Druckseite generiert am:
26.04.2024 03:07 Uhr
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR, Berlin

 

Atemalkoholmessung:

Übersicht

Bei schwerpunktmäßigen Routinealkoholkontrollen und/oder Verdacht auf Trunkenheit, z.B. nach einem Verkehrsunfall, wird der betroffene, vermeintlich alkoholisierte Fahrer von der Polizei regelmäßig aufgefordert, ins "Röhrchen", d.h. in ein Atemalkoholmeßgerät zu blasen, um die Frage zu klären, ob und ggf. in welchem Ausmaß eine alkoholische Beeinträchtigung vorliegt. In der Praxis wird zunächst unmittelbar am Unfallort oder am Ort einer Verkehrskontrolle ein vergleichsweise ungenauer Atemalkoholtest vorgenommen. Sofern sich aus dem vor Ort durchgeführten Test ergibt, dass eine rechtlich relevante Beeinflussung durch Alkohol vorliegt, wird in der Regel anschließend auf dem Polizeirevier ein weiterer Atemalkoholtest mit einem genaueren Testgerät oder aber eine Blutentnahme zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration vorgenommen. Die Atemalkoholmessung wird gegenwärtig intensiv unter zahlreichen Gesichtspunkten von Juristen, Medizinern und Polizeipraktikern diskutiert. Im Zusammenhang mit der Atemalkoholfeststellung sollten Sie folgendes wissen:


Nachfolgend ein Aufsatz von RA Goetz Grunert zur Atemalkohol-Problematik:

Rechtsprechungszitate:

Tabellen:


 Externe Links zum Thema:

Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de


 
© Grunert + Tjardes Verkehrsportal.de GbR
Burgherrenstraße 11
12101 Berlin
Internet: www.verkehrsportal.de
Mail: info@verkehrsportal.de

Fenster schließen | Fenster drucken ]