... Deutsches Straßenverkehrsrecht - Fachbeiträge von RA Goetz Grunert

    
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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU):

Was sollte der Betroffene sagen, um ein positives Gutachten zu bekommen?

Weil der Anlass und die Fragestellung für die MPU ganz unterschiedlich ausfallen, kann auch nicht allgemein in Form eines "Geheimrezepts" mitgeteilt werden, was der Betroffene im Rahmen der MPU am besten sagt, um ein positives Gutachten zu bekommen. Auch hier macht es einen Unterschied, ob die MPU z.B. wegen Alkohol oder wegen Erreichens von 18 Punkten angeordnet wurde.

Ganz allgemein kann aber gesagt werden, dass von dem Betroffenen eine kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten verlangt wird. Es wird verlangt, dass der Betroffene sein früheres Fehlverhalten erkannt hat und sich damit intensiv auseinandergesetzt hat, um dann zu einer in Hinsicht auf die Kraftfahreignung "besseren" Lebensweise zu kommen. Es gibt keine "guten" Begutachtungsstellen, bei denen es leicht ist, ein positives Gutachten zu bekommen. MPU ist MPU, und es kommt auf die Aufarbeitung der Problematik durch den Betroffenen an, nicht auf das Wohlwollen des Gutachters. Es ist grundsätzlich fast ausgeschlossen, eine positive Begutachtung der Fahreignung zu erhalten, wenn nicht eine Änderung in der Verhaltensweise des Betroffenen deutlich erkennbar wird. Der Betroffene sollte daher keinesfalls die Schuld auf andere schieben und sich selbst nur als "Pechvogel" darstellen.

Wer im Rahmen einer MPU angibt, er habe einfach Pech gehabt, weil andere ja auch ständig gegen Verkehrsvorschriften verstoßen, ohne dabei erwischt zu werden, hat keine Aussicht auf ein positives Gutachten. Auch mit dem Hinweis, man habe ja schließlich z.B. zu schnell fahren müssen, weil der Chef einen ständig unter Druck setzte, ist das negative Gutachten in der Praxis schon vorprogrammiert. Bei einer solchen Haltung wird nämlich gerade nicht deutlich, dass man sein eigenes Fehlverhalten als solches erkannt hat und auf Grund einer Aufarbeitung des eigenen Fehlverhaltens eine Verhaltensänderung herbeigeführt hat. Es ist zu empfehlen, die Veränderung der eigenen Verhaltensweise im Vergleich zwischen früher und heute glaubhaft und nachvollziehbar mit den entsprechenden Beweggründen darzustellen.

Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


 
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