... Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

    
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Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft):

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der Fassung des Inkrafttretens vom 16.11.2007. Letzte Änderung durch: Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 8. November 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 57 S. 2569, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2007).


  I. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundregel
  II. Abschnitt: Vorschriften über den Betrieb
  1. Titel: Betriebsleitung
§ 3 Pflichten des Unternehmers
§ 4 Betriebsleiter
§ 5 Auswärtige Unternehmer
§ 6 Meldepflicht
  2. Titel: Fahrdienst
§ 7 Grundregel
§ 8 Verhalten im Fahrdienst
§ 9 Verhalten bei Krankheit
§ 10 Mitführen von Vorschriften und Fahrplänen
§ 11 Fundsachen
  3. Titel: Fahrgäste, Beförderungspflicht
§ 12 (weggefallen)
§ 13 Beförderung von Personen
§ 14 Verhalten der Fahrgäste
§ 15 Beförderung von Sachen
  III. Abschnitt: Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  1. Titel: Bestimmungen für alle Fahrzeuge
§ 16 Anzuwendende Vorschriften
§ 17 Zulässige Fahrzeuge
§ 18 Ausrüstung
§ 19 Beschaffenheit und Anbringung von Zeichen und Ausrüstungsgegenständen
  2. Titel: Obusse und Kraftomnibusse
§ 20 Beschriftung
§ 21 Verständigung mit dem Fahrzeugführer
§ 22 Stehplätze
§ 23 (weggefallen)
§ 24 (weggefallen)
  3. Titel: Taxen und Mietwagen
§ 25 Türen, Alarmanlage und Trennwand
§ 26 Kenntlichmachung
§ 27 Ordnungsnummer, Unternehmeranschrift
§ 28 Fahrpreisanzeiger
§ 29 Gepäck
§ 30 Wegstreckenzähler
§ 31 Fahrzeuge mit einer Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr
  IV. Abschnitt: Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  1. Titel: Sondervorschriften
§ 32 Haltestellen
§ 33 Kennzeichnung und Beschilderung
§ 34 Sitzplätze für behinderte und andere sitzplatzbedürftige Personen
§ 35 Übersicht über Linienverlauf und Haltestellen
§ 36 Ausnahmen für Sonderformen des Linienverkehrs
  2. Titel: Taxenverkehr
§ 37 Beförderungsentgelte
§ 38 Fahrweg
§ 39 Benutzung des Taxischildes
  3. Titel: Mietwagenverkehr
§ 40 Beförderungsentgelte
  V. Abschnitt: Sondervorschriften über die Untersuchungen der Fahrzeuge
§ 41 Hauptuntersuchungen
§ 42 Außerordentliche Hauptuntersuchungen
  VI. Abschnitt: Schluß- und Übergangsvorschriften
§ 43 Ausnahmen
§ 44 (weggefallen)
§ 45 Ordnungswidrigkeiten
§ 46 Berlin-Klausel
§ 47 Inkrafttreten, Aufhebung von Rechtsvorschriften
 

 
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Stand / Letzte Änderung ...
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der Fassung des Inkrafttretens vom 16.11.2007. Letzte Änderung durch: Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften vom 8. November 2007 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 57 S. 2569, ausgegeben zu Bonn am 15. November 2007).
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