Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980) in der Fassung des Inkrafttretens vom 24.05.2018. Letzte Änderung durch: Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 3. Mai 2018 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17 S. 566, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018).
I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr |
§ 1 |
Grundregel der Zulassung |
§ 2 |
Eingeschränkte Zulassung |
§ 3 |
Einschränkung und Entziehung der Zulassung |
II. Führen von Kraftfahrzeugen |
1. Allgemeine Regelungen |
§ 4 |
Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen |
§ 5 |
Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen |
§ 6 |
Einteilung der Fahrerlaubnisklassen |
§ 6a |
Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 |
2. Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis |
§ 7 |
Ordentlicher Wohnsitz im Inland |
§ 8 |
Ausschluß des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse |
§ 9 |
Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen |
§ 10 |
Mindestalter |
§ 11 |
Eignung |
§ 12 |
Sehvermögen |
§ 13 |
Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik |
§ 14 |
Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel |
§ 15 |
Fahrerlaubnisprüfung |
§ 16 |
Theoretische Prüfung |
§ 17 |
Praktische Prüfung |
§ 18 |
Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung |
§ 19 |
Schulung in Erster Hilfe |
§ 20 |
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis |
3. Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis |
§ 21 |
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis |
§ 22 |
Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle |
§ 22a |
Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis |
§ 23 |
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen |
§ 24 |
Verlängerung von Fahrerlaubnissen |
§ 24a |
Gültigkeit von Führerscheinen |
§ 25 |
Ausfertigung des Führerscheins |
§ 25a |
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins |
§ 25b |
Ausstellung des Internationalen Führerscheins |
4. Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen |
§ 26 |
Dienstfahrerlaubnis |
§ 27 |
Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis |
5. Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse |
§ 28 |
Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
§ 29 |
Ausländische Fahrerlaubnisse |
§ 29a |
Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas |
§ 30 |
Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
§ 30a |
Rücktausch von Führerscheinen |
§ 31 |
Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
6. Fahrerlaubnis auf Probe |
§ 32 |
Ausnahmen von der Probezeit |
§ 33 |
Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
§ 34 |
Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars |
§ 35 |
Aufbauseminare |
§ 36 |
Besondere Aufbauseminare nach § 2b Abs. 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes |
§ 37 |
Teilnahmebescheinigung |
§ 38 |
Verkehrspsychologische Beratung |
§ 39 |
Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis |
7. Fahreignungs-Bewertungssystem |
§ 40 |
Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem |
§ 41 |
Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde“. |
§ 42 |
Fahreignungsseminar |
§ 43 |
Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes |
§ 43a |
Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar |
§ 44 |
Teilnahmebescheinigung |
§ 45 |
(weggefallen) |
8. Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen |
§ 46 |
Entziehung, Beschränkung, Auflagen |
§ 47 |
Verfahrensregelungen |
9. Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei erwerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen |
§ 48 |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre |
§ 48a |
Voraussetzungen |
§ 48b |
Evaluation |
III. Register |
1. Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister |
§ 49 |
Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister |
§ 50 |
Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes |
§ 51 |
Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes |
§ 52 |
Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes |
§ 53 |
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Zentralen Fahrerlaubnisregister nach § 54 des Straßenverkehrsgesetzes |
§ 54 |
Sicherung gegen Mißbrauch |
§ 55 |
Aufzeichnung der Abrufe |
§ 56 |
Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes |
§ 57 |
Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern |
§ 58 |
Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern |
2. Fahreignungsregister |
§ 59 |
Speicherung von Daten im Fahreignungsregister |
§ 60 |
Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes |
§ 61 |
Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes |
§ 62 |
Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes |
§ 63 |
Vorzeitige Tilgung |
§ 64 |
Identitätsnachweis |
IV. Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben |
§ 65 |
Ärztliche Gutachter |
§ 66 |
Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung |
§ 67 |
Sehteststelle |
§ 68 |
Stellen für die Schulung in Erster Hilfe |
§ 69 |
Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung |
§ 70 |
Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung |
§ 71 |
Verkehrspsychologische Beratung |
§ 71a |
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 71a Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten |
§ 71b |
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 71b Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung |
§ 72 |
Begutachtung |
V. Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften |
§ 73 |
Zuständigkeiten |
§ 74 |
Ausnahmen |
§ 75 |
Ordnungswidrigkeiten |
§ 76 |
Übergangsrecht |
§ 77 |
Verweis auf technische Regelwerke |
§ 78 |
Inkrafttreten |
Anlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung |
1. |
Anlage 01 Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas |
2. |
Anlage 02 Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen für Mofas |
3. |
Anlage 03 Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern |
4. |
Anlage 04 Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen |
4a. |
Anlage 04a Grundsätze für die Durchführung der Untersuchungen und die Erstellung der Gutachten (zu § 11 Absatz 5) |
5. |
Anlage 05 Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
6. |
Anlage 06 Anforderungen an das Sehvermögen |
7. |
Anlage 07 Fahrerlaubnisprüfung |
7a. |
Anlage 07a Fahrerschulung |
8. |
Anlage 08 Allgemeiner Führerschein, Dienstführerscheine, Führerschein zur Fahrgastbeförderung |
8a. |
Anlage 08a Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF) (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) |
8b. |
Anlage 08b Muster der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ (zu § 48a) |
8c. |
Anlage 08c Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (zu § 25b Absatz 2) |
8d. |
Anlage 08d Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (zu § 25b Absatz 3) |
9. |
Anlage 09 Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein |
10. |
Anlage 10 Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr |
11. |
Anlage 11 Staatenliste zu den Sonderbestimmungen für Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis |
12. |
Anlage 12 Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a StVG) |
13. |
Anlage 13 Bezeichnung und Bewertung der im Rahmen des Fahreignungs- Bewertungssystems zu berücksichtigenden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (zu § 40) |
14. |
Anlage 14 Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung (zu § 66 Absatz 2) |
14a. |
Anlage 14a Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (zu § 71a Absatz 3) |
15. |
Anlage 15 Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (zu § 70 Absatz 2) |
15a. |
Anlage 15a Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Geeignetheit von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (zu § 71b) |
16. |
Anlage 16 Rahmenplan für die Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (zu § 42 Absatz 2) |
17. |
Anlage 17 Inhalte der Prüfung im Rahmen der Qualitätssicherung der Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge (zu § 43a Nummer 3 Buchstabe a) |
18. |
Anlage 18 Teilnahmebescheinigung gemäß § 44 FeV (zu § 44 Absatz 1) |
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