... Deutsches Straßenverkehrsrecht - Fachbeiträge von RA Goetz Grunert

    
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Cannabis im Straßenverkehr:

Frequently Asked Questions (FAQ)

Im folgenden werden einige häufig gestellte Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit Cannabis im Straßenverkehr behandelt:

Frage: Wird mir die Fahrerlaubnis entzogen, wenn ich von der Polizei beim Cannabis-Konsum erwischt werde?
Antwort: Es kommt darauf an. Von Bedeutung ist zum Beispiel, ob der Konsum im Straßenverkehr stattfand und welche sonstigen Angaben, insbesondere zur Häufigkeit des Cannabis-Konsums gemacht wurden. In der Praxis ist regelmäßig mindestens mit der Anordnung eines Drogenscreening zu rechnen.

Frage: Was ist ein "Drogenscreening"?
Antwort: Ein "Drogenscreening" ist ein Drogentest in Form einer Haar- oder Urinanalyse, durch den geklärt werden soll, ob und in welchem Umfang die Testperson in der Vergangenheit Drogen konsumiert hat.

Frage: Kann ein einmaliger Konsum von Cannabis durch einen Urintest nachgewiesen werden?
Antwort: Ja, auch ein einmaliger Cannabis-Konsum kann durch einen Urintest nachgewiesen werden, sofern der Konsum nicht länger als einige Tage, maximal ein bis zwei Monate, zurückliegt.

Frage: Kann mir die Fahrerlaubnis auch dann entzogen werden, wenn ich außerhalb des Straßenverkehrs von der Polizei beim Cannabis-Konsum erwischt werde?
Antwort: Ja, zum Beispiel dann, wenn sich ergibt, dass mindestens gelegentlicher Konsum erfolgt, und eine Trennung von Fahren und Konsum nicht vorgenommen wird.

Frage: Kann mir die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn ich als Fahrradfahrer von der Polizei unter der Wirkung von Cannabis erwischt werde?
Antwort: Ja, auch der Fahrradfahrer, der unter dem Einfluß von Cannabis im Straßenverkehr unterwegs ist, kann ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sein und deswegen seine Fahrerlaubnis verlieren.

Frage: Darf die Fahrerlaubnisbehörde von mir ein ärztliches Gutachten verlangen, nur weil ich ein einziges Mal Cannabis konsumiert habe?
Antwort: Bei nachweisbar nur einmaligem Konsum wird die Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens von den Verwaltungsgerichten teilweise für rechtswidrig gehalten, obwohl die Fahrerlaubnis-Verordnung eine solche Anordnung vorsieht.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem ärztlichen Gutachten und einem medizinisch-psychologischen Gutachten?
Antwort: Während das ärztliche Gutachten sich im wesentlichen auf Feststellungen zur körperlichen Gesundheit beschränkt, wird im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung auch die geistige Gesundheit des Betroffenen und dessen Persönlichkeitsstruktur untersucht. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung greift stärker in die Grundrechte des Betroffenen ein.

Frage: Was passiert, wenn ich der Aufforderung der Fahrerlaubnisbehörde zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens einfach nicht nachkomme?
Antwort: Sofern die Anordnung der Behörde rechtmäßig war, darf die Behörde auf die Nichteignung des Betroffenen schließen, wenn der Betroffene das geforderte Gutachten nicht fristgemäß vorlegt. Die Fahrerlaubnis wird dann in der Regel nicht erteilt bzw. entzogen.

Frage: Sind die Feststellungen in einem ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten immer "die absolute Wahrheit"?
Antwort: Die Feststellungen in einem ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten sollen als Entscheidungsgrundlage für die Fahrerlaubnisbehörde möglichst präzise und sorgfältig erarbeitet sein. Es kommt aber in der Praxis immer wieder vor, dass bereits die Fragestellung für das Gutachten oder aber das Gutachten selbst Mängel aufweist.

Frage: Was soll ich am besten sagen, wenn mich die Polizei im Besitz von Cannabis oder beim Konsum von Cannabis erwischt?
Antwort: Grundsätzlich ist es bei jedem Vorwurf das Beste, zunächst nichts zur Sache zu sagen. Man darf als Betroffener ohne Angabe von Gründen die Aussage verweigern und sollte dies auch tun, bis ein Rechtsanwalt die Angelegenheit geprüft hat.

Frage: Warum kann wegen Cannabis so ein Zirkus gemacht werden, wenn Alkohol längst nicht so streng verfolgt wird?
Antwort: Nach dem Gesetz ist Cannabis ein Betäubungsmittel, während dies bei Alkohol nicht der Fall ist. Wegen der strengeren Regelungen in Bezug auf Cannabis haben allerdings sogar die Gerichte schon die Frage aufgeworfen, ob das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes einge-halten ist.

Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


 
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