle in gut sichtbarer Schrift anzuschreiben.


 
Werbung:
 

§ 34a StVZO: Weitergehende Informationen
Stand / Letzte Änderung ...
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung des Inkrafttretens vom 30.06.2016. Letzte Änderung durch: Einundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17. Juni 2016 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 29 S. 1463, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2016).
Weitere Infos ...
Sie haben Fragen oder Anmerkungen zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)? Sie suchen sach- und fachkundigen Rat? Kein Problem, stellen Sie doch einfach Ihre Frage(n) in den Verkehrsportal-Foren...
Hinweise ...
Die Wiedergabe des aufgeführten Textes erfolgt ohne Gewähr!
Diese Seite ausdrucken? ...
Seite drucken Bei Klick auf das nebenstehende Drucksymbol öffnet sich ein separates Fenster mit der Druckversion dieser Seite.
 




 >>  Anwaltssuche im Strafzettel-Netzwerk



 
  //