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Atemalkoholmessung:
Rechtsprechungszitate
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 20.2.2003 - 1 Ss 121/02
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Ob die Sachkenntnis eines Gerichts zur Beurteilung einer Beweisfrage ausreicht, richtet sich grundsätzlich nach deren Schwierigkeit sowie der Art und dem Ausmaß der auf fremden Wissensgebiet beanspruchten Sachkunde (BGHSt 12, 18 [20] NJW 1958, 1596; KG, Beschl. v. 29. 1. 1997 - 1 Ss 304/96). Die Vereinbarkeit der Messergebnisse von Blut- und Atemalkohol bei Abweichungen von mehr als umgerechnet 0,4 Promille (vgl. Iffland, DAR 2000, 9 ff.) beinhaltet schwierige medizinische Fragen, die im Regelfalle die Sachkunde eines Richters übersteigen und nur durch einen ausgebildeten Experten zutreffend beurteilt werden können. In einer solchen Situation kann das Gericht einen Beweisantrag nicht im Hinblick auf die eigene Sachkunde zurückweisen, ohne die Quellen seiner Erkenntnis näher mitzuteilen (BGH, NStZ-RR 2001, 332; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 244 Rn 73).
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Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de
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