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Druckseite generiert am: 14.03.2025 09:10 Uhr |
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Im Bereich des Straßenverkehrsrechts kommt dem Ordnungswidrigkeitenrecht eine zentrale Bedeutung zu. Ungefähr 95 % aller Ordnungswidrigkeitenverfahren sind verkehrsrechtliche Verfahren. Allein in Berlin schrieb die Polizei im Jahr 1997 insgesamt 2.945.774 (!) Anzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Es wurden Verwarnungs- und Bußgelder in Höhe von mehr als 106.000.000,00 DM (einhundertsechs Millionen Deutsche Mark) vereinnahmt. 1998 war ein leichter Rückgang der vereinnahmten Verwarnungs- und Bußgelder auf immerhin noch 95 Millionen DM zu verzeichnen. Auch 1999 flossen knapp 100 Millionen DM aus Verwarnungs- und Bußgeldern in die Berliner Landeskasse. In der Berliner Verkehrsbehörde wird jedoch wegen der per 01.05.2000 erfolgten Erhöhung der Bußgelder für extreme Geschwindigkeitsverstöße nicht mit erhöhten Einnahmen gerechnet. Die erhöhten Bußgeldsätze betreffen nur einen verschwindend geringen Teil der "Verkehrssünder".
Zwischenverfahren, Abgabe an die Staatsanwaltschaft und Hauptverhandlung
Schlagworte des Ordnungswidrigkeitenrechts:
Kostentragungspflicht des Halters, § 25a StVG
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