Druckseite generiert am:
27.04.2024 03:15 Uhr
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR, Berlin

 

Reflektierende Mittel auf Kfz-Kennzeichen:

Übersicht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem vielbeachteten Beschluß vom 21.09.1999 (Az.: 4 StR 71/99) zu der Frage Stellung genommen, ob eine strafbare Urkundenfälschung vorliegt, wenn das amtliche Kennzeichen eines Kraftfahrzeugs mit einem reflektierenden Mittel versehen wird, so dass die Erkennbarkeit der Buchstaben und Ziffern bei Blitzlichtaufnahmen beeinträchtigt ist. Der BGH gelangte in seinem Beschluß, über den Anfang 2000 in der Tagespresse und in anderen Medien umfassend berichtet wurde, zu dem Ergebnis, dass die Behandlung des amtlichen Kfz-Kennzeichens mit einem reflektierenden Mittel keine strafbare Urkundenfälschung im Sinne des § 267 Strafgesetzbuch (StGB) darstellt.


 
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR
Burgherrenstraße 11
12101 Berlin
Internet: www.verkehrsportal.de
Mail: info@verkehrsportal.de

Fenster schließen | Fenster drucken ]