... Deutsches Straßenverkehrsrecht - Fachbeiträge von RA Goetz Grunert

    
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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):

Was wird bei der MPU genau gemacht?

Was bei der MPU im einzelnen Gegenstand der Untersuchung ist, hängt von der im konkreten Fall vorgegebenen Fragestellung für die Untersuchung ab. Allgemein hat aber die MPU, wie es der Name vermuten lässt, einen medizinischen und einen psychologischen Teil. Dies ist folgerichtig, weil die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen an die Erfüllung von körperlichen (medizinischen) und geistigen (psychologischen) Anforderungen geknüpft ist. Die gesamte MPU dauert in der Regel mehrere Stunden. Man sollte sich als Betroffener daher nach Möglichkeit den Tag der MPU insgesamt von anderen Terminen freihalten.

Im medizinischen Teil der Untersuchung wird zunächst der allgemeine Gesundheitszustand des Betroffenen untersucht. Neben dem Bewegungsapparat und dem Nervensystem werden die Reaktionsfähigkeit und die Belastbarkeit des Betroffenen untersucht. Bei Verdacht auf Alkoholabhängigkeit oder Drogenkonsum werden die entsprechenden Konsumgewohnheiten durch labormäßige Untersuchungen erkundet. Es werden auch schwere zurückliegende und gegenwärtige Krankheiten in der Familie des Untersuchten erfragt. Dazu gehören auch Fragen nach Alkohol- oder Drogenkonsum im Zusammenhang mit früheren und heutigen Lebensumständen.

Im psychologischen Teil der Untersuchung untersucht der Psychologe u.a. den Lebenslauf des Betroffenen sowie Fragen im Zusammenhang mit dessen Elternhaus, Ausbildung, Beruf, Familienstand, Kindern, Trinkgewohnheiten, Operationen und finanziellen Verhältnissen. Anschließend werden mit dem Betroffenen der Ablauf und die Ursachen etwaiger Gesetzesverstöße und die von dem Betroffenen daraus gezogenen Lehren erörtert. Von dem Betroffenen wird erwartet, dass er in dem so genannten psychologischen Explorationsgespräch die jeweils angesprochenen Aspekte im Einzelnen offen legt. Das Gespräch mit dem Psychologen dauert in der Praxis ca. 20-30 Minuten. Eine nur ganz kurze Gesprächsdauer von etwa 10 Minuten deutet oftmals darauf hin, dass die Begutachtung im psychologischen Teil der Untersuchung negativ ausfallen wird.

Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


 
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