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BOKraft: [ § 46 | § 47 | ... ] | |||||
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Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)6. Abschnitt §47 Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften (1) Die Verordnung tritt zwei Monate nach der Verkündung in Kraft, jedoch
(2) Mit dem Inkrafttreten der Vorschriften dieser Verordnung treten außer Kraft die entsprechenden Vorschriften
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Stand / Letzte Änderung ... | |
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der Fassung des Inkrafttretens vom 16.11.2007. Letzte Änderung durch: Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 8. November 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 57 S. 2569, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2007). | |
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