Druckseite generiert am:
23.11.2024 23:09 Uhr
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR, Berlin

 

Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten:

Übersicht

"Ich wurde neulich geblitzt. Bis jetzt ist aber noch nichts gekommen. Ist die Sache nicht inzwischen verjährt!? Ich habe doch gehört, dass nach drei Monaten Verjährung eintritt..." Solche Fragen stellen sich viele Verkehrsteilnehmer irgendwann einmal. Oftmals ist nämlich die Dreimonatsfrist für die Verjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bekannt. In vielen Fällen hoffen die Betroffenen, durch den Verjährungseinwand einfach und elegant um ein drohendes Bußgeld oder Fahrverbot herumzukommen. Was ist eigentlich die Verfolgungsverjährung, wann tritt sie im konkreten Fall ein und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen insoweit im Bußgeldverfahren?

  1. Allgemeines zur "Verjährung"
  2. Verfolgungsverjährungsfrist
  3. Verjährung und Verteidigungsstrategie
  4. Unterbrechung der Verjährung
  5. Gefahr einer Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a StVZO - Gefährliche "Gute Tipps"
  6. Zweckmäßigkeit der Unterbrechungshandlung?
  7. Anhörungsbogen
  8. Unterbrechung der Verjährung
  9. Vollstreckungsverjährung
  10. Beispielsfälle Verfolgungsverjährung

Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


 
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR
Burgherrenstraße 11
12101 Berlin
Internet: www.verkehrsportal.de
Mail: info@verkehrsportal.de

Fenster schließen | Fenster drucken ]