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29.03.2024 11:02 Uhr
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Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:

Schlagwort: Punktsystem, § 4 StVG

Nach dem Punktsystem werden für begangene Verkehrsverstöße Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen. Die Punktbewertung für die einzelnen Verstöße richtet sich nach der Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die "Punkteskala" reicht von 1 Punkt für einfache Ordnungswidrigkeiten bis zu 7 Punkte für Straftaten. Die Fahrerlaubnisbehörde ergreift gegenüber dem Inhaber einer Fahrerlaubnis bestimmte Maßnahmen, wenn gewisse Punktzahlen erreicht sind. Bei einem Punktestand von 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis zwingend entzogen. Sofern nach erfolgter Entziehung der Fahrerlaubnis eine neue Fahrerlaubnis erteilt wird, beträgt der Punktestand im Verkehrszentralregister zunächst wieder Null. Der Fahrerlaubnisinhaber fängt also nach erfolgter Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis wieder ohne Punkte an.

Weitergehende Informationen: Das neue Mehrfachtäter-Punktsystem

Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


 
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